Betriebsnachfolge - So gelingt die Unternehmensnachfolge
- Redaktion Anwaltfinden.at

Die Betriebsnachfolge ist nicht immer einfach, sondern kann Probleme bereiten. Ein Unternehmen kann auf unterschiedlichen Wegen übernommen bzw. übergeben werden. Eine Betriebsnachfolge ist durch Erbschaft, Pacht, Kauf oder Übergabe möglich.
Insbesondere beim Vererben eines Unternehmens sollten einige Punkte beachtet werden. Für weiterführende Informationen zum Thema Landwirtschaft vererben, Erbhof, Anerbenrecht sowie Hof- und Betriebsübergabe im Todesfall möchten wir Sie auf unsere Leitartikel verweisen.
Der folgende Artikel erklärt, wie die Unternehmensnachfolge gelingt und worauf Sie bei der Betriebsübernahme bzw. Betriebsübergabe achten sollten.
Inhaltsverzeichnis
- Der Begriff Betriebsnachfolge bezeichnet den Eigentümerwechsel eines tätigen Unternehmens, d.h. eines Unternehmens, das geschäftliche Tätigkeiten vorweist.
- Bei einer Betriebsnachfolge werden materielle Werte (Waren, Maschinen, Fuhrpark) und immaterielle Werte (Kunden, Rechte, Lizenzen, Aufträge, Arbeitsverträge) übernommen.
- Die Betriebsnachfolge kann durch Übergabe, Erbschaft, Pacht oder Kauf erfolgen.
- Bei der Hof- und Betriebsübergabe im Todesfall sind die erbrechtlichen Bestimmungen zu beachten; für Erbhöfe gilt das Anerbenrecht.
- Die Betriebsnachfolge kann mithilfe eines Testaments nach den Wünschen des Eigentümers geregelt werden.
Betriebsnachfolge – Wie ist die Ausgangslage in Österreich?
Ebenso wichtig wie eine Unternehmensgründung ist auch die Unternehmensnachfolge. Die Übergabe eines Betriebs ist nicht immer einfach und kann mit Schwierigkeiten verbunden sein. Eine sinnvolle und gelungene Unternehmensübergabe mit einem geeigneten Nachfolger entscheidet über die Wettbewerbsfähigkeit und den Erfolg des Unternehmens.
Vielen Betrieben fehlt der richtige Nachfolger, denn nur rund 10 % der Betriebe gelingt es die dritte Generation zu erreichen. Bis zum Jahr 2023 benötigen allein in Oberösterreich 6.900 Unternehmen eine Nachfolge. Wird kein Nachfolger gefunden, muss der Betrieb geschlossen werden.
Die Betriebsnachfolge kann ein heikles Thema sein, aber durch eine gute Planung und Vorbereitung kann Schaden verhindert werden. Die richtige Planung sichert den Bestand und Erfolg des Betriebs. Eine durchdachte Vorgehensweise ist bei der Betriebsübernahme bzw. Betriebsübergabe sowohl für Übergeber als auch Übernehmer wichtig.
Die Wirtschaftskammer Österreich stellt einen WKO-Leitfaden zur Betriebsnachfolge zur Verfügung. Diesen können Sie nach der Registrierung mit Verifizierung durch Ihre Bürgerkarte kostenlos herunterladen. Jetzt den WKO-Leitfaden zur Betriebsnachfolge kostenlos herunterladen.
Betriebsnachfolge – Wie kann ein Unternehmen übergeben werden?
Mit dem Begriff „Betriebsnachfolge“ bezeichnet man den Eigentümerwechsel eines tätigen Unternehmens. In diesem Zusammenhang spricht man auch meist von einem „lebenden“ Unternehmen, wobei damit ein Betrieb gemeint ist, der geschäftliche Aktivitäten durchführt.
Bei der Betriebsnachfolge werden alle materiellen Werte (Warenbestände, Maschinen, Fuhrpark) und immaterielle Werte (Kunden, Rechte, Lizenzen, Aufträge und Arbeitsverträge) übernommen.
Die Betriebsnachfolge kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen:
- Durch Kauf,
- Übergabe,
- Pacht oder
- Erbschaft.
Besonders in der Landwirtschaft oder in traditionellen Betrieben ist eine Übernahme eines Betriebs durch nahe Verwandte oder Nachkommen gängige Praxis.
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Wie kann man die Betriebsnachfolge veranlassen?
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) bietet Unternehmen und Betrieben die Möglichkeit, die Betriebsnachfolge über die sogenannte Nachfolgebörse zu regeln. Hier können Sie sowohl einen Nachfolger suchen als auch Unternehmen für eine Betriebsübernahme suchen. Die Webseite bietet ein umfangreiches Angebot. Die Inserate sind kostenlos und anonymisiert.
Nachfolger gesucht? Auf der Webseite der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) können Sie Ihren Betrieb in der Nachfolgebörse eintragen oder das Angebot für eine Betriebsübernahme einsehen. Hier geht es zur Nachfolgebörse mit Nachfolgeangeboten und -nachfragen.
