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Collaborative Law vs. Mediation vs. Gerichtsverfahren – Unterschiede im Überblick

Collaborative Law Mediation

In Österreich gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten einer (meist) zivilrechtlichen Streitigkeit zu begegnen: ein klassisches Gerichtsverfahren, Schlichtung durch eine Mediation oder die Durchführung eines Collaborative Law Verfahrens. In diesem Beitrag erfahren Sie worin die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Mediation und Collaborative Law liegen und welche Folgen das für den Streit hat. Außerdem wird die außergerichtliche Einigung mit dem Gerichtsverfahren verglichen. Ziel dieses Beitrags ist es, einen Überblick über die Verfahrensarten zu erlangen und sich im Zweifel für das Geeignetste entscheiden zu können.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Was ist Collaborative Law?

Collaborative Law bedeutet so viel wie „kooperierendes Anwaltsverfahren“ und ist eine Verfahrensart in Österreich, bei der sich Streitparteien über zivilrechtliche Streitpunkte ohne einen Richter bzw. ohne ein Gericht einigen können. Dafür müssen sich die Parteien zusammensetzen und in mehreren Sitzungen die Thematik diskutieren, um am Ende zu einer Lösung zu gelangen, die für alle Beteiligten tragbar ist. Unterstützt wird das Collaborative Law durch speziell geschulte Anwälte, die beide Parteien durch den Ablauf begleiten. Lesen Sie die entsprechenden Artikel, wenn Sie mehr über Collaborative Law oder den Collaborative Law Ablauf erfahren möchten.

Collaborative Law ist in jedem Fall freiwillig und es besteht in Österreich kein gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung eines solchen Verfahrens. Außerdem gelten beim Collaborative Law nicht die Regelungen der Prozessordnung. Die Beteiligten legen vor der eigentlichen Verhandlung eigene, individuelle Regeln fest. Ziel des Collaborative Law ist es, eine einvernehmliche Lösung (eine Art Kompromiss) herbeizuführen. Gelingt dies nicht, so kann der Streit vor einem normalen Gericht ausgetragen werden.

Alternativen zum Collaborative Law:

Das Collaborative Law wird in der österreichischen Rechtspraxis anerkannt und ist ein probates Mittel, um einen Streit beizulegen. Neben diesem Verfahren gibt es grundsätzlich zwei andere Möglichkeiten einen Streit zwischen Privatpersonen und/oder Firmen beizulegen. Eine weitere außergerichtliche Verfahren Möglichkeit ist der Besuch bei einem Mediator – dort kann eine sogenannte Mediation. Sollten Sie den Sachverhalt durch einen Richter bewerten lassen wollen, dann bleibt Ihnen nur der Weg vor ein Gericht. Dort wird am Ende ein Urteil gesprochen, welches für beide Parteien zwingend Bindungswirkung entfaltet.

Im Folgenden soll es nun darum gehen, was eigentlich genau die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Collaborative Law und einer Mediation sind. Schließlich lohnt es sich Collaborative Law und Gerichtsverfahren knapp gegenüberzustellen. In unterschiedlichen Konstellationen und Interessenlagen kann es ein entscheidender Vorteil sein, die richtige Verfahrensart auszuwählen: Collaborative Law vs. Mediation vs. Gerichtsverfahren.

Was ist Mediation?

Die Mediation und Collaborative Law erscheinen auf den ersten Blick recht ähnlich. Auch bei der Mediation handelt es sich um ein Verfahren, um eine außergerichtliche Lösung von Konflikten herbeizuführen. Hierbei ist die Streitschlichtung jedoch weniger stark an die rechtliche Komponente gebunden. Ein Mediator ist speziell ausgebildet (Mediatoren Ausbildung) und kann eingesetzt werden, um private, berufliche, wirtschaftliche und sogar ökologische Probleme zu klären. Ziel der Mediation ist es, gemeinsame die beste Lösung zu finden. Der Weg dorthin führt über ein durch den Mediator geleitetes Streitgespräch.

Die Person des Mediators übernimmt bei der Mediation eine vollständig neutrale Rolle. Er / sie ist unparteiisch und bereichert das Streitgespräch durch sachliche Führung und Setzung bestmöglicher Rahmenbedingungen. Als objektiver Beobachter kann der Mediator die Lage einschätzen und durch geschickte Gesprächsführung neue Lösungen anstoßen.

Gemeinsamkeiten Mediation und Collaborative Law

Die Gemeinsamkeiten zwischen Mediation und Collaborative Law sind recht offensichtlich. Beide Verfahren funktionieren durch eine proaktive Zusammenarbeit der Parteien. Sie müssen sich direkt beteiligen, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Es gibt keine dritte Person, die über den Sachverhalt urteilt (vgl. Richter im Gerichtsverfahren). Ebenso können die Rahmenbedingungen selbst festgelegt werden und die Beteiligten müssen Eigenverantwortung und Kompromissbereitschaft zeigen. Außerdem ist sowohl die Mediation als auch Collaborative Law vollkommen freiwillig und kann jederzeit durch die Beteiligten abgebrochen bzw. beendet werden.

