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Ehevertrag in Österreich - Infos, Kosten, Muster, Vor- & Nachteile

Paar informiert sich über das Thema Ehevertrag

Ist ein Ehevertrag notwendig? Im Ehegüterrecht wird der gesetzliche Güterstand der Ehegatten geregelt. Hierbei geht es um die Vermögensaufteilung und das Verhältnis der gesamten Vermögensmasse der Ehepartner. 

In Österreich gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. Doch mit einem Ehevertrag können die Eheleute andere individuelle Vereinbarungen treffen. 

Wann muss ein Ehevertrag abgeschlossen werden? Was ist Gütertrennung im Ehevertrag? Was ist eine Zugewinngemeinschaft? 

Dieser Artikel soll Ihnen alle Fragen rund um das Thema Ehevertrag geben und geht dabei auch auf die Fragen ein, was eine Gütergemeinschaft in der Ehe ist, wie viel ein Ehevertrag kostet und was eine gesetzliche Gütergemeinschaft ist.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Ehevertrag?

Mit einem Ehevertrag können verschiedene Vereinbarungen über die Ehe kombiniert werden. Dazu zählt zB der Ehepakt über die Gütergemeinschaft und den Erbvertrag, die Vorausvereinbarungen über die Aufteilung nach der Scheidung,  sowie Unterhaltsregelungen für die Zeit während der Ehe und nach der Ehe. Ein solcher kombinierter Ehevertrag ist als Notariatsakt beim Notar abzuschließen.

Ein Ehevertrag soll für eine gerechte Vermögensaufteilung sorgen und Streitigkeiten im Falle einer Scheidung verhindern.

Ist ein Ehevertrag notwendig?

Im Ehegüterrecht wird der gesetzliche Güterstand der Ehegatten geregelt. Hierbei geht es um die Vermögenszuordnung der gesamten Vermögensmasse der Ehepartner. Das ist wichtig für eine allfällige Aufteilung nach Beendigung der Ehe. 

In Österreich gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung, was vor allem in die Ehe eingebrachte Werte betrifft. Doch mit einem Ehevertrag können die Eheleute andere individuelle Vereinbarungen treffen.

Wann muss ein Ehevertrag abgeschlossen werden? Was ist Gütergemeinschaft im Ehevertrag? Dieser Artikel soll Ihnen die grundlegenden Fragen rund um das Thema Ehevertrag zeigen und geht dabei auch auf die Fragen ein, was eine Gütertrennung in der Ehe ist, wie viel ein Ehevertrag ungefähr kostet und was eine Gütergemeinschaft ist.

Das Ehegüterrecht in Österreich

Im Ehegüterrecht wird das vermögensrechtliche Verhältnis des gesamten Vermögens der Eheleute geregelt. 

Laut österreichischem Recht herrscht der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung, sofern nichts anderes in einem Ehevertrag vereinbart wurde. Im Ehevertrag kann bei Bedarf eine Gütergemeinschaft vereinbart werden. Beide Güterformen werden im folgenden Abschnitt näher erläutert.

Wie geht eine Gütertrennung?

Bei der Gütertrennung bleibt der entsprechende Ehepartner weiterhin Eigentümer seines in die Ehe eingebrachten Vermögens. Dabei ist das während der Ehe erworbene und das vor der Ehe erwirtschaftete Vermögen inbegriffen. 

Jeder Partner verwaltet sein Vermögen weiterhin selbst; gleiches gilt für die Schulden, Außer er wurden Bürgschaften oder Haftungen übernommen. Bei einer Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erfolgt eine Aufteilung des ehelichen Gebrauchvermögens und der ehelichen Ersparnisse.

Vermögensaufteilung bei Scheidung

Sobald es zur Scheidung, Aufhebung der Ehe oder einer Nichterklärung des Eheverhältnisses kommt, werden die ehelichen Ersparnisse und das Gebrauchsvermögen aufgeteilt. Erzielt werden soll ein fairer Ausgleich zwischen den getrennten Ehegatten. 