Probleme bei der Betriebsnachfolge – Kann ein Anwalt helfen?
Bevor ein Eigentümer die Betriebsnachfolge plant, ergeben sich viele Fragen. Hierbei muss geklärt werden, wie die Betriebsnachfolge erfolgen soll (Erbschaft, Verkauf etc.), wie hoch der eventuelle Kaufpreis ist und der Wert des Unternehmens, was mit bestehenden Mietverhältnissen geschieht und welche steuerlichen und pensionsrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen. Die WKO stellt auch hier eine Checkliste für die erfolgreiche Betriebsnachfolge zur Verfügung.
Neben den wirtschaftlichen Faktoren spielen aber auch persönliche Faktoren eine Rolle bei der Betriebsnachfolge. Besonders beim Vererben in der Landwirtschaft und der Hof- und Betriebsübernahme im Todesfall stellen sich viele Fragen:
- Wer ist nach gesetzlicher Erbfolge der Nachfolger?
- Welche Regelungen sieht das Anerbenrecht vor?
- Wann handelt es sich um einen Erbhof?
Sollte es keine geeigneten Nachfolger oder Nachkommen oder Ehepartner geben, muss die Betriebsnachfolge anders geregelt und ein Dritter gefunden werden.
Sollten Sie Erbstreitigkeiten in der Familie befürchten und sich ausführlich über die Rechte der gesetzlichen Erben informieren wollen, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Anwalts für Erbrecht. Bei der Betriebsnachfolge zu Lebzeiten kann Ihnen auch ein Anwalt für Unternehmensrecht weiterhelfen. Eine Mediation kann eine sinnvolle Alternative sein.
Betriebsnachfolge durch Verkauf
Ein Betrieb kann bereits zu Lebzeiten an einen Verwandten, Nachkommen oder Ehepartner übergeben werden. In der Landwirtschaft sind jedoch Erbrecht und insbesondere auch das Anerbenrecht zu berücksichtigen, denn hier entstehen Pflichtteilsansprüche für nicht begünstigte gesetzliche Erben bzw. weichende Erben bei der Übergabe eines Erbhofs.
Anhand eines Übergabevertrags kann der Eigentümer bereits zu Lebzeiten die Betriebsnachfolge regeln und sich spezifische Rechte einräumen (Wohnrecht, Pflegerecht etc.). Wer die Betriebsnachfolge bereits zu Lebzeiten regelt, kann spätere Erbstreitigkeiten in der Familie verhindern. Ferner ist ein Unternehmensverkauf an Dritte möglich.
Mit dem Unternehmenswert-Rechner der WKO können Sie kostenlos den Unternehmenswert prüfen.
Sollten Sie ausführliche Informationen zur Unternehmensübergabe, dem Verkauf einer GmbH bzw. zum Verkauf von GmbH-Anteilen oder anderer Gesellschaften (OG, KG, GesbR, AG) benötigen, möchten wir Sie gerne auf unsere Leiterartikel im Rechtsgebiet Unternehmensrecht hinweisen.
Betriebsnachfolge durch Erbschaft
Hat der Eigentümer kein Testament hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das Vermögen und das Unternehmen wird nach einer vorgeschriebenen Erbquote unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt. Je nach Rechtsform wird das Unternehmen bzw. der Betrieb auf die Erben aufgeteilt, was wiederum zu einer ungünstigen Aufteilung (siehe auch Unternehmen vererben) führen kann. Für landwirtschaftliche Betriebe bzw. sogenannte Erbhöfe gelten zusätzlich Sonderrecht, die beachtet werden müssen.
Selbst wenn ein Testament vorliegt, kann es passieren, dass gesetzlichen Erben bei der Hof- und Betriebsübergabe nicht berücksichtigt wurden. In diesem Fall haben Sie Pflichtteilsansprüche und können diese gegenüber der Erbengemeinschaft geltend machen.
Ein Anwalt für Erbrecht hilft Ihnen, die Betriebsnachfolge ganz nach Ihren Wünschen zu gestalten.
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Betriebsnachfolge in der Landwirtschaft durch Erbschaft
Insbesondere in der Landwirtschaft kann ein Betrieb durch Erbteilung- und Pflichtteilsanspruchszahlungen zerschlagen werden. Durch das Anerbenrecht soll jene Zerschlagung verhindert werden, indem das Unternehmen lediglich an einen Anerben weitergereicht wird. Die weichenden Erben haben jedoch einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen.
Im Hinblick auf die Regelung der Betriebsnachfolge im Todesfall ist ein Testament äußerst sinnvoll. Jedoch sollten bei der Erstellung des Testaments unbedingt die Rechte und Pflichten der gesetzlichen Erben und eines möglichen Anerben berücksichtigt werden, um künftige Erbstreitigkeiten zu verhindern. Lassen Sie sich daher von einem Anwalt für Erbrecht beraten.