Erbhof in Österreich - Wann ist ein Hof ein Erbhof?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Wann ist ein Hof ein Erbhof? Ein Erbhof ist ein Hof, der mehr als 200 Jahre Familiengeschichte besitzt. Auch im Rahmen des Anerbenrechts spielt der Begriff Erbhof in Österreich eine wichtige Rolle, wobei der Begriff hier eine andere erbrechtliche Bedeutung hat.
Wie erfolgt die Feststellung eines Erbhofs und wann bekommt ein Bauernhof ein Erbhof-Schild? Wieso gibt es andere Regelungen für den Erbhof in Salzburg als für den Erbhof in Oberösterreich?
Der folgende Beitrag widmet sich dem Thema des Erbhofs in Österreich und erläutert dabei die Unterschiede und Kriterien für die Feststellung zum Erbhof. Sollten Sie hingegen ausführliche Informationen zum Anerbenrecht suchen, möchten wir Sie auf unseren Leitartikel verweisen.
Inhaltsverzeichnis
- Gemäß Erbrecht und Landesrecht bezeichnet der Begriff Erbhof unterschiedliche Rechtsverhalte.
- Beim Erbrecht spricht das Anerbenrecht von einem Erbhof, dessen Durchschnittsertrag aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ausreichend für die Erhaltung von 2 erwachsenen Personen ist, aber das Zwanzigfache nicht übersteigt.
- Rein forstwirtschaftliche Betriebe gelten laut Erbrecht nicht als Erbhöfe.
- Im Landesrecht bezeichnet man einen Hof, der mindestens 200 Jahre in direkter Linie im Besitz einer Familie ist und von ihr bewirtschaftete wird, als Erbhof; der Titel wird verliehen.
- Familien, die den Ehrentitel „Erbhof“ verliehen bekommen, erhalten eine Ehrenurkunde und ein Erbhof-Schild, welches sie sichtbar am Anwesen anbringen dürfen.
Was bedeutet Erbhof?
Der Begriff Erbhof wird auf unterschiedliche Weise gebraucht und kann demnach auch unterschiedliche rechtliche Aspekte meinen. Im Rahmen des Anerbenrechts hat der Begriff Erbhof eine erbrechtliche Bedeutung und stellt ein Sondererbrecht dar, welches die Zerschlagung von lebensfähigen landwirtschaftlichen Betrieben schützt.
Demgegenüber steht eine landesrechtliche Bedeutung mit einer Auszeichnung für einen Hof mit besonders langer Familiengeschichte.
Wann ist ein Hof ein Erbhof? – Der Begriff im Landesrecht
Die Bezeichnung Erbhof wird an Familien verliehen, die seit mehreren Generationen und mindestens 200 Jahre in direkter Linie im Besitz eines Hofes sind und diesen bewirtschaften. Sie haben somit das Recht die Ehrenbezeichnung Erbhof auf einer Tafel zu tragen.
Die verschiedenen Bundesländer haben Erbhofgesetze, in denen der Titel „Erbhof“ rechtlich geregelt ist. Der Titel muss vom Eigentümer selbst schriftlich beantragt werden.
Die Bezeichnung wird durch den Landesrat für Landwirtschaft verliehen, wobei die Erbhofbezeichnung kostenlos in Form einer Ehrenurkunde und einem Kupfer-Erbhof-Schild zur Verfügung gestellt wird.
Die Verleihung der Urkunde sowie die Überreichung der Erbhof-Tafel erfolgt im Rahmen der Bezirksversammlung des Bauernbundes. Welche Voraussetzungen müssen für die Verleihung erfüllt sein?
Bauernhöfe in Tirol, Salzburg und Oberösterreich erhalten den Ehrentitel Erbhof, wohingegen steirische diesen Titel nicht erhalten. Die Landesgesetzgebung ist hier anders.
Voraussetzungen für die Verleihung des Titels Erbhof
Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Verleihung des Prädikats Erbhof erfüllt werden:
- Der Bauernhof muss mindestens 200 Jahre innerhalb derselben Familie ohne Unterbrechung in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad vererbt worden sein.
- Es muss sich um einen geschlossenen Hof handelt; d.h. das Anwesen muss genügend Ertrag für den Unterhalt der Familie gewährleisten.
- Der Eigentümer muss den Hof selbst bewohnen und bewirtschaften.
Ich habe schnell und unkompliziert einen Termin bekommen. Die Beratung war kompetent und für mich [...]
Die Mag. Duzdar war sehr
Sehr kompetente, schnelle und fundierte Beratung. Wir würden jederzeit wieder mit einer [...]
Kompetent, Verlässlich . Sympatisch. Man fühlt sich gut aufgehoben. Könnte mir keine bessere [...]
Bin absolut zufrieden habe leider einen Prozess mit der Raiffeisen Bank die eine gewisse [...]
