Unser Rechtssystem wird immer komplexer; um sich zurechtzufinden sind spezialisierte Kenntnisse und Fähigkeiten notwendig.
Mein Spezialgebiet ist das Medizinrecht. Darunter verstehen ich und meine Kanzlei jedoch nicht nur das Arzthaftungsrecht, sondern auch alle anderen Fragen, die Ärzte, Pflegeberufe, Therapeuten, Apotheker und andere Gesundheitsberufe beschäftigen.
Wir bieten Beratung bei:
- Haftungsfällen von Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Gesundheitsberufen
- Disziplinarverfahren
- Fragen zu unternehmerischen Möglichkeiten wie Unternehmensform, Hausapotheke, zulässiger Werbung etc
- Finanzierungsfragen, insbesondere Kassenvertrag
- Berufsrechtlichen Fragen, auch gegenüber Kammern und Gesundheitskassen
- Gründung von Ambulatorien, Gruppenpraxen und Apotheken
- Gründung und laufende Betreuung von Primärversorgungseinheiten (PVE)
- Streitigkeiten in Gemeinschaftspraxen
Durch unsere tägliche einschlägige Praxis, durch unsere Erfahrung bei der Beratung von Ärzten, Krankenanstalten, Pflegeheimen, Apotheken etc, durch regelmäßige Vortrags- und Publikationstätigkeiten und durch Fortbildungen bleiben wir ständig up do date.
Persönliche Betreuung, unmittelbare Erreichbarkeit, rasche Erledigungen und eine moderne Arbeitsweise sind für uns dabei selbstverständlich.