Datenschutzerklärung nach DSGVO prüfen lassen – Ist das notwendig?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Wenn man bereits seine Datenschutzerklärung überarbeitet hat, ist es empfehlenswert, diese entsprechend der DSGVO prüfen zu lassen von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Vertragsrecht. Hierbei wird dieser überprüfen, ob die überarbeiteten Regelungen auch den Anforderungen der DSGVO entsprechen und ggf. auch Modifikationen oder Ergänzungen vornehmen.
Außerdem sollte man auch bestehende Auftragsverarbeiterverträge für personenbezogene Daten auf Konformität mit den Regelungen der DSGVO prüfen lassen und die vorhandenen Verträge entsprechend anzupassen. Dabei wird dies besonders relevant, um zukünftige DSGVO Strafe vermeiden zu können.
Zusätzlich kann ein Anwalt für Vertragsrecht beim Datenschutzerklärung nach DSGVO prüfen lassen auch zu weiteren unternehmensinternen Anpassungen beraten. Hierbei kann er im Rahmen einer DSGVO Zusammenfassung auf wichtige Sachverhalte hinweisen, die evtl. einer unternehmensinternen Anpassung bedürfen.
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Inhaltsverzeichnis
- Die DSGVO ist die neue Datenschutzverordnung der EU und seit Mai 2018 in Österreich gültig. Dabei ist sie dem nationalen österreichischen Datenschutzgesetz übergeordnet und wird nur noch durch dieses ergänzt.
- Dabei wird über die DSGVO Österreich die Verarbeitung personenbezogener Daten neu geregelt und es werden die Rechte und Pflichten von Betroffenen und Verantwortlichen neu definiert.
- Deshalb muss eine Datenschutzerklärung nach den neuen Vorgaben aktualisiert werden und eine vorhandene Datenschutzerklärung sollte man in Bezug auf die Vorgaben der DSGVO prüfen lassen.
- Hierbei erfordert die DSGVO jedoch auch weitreichendere Anpassungen auf Unternehmensebene und gibt den Betroffenen umfangreichere Rechte in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
- Dabei kann ein Anwalt für Vertragsrecht nicht nur Anpassungen an der Datenschutzerklärung vornehmen, sondern auch in einer DSGVO Zusammenfassung über notwendige Anpassungen im Unternehmen informieren, um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden.
Was muss beim Datenschutzerklärung nach DSGVO prüfen lassen berücksichtigt werden?
Grundsätzlich muss auch bisher schon jeder Website Anbieter eine Online-Datenschutzerklärung auf der Website veröffentlichen. Hierbei muss diese ausweisen welche Daten von den Nutzern erhoben werden und für welchen Zweck. Jedoch müssen dabei nun die Bestimmungen der DSGVO berücksichtigt werden.
Dabei muss beim Datenschutzerklärung nach DSGVO prüfen lassen geklärt werden, dass die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der Daten eingearbeitet ist. Ferner müssen auch alle nach DSGVO vorgeschriebenen Informationen enthalten sein.
Zusätzlich ist es auch verpflichtend, dass die Datenschutzerklärung nach DSGVO in einer einfachen und verständlichen Sprache abgefasst ist und die Datenschutzerklärung auf der Website einfach erreichbar ist (1-Klick-Regel).
Hierbei sind aktuell die meisten Datenschutzerklärungen noch nicht auf dem geforderten Stand. Deshalb ist es ratsam, sich dazu von einem erfahrenen Anwalt für Datenschutz beraten zu lassen und von ihm die Datenschutzerklärung nach DSGVO prüfen zu lassen.
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Welche anderen Anpassungen sind notwendig beim DSGVO prüfen zu lassen?
Durch die Bestimmungen der DSGVO werden den Unternehmen verschiedene Anpassungsmaßnahmen abverlangt. Dabei sind diese z. B verpflichtet, ein Verzeichnis ihrer Verarbeitungsaktivitäten zu erstellen. Ferner wird eine Aktualisierung der Datenschutzerklärung nach den neuen Kriterien der DSGVO verlangt und es ergeben sich neue Informationspflichten gegenüber Betroffenen.
Außerdem gilt es das Verbot automatisierter Einzelfallentscheidungen zu berücksichtigen und ggf. eine Datenschutzfolgeabschätzung durchzuführen. Außerdem gelten neue Regeln zur Meldung von Datenpannen und für viele Unternehmen ist auch die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten vorgeschrieben.
Deshalb müssen auch unternehmensinterne Prozesse nach DSGVO angepasst werden. Hierbei bietet sich immer eine Beratung bei einem Anwalt für Datenschutz an, der über eine DSGVO Zusammenfassung über die neuen Regelungen aufklären kann und auch interne Dokumente (Datenschutzerklärung, Datenschutzrichtlinien) auf die Passfähigkeit zu DSGVO prüfen lassen kann.