Inbegriffen sind alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, welche während der Ehe von beiden Ehegatten genutzt wurden oder eheliche Ersparnisse. 

Hierzu zählen auch während der Ehe erworbene Ehewohnung, das Fahrzeug und der Hausrat Für die Ehewohnung, die vor der Ehe erworben wurde gelten Sonderregelungen je nach z.B. 

Bedarf der Kinder. Hatten die Eheleute Luxusgüter (Yacht, Ferienhaus) werden diese Vermögensgüter auch im Rahmen der Vermögensaufteilung als eheliches Gebrauchsvermögen aufgeteilt. 

Auch Schulden die mit der Aufteilungsmasse zusammenhängen sind zu berücksichtigen, Haftungen können geändert werden. Auch Ausgleichszahlungen können anfallen. Mit der Aufteilung soll eine faire Aufteilung erreicht werden.

Eheliche Ersparnisse

Als eheliche Ersparnisse gelten Wertanlagen, die während der Ehe von den Ehegatten angesammelt wurden und die für eine Verwertung bestimmt sind. Gemeint sind hierbei z.B. Lebensversicherungen, Wertpapiere, Sparbücher oder auch wertvolle Sammlungen. Anteile an einem Unternehmen die als Wertanlage angeschafft wurden, sind ebenfalls aufzuteilen, wie z.B. Aktien. 

Jedoch sind einige Gegenstände von der Aufteilung ausgeschlossen, hierzu zählen u.a. Vermögenswerte, die mit in die Ehe eingebracht wurden, sowie Erbschaften und Schenkungen von Dritten.  

Darüber hinaus sind auch Schmuck und andere Gegenstände des persönlichen Gebrauchs von der Aufteilung ausgeschlossen, Unternehmen und Unternehmensanteile die von einem Ehepartner nicht als Wertanlage angeschafft wurden sind zum Teil von der Aufteilung ausgenommen, je nachdem ob eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse in das Unternehmen oder aus dem Unternehmen geflossen sind. 

Hierbei ist auch eine Mitarbeit im Unternehmen zu berücksichtigen.  Dies kann eventuell auch gesellschaftsrechtliche Folgen haben.

Eheliches Gebrauchsvermögen

Eheliches Gebrauchsvermögen sind die Sachen, die während der Ehe dem Gebrauch beider Ehegatten gedient haben, wie der Hausrat und die Ehewohnung. Ausgenommen hiervon sind Sachen des persönlichen Gebrauchs eines Ehepartners und der Berufsausübung.

Beispiele für Sachen des persönlichen Gebrauchs wären die Berufskleidung, Smartphones. 

Ausgleich von Benachteiligungen

Unter Umständen können Verminderungen des Vermögens vor einer Beendigung einer Ehe zu einem Ausgleich bei der Aufteilung führen, mit dem die Vermögensverminderung bei der Aufteilung berücksichtigt wird.

Was ist eine Gütergemeinschaft in der Ehe?

Ebenso wie die Gütertrennung ist die Gütergemeinschaft ein Güterstand zwischen den Ehegatten. Dieser muss aber mit einem Ehevertrag vereinbart werden. 

Haben die Ehegatten eine Gütergemeinschaft vereinbart, dann wird das gesamte Vermögen, das während der Ehe erworben wurde zum gemeinschaftlichen Vermögen der Ehegatten. Verschiedene Abstufungen sind möglich. 

Dieser Güterstand wird jedoch nur selten gewählt, da bei ungleichen Vermögensverhältnissen der Eheleute ein Ehegatte benachteiligt werden könnte.

Was ist eine Zugewinngemeinschaft?

Als Zugewinn bezeichnet man im Eherecht den Zuwachs des Vermögens, welche beide Ehegatten während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet haben. Bei der Scheidung erfolgt dann ein Zugewinnausgleich, bei welchem dieser Zugewinn zwischen den Ehegatten aufgeteilt wird.

