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Ausstehendes Gehalt § Verzugszinsen, Entgeltklage & mehr

Wenn Arbeitnehmer fällige Rechnungen nicht begleichen können, liegt dies oftmals daran, dass ausstehendes Gehalt nicht am Konto eingeht. Kommt es zu einem sogenannten Lohnzahlungsverzug, ist dieser für Arbeitnehmer in der Regel mit enormen Risiken verbunden. Immerhin wollen Miete, Strom, Lebensmittel und Co. bezahlt werden. Im nun folgenden Beitrag widmen wir uns diesem Thema und zeigen auf, wie Arbeitnehmer reagieren sollten, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich oder nur teilweise überweist und welche Ansprüche entstehen können, wenn man den Lohn nicht erhalten hat.

Ein Beitrag der:
Anwaltfinden Redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Grundsätzliches zum ausstehenden Gehalt

Ein Arbeitsverhältnis gilt in Österreich rechtlich als Dauerschuldverhältnis. Der Arbeitnehmer schuldet die vereinbarte Tätigkeit und der Arbeitgeber schuldet die fristgerechte und vollständige Entlohnung zum vereinbarten Zeitpunkt. Kommt ein Arbeitgeber dieser vertraglichen Verpflichtung nicht nach, so tritt ein Zahlungsverzug (ausstehendes Gehalt) ein. Entscheidend für den Verzug der Gehaltszahlung ist die Fälligkeit, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergibt. Denn in diesem muss explizit angeführt werden, wann die Entlohnung des Mitarbeiters zu erfolgen hat. Zudem ist im Arbeitsvertrag geregelt, welche Entlohnung für die geleistete Arbeit zu erfolgen hat. Der Arbeitgeber ist somit vertraglich dazu verpflichtet, fristgerecht und vollständig die Entlohnung vorzunehmen. Dies gilt im übrigen auch für vereinbarte Sonderzahlungen, z.B.: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder die Abgeltung von Überstunden.

Wann muss das Gehalt auf dem Konto sein?

Der Arbeitnehmer muss am Tag der Fälligkeit der Entlohnung bereits über das Geld verfügen können. Das bedeutet, das Gehalt muss sich an diesem Tag bereits auf dem Konto befinden. Demzufolge muss der Arbeitgeber die Lohnzahlungen rechtzeitig veranlassen und die Bearbeitungsdauer der Banken berücksichtigen. Darüber hinaus können die Gehaltszahlungen für Angestellte auch in zwei beinahe gleich großen Beträgen zur Monatshälfte und -Monatsende auf dem Konto eingehen. Dies entspricht jedoch nicht der gängigen Praxis, da in Arbeitsverträgen meist die Lohnzahlung zum letzten des Monats vereinbart wird.

Zahlungsfrist bei Kündigung
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, dann ist die Lohnzahlung bereits mit dem Beendigungszeitpunkt fällig und nicht erst zum Ende des Monats.

Verjährung für ausstehendes Gehalt

In Österreich beträgt die Verjährungsfrist für ausstehendes Gehalt gemäß § 1489 Abs. 1 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) drei Jahre. Das bedeutet, dass Ansprüche auf ausstehendes Gehalt nach Ablauf dieser Frist nicht mehr geltend gemacht werden können. Die Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, beispielsweise wenn der Gläubiger von seinem Anspruch keine Kenntnis hatte oder durch eine vom Schuldner begangene arglistige Täuschung daran gehindert wurde, seinen Anspruch geltend zu machen. In diesen Fällen beginnt die Verjährungsfrist erst ab Kenntnis beziehungsweise Aufdeckung des Anspruchs. Es empfiehlt sich jedoch, Ansprüche auf ausstehendes Gehalt möglichst zeitnah geltend zu machen, um Verjährung zu vermeiden.

Verzugszinsen für nicht gezahlte Löhne

In Österreich können Verzugszinsen für ausstehendes Gehalt geltend gemacht werden, sofern der Arbeitgeber in Verzug geraten ist. Der Verzug tritt gemäß § 1412 ABGB automatisch ein, wenn der Arbeitgeber trotz Fälligkeit des Gehaltszahlungstermins nicht zahlt. Die Höhe der Verzugszinsen beträgt gemäß § 1000 ABGB 4% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Der Basiszinssatz wird alle sechs Monate neu festgelegt und ist auf der Website der Österreichischen Nationalbank abrufbar. Die Verzugszinsen können ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Gehalts bis zur vollständigen Zahlung geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich, bei ausstehendem Gehalt frühzeitig auf die Zahlung zu drängen und gegebenenfalls auch rechtliche Schritte einzuleiten, um die Verzugszinsen zu sichern.

Ausstehendes Gehalt einfordern

Arbeitnehmer haben in der Regel ein gesetzlich verbrieftes Recht auf pünktliche und vollständige Gehaltszahlungen. Dennoch kann es vorkommen, dass Arbeitgeber das Gehalt nicht oder nicht rechtzeitig auszahlen. In solchen Fällen stehen Arbeitnehmern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um ein ausstehendes Gehalt einzufordern. In Österreich gibt es beispielsweise die Möglichkeit der Geltendmachung von Verzugszinsen. Zudem kann ein ausstehendes Gehalt durchaus ein Sonderkündigungsrecht des Arbeitnehmers rechtfertigen. Doch bevor es soweit ist, sollte zunächst einmal das ausstehende Gehalt mündlich eingefordert werden, wenn das nicht zum erwünschten Ziel führt, kann der Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung aufgefordert werden und in letzter Instanz kann die Zusammenarbeit beendet und die ausstehenden Gehälter mittels Entgeltklage gerichtlich eingefordert werden.

Arbeitgeber zur Lohnzahlung auffordern

Im Fall eines ausstehenden Gehalts sollten Arbeitnehmer zunächst das Gespräch mit ihrem Vorgesetzten oder der Buchhaltung suchen und klären, warum das Gehalt noch aussteht. Hierbei ist es wichtig, freundlich, aber bestimmt aufzutreten und gegebenenfalls auf Vertrags- oder gesetzliche Regelungen hinzuweisen. Sollte das Gespräch keine Lösung bringen, ist es ratsam, den Arbeitgeber schriftlich zur Lohnzahlung aufzufordern. Hierbei sollte man klar und deutlich formulieren, welches Gehalt noch aussteht, bis wann es spätestens gezahlt werden muss und welche Konsequenzen ansonsten drohen können. Es empfiehlt sich, die schriftliche Aufforderung per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Eingang beim Arbeitgeber zu haben.

Abmahnung und fristlose Kündigung

Eine Abmahnung mit Fristsetzung an den nicht zahlenden Arbeitgeber kann auch dann sinnvoll sein, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kurzfristig beenden möchte und einen anderen Job in Aussicht hat. Zahlt der Arbeitgeber trotz Abmahnung nicht, hat der Arbeitnehmer das Recht auf fristlose Kündigung, sofern es keine arbeitsvertraglichen Klauseln gibt, die eine Kündigung untersagen, wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt. Bis zur gesetzlichen Kündigungsfrist muss der Arbeitnehmer voll ausbezahlt werden, andernfalls kann er auf Schadenersatz klagen und Schadenersatz geltend machen.

Entgeltklage – Ausstehendes Gehalt einklagen

In Österreich haben Arbeitnehmer das Recht, ausstehendes Gehalt einzuklagen, wenn der Arbeitgeber seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Hierfür muss zunächst eine außergerichtliche Mahnung erfolgen, in der man den Arbeitgeber auffordert, das ausstehende Gehalt zu zahlen. Kommt der Arbeitgeber auch dieser Aufforderung nicht nach, kann man Entgeltklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das Arbeitsgericht prüft dann den Sachverhalt und kann dem Arbeitgeber eine Zahlungsfrist setzen oder eine unmittelbare Zahlung anordnen. Zudem kann der Arbeitgeber verpflichtet werden, Zinsen und möglicherweise auch Schadenersatz zu zahlen. Insgesamt ist es jedoch ratsam, zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und eine außergerichtliche Lösung zu finden, um eine Eskalation zu vermeiden.

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Zurückbehaltungsrecht – Darf man die Arbeit verweigern?

Zahlt der Arbeitgeber nicht, kann der Arbeitnehmer von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und die Arbeit verweigern, bis der Lohn gezahlt wird. Bevor ein Arbeitnehmer die Tätigkeit einstellt, sollte er dies jedoch dem Arbeitgeber ankündigen. Im Hinblick auf die Verweigerung der Tätigkeit gibt es auch Ausnahmen, die unbedingt beachtet werden sollten:

  • Der Zahlungsrückstand beträgt weniger als 2 Monatsgehälter.
  • Der Zahlungsrückstand ist in den nächsten Tagen zu erwarten.
  • Durch die Arbeitsverweigerung könnte dem Unternehmen ein unverhältnismäßig großer Schaden entstehen.

Ferner können Regelungen im Arbeits- und Kollektivvertrag andere Regelungen treffen, die eine Arbeitsverweigerung untersagen oder Sanktionen vorsehen. Wurden die obigen Punkte nicht beachtet, kann der Arbeitgeber im schlimmsten Fall eine Kündigung aussprechen. Bei einer rechtmäßigen Arbeitsverweigerung ist jedoch weder eine Kündigung noch eine Abmahnung seitens des Arbeitgebers zulässig.

So hilft ein Anwalt rund ums ausstehende Gehalt

Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann in Österreich eine wertvolle Unterstützung sein, wenn es um ausstehendes Gehalt geht. Er kennt die Rechtslage und kann die Interessen des Arbeitnehmers vertreten. Der Anwalt kann zunächst eine außergerichtliche Lösung anstreben, indem er mit dem Arbeitgeber verhandelt und eine Zahlungsvereinbarung erzielt. Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, kann der Anwalt den Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht vertreten und auf eine gerichtliche Entscheidung hinwirken. Hierbei kann er dem Arbeitnehmer helfen, die Klage auf Zahlung des ausstehenden Gehalts sowie eventuelle Zinsen und Schadenersatzforderungen zu formulieren. Zudem kann der Anwalt auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Überstundenvergütung oder Urlaubsabgeltung helfen. Insgesamt ist der Anwalt für Arbeitsrecht eine wichtige Unterstützung für Arbeitnehmer, die mit ausstehendem Gehalt konfrontiert sind.

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FAQ: ausstehendes Gehalt

Bei ausstehender Lohnzahlung sollten Arbeitnehmer zunächst das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen und auf Vertrags- oder gesetzliche Regelungen hinweisen. Falls keine Lösung gefunden wird, kann eine außergerichtliche Mahnung erfolgen oder eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann dabei eine wertvolle Unterstützung sein.
In Österreich haben Arbeitgeber gesetzlich eine Pflicht zur pünktlichen Lohnzahlung. Eine genaue Frist, bis wann der Lohn überfällig sein darf, ist nicht gesetzlich festgelegt. Im Zweifelsfall sollten Arbeitnehmer jedoch umgehend das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen und gegebenenfalls eine außergerichtliche Mahnung aussprechen.
Wenn der Arbeitgeber das letzte Gehalt nicht zahlt, sollten Arbeitnehmer zunächst das Gespräch suchen und gegebenenfalls eine außergerichtliche Mahnung aussprechen. Kommt der Arbeitgeber auch dieser Aufforderung nicht nach, kann eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann dabei eine Unterstützung sein.
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