Collaborative Law Ablauf & Vorteile für Mandanten
- Redaktion Anwaltfinden.at

Das Collaborative Law erlaubt es Parteien sich außergerichtlich zu einigen und so einen rechtserheblichen Streit beizulegen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das Collaborative Law im Normalfall abläuft, welche Schritte vorgesehen sind, bis sich schlussendlich einvernehmlich geeinigt wird und welche Regeln für das Verfahren an sich gelten. Außerdem erfahren Sie welche Vorteile dieser Ablauf für die Beteiligten bzw. die Mandanten hat.
Inhaltsverzeichnis
- Collaborative Law ist in Österreich eine außergerichtliche Klärung von zivilrechtlichen Streit Angelegenheiten (also ohne Gericht)
- Der Ablauf eines Collaborative Law Verfahrens unterteilt sich in fünf Schritte
- Erstgespräch mit dem Anwalt und Vorbereitung mit dem Anwalt auf das Verfahren
- Erste Sitzung und Festlegung der Grundregeln des Collaborative Law
- Folgende Sitzungen zur Klärung des Streits und schließlich im besten Fall die einvernehmliche Einigung auf einen Kompromiss
- Vorteile des Collaborative Law Ablaufs sind: weniger Kosten, weniger Zeit, höhere Versöhnungswahrscheinlichkeit
Grundlage: Was ist Collaborative Law?
Collaborative Law bedeutet frei übersetzt „kooperierendes Anwaltsverfahren“ und beschreibt eine außergerichtliche Einigung in Streitfällen. Das Verfahren wird durch zwei Anwälte begleitet und zielt auf eine einvernehmliche Lösung ab, die durch die Streitparteien gefunden wird. Damit wird der Weg vor ein ordentliches Gericht umgangen und es können Kosten gespart werden. Außerdem stehen die Chancen, sich nach einer solchen Einigung wieder zu vertragen, deutlich besser als bei einem Urteil. Das Collaborative Law ist freiwillig und es besteht keinen Anspruch auf die Durchführung eines solchen Verfahrens. Die Verfahrensregeln bzw. Rahmenbedingungen werden zu Beginn durch die Beteiligten selbst festgelegt.
Der Ablauf des Collaborative Law Verfahrens:
Wie ein Collaborative Law Verfahren im Einzelnen abläuft, kann nur schwer vorhergesagt werden. Es gibt jedoch einen Standard-Ablauf, der im Normalfall auch eingehalten wird. Wie lange das CL-Verfahren dauert, kann jedoch ebenso nicht vorhergesagt werden. Regelmäßig ist der Verfahrensablauf jedoch schneller als ein vergleichbares Gerichtsverfahren. Es kommt hier stets auf die Art der Streitigkeit, die Parteien und die Einigungsbereitschaft an. Sollte das Collaborative Law Verfahren wie vorgesehen ablaufen, lässt es sich in fünf Schritte einteilen:
1. Erstgespräch mit dem Anwalt
Im ersten Schritt müssen die Parteien erkennen, dass eine Schlichtung über Collaborative Law infrage kommt. Danach können Sie Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen, der Sie in einem Collaborative Law Verfahren vertritt. Dieser wird dann gemeinsam mit Ihnen prüfen, ob der Streitgegenstand bzw. der Sachverhalt grundsätzlich dafür geeignet ist, einem CL-Verfahren zugeführt zu werden.
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2. Vorbereitung auf das CL Verfahren
Sobald das Verfahren beschlossen wurde, bereiten sich alle Beteiligten auf das selbige vor. Die Anwälte der beiden Parteien nehmen Kontakt auf und arbeiten auf das Stattfinden der ersten Sitzung hin. Die Streitenden werden nun rechtlich beraten und der Sachverhalt wird in die Rechtslage eingeordnet. Damit das Verfahren schlussendlich starten kann, müssen Sie eine Vollmacht für Ihren Collaborative Law Anwalt unterschreiben. Eckpunkte, die im Voraus ebenso geklärt werden müssen, sind:
- Ort der ersten Sitzung
- Datum der ersten Sitzung
- Thema / Streitgegenstand
3. Erste Sitzung im Collaborative Law Verfahren
Die erste Sitzung bildet die Grundlage für die einvernehmliche Lösung, die schließlich gefunden werden soll. In diesem ersten Treffen werden die Collaborative Law Richtlinien aufgestellt. Das sind die Regeln, die für alle Beteiligten während des gesamten Verfahrens gelten sollen. Welche Regeln im Einzelnen festgelegt werden, entscheiden die Parteien ebenfalls gemeinsam. Außerdem wird hier ermittelt, ob eine weitere Fachperson hinzugezogen werden muss oder nicht. Experten im Collaborative Law können beispielsweise Finanzexperten, Gutachter oder Sachverständige sein. Sind diese Rahmenbedingungen geklärt, wird eine allgemeine Agenda erstellt, die den Streitgegenstand und dessen zugrunde liegenden Fragen näher bestimmt:
- Worum geht es bei dem Streit?