Zugewinnausgleich bei Scheidung – die Vermögensaufteilung

Was ist eine Zugewinngemeinschaft? Sobald es zur Scheidung, Aufhebung der Ehe oder einer Nichterklärung des Eheverhältnisses kommt, werden die ehelichen Ersparnisse und das Gebrauchsvermögen aufgeteilt. Es kommt zum sogenannten Zugewinnausgleich.

Inbegriffen sind hierbei alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, welche während der Ehe von beiden Ehegatten genutzt wurden. 

Hierzu zählen auch die Ehewohnung, das Fahrzeug und der Hausrat. Hatten die Eheleute Luxusgüter (Yacht, Ferienhaus) werden diese Vermögensgüter auch im Rahmen der Vermögensaufteilung als eheliches Gebrauchsvermögen aufgeteilt.

Wann kann ein Ehevertrag abgeschlossen werden?

Im Grunde genommen können Sie einen Ehevertrag beim Anwalt oder Notar abschließen wann Sie möchten. Dies kann sowohl vor als auch nach der Hochzeit während der aufrechten Ehe geschehen. Allerdings empfehlen wir Ihnen, den Ehevertrag vor der Trauung abzuschließen, denn danach besteht für den anderen Ehepartner eventuell keine Motivation mehr, den Vertrag abzuschließen.

Was kann man in einem Ehevertrag regeln?

Ein Ehevertrag hat viele Vorteile und spart nicht nur hohe Scheidungskosten, sondern auch Zeit und verhindert nervenaufreibende Rosenkriege. 

Doch was regeln im Ehevertrag? In einem Ehevertrag können Sie die Konditionen einer Scheidung selbst festlegen, sodass die gesetzlichen Regelungen des österreichischen Eherechts insbesondere bei der Vermögensaufteilung vermieden werden. Prinzipiell können in einem Ehevertrag in Österreich nur finanzielle Angelegenheiten geregelt werden. 

Meist werden Eheverträge abgeschlossen, um eine Gütergemeinschaft zu vereinbaren. Es gibt aber auch Verträge über den Unterhalt oder sogenannte Vorwegvereinbarungen über die Aufteilung oder den Unterhalt nach der Ehe.

Da es im Hinblick auf die Vereinbarungen in einem Ehevertrag und zum Unterhalt und den Scheidungsfolgen auch Einschränkungen und komplexe Auswirkungen gibt, die Rechtslage und Rechtsprechung extrem komplex ist, empfehlen wir Ihnen jedenfalls vorab die Konsultation eines Anwalts. 

Lassen Sie die Vertragsentwürfe jedenfalls von einem Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht prüfen und sich ausführlich über mögliche Folgen beraten. 

Was kann man in einem Ehevertrag nicht regeln?

Nicht möglich sind Regelungen, welche die Obsorge sowie den Kindesunterhalt der Kinder betreffen. 

Bei einer Scheidung wird von den Gerichten entschieden, ob das gemeinsame Sorgerecht bestehen bleibt oder die alleinige Obsorge beantragt werden kann. Ferner können keine Vereinbarungen in einen Ehevertrag getroffen werden, welche die Treue oder den Beistand der Ehegatten untereinander regeln. 

Gleiches gilt für den ehelichen Geschlechtsverkehr oder die Verpflichtung einen Erben zu gebären. Regelungen, die einen Verzicht des Unterhalts beinhalten, könnten in Österreich sittenwidrig sein, hier kommt es auf den Einzelfall an. 

Genau genommen heißt das, dass ein wechselseitiger Unterhaltsverzicht für alle Zukunft grundsätzlich nicht in einem Ehevertrag vereinbart werden kann, da diese Vereinbarung im Falle einer Scheidung eventuell nicht gültig wäre.

Ehevertrag für Unternehmer

Nicht nur sinnvoll, sondern auch in den meisten Fällen eher notwendig, ist ein Ehevertrag für Unternehmer. 