Unterschiede Mediation und Collaborative Law

Der Hauptunterschied bei der Frage Mediation oder Collaborative Law ist, dass bei der Mediation das Gespräch durch eine neutrale Person geführt wird. Der Mediator ist unparteiisch und hat einzig und allein das Ziel eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. Beim Collaborative Law werden die Streitenden durch jeweils einen speziell ausgebildeten Anwalt vertreten. Dieser Anwalt ist parteiisch und vertritt natürlich die Interessen seines Mandanten. Im Collaborative Law wird die Gesprächsführung / Verhandlung durch die Parteianwälte übernommen.

Ein weiterer Unterschied ist die Bedeutung des Rechts in Mediation und Collaborative Law. Das CL-Verfahren kann rechtliche Fragen unmittelbar und direkt klären. Bei der Mediation hingegen ist eine rechtliche Beratung regelmäßig nicht vorgesehen. Wer in der Mediation rechtlich beraten werden möchte, der kann sich ggf. einen externen Anwalt suchen. Dies kann jedoch auch zu Problemen führen, da die Anwälte dann häufig nicht in das Mediationsverfahren eingebunden sind. Die Parteianwälte im Collaborative Law Verfahren können ihre Mandanten jederzeit rechtlich – genauso wie verhandlungstaktisch – beraten.

Das Mediationsverfahren ist zwar schon älter als Collaborative Law, hat aber einigen Nachteile. Deshalb hat sich die Rechtspraxis mit der Zeit dazu entschlossen, das Collaborative Law Verfahren als Ergänzung bzw. Modifikation der Mediation einzusetzen. Einvernehmliche Lösung und rechtliche Beratung treffen dort nämlich dosiert und individuell aufeinander.

Abgrenzung Collaborative Law und Gerichtsverfahren

Wenn sich die Parteien für ein Gerichtsverfahren entscheiden, dann wird das Verfahren beinahe vollständig in die Hand eines Dritten gegeben. Das bedeutet, dass die Beteiligten auf den Ablauf und so weiter nur noch wenig Einfluss nehmen können. Der Richter spricht am Ende sein Urteil und dieses ist rechtsverbindlich – ob es den Parteien passt oder nicht. Häufig gibt es vor Gericht einen „Gewinner“ und einen „Verlierer“. Genau diese Spaltungssituation sollen durch Verfahren wie Collaborative Law und Mediation verhindert werden. Dort sollen gemeinsame Lösungsansätze entwickelt werden, die zur individuellen Interessenlage passen. Solche Lösungen sind versöhnlicher, da man sich im Verfahren aktiv aufeinander zu bewegt hat.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Vor allem dann, wenn der Streit so beigelegt werden soll, dass sich die Parteien am Ende einander wieder annähern können, ist eine Mediation oder Collaborative Law eine attraktive Streitschlichtungsmöglichkeit. Mithin sind diese außergerichtlichen Einigungen gut geeignet bei Familienstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten, arbeitsrechtlichen Problemen und ähnlichen Streitpunkten, bei denen sich die Parteien grundsätzlich nahestehen. Um ein Collaborative Law Verfahren durchführen zu können, müssen sich alle Beteiligten durch einen speziell geschulten Anwalt vertreten lassen. Sollten Sie eine Mediation bevorzugen, gibt es ebenso einige Anwälte, die gleichzeitig Mediatoren sind.

CL-Anwälte und Mediatoren sind darauf geschult, das Streitgespräch in eine sinnvolle Richtung zu lenken und trotzdem beide Parteien zu Wort kommen zu lassen. Sie bereiten das Verfahren vor, unterstützen die Streitenden und können selbst – als objektive Betrachter – neue Möglichkeiten der Lösung aufzeigen. Sobald der Streit beigelegt ist, können die Anwälte die Lösung festhalten und für alle verbindlich machen.

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FAQ: Collaborative-Law Mediation
Der Hauptunterschied besteht darin, dass das Mediationsverfahren durch einen neutralen Mediator geleitet wird, während das Collaborative Law Verfahren durch zwei Anwälte (jeweils einer Partei zugehörig) geführt wird. Außerdem darf der Mediator in der Regel keinen rechtlichen Rat erteilen. Die Partneranwälte bei Collaborative Law hingegen schon. Eine Gemeinsamkeit von Collaborative Law und Mediation ist, dass es sich um eine außergerichtliche Einigungsmöglichkeit handelt, bei der die Parteien eine einvernehmliche Lösung finden sollen.
Es gibt keine Situation, in der ein Collaborative Law Verfahren durchgeführt werden muss. Die Teilnahme an dieser Art der Streitschlichtung ist völlig freiwillig und kann nicht durch eine Partei erzwungen werden. Selbiges gilt für die Mediation. Lediglich dann, wenn eine Klage bei Gericht eingereicht wird, muss die Gegenpartei am Prozess teilnehmen bzw. sich diesem stellen.
Der Hauptnachteil des Gerichtsverfahrens ist, dass dort häufig nicht miteinander geredet wird, sondern versucht wird, recht zu bekommen. Die Fronten zwischen den Parteien verhärten sich im Laufe des Prozesses immer weiter und die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich nach dem Verfahren wieder verstehen, ist sehr gering. Außerdem liegt das Verfahren beim Gerichtsprozess in der Hand eines Dritten (Richter). Die Parteien können nur wenig Einfluss auf den Ablauf und die Art der Lösung nehmen. Es gibt klassischerweise einen „Gewinner“ und einen „Verlierer“.
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