Datenschutzerklärung nach DSGVO erstellen lassen – Ist das wichtig?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Viele aktuell verwendeten Datenschutzerklärungen sind noch nicht in Einklang mit der DSGVO. Dabei ist die DSGVO der EU seit Mai 2018 auch in Österreich gültig und ist rechtlich dem nationalen Datenschutzgesetz übergeordnet. Deshalb sollte man die eigene Datenschutzerklärung entsprechend anpassen um zukünftig eine DSGVO Strafe zu vermeiden. Lassen Sie sich hierzu beraten von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Datenschutzrecht, der für Sie eine Datenschutzerklärung nach DSGVO erstellen lassen kann und eine bestehende Datenschutzerklärung abgleichen kann.
Dabei können Sie sich bei einem erfahrenen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Datenschutzrecht auch in einer DSGVO Zusammenfassung über unternehmerische Anpassungsnotwendigkeiten aufklären lassen. Außerdem hilft er Ihnen auch, wenn Sie einen Auftragsverarbeitervertrag nach DSGVO erstellen lassen wollen. Rechtsanwälte für Datenschutzrecht finden Sie schnell und einfach in unserer Anwaltssuche.
Inhaltsverzeichnis
- Die DSGVO ist seit Mai 2018 in Österreich gültig und ist dem nationalen österreichischen Datenschutzgesetz übergeordnet
- Hierbei regelt die DSGVO Österreich die Verarbeitung personenbezogener Daten neu sowie die dazugehörigen Rechte und Pflichten von Betroffenen und Verantwortlichen
- Aus den Regelungen der DSGVO müssen infolge Unternehmen in Österreich teilweise umfangreichere datenschutzrechtliche Maßnahmen treffen
- Allerdings wird durch die DSGVO auch ein erweitertes Recht auf Löschung personenbezogener Daten für Betroffene gesetzlich geregelt
- Außerdem werden durch die DSGVO auch die Auskunftspflichten geändert, die zukünftig eine Auskunftspflicht nur an eine zentrale Aufsichtsbehörde vorsehen
Welche Neuerungen für den Datenschutz werden durch die DSGVO umgesetzt?
Durch die neue DSGVO Verordnung werden viele rechtliche Rahmenbedingungen der Datenverarbeitungen neu geregelt. Dabei sieht die DSGVO besonders gestärkte Rechte der Betroffenen vor durch die Einführung neuer Pflichten zu Transparenz und Information. Dadurch haben Betroffene nach der neuen DSGVO einfacheren Zugang zu ihren personenbezogenen Daten und auch zu Informationen über deren Nutzung.
Ferner wird das bislang nur durch Gerichte festgestellte „Recht auf Vergessenwerden“ nun durch die DSGVO in einem Gesetz verankert, d.h. das bisherige Recht auf Löschung wurde ausgeweitet. Außerdem stellt die DSGVO höhere Anforderungen an den Datenschutz in Unternehmen. Hierbei sind Unternehmen z. B. gefordert, ihre elektronischen Anlagen und Anwendungen nach vorgegebenen Standards Datenschutz-freundlich voreinzustellen. Ferner wird auch die Pflicht zu einer Datenschutz Folgenabschätzung für erhobene Daten, die besonderen Risiken ausgesetzt sind, neu definiert.
Wer muss eine Datenschutzerklärung nach DSGVO anfertigen?
Generell muss jeder Betreiber einer Website eine Datenschutzerklärung bereitstellen, die den rechtlichen Anforderungen entspricht. Hierbei dient diese als Aufklärung für Besucher und Kunden über den die erhobenen Daten, den Zweck einer Datenerhebung und die Art der Datenerhebung. Deshalb müssen nach dem Inkrafttreten der DSGVO Webseitenbetreiber die neuen Regelungen in ihren Datenschutzerklärungen berücksichtigen und diese anpassen.
Hierbei müssen z. B. heute Angaben zur Rechtsgrundlage der Datenschutzerklärung gemacht werden und die verpflichtende Bereitstellung aller Informationen benannt werden. Außerdem schreibt die DSGVO auch vor, dass Datenschutzerklärungen immer in einer klaren, verständlichen Sprache zu verfassen ist. Ferner muss die Datenschutzerklärung einfach zugänglich sein und bei Webseiten z. B. über einen einzigen Klick erreichbar sein.
Ich kann Rechtsanwalt Dr. Thum zu 100% empfehlen: Auf Grund der Dringlichkeit bekam ich rasch einen [...]
Sollten Sie eine Anwältin suchen, die auf "Augenhöhe" mit Ihnen arbeitet, kann ich Frau Mag. Nina [...]
Herr Stenzel hat mich in allen Hinsichten verstanden, top Beratung und er weiß was zu tun [...]
TOP Kompetenz und
Kompetent und freundlich, gerne beim nächsten Mal wieder mit Dr. iur. Andreas
Ich wurde von Mag. Taudes in einer erbrechtlichen Angelegenheit vertreten und war mit seiner [...]
Warum sollte man von einem Anwalt für Datenschutzrecht eine Datenschutzerklärung nach DSGVO erstellen lassen?
Durch die Inanspruchnahme eines Anwalts mit Schwerpunkt im Datenschutzrecht können Sie nicht nur Ihre Datenschutzerklärung nach DSGVO erstellen lassen. Zusätzlich kann Sie ein Rechtsanwalt auch beraten, welche unternehmensinternen Prozesse ggf. an die neuen Anforderungen nach DSGVO angepasst werden müssen und welche Maßnahmen dafür erforderlich sind.
Dabei spielen neben dem Anpassen der Datenschutzerklärung ggf. auch Datenschutzrichtlinien für das Unternehmen eine Rolle sowie Maßnahmen zur Datenschutzfolgeabschätzung und die Berücksichtigung eines grundsätzlichen Verbots automatisierter Einzelfallentscheidungen. Außerdem können auch neue Unternehmensprozesse notwendig werden, um den neuen Regelungen der DSGVO zu Datenpannen und ihren Informations- und Meldepflichten gerecht zu werden.