Der Schenkungsvertrag in Österreich - Infos, Inhalt & Kosten
- Redaktion Anwaltfinden.at
Nicht nur ein Testament ist eine Form der Vermögensaufteilung, auch ein Schenkungsvertrag in Österreich ist eine Möglichkeit, Vermögen zu übertragen. Erst wenn keine dieser beiden Verfügungen vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge in Österreich. Dabei tritt häufig der Fall ein, dass ein Lebensgefährte des Verstorbenen kein Erbe erhält.
Deshalb sichert man in vielen Fällen durch einen Schenkungsvertrag ein Vermächtnis an den Lebenspartner ab. Dieser Ratgeber Beitrag soll Ihnen alle wichtigen Informationen zum Thema Schenkungsvertrag liefern. Hierfür behandelt der Artikel alle relevanten Themen rund um den Schenkungsvertrag, vom Schenkungsvertrag Inhalt über die Schenkungsvertrag Kosten bis hin zu den rechtlichen Thematiken des Schenkungsvertrag anfechten/widerrufen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen ein Schenkungsvertrag Muster für eine erste Orientierung. Dieses sollten Sie jedoch in Ihrem persönlichen Fall immer von einem Anwalt für Erbrecht überprüfen lassen. Es gilt hierbei Formfehler zu vermeiden und die individuellen Übertragungswünsche rechtlich einwandfrei zu formulieren. Nehmen Sie dabei gerne unsere Anwaltssuche bei Anwaltfinden.at in Anspruch.
Inhaltsverzeichnis
Was beinhaltet ein Schenkungsvertrag genau und wie definiert er sich?
Durch einen Schenkungsvertrag überlässt man einem Geschenknehmer eine Sache unentgeltlich. Dabei ist für den Geschenkgeber der Schenkungsvertrag eine Verpflichtung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schenkung sind im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ( ABGB) geregelt.
Dabei ist es möglich das gegenwärtige Vermögen gänzlich zu verschenken und das künftige Vermögen nur zur Hälfte. Die Schenkung kann sowohl vollständig sein als auch als gemischte Schenkung angelegt werden, bei der man nur ein Teil der Sache verschenkt (z. B. Haus verschenken an mehrere Geschenknehmer). Außerdem gibt es die Möglichkeit der Schenkung auf den Todesfall. Dabei verpflichtet sich der Geschenkgeber zur Übertragung einer Sache für den Fall seines Todes und er schließt damit eine Widerspruchsmöglichkeit aus.
Häufig sind in der Praxis z. B. ein Schenkungsvertrag Auto, ein Schenkungsvertrag Haus, ein Schenkungsvertrag Wohnung, ein Schenkungsvertrag Bargeld, ein Schenkungsvertrag Immobilie, ein Schenkungsvertrag Immobilie oder ein Schenkungsvertrag Grundstück.
Warum macht es Sinn, einen Schenkungsvertrag aufzusetzen?
In der Praxis macht man Schenkungen als sogenannte Handschenkungen, bei denen kein Vertrag nötig ist. Nichtsdestotrotz führt dies jedoch häufig bei späteren Streitigkeiten um ein Erbe zu Problemen. Der Beschenkte muss dann nämlich beweisen können, dass ihm eine Sache auch tatsächlich geschenkt wurde. Deshalb ist es aus Rechtsgründen immer ratsam, einen Schenkungsvertrag aufzusetzen.
Dies gilt besonders auch für ein Schenkungsversprechen, das ein Geschenk in der Zukunft meint. Dieses durch einen Schenkungsvertrag abzusichern macht immer Sinn, da ansonsten eventuell durch geänderte Bedingungen in der Zukunft das versprochene Geschenk nicht mehr übergebbar ist.
Welche formellen Vorschriften gibt es für den Schenkungsvertrag
Die formellen Vorschriften für einen Schenkungsvertrag sind abhängig von der Art der Schenkung und auch von der Sache. So macht es z. B. einen Unterschied, ob es zum Vollzug einer Schenkung sofort kommt oder erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt.
