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Kündigungsanfechtung § Erfolgsaussichten, Arten & mehr

Mit einer Kündigungsanfechtung können Arbeitnehmer sich gegen ungerechtfertigte Entlassungen zur Wehr setzen. Doch so einfach, wie es klingt, ist es gar nicht, eine Kündigung anzufechten. Welche Gründe für einen Einspruch sprechen, binnen welcher Fristen die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden und welchen Einfluss Betriebsrat oder “nicht Betriebsrat” haben, wenn man eine Kündigung anfechten möchte, erfahren Sie im nun folgenden Beitrag.

Ein Beitrag der:
Anwaltfinden Redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Was ist eine Kündigungsanfechtung?

In Österreich haben Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, eine Kündigung anzufechten, wenn sie der Meinung sind, dass sie zu Unrecht erfolgt ist. Die gesetzlichen Grundlagen für die Kündigungsanfechtung finden sich vor allem im § 105 des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) und im § 20 des Angestelltengesetzes (AngG). Arbeitnehmer ohne Betriebsrat haben das Recht, die Entlassung innerhalb von zwei Wochen gerichtlich anzufechten. Bei Vorliegen eines Betriebsrats muss dieser allerdings zuerst eine Stellungnahme abgeben, bevor der Arbeitnehmer die Anfechtung einleiten kann. Wird diese letztlich für gerechtfertigt befunden, kann das Arbeitsverhältnis entweder wiederhergestellt oder eine Abfindung ausgehandelt werden.

Erfolgsaussichten der Anfechtung einer Kündigung

Im österreichischen Arbeitsrecht kann eine Entlassung immer dann erfolgreich angefochten werden, wenn diese formell nicht korrekt erfolgt ist. Entscheidend für eine erfolgreiche Kündigungsanfechtung sind somit die Begründung des Arbeitgebers, die grundsätzliche Unrechtmäßigkeit der Entlassung, aber auch weitere Faktoren wie die Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen, das Verhalten des Arbeitnehmers sowie die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung im Unternehmen. In jedem Fall sollte eine Anfechtung der Kündigung von einem erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden, um die Chancen auf Erfolg abzuschätzen und die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Frist für eine Kündigungsanfechtung

Es gibt für die Anfechtung einer Kündigung bestimmte Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Diese Fristen sind je nach Grund und Art der Entlassung unterschiedlich und müssen genau beachtet werden, da ansonsten die Anfechtung der Kündigung nicht mehr möglich ist. Im österreichische Arbeitsrecht gelten somit folgende Fristen:

  • ordentliche Kündigung = Frist 4 Wochen ab Zugang der Kündigungserklärung
  • außerordentliche Kündigung = Frist 2 Wochen ab Kenntnis der Begründung
  • diskriminierende Kündigung = Frist 2 Wochen ab Kenntnis der Begründung
  • Kündigung aufgrund Schwangerschaft = Frist 4 Wochen ab Kenntnis der Entlassung

Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, da eine verspätete Bestreitung in der Regel nicht mehr möglich ist und der Arbeitnehmer dadurch seinen Anspruch auf Wiedereinstellung oder Entschädigung verlieren kann. In jedem Fall sollte bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ein erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden, um die Einhaltung der Fristen sicherzustellen und die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Voraussetzung für eine Anfechtung der Kündigung

In Österreich kann eine Kündigung des Arbeitsvertrags immer dann angefochten werden, wenn diese aus bestimmten Gründen ungerechtfertigt oder rechtswidrig erfolgt ist. Nur wenn dies der Fall ist und die Beanstandung fristgerecht erfolgt, hat eine (gerichtliche) Kündigungsanfechtung tatsächliche Aussichten auf Erfolg. Die Voraussetzungen für eine Anfechtung der Kündigung des Arbeitsvertrages lassen sich somit wie folgt zusammenfassen:

  • Kündigung erfolgte unrechtmäßig
  • Rechtsmittel wurde fristgerecht eingeleitet

