Rot Weiß Rot Karte § Anspruch, Kosten & mehr
Die Rot Weiß Rot Karte ist ein Aufenthaltstitel, der es Personen aus Nicht-EU– und –EWR-Ländern erlaubt, in Österreich zu wohnen und zu arbeiten. Doch wie bekommt man überhaupt eine solche Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung? Im folgenden Artikel lernen Sie die rechtliche Grundlage für diese Genehmigung sowie die Voraussetzungen für den Erhalt näher kennen. Sie erfahren ebenso, welche Dokumente sie für die Beantragung benötigen und welche Besonderheiten es für Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer RWR Karte gibt.
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- Rechtsgrundlage der Rot Weiß Rot Karte sind Niederlassungs- & Aufenthaltsgesetz (NAG) Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)
- Sie ermöglicht nicht EU-Bürgern den Aufenthalt und Arbeiten in Österreich.
- Rot Weiß Rot Karten wreden befristet ausgestellt
- Verlängerungen sind auf Antrag möglich
- Voraussetzung: regelmäßiges Einkommen, ortsübliche Unterbringung, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe.
- Kosten ca.160 Euro.
Rechtslage zur Rot Weiß Rot Karte
Die sogenannte Rot Weiß Rot Karte ist ein sogenannter Aufenthaltstitel und berechtigt Personen aus Drittstaaten zur Niederlassung und zur Arbeit in Österreich. Das Ziel hierbei ist es also, Menschen aus Nicht-EU-Staaten eine dauerhafte Zuwanderung nach Österreich zu ermöglichen. Sie ist grundsätzlich für 24 Monate gültig und erlaubt nicht nur die unselbstständige Beschäftigung bei einem ausgewählten Arbeitgeber, sondern auch die selbstständige Arbeit in Österreich. Die rechtliche Basis für diese Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung stellen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) dar. Dort werden unter anderem die Voraussetzungen für die Erteilung dieses Aufenthaltstitels sowie die Richtlinien für das entsprechende Zulassungsverfahren reglementiert. Die Rot Weiß Rot Karte lässt sich gemäß § 24 NAG auch verlängern. Allerdings muss auch hierfür ein Antrag fristgerecht, allerdings maximal drei Monate vor Ablauf der aktuellen Bewilligung, gestellt werden.
Anspruch auf eine Arbeitsbewilligung
Nicht alle Personen aus Drittstaaten haben Anspruch auf den Erhalt einer Rot Weiß Rot Karte. Damit man diese besondere Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung beantragen darf, muss man gemäß den §§12 bis 14 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) zu bestimmten Personengruppen gehören. So haben besonders Hochqualifizierte, Absolventen von Studiengängen, Stammmitarbeiter, Fachkräfte in Mangelberufen sowie andere Schlüsselkräfte und Startup-Gründer die Möglichkeit, eine RWR Karte zu bekommen. Je nachdem, durch welche Zugehörigkeit man den Antrag auf die Erteilung stellen kann, gibt es noch spezielle Voraussetzungen. Zusammenfassend muss man also einer der folgenden Gruppen angehören, um Anspruch auf diese Art von Arbeitsbewilligung zu haben:
- Hochqualifizierte
- Fachkräfte für Mangelberufe
- Stammmitarbeiter
- Studienabsolventen einer inländischen Hochschule
- Selbstständige Schlüsselkräfte
- Gründer von Start-Ups
- Anwalt wählen
- Sachlage schildern
- Ersteinschätzung erhalten
Rot Weiß Rot Karte plus
Abgesehen von der gewöhnlichen RWR-Karte gibt es nach § 41a des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) auch noch die sogenannte Rot Weiß Rot Karte plus für den Aufenthalt und die Beschäftigung in Österreich. Diese ermöglicht zusätzlich zu den anderen Möglichkeiten, die bereits durch die Standard-Variante den unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Allerdings muss man für diese bereits seit zwei Jahren im Besitz einer RWR Karte oder einer Blauen Karte EU sein oder ein Familienangehöriger von gewissen niedergelassenen Personen sein.
Kosten der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung
Um eine Rot Weiß Rot Karte zu bekommen, muss man auch bestimmte Ausgaben einberechnen. So ist unter anderem für die Eingabe eine Gebühr von 120 Euro zu bezahlen. Des Weiteren muss man für diese spezielle Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung auch für die Erteilung 20 Euro zahlen. Auch für das Foto und die Unterschrift sind etwa 20 Euro fällig. Zusammenfassend hat man für den Erhalt einer Rot Weiß Rot Karte also mindestens 160 Euro zu erwarten.
Voraussetzungen der RWR Karte
Für den Erhalt einer Rot Weiß Rot Karte müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. So ist es grundsätzlich zum Beispiel erforderlich, dass man den Erstantrag bereits vor der Einreise nach Österreich stellt und die Entscheidung auch noch im anderen Land abwarten muss. Allerdings gibt es hierbei auch eine Ausnahme, bei der die Antragsstellung für die Rot Weiß Rot Karte auch erst in Österreich erfolgen kann. Hierfür müssen nach § 21 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) die Einreise und der Aufenthalt auch ordnungsgemäß stattfinden. Auch zum Zeitpunkt der Antragstellung muss sich die entsprechende Person noch rechtmäßig in Österreich aufhalten, um vom Inland aus diesen Aufenthaltstitel bekommen zu dürfen.