- Wie ist der Streit entstanden?
- Welche Unterlagen werden für den Streitentscheid benötigt?
- Welche Erwartungen haben die Parteien an das Collaborative Law Verfahren?
Der Ablauf des Collaborative Law sieht nicht vor, dass in diesem ersten Gespräch bereits über den Streitgegenstand an sich gesprochen wird. Vielmehr wird nach der Klärung der eben genannten Eckpunkte die Sitzung geschlossen und der nächste Termin festgelegt. Sollte es in Ausnahmefällen bereits bei der ersten Sitzung Fragen oder Probleme geben, die unbedingt erörtert werden müssen, ist dies selbstverständlich auch möglich. Es ist übrigens auch möglich, dass zu diesem Zeitpunkt sogenannte Sicherungsmaßnahmen vereinbart werden. Eine Sicherungsmaßnahme im Sinne des Collaborative Law Verfahrens könnte beispielsweise eine Unterlassungserklärung für die Dauer des Verfahrens sein.
4. Folgende Sitzungen
In den folgenden Sitzungen wird der Streitgegenstand genauer beleuchtet und es werden mögliche Lösungen besprochen. Wie viele Sitzungen es gibt, hängt von der Komplexität des Streits ab. Ziel ist es, den Sachverhalt erschöpfend zu behandeln und alle Streitpunkte in die Lösung einfließen zu lassen. Während dieser Sitzung haben beide Parteien die Möglichkeit ihre Sicht auf die Dinge kundzutun und die Experten bezüglich ihrer Ansichten zu befragen bzw. diese bestätigen zu lassen.
Ein weitere wesentlicher Bestandteil des Ablaufs eines Collaborative Law Verfahrens ist das Ausarbeiten der gegenseitigen Interessen. Das macht es anschließend leichter Optionen zur Auflösung des Streits zu finden. Die einzelnen Lösungsansätze werden in Hinsicht auf dadurch entstehende Vor- und Nachteile für die einzelnen Parteien bewertet. Nach jeder Sitzung bespricht der Anwalt das Ergebnis mit seinem Mandanten. Insgesamt nehmen die Anwälte eine Position als Interessenvertreter und Berater ein. Sie unterstützen die Verhandlung durch bestimmte Verhandlungstechniken wie zum Beispiel:
- Aktives Zuhören
- Offene Fragen an die Gegenseite
- Interessen ermitteln und Optionen zusammenstellen
- Realitätsprüfungen
Im Verlauf des Collaborative Law Verfahrens sollen alle Beteiligten genügend zu Wort kommen und gehört werden. Dadurch fühlen sich die Parteien in ihren Interessen wahrgenommen und sind mit einer höheren Wahrscheinlichkeit bereit, sich zu einigen.
5. Abschluss des Verfahrens – Beilegung des Rechtsstreits
Sobald eine Option gefunden wurde, die für alle Parteien zufriedenstellend ist, kann eine abschließende Vereinbarung getroffen werden. Diese Vereinbarung wird rechtswirksam fixiert und ist für die Beteiligten bindend. Der Beschluss, der also am Ende des Ablaufs eines Collaborative Law Verfahrens getroffen wird, verpflichtet die Parteien auf rechtlicher Ebene. Es besteht jedoch kein Zwang sich zu einigen. Sollte sich zeigen, dass kein Kompromiss gefunden werden kann, gilt das Verfahren als gescheitert. Collaborative Law wird dann eingestellt und nicht selten landet die Ausgangsstreitigkeit vor einem „normalen“ Gericht in Österreich.
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Vorteile von Collaborative Law für den Mandanten
Dieser Ablauf des Collaborative Law Verfahrens hat für alle Beteiligten Vorteile. Deshalb wird diese Form der Streitbeilegung immer beliebter und ist auch im Rechtssystem Österreichs vorgesehen. Der Hauptvorteil liegt darin, dass die Regeln und Rahmenbedingungen vollständig in der Hand der Beteiligten liegen. Der Ablauf kann durch diese entscheidend beeinflusst werden. Bei einem Gerichtsverfahren sind die Regeln klar durch die Prozessordnung definiert.
Die Parteien arbeiten beim Collaborative Law miteinander und nicht – wie vor Gericht – gegeneinander. Es erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass eine gemeinsame Lösung gefunden wird, ohne dass sich die eine Seite der anderen „unterlegen“ fühlt. Das ermöglicht auch ein Zusammenleben / Zusammenarbeiten in Zukunft und bildet den Grundstein für ein nachhaltiges aus der Welt schaffen des Streits.
Außerdem sind die Kosten regelmäßig geringer und planbarer. Es wird im Voraus festgelegt, welche Experten notwendig sind. Vor Gericht kann der Richter jederzeit Sachverständige usw. einberufen, die am Ende durch die unterliegende Partei gezahlt werden müssen. Außerdem müssen keine Gerichtsgebühren bezahlt werden.