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AGB - Infos, Definition, Inhalt und wer braucht diese?

Würfel stehen aufeinander mit AGB drauf

Was sind die AGB einfach erklärt? Wann gelten die AGB und wer braucht diese? Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind formulierte Geschäftsbedingungen, welche eine Geschäftspartei bei Vertragsabschluss an eine andere Partei stellt. 

Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Bestimmungen einen gesonderten Vertragsteil darstellen oder Teil einer Vertragsurkunde sind.

Was muss ich bei AGB beachten? Wo findet man AGB in der Praxis? Die Geschäftsbedingungen sind rechtliche Bedingungen zwischen Geschäftspartnern. 

Die AGB