Schneller Kontakt und sehr
Toller Anwalt, sehr kompetent und engagiert in allen Bereichen.
Eine Anwältin mit Kompetenz und Einfühlungsvermögen. Beratung und Vertretung vor Gericht einfach [...]
I have contacted Dr. Veit in a complicated rental law case and was really impressed by the personal [...]
Schnelle Terminvereinbarung. Erstgespräch telefonisch. Hab mich gut beraten gefüllt und mir [...]
Ich habe mich stets gut beraten gefühlt. Als Laie wurde mir alles sehr verständlich erklärt. [...]
Danke für das rasche persönliche Erstgespräch in Ihrer Kanzlei. Ich konnte in diesem Rahmen mein [...]
Herr Mag. Maché ist ein sehr kompetenter Anwalt und Berater. Bei der Prozessführng eher [...]
Sehr empfehlenswert!!!
Wir waren mit der gesamten Betreuung von Dr. Ehn und seinem Team sehr zufrieden. Vom Erstgespräch [...]
Sehr kompetent und klar im Ausdruck. Auch für mich als Laie verständlich erklärt. Schade, dass [...]
Frau Mag. Spiegl-Rafler ist einfach eine außerordenlich kompetente und freundliche [...]
Frau Dr. Gratz hat meine Fragen kompetent beantwortet und meine Erwartungen vollständig erfüllt. [...]
Frau Mag. Blaschke hat uns erstklassig Beraten. Nach einem Autounfall hat sie uns gegenüber der [...]
Rasche Überweisung des
Erbhof und Anerbenrecht – Der Begriff im Erbrecht
Im Erbrecht meint der Begriff Erbhof hingegen einen anderen Sachverhalt als im Landesgesetz. Das sogenannte Anerbenrecht ist ein bundesgesetzlich geregeltes Sondererbrecht für die bäuerliche Erbteilung, das in diesem Zusammenhang von einem Erbhof spricht. Hierbei spielt es keine Rolle, wie lang die Familie in Besitz des Hofes ist.
Das Anerbenrecht bezeichnet einen Erbhof als „eine Hofstelle mit einem land- und forstwirtschaftlichen versehenen Betrieb, der im Eigentum einer natürlichen Person, eines Ehepartners oder eines Elternteils und eines Kindes steht und mindestens einen zur angemessenen Erhaltung von zwei erwachsenen Personen ausreichenden jedoch das Zwanzigfache dieses Ausmaßes nicht übersteigenden Durchschnittsertrag hat“.
Rein forstwirtschaftliche Betriebe gelten nicht als Erbhöfe in Österreich. Treffen die Bedingungen auf den Hof zu, gilt für den Erbhof ein besonderes Erbrecht.
Was ist das Anerbenrecht für Erbhöfe?
Das Anerbenrecht wird im Anerbengesetz geregelt und von den Bundesländern entschieden. Für Kärnten und Tirol gibt es landesgesetzliche Sonderregelungen. Mit Ausnahme von Tirol kann das Anerbenrecht durch ein Testament umgangen werden.
Beim Anerbenrecht wird ein landwirtschaftliches Anwesen an einen einzigen von mehreren Erben vererbt, um die Zerschlagung lebensfähiger Bauernhöfe zu verhindern. Das Anerbenrecht ist eine Sondererbfolge, die den Hof an den Anerben vererbt, wobei der Hof getrennt vom restlichen Vermögen betrachtet wird.
Demnach kann der Hof nach der Höfeordnung an das älteste Kind vererbt werden. Aus einer Anzahl möglicher Erben wird der am besten geeigneten Anerben gewählt. Der Anerbe muss den restlichen Erben eine Abfindung zahlen (Übernahmepreis oder Nachtragserbteilung). Die Höhe der Abfindung wird vom Verlassenschaftsgericht bestimmt, wenn die Erben keine Einigung finden.
Für ausführliche Informationen zum Anerbenrecht möchten wir Sie gerne auf unseren Leitartikel zum Thema Anerbenrecht in Österreich verweisen. Sollten Sie einen Hof als Anerbe erben oder Miterbe sein, empfehlen wir Ihnen eine anwaltliche Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht.
Gesetzliche Erbfolge und Erbteilung der Erbhöfe
Wurde kein Testament hinterlegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall kann der Hof nur von einem Erben – dem Anerben – geerbt werden. Können sich die Erben nicht einigen, wird nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Rangordnung in § 3 des Anerbenrechts der Erbe gewählt.
Demnach werden Nachkommen mit einer lang- und forstwirtschaftlichen Ausbildung oder Nachkommen, die am Erbhof aufgewachsen sind, bevorzugt. Haben die Erben hingegen die gleichen Voraussetzungen, dann entscheidet das Alter.