Da hier mitunter größere Vermögenswerte gesichert werden müssen, ist die Konsultation für das Aufsetzen eines Ehevertrags ratsam. An sich sind Unternehmen von der Aufteilung ausgeschlossen. 

Zu berücksichtigen sind jedoch, dass Einbringungen von ehelichem Gebrauchsvermögen und ehelichen Ersparnissen in Unternehmen eine Aufteilung dieser Werte zur Folge haben kann. 

Auch zu berücksichtigen sind Sachen, die beiden Ehegatten gehörten und in ein Unternehmen eingebracht wurden. Eine solche Aufteilung kann sehr komplex werden und komplizierte Rechtsfragen aufwerfen. 

Ein Ehevertrag ist für Unternehmer daher wichtig, um eine möglichst weitgehende Trennung von ehelichem Vermögen und Unternehmen zu schaffen und zB keine Insolvenz durch eine Scheidung zu riskieren.

Ehevertrag mit Haus

Haben die Eheleute keinen Ehevertrag abgeschlossen, findet ein Zugewinnausgleich statt, wobei das gemeinsam erworbene Vermögen aufgeteilt wird. Hierzu zählt auch das Haus. Allerdings kann das Haus im Ehevertrag von der Aufteilung ausgeschlossen werden oder es können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Wurden keine anderen Vereinbarungen zum Haus im Ehevertrag getroffen, wird ein Objekt im Wert von 300.000 Euro bei der Scheidung hälftig aufgeteilt, sodass beide Ehepartner jeweils 150.000 Euro erhalten. Häufig kann ein Partner den anderen nicht auszahlen, daher wird das Haus verkauft.

Ehevertrag und Testament

Erhaltene Erbschaften und Schenkungen sind beim gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung an sich von der Aufteilung nach Beendigung der Ehe ausgeschlossen, aber der Gewinn bzw. die Wertsteigerung aus Vermögenswerten können unter die Aufteilung fallen. 

Möchten Sie das Familienerbe vor der Scheidung schützen, dann sollten Sie nach Beratung einen Ehevertrag und ein Testament abschließen.

Ehevertrag in der Landwirtschaft

Sie sind Landwirt und möchten wissen, ob ein Ehevertrag in der Landwirtschaft sinnvoll ist? Hierfür gibt es leider keine Pauschalantwort und keine ideale Lösung, um Haus und Hof abzusichern. 

Ob eine vereinbarte Zugewinngemeinschaft, die Gütergemeinschaft oder eine strikte Gütertrennung die richtige Wahl für Sie ist, entscheidet einzig und allein Ihre persönliche Situation. Auch in der Landwirtschaft kann ein Ehevertrag den Güterstand regeln.

Ist ein Ehevertrag in Österreich sinnvoll?

Anfangs mag die Ehe unter einem guten Stern stehen, doch im Falle einer Scheidung kommt es häufig zu Streitigkeiten bei der Vermögensaufteilung und den Unterhaltsansprüchen. Um letztendlich Unstimmigkeiten und schlimmstenfalls einen Rosenkrieg zu verhindern, sollten Sie einen Ehevertrag abschließen. 

In einem  Ehevertrag können Sie individuelle Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung treffen sowie die Höhe des Ehegattenunterhalts regeln. Wichtig ist jedoch eine anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Ehevertrags.

Doch eine Scheidung verursacht nicht nur Konflikte, sondern kann auch äußerst kostspielig werden, wenn sich die Eheleute bezüglich der Scheidungsfolgen (Unterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung) nicht einig sind. 

Wer die Kosten einer Scheidung sparen und sein Vermögen absichern möchte, sollte daher unbedingt vor oder nach der Hochzeit einen Ehevertrag abschließen. deswegen raten wir zum Abschluss eines Ehevertrags vor der Trauung.

Wann muss ein Ehevertrag abgeschlossen werden?