Außerdem gibt es unterschiedliche formelle Voraussetzungen für die Schenkung eines Autos und eines Grundstücks. Folglich werden die verschiedenen Schenkungsarten und ihre formellen Notwendigkeiten näher erläutert.
Sofort zu erfüllende Schenkungen
Bei Schenkungen, die eine sofortige Erfüllung der Schenkung nach sich ziehen, ist keine Formpflicht gegeben. In diesen Fällen kann der Geschenkgeber einfach den Schenkungsvertrag mündlich oder auch schriftlich erklären, dass eine bestimmte Sache als Geschenk übergeben werden soll. Diese Schenkungsvertrag Form ist jedoch nur dann möglich, wenn man die geschenkte Sache auch sofort übergibt.
Schenkungen, die sich auf einen zukünftigen Zeitpunkt beziehen
Demgegenüber steht das Schenkungsversprechen, das eine Schenkung in der Zukunft vorsieht. Hier muss ein Schenkungsvertrag aufgesetzt werden, damit die Schenkung im Zweifelsfall auch einklagbar ist. Die Formpflicht bei dieser Art von Schenkung begründet sich in ihrer Warnfunktion.
Im Grunde genommen soll somit eine leichtfertige Schenkung verhindert werden, wenn dies durch einen Vertrag dokumentiert werden muss. Ein solcher Schenkungsvertrag wird durch einen Notar oder Rechtsanwalt aufgesetzt. Spezialisierte Experten finden Sie auf unserem Rechtsportal Anwaltfinden.at.
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Schenkungen, die schuldbefreiend sind (liberatorische Schenkungen)
Schuldbefreiende Schenkungen (Erlass von Schulden) erfordern keine besonderen formellen Voraussetzungen. Beispielsweise liegt eine liberatorische Schenkung vor, wenn ein Vater seinem Sohn 10.000 € leiht und auf eine Rückzahlung verzichtet. In diesem Fall handelt es sich um eine schuldbefreiende Schenkung an den Sohn in Höhe von 10.000 €.
Die Schenkung von Liegenschaften und Grundstücken
Verschenkt man eine Liegenschaft oder ein Grundstück, so ist ein notariell beurkundeter Schenkungsvertrag und eine Aufsandungserklärung notwendig. Dabei ist die Aufsandungserklärung eine ausdrückliche Willenserklärung des Geschenkgebers, dass der Beschenkte in das Grundbuch eingetragen werden soll. Nur mit der Aufsandungserklärung kann der Beschenkte das Eigentumsrecht dann in das Grundbuch eintragen lassen.
Was ist unter einer Schenkung auf das Vermögen zu verstehen?
Es ist möglich ein aktuell existierendes Vermögen vom Geschenkgeber vollständig zu verschenken. Dahingegen kann ein zukünftiges Vermögen nur hälftig in eine Schenkung eingehen. Bei einer Schenkung für den Todesfall kommt es zur Übertragung z. B. eines bestimmten Vermögens erst zum Zeitpunkt des Ablebens des Geschenkgebers. Diese Form der Schenkung ist nicht widerrufbar.
Die Schenkung auf den Todesfall
Eine Schenkung auf den Todesfall durch einen Schenkungsvertrag meint eine Schenkung auf den Fall des Ablebens des Geschenkgebers. Dies kann sowohl eine Sache als auch eine Forderung sein. Zudem ist ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall im Gegensatz zu einem Testament nicht widerrufbar.
Demgemäß ist die Schenkungsvertrag Widerrufsverzicht somit ein entscheidender Unterschied zu einer testamentarischen Verfügung. Der Geschenkgeber kann die Sache dabei noch bis zu seinem Tod selbst nutzen. Schließlich fällt fällt die Schenkung nach seinem Tod dann zum Teil der Verlassenschaft.