Zudem ist es für den Antrag auch notwendig, dass man einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen kann. Dies bedeutet gemäß §11 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), dass eine Lebensführung ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen möglich sein muss. Eine weitere Voraussetzung dafür, dass jemand die Rot Weiß Rot Karte bekommt, ist die Zugehörigkeit zu einer der oben genannten Personengruppen. Auch der Nachweis, dass man in seiner Zeit in Österreich krankenversichert ist, zählt zu den Erfordernissen für das Erlangen einer solchen Bewilligung. Des Weiteren muss man auch Anspruch auf eine ortsübliche Unterkunft während seines Aufenthalts in Österreich haben und darf weder die öffentliche Ordnung und Sicherheit noch die Beziehung zu anderen Staaten negativ beeinflussen.
Bedingungen für eine Rot Weiß Rot Karte
Voraussetzung | Nachweise | Rechtsgrundlage |
---|---|---|
Gesicherter Lebensunterhalt | Lohnzettel, Arbeitsvertrag oder Versicherungsnachweis | §11 NAG |
Krankenversicherung | Pflichtversicherung oder Polizze | §11 NAG |
Unterkunft | Mietvertrag | §11 NAG |
Hochqualifiziert | Mindestens 70 Punkte nach den Zulassungskriterien für Hochqualifizierte, konkretes Arbeitsplatzangebot | § 12 AuslBG, Anlage A AuslBG |
Fachkräfte für Mangelberufe | Mindestens 55 Punkte nach den Zulassungskriterien für Fachkräfte abgeschlossene Berufsausbildung, Verbindliche Anstellung in Österreich | §12a AuslBG, Anlage B AuslBG |
Schlüsselkräfte | Mindestgehalt von 2.925 brutto, plus Sonderzahlungen. keine gleich qualifizierten Arbeitskräfte vermittelbar, Mindestens 55 Punkte nach den Zulassungskriterien für Schlüsselkräfte | §12b AuslBG, Anlage C |
Stammmitarbeiter | Deutschkenntnisse auf A2-Niveau (Sprachdiplom oder Kurszeugnis), Arbeitgebererklärung, Unbefristeter Arbeitsvertrag | §12d AuslBG |
Studienabsolventen | Abschlusszeugnis, Arbeitsvertrag | §12b AuslBG |
Gründer eines Start-Up | schlüssiger Businessplan, Berechtigung zur Gewerbeausübung, Gesellschaftsvertrag (außer bei Ein-Personen-Unternehmen), Vertrag mit Gründerzentrum oder Start-Up-Förderstelle, Belege für Investitionskapital, Mindestens 50 Punkte nach den Zulassungskriterien für Start-Up-Gründer | §24 AuslBG Anlage D AuslBG |
RWR-Karte beantragen
Wer die Rot Weiß Rot Karte beantragen möchte, der muss hierfür auch bestimmte Unterlagen besitzen und diese vorzeigen. So ist es zum Beispiel erforderlich, dass die entsprechende Person über ein gültiges Dokument für Reisen, also beispielsweise über einen Reisepass, verfügt. Zudem wird ein aktuelles Lichtbild, das lediglich ein halbes Jahr alt sein darf, sowie der Nachweis für eine Unterkunft (z.B.: Mietvertrag), für die Krankenversicherung und für einen gesicherten Lebensunterhalt (Lohnzettel, Arbeitsvertrag, etc.) benötigt. Je nach Fall sind auch noch die Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, die Adoptionsurkunde oder der Nachweis für ein Verwandtschaftsverhältnis notwendig. Zusammenfassend braucht man für eine RWR Karte also folgende Unterlagen:
- Reisedokument
- Lichtbild (maximal 6 Monate alt)
- Beleg für die Unterkunft
- Nachweis für die Krankenversicherung
- Bestätigung für den gesicherten Lebensunterhalt
- Heirats- oder Partnerschaftsurkunde
- Adoptionsurkunde
- Nachweis für ein Verwandtschaftsverhältnis
All diese erforderlichen Dokumente müssen sowohl im Original als auch in einer Kopie eingereicht werden. Sind die notwendigen Unterlagen zudem weder in Deutsch noch in Englisch verfasst, müssen sie in eine der beiden Sprachen übersetzt werden. Hierbei fordert die zuständige Behörde auch oft die Beglaubigung der entsprechenden Urkunden an, um diese auch besser überprüfen zu können.
So kann Sie ein Anwalt bei der Rot Weiß Rot Karte unterstützen
Wenn es um eine Arbeitsbewilligung in Österreich geht, ist die Hilfe eines Juristen von großer Wichtigkeit. Dieser kann Sie zum Beispiel über die rechtlichen Voraussetzungen für die RWR Karte in Kenntnis setzen. Dadurch kann man sichergehen, dass man alle Bedingungen richtig versteht und dadurch auch wahrscheinlicher wird, tatsächlich die RWR-Karte auch zu bekommen. Zudem unterstützt ein Rechtsanwalt seinen Mandanten auch, indem er die notwendigen Unterlagen auf ihre Vollständigkeit prüft. Des Weiteren übernimmt ein Anwalt auch die Aufklärung über die Verlängerung der gewöhnlichen sowie über die Anforderungen für den Erhalt der Rot Weiß Rot Karte plus.
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FAQ: Rot Weiß Rot Karte
Die sogenannte RWR Karte erlaubt es Menschen aus Drittstaaten, in Österreich leben und arbeiten zu dürfen.