Ein Ehevertrag sollte dann unbedingt abgeschlossen werden, wenn die finanziellen Verhältnisse der beiden Ehepartner verschieden sind. Sollte einer der beiden Ehegatten über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen verfügen oder hohe Vermögenswerte in die Ehe einbringen, sollte jedenfalls ein Ehevertrag aufgesetzt werden. 

In Österreich herrscht zwar während der Ehe der Güterstand der Gütertrennung, sodass die Ehegatten ihr Vermögen behalten, aber es kann dennoch passieren, dass ein Ehegatte bei der Scheidung Vermögenswerte verliert. 

Nicht immer ist es eindeutig, welche ehelichen Güter und Ersparnisse während der Ehe erwirtschaftet wurden und welche vorher vorhanden waren. Manchmal haben die Ehepartner auch Anspruch auf spezifische Vermögenswerte, daher kann ein Ehevertrag durchaus sinnvoll sein.

Riskieren Sie nicht Ihr Vermögen zu verlieren oder bei einer Scheidung benachteiligt zu werden, kontaktieren Sie jetzt einen Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt für Familienrecht für eine Beratung und um allenfalls einen Ehevertrag aufzusetzen.

Was kostet ein Ehevertrag?

Bei der Entscheidung, einen Ehevertrag abzuschließen oder nicht, sollten Sie sich nicht von den Kosten eines Ehevertrags abschrecken lassen. Wie hoch sind die Kosten beim Ehevertrag? Auf lange Sicht sparen Sie mit den Kosten des Ehevertrags allemal hohe Scheidungskosten und verhindern einen nervenaufreibenden und zeitintensiven Scheidungsprozess. Nichtsdestotrotz ist es wichtig zu wissen, was ein Ehevertrag kostet.

Pauschal formuliert, wird die Höhe der Notar- und Rechtsanwaltskosten vom Umfang des Ehevertrags und des Beratungsaufwands beeinflusst. Hinzu kommen Gebühren und Kosten für den Notar, wenn ein Notariatsakt zwingend nötig ist, wie beim Ehepakt. Für Ihre Sicherheit sollten Sie einen Anwalt engagieren, um sicherzustellen, dass der Ehevertrag alle Anforderungen abdeckt.

Die Kosten eines Ehevertrags richten sich nach folgenden Faktoren:

  • Die Kosten für einen Ehevertrag richten sich nach der Vereinbarung bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz, dem Notariatstarifgesetz bzw. der Vereinbarung über ein Honorar und dem Gebührengesetz.
  • Bei einem Reinvermögen von 50.000 Euro würden sich nur die Gebühren für den Staat für einen Ehepakt auf 1%. § 33 Tp 11 oder TP 20 Gebührengesetz Das Honorar eines Anwalts könnte etwa mit EUR 1.000,00 pauschal vereinbart werden, wenn die Erstellung nicht langwierig ist. Hinzu kommen Notarkosten.

Vor- und Nachteile eines Ehevertrags

Ein Ehevertrag birgt Vor- und Nachteile, welche wiederum in der Beratung abgewogen werden sollten. Trotzdem bestehen durch den Abschluss eines Ehevertrags hauptsächlich Vorteile, sofern dieser rechtskräftig ist und nicht durch ungünstige oder schwammige Formulierungen anders ausgelegt werden kann.  

Ein Ehevertrag sollte niemals ohne rechtliche Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt aufgesetzt werden, da die Materie zu komplex ist, zahlreiche Rechtsprechung existiert und die Folgen existenziell sind.

Vorteile eines Ehevertrags

Der wohl wichtigste Vorteil eines Ehevertrags ist, dass ein Großteil der Scheidungsfolgen (Vermögensaufteilung, Ehegattenunterhalt) bereits geklärt sind. Ein Ehevertrag bietet beiden Parteien rechtlichen Schutz und spart im Scheidungsfall Kosten, Zeit und Nerven.