Die Schenkung zu Lebzeiten
Eine Schenkung zu Lebzeiten fällt im Gegensatz zu einer Schenkung im Todesfall nicht in die Verlassenschaft. Jedoch kann auch diese Schenkung von Erbangelegenheiten berührt sein. Besonders im Fall von pflichtteilsberechtigten Erben, kann hier eine Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen des gesetzlich vorgeschriebenen Erbteils vom Beschenkten bei Erbstreitigkeiten stattfinden.
Dies ist jedoch nur für den Fall gültig, in dem auch der beschenkte ein pflichtteilsberechtigter Erbe ist. Ist dies nicht gegeben, so kann der pflichtteilsberechtigte Erbe vom Beschenkten nur den Pflichtteil einfordern, wenn die entsprechende Schenkung nicht länger als zwei Jahre vor dem Ableben des Geschenkgebers realisiert wurde.
Was gehört in einen Schenkungsvertrag?
Damit man einen Schenkungsvertrag Inhalt rechtssicher formulieren kann, gehören einige Dinge berücksichtigt. Zumal muss im Vertrag klar formuliert sein, wer der Geschenkgeber und wer der Beschenkte ist. Diese sind dann die Vertragsparteien des Schenkungsvertrages. Darüber hinaus muss der Vertrag klar benennen, dass eine bestimmte Sache oder auch Forderung ohne eine Gegenleistung seitens des Beschenkten übertragen werden soll.
Dadurch grenzt sich der Schenkungsvertrag klar vom Kaufvertrag ab. Aber auch ohne einen Kaufpreis sind im Schenkungsvertrag Konditionen vereinbar. Genauso wie bei anderen Verträgen auch, muss ein Schenkungsvertrag von allen Parteien unterschrieben werden.
Die Vertragsparteien des Schenkungsvertrages
Im Schenkungsvertrag müssen alle Personen mit vollständigen Daten erfasst werden, die an der Schenkung beteiligt sind. Dabei muss auch klar benannt werden, welche Position sie bei der Schenkung einnehmen.
Der Zweck des Schenkungsvertrages
Da ein Schenkungsvertrag kein Kaufvertrag ist, muss dies klar im Schenkungsvertrag Inhalt benannt werden. Die Übereignung einer Sache oder Forderung findet nach der Formulierung ohne die Entrichtung eines Kaufpreises im Gegenzug statt.
Die Konditionen des Schenkungsvertrages
Auch wenn man im Schenkungsvertrag keinen Preis für die Sache vereinbart hat, so können doch detaillierte Konditionen benannt werden. Folglich kann z. B. bestimmt werden, dass der Beschenkte die Sache innerhalb einer bestimmten Frist abzuholen hat.
Die verschiedenen Elemente des Schenkungsvertrages
- Es muss eine Einigkeit zwischen dem Geschenkgeber und dem Beschenkten bestehen, dass die Schenkung stattfinden soll. Der Beschenkte muss die Schenkung annehmen dabei.
- Eine Schenkung darf immer nur unentgeltlich erfolgen. Durch den Schenkungsvertrag darf kein versteckter Kauf vereinbart werden.
- Eine notarielle Beurkundung ist nur für die Willenserklärung der Schenkung notwendig, also das Schenkungsversprechen. Der eigentliche Vertrag zur Schenkung kann von den Vertragsparteien ohne einen Notar erstellt werden.
Die Meldepflicht von Schenkungen
Nach dem Schenkungsmeldegesetz besteht in Österreich eine Anzeigepflicht für Schenkungen unter Lebenden. Diese betrifft Vermögenswerte wie z. B. Bargeld und Kapitalforderungen und auch bewegliches Kapitalvermögen, wie z. B. ein Auto. Dabei kann die Anzeige der Schenkung bei jedem Finanzamt mit einem allgemeinen Aufgabengebiet gemacht werden.
Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind jedoch Schenkungen zwischen Angehörigen, die einen Wert von 50.000 € innerhalb eines Jahres nicht übersteigen. Die 50.000 € – Grenze bezieht sich dabei nur auf die Schenkungen eines angehörigen Geschenkgebers. Erhält ein Sohn jeweils von Vater und Mutter 50.000 € innerhalb eines Jahres, so besteht keine Anzeigepflicht. Dabei wurden die beiden Schenkungen von zwei unterschiedlichen Angehörigen getätigt und übersteigen die jeweils gültige Grenze von 50.000 € nicht.
Handelt es sich bei diesen Schenkungen um andere, nicht angehörige Personen, so sind diese bis zu einem gemeinsamen Wert von 15.000€ in einem Zeitraum von 5 Jahren ebenfalls von der Anzeigepflicht befreit.
Ist eine Anfechtung oder ein Widerruf bei einem Schenkungsvertrag möglich?
In aller Regel können Schenkungsverträge nicht widerrufen werden. Jedoch kann ein solcher Vertrag wegen eines Motivirrtums angefochten werden. Dabei müssen jedoch genau definierte Gründe erfüllt worden sein. Diese können z. B. in der Dürftigkeit des Geschenkgebers liegen. Dies bedeutet, dass der Geschenkgeber selbst auf die Schenkungssache zugreifen muss, um seinen lebensnotwendigen Unterhalt bestreiten zu können.
Ein weiterer Grund für die Anfechtung der Schenkung kann in grobem Undank liegen. Hierbei kommt z. B. eine strafbare Handlung gegen den Geschenkgeber in Betracht, die ihn an Leib, Freiheit, Ehre oder Vermögen beschädigt.
Widerruf einer Schenkung aufgrund von grobem Undank
Ist ein Schenkungsvertrag Auto, Schenkungsvertrag Haus, Schenkungsvertrag Wohnung, Schenkungsvertrag Bargeld, Schenkungsvertrag Immobilie oder Schenkungsvertrag Grundstück realisiert worden, ist er bindend und kann nicht einfach widerrufen werden. Jedoch ist ein Anspruch auf Widerruf dann möglich, wenn die beschenkte Person durch eine schwerwiegende Verfehlung einen Fall des groben Undanks herbeigeführt hat.
Grober Undank in Österreich kann dann angenommen werden, wenn der Beschenkte eine strafbare Handlung gegen den Geschenkgeber vorgenommen hat, die sich durch folgende Tätlichkeiten ausdrücken kann:
- Körperliche strafbare Handlung, wie z. B. Körperverletzung oder Mord
- Strafbare Handlung gegen das Vermögen ( Diebstahl oder Betrug)
- Strafbare Handlung gegen die Ehre oder Freiheit (Verleumdungen, Herabwürdigungen, Beleidigungen)
Bei Schenkungen zwischen Ehepartnern ist es jedoch wichtig zu wissen, dass ein Ehebruch nicht als schwere Verfehlung in diesem Sinne anerkannt ist. Grundsätzlich muss der Beweis für eine Verfehlung vom Geschenkgeber erbracht werden.
In den oben genannten Fällen kann ein Geschenkgeber jedoch von der Schenkung zurücktreten. Hat der Geschenkgeber jedoch dem Beschenkten verziehen, kann er seine Schenkung auch nicht mehr widerrufen. Zusätzlich verjährt die Möglichkeit des Widerrufs ab Kenntnis des Undanks nach 3 Jahren.
Widerruf einer Schenkung aufgrund einer Verkürzung von Unterhaltsansprüchen oder auch Pflichtteilen
In einigen Fällen kann die Anfechtung einer Schenkung nicht nur vom Geschenkgeber veranlasst werden. Hierbei kommen z. B. die eigenen Kinder oder Ehepartner in Frage, wenn durch die Schenkung ihre Ansprüche verkürzt wurden.
Beim Schenkung anfechten Österreich spielen besonders die Ansprüche auf einen Unterhalt oder Unterhaltsrecht und auf einen Pflichtteil aus einem Erbe eine Rolle. Dabei kann auch die notarielle Schenkung rückgängig gemacht werden.