Unzulässige Beendigung des Arbeitsverhältnis

Entlassungen können nur angefochten werden, wenn diese unzulässig zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. Dies ist vor allem der Fall, wenn die Kündigung diskriminierend oder aus anderen Gründen gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt, wenn sie aufgrund von Mobbing oder sexueller Belästigung ausgesprochen wurde oder wenn sie während einer Schwangerschaft oder Elternkarenz erfolgt ist. Auch Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz oder das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz können eine Kündigungsanfechtung begründen. Hierbei sind es in der Praxis allem voran nicht eingehaltene Fristen oder Begründungen, die nicht den Tatsachen entsprechen, die zu einer unwirksamen Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen. Will man eine Entlassung anfechten, so muss also nachweisbar sein, dass die Beendigung des Dienstverhältnisses unzulässig erfolgte. Mögliche unzulässige Gründe sind:

  • Kündigungsfristen wurde nicht eingehalten
  • Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz
  • Verstoß gegen den Kündigungsschutz (z.B.: Mutterschutz / Elternzeit)
  • Begründung entspricht nicht den Tatsachen
  • Betriebsrat wurde nicht über Kündigung informiert / stimmte dieser nicht zu
  • Entlassung erfolgte aufgrund gewerkschaftlicher Tätigkeit / Zugehörigkeit
  • Sozialwidrige Kündigung
  • Motivkündigung (verpönte Kündigungsgründe)

Grundsätzlich gilt, der Arbeitnehmer, der seine Kündigung anfechten will, muss die Unzulässigkeit nachweisen können. Es reicht nicht aus, der Meinung zu sein, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zu unrecht aufgelöst hat. Entsprechend wichtig ist ein begründeter Verdacht, der durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht überprüft werden kann. Wird eine Entlassung zum Beispiel betriebsbedingt aufgrund einer nachlassenden Auftragslage ausgesprochen, der Mitarbeiter kann aber nachweisen, dass dies nicht den Tatsachen entspricht, besteht nicht nur ein ausreichender Anlass die Kündigung anzufechten, sondern eben auch eine sehr gute Erfolgschance die Beanstandung zu gewinnen.

Anfechtung einer Motivkündigung

Wurde eine Entlassung wegen eines verpönten Motivs eingereicht, ist eine Bestreitung möglich. Sollte ein verpönter und nicht verpönter Kündigungsgrund vorliegen, dann ist dies nur möglich, wenn das verpönte Motiv der Grund war. Ein verpöntes Motiv liegt dann vor, wenn die Kündigung aus den folgenden Gründen ausgesprochen wurde:

  • Beitritt oder Tätigkeit in einer Gewerkschaft oder Mitgliedschaft des Arbeitnehmers zu einer Gewerkschaft
  • Bewerbung um eine Mitgliedschaft zum Betriebsrat
  • Sicherheitsvertrauensperson oder Sicherheitsfachkraft
  • Naheliegende Einberufung zum Präsenzdienst
  • Geltendmachung vom Arbeitgeber von Ansprüchen durch den Arbeitnehmer
  • Geltendmachung von Ansprüchen wegen Gleichbehandlung

.

Anfechtung einer sozialwidrigen Kündigung

Eine Entlassung kann aufgrund einer Sozialwidrigkeit angefochten werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer mind. 6 Monate im Betrieb tätig war und die Beendigung der Arbeitsverhältnisse aus sozialen Gesichtspunkten nicht zumutbar ist. Dies kann zum Beispiel bei älteren Arbeitnehmern der Fall sein, wenn sie auf dem Arbeitsmarkt nachweislich schlechte Aussichten auf erneute Anstellung haben.

Der Gesetzgeber definiert den Begriff sozialwidrig hierbei so, dass wenn wesentliche Interessen des Arbeitnehmers eingeschränkt werden und keine persönlichen oder betrieblichen Gründe vorliegen, die Kündigung als sozialwidrig und damit unzulässig angesehen werden muss. Wurden die Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt, dann muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass entweder persönliche Gründe (Pflichtverletzungen, lange Krankenstände) oder betriebliche Erfordernisse (Reorganisation, fehlende Aufträge) vorliegen. Kann er dies nicht, ist es möglich, die Kündigung anzufechten.

Arten der Kündigungsanfechtung

Obgleich ein Widerspruch gegen eine Kündigung des Arbeitsvertrags grundsätzlich immer das gleiche Ziel (nämlich den Fortbestand des Dienstverhältnisses) anstrebt, gibt es nicht nur das eine Rechtsmittel, dass betroffene Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können um sich gegen ungerechtfertigte Kündigungen zur Wehr zu setzen. Das österreichische Recht kennt grundsätzlich folgende Möglichkeiten, um eine Kündigung auf dem Rechtsweg anzufechten:

  • Kündigungsschutzklage
  • Anfechtungsklage
  • Kündigungsanfechtung durch den Betriebsrat
Zulässigkeit der Kündigung überprüfen

Kündigungsschutzklage

In Österreich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich einen Schutz vor unbegründeten Kündigungen. Das bedeutet, dass eine Kündigung nur aus bestimmten Gründen wirksam ist, wie etwa aus betrieblichen Gründen oder aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers. Wenn eine Kündigung jedoch unberechtigt ist, kann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden, um das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder eine Abfindungszahlung zu erhalten. Gemäß § 105 Abs. 3 ArbVG muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

Ob eine Kündigungsschutzklage gute Aussichten auf Erfolg hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen muss geprüft werden, ob die Kündigung aus betrieblichen Gründen oder aus persönlichen Gründen erfolgt ist. Bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers aufgrund betrieblicher Erfordernisse nicht mehr möglich ist. Bei einer Kündigung aus persönlichen Gründen muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass der Arbeitnehmer in irgendeiner Weise Fehlverhalten hat. Wenn der Arbeitgeber diese Nachweise nicht erbringen kann, hat die Kündigungsschutzklage gute Aussichten auf Erfolg. Allerdings ist dies stets eine Einzelfallentscheidung, die von verschiedenen Faktoren abhängt.

Anfechtungsklage

Eine Anfechtungsklage kann erhoben werden, um die Unwirksamkeit eines Arbeitsvertrags oder einer Kündigung festzustellen. Eine Anfechtungsklage ist möglich, wenn der Arbeitsvertrag oder die Kündigung aus bestimmten Gründen unwirksam ist. Zum Beispiel kann ein Arbeitsvertrag unwirksam sein, wenn er unter Drohung oder Täuschung abgeschlossen wurde oder wenn er gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Eine Kündigung kann unwirksam sein, wenn sie aus Gründen erfolgt ist, die gegen das Kündigungsschutzgesetz verstoßen.

Die Anfechtungsklage muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes eingereicht werden. Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Anfechtungsgrund dem Arbeitnehmer bekannt ist oder bekannt sein müsste. Es ist daher wichtig, schnell zu handeln, um die Frist einzuhalten. Die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen muss der Anfechtungsgrund nachgewiesen werden können. Zum anderen muss geprüft werden, ob der Anfechtungsgrund tatsächlich zur Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags oder der Kündigung führt. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat die Anfechtungsklage gute Erfolgsaussichten.

Kündigungsanfechtung durch den Betriebsrat

In Österreich kann der Betriebsrat gegen eine Kündigung vorgehen und eine Kündigungsanfechtungsklage einreichen. Die Möglichkeit dazu ergibt sich aus § 105 Abs. 2 und § 78 Abs. 2 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG). Der Betriebsrat kann eine Kündigung anfechten, wenn diese gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt, gegen das Diskriminierungsverbot oder gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Betätigung im Betriebsrat oder in einer Gewerkschaft verstößt. In solchen Fällen hat der Betriebsrat das Recht, eine Kündigungsanfechtungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

Die Kündigungsanfechtung durch den Betriebsrat muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme der Kündigung erfolgen. Der Betriebsrat muss in diesem Fall nicht nachweisen, dass die Kündigung unberechtigt ist, sondern es genügt, dass ein Verstoß gegen das Kündigungsschutzgesetz oder das Diskriminierungsverbot vorliegt. Wenn das Arbeitsgericht feststellt, dass die Kündigung tatsächlich gegen das Kündigungsschutzgesetz oder das Diskriminierungsverbot verstößt, kann die Kündigung aufgehoben werden und das Arbeitsverhältnis wird fortgesetzt. Die Möglichkeit der Kündigungsanfechtung durch den Betriebsrat ist ein wichtiges Instrument, um die Rechte von Arbeitnehmern zu schützen und sicherzustellen, dass Kündigungen nicht aus willkürlichen oder diskriminierenden Gründen ausgesprochen werden.

Erfolgreiche Kündigungsanfechtung und nun?

Wurde die Kündigung erfolgreich angefochten, dann ist die Kündigung nicht wirksam. Demzufolge wird das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten weiterbestehen und der Arbeitnehmer kann seine Ansprüche geltend machen. Er hat beispielsweise einen Anspruch darauf, das Entgelt für den gesamten Zeitraum zu erhalten. Hat der zuvor gekündigte Arbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis aufgenommen, muss er die notwendige Zeit eingeräumt bekommen, um dieses ordnungsgemäß bzw. fristgemäß zu kündigen. Im Anschluss kann er das Arbeitsverhältnis beim vorherigen Arbeitgeber wieder aufnehmen. Sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich jedoch einig sein, dass trotz erfolgreicher Kündigungsanfechtung ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnis nicht gewünscht ist, so kann die Zusammenarbeit im Einvernehmen und unter Berücksichtigung einer Abfertigung rechtskonform aufgelöst werden.

So hilft ein Anwalt bei der Kündigungsanfechtung

Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann bei einer Kündigungsanfechtung in Österreich eine wertvolle Unterstützung sein. Der Anwalt kann zunächst prüfen, ob die Kündigung rechtlich angreifbar ist und ob Aussichten auf Erfolg bestehen. Dabei kann er auf seine umfassenden Kenntnisse im Arbeitsrecht und auf seine Erfahrung bei der Kündigungsanfechtung zurückgreifen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann auch bei der Einhaltung von Fristen und Formalitäten helfen und den gesamten Ablauf des Verfahrens begleiten.

Im Rahmen der Kündigungsanfechtung kann der Anwalt dem Arbeitnehmer vertreten und die Interessen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber und dem Gericht vertreten. Er kann die Beweismittel sammeln, die für die Anfechtung der Kündigung relevant sind, und den Arbeitnehmer auf die Anhörung vor dem Arbeitsgericht vorbereiten. Im Gerichtsverfahren kann er die Argumente für die Kündigungsanfechtung überzeugend darstellen und die Interessen des Arbeitnehmers wirkungsvoll vertreten.

Zusammenfassend kann ein Rechtsanwalt bei der Kündigungsanfechtung in Österreich eine wichtige Unterstützung sein. Er kann eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten vornehmen, den gesamten Ablauf des Verfahrens begleiten und den Arbeitnehmer im Gerichtsverfahren vertreten. Durch die Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht können die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsanfechtung erhöht werden.

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FAQ: Kündigungsanfechtung

Eine Kündigungsanfechtung ist ein Rechtsmittel, mit dem ein Arbeitnehmer in Österreich eine Kündigung seines Arbeitsverhältnisses gerichtlich anfechten kann. Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Kündigung nur aus bestimmten Gründen zulässig ist und diese Gründe nachgewiesen werden müssen. Bei einer Kündigungsanfechtung wird geprüft, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht. Wenn die Kündigung unrechtmäßig war, kann das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden. Die Anfechtung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen und kann vom Arbeitnehmer selbst oder dem Betriebsrat eingereicht werden.
In Österreich kann eine Kündigung dann angefochten werden, wenn sie aus rechtswidrigen Gründen ausgesprochen wurde. Das österreichische Recht sieht vor, dass eine Kündigung nur aus bestimmten Gründen zulässig ist und diese Gründe nachgewiesen werden müssen. Wenn der Arbeitgeber gegen diese Bestimmungen verstößt, kann die Kündigung angefochten werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Kündigung diskriminierend oder willkürlich erfolgt oder ohne Einhaltung von Kündigungsfristen. Die Anfechtung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen und kann vom Arbeitnehmer selbst oder dem Betriebsrat eingereicht werden.
Eine Kündigung ist in Österreich nicht gerechtfertigt, wenn sie nicht aus einem der gesetzlich geregelten Gründe erfolgt ist. Diese Gründe können zum Beispiel verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigungen sein. Wenn der Arbeitgeber gegen die Bestimmungen des Arbeitsrechts verstößt und die Kündigung nicht gerechtfertigt ist, kann sie gerichtlich angefochten werden. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht und kann gegebenenfalls das Arbeitsverhältnis fortsetzen.
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