Ein Ehevertrag schützt das Vermögen eines Ehegatten und verhindert dabei auch, dass der andere Partner für eigene Zwecke Schulden macht. Ein Ehevertrag verhindert bei Unternehmern eine Insolvenz und schützt die Vermögenswerte des Unternehmens. 

Anhand von individuellen Vereinbarungen haben die Eheleute die Möglichkeit, die Folgen Ihrer Scheidung zu regeln sowie die finanziellen und materiellen Werte wunschgemäß aufzuteilen.

Riskieren Sie nicht bei einer Scheidung benachteiligt zu werden und vermeiden Sie mit einem Ehevertrag böse Überraschungen.

Nachteile beim Ehevertrag

Grundsätzlich ist ein Ehevertrag eine gerechte Möglichkeit, die Vermögensverhältnisse zwischen den Eheleuten zu klären, sofern keine missverständlichen Formulierungen im Ehevertrag vorhanden sind oder ein Ehegatte benachteiligt wird. 

Es kann demnach passieren, dass sich eine Ehefrau um die Kinder und den Haushalt gekümmert hat, aber leer ausgeht, da sie von der Vermögensaufteilung ausgeschlossen wurde. 

Auch ist darauf zu achten den Ehevertrag so zu gestalten, dass er durch eine Scheidung nicht aufgehoben wird oder nur teilweise gilt. Die Rechtslage ist sehr kompliziert und kann nur von einem qualifizierten Experten, wie einem Rechtsanwalt oder Notar überblickt werden.

Muster eines Ehevertrags

Ein Ehepakt etwa muss zwingend vor dem Notar geschlossen werden. Vor Mustern aus dem Internet kann bei dieser Materie  -und generell – nur dringend gewarnt werden, da eine Beratung durch ein Muster nicht ersetzt werden kann.  Wir empfehlen Ihnen eine fundierte Beratung eines Anwalts mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht. 

Als Rechtsspezialist kümmert er sich um die Formulierung Ihres Ehevertrags und gewährleistet dessen Rechtmäßigkeit, sowie eine ausführliche Beratung. Sie werden auch über die möglichen Folgen der Regelungen informiert. 

Beim Aufsetzen eines Ehevertrags ist eine klare und unmissverständliche Formulierung zwingend notwendig, um später möglichst wenig Spielraum für unnötige Interpretationen zu bieten. Schwammige Formulierungen laufen schnell Gefahr, falsch ausgelegt zu werden. Dies kann schlimmsten Fall zu gravierenden finanziellen Benachteiligungen für Sie führen.

Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht und  Vertragswesen beraten, um Ihre Vereinbarungen in einem Ehevertrag zu verschriftlichen. 

Ein Anwalt kümmert sich um die Gestaltung und Formulierung Ihres Ehevertrags, bietet Ihnen eine fundierte Rechtsberatung, klärt Sie über mögliche rechtliche Spielräume auf und fungiert bei Unstimmigkeiten als Vermittler zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner.

Was sollten Sie als Frau beim Ehevertrag beachten?

Nicht unbedingt selten kennen Ehefrauen ihre Rechte nicht, sodass sie sich auf einen Unterhaltsverzicht im Ehevertrag einlassen oder Vereinbarungen treffen, bei welchen der Ex-Mann eine festgelegte Abfindung oder eine zeitlich begrenzte Unterhaltszahlung leistet. 

Doch die Frau sollte bei einer Unterhaltsvereinbarung beachten, dass ein Unterhaltsverzicht im Ehevertrag sehr nachteilig sein kann. 

Vereinbarungen dürfen nicht sittenwidrig sein. Vereinbarungen über den Kindesunterhalt und die Obsorge können nicht in einem Ehevertrag getroffen werden. Sollten Sie detailliert wissen wollen, was Sie als Frau beim Ehevertrag beachten sollten, kontaktieren Sie einen Anwalt für ein Erstgespräch.

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