Rückforderung der Schenkung wegen finanziellen Probleme
Ein besonderer Fall für eine Schenkung anfechten Österreich ist ein Schenkungswiderruf wegen einer Verarmung des Geschenkgebers. Wenn der Geschenkgeber seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann und es auch ansonsten keine Unterhaltsansprüche bestehen, kann er eine Rückgabe des Geschenkes verlangen. In diesem Fall kann jedoch der Beschenkte die Rückgabepflicht umgehen, wenn er für den Unterhalt des Geschenkgebers aufkommt.
Rückforderungen bei Schenkungen in der Ehe
Im Laufe einer Ehe und bereits auch vorher schon werden von Ehepartners häufig teure Geschenke gemacht. In vielen Fällen hält die Ehe jedoch nicht für das Leben und dann stellt sich im Falle einer Trennung oft die Frage, ob Geschenke zurückverlangt werden können.
Im Gegensatz zu anderen Verträgen, wie z. B. Kauf- oder Darlehensverträgen, bedürfen Schenkungen zwischen Ehegatten keiner notariellen Beglaubigung. Sie werden meist formfrei und mündlich vereinbart. Dabei existiert auch keine besondere gesetzliche Regelung, nach der Geschenke in der Ehe zurückgefordert werden können.
In Frage kommt hier ebenfalls nur eine Rückforderung wegen groben Undanks. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit einer Anfechtung der Schenkung in der Ehe wegen Motivirrtums. Dabei nimmt man die beständige Ehe als Motiv zur Schenkung an. Kommt es zur Scheidung, entfällt das Motiv. Insbesondere bei sehr wertvollen Geschenken kann dieser Anfechtungsgrund und das Rückgabeverlangen bei einer Schenkung anfechten Österreich erfolgreich sein.
Wissenswertes über die Schenkungssteuer in Österreich
Die Schenkungssteuer ist seit 2008 in Österreich entfallen. Es existiert allerdings eine Meldepflicht für Schenkungen unter Lebenden. Nur bei der Schenkung von Immobilien fallen Grunderwerbssteuern an. Die Schenkung Österreich Steuer ist somit hinfällig.
Welche Kosten fallen für einen Schenkungsvertrag an?
Die entstehenden Kosten für einen Schenkungsvertrag hängen immer vom individuellen Fall ab. Konsultieren Sie einen erfahrenen Notar oder Rechtsanwalt und besprechen Sie Ihren individuellen Fall.
Diese ersten Rechtsauskünfte sind meist kostenlos und verschaffen Klarheit über die anfallenden Schenkungsvertrag Kosten bei der Aufsetzung eines Vertrages. Die Schenkungsvertrag Kosten Notar richten sich auch nach den individuell in der Kanzlei üblichen Abrechnungssätzen.
Braucht man einen Rechtsanwalt für einen Schenkungsvertrag?
Gerade bei Schenkungen mit sehr hohem Wert, wie z. B. bei Schenkungen einer Liegenschaft, ist es sehr ratsam, die vertragliche Gestaltung mit einem erfahrenen Anwalt gemeinsam zu erstellen. Dabei kann er Sie umfangreich bei der Formulierung des Schenkungsvertrages und allen formalen Details beraten und Ihnen zu einem rechtssicheren Dokument entsprechend Ihren Wünschen verhelfen.
Er kann die Wünsche zum Schenkungsvertrag mit den Verfügungen im Testament in Einklang bringen. Lassen Sie sich beraten und nehmen Sie die Unterstützung auf Anwaltfinden.at bei der Suche nach einem geeigneten Partner in Anspruch.
Das Muster eines Schenkungsvertrages
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Diese Muster können sehr gut als erste Orientierung verwenden, um ihren individuellen Schenkungsvertrag zu formulieren. Um jedoch ein rechtlich einwandfreies Dokument zu schaffen, sollten Sie ihren individuellen Vertrag mit einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht gemeinsam erstellen.
Dies vermeidet Formfehler und zweifelhafte Formulierungen, die im Streitfall dann problematisch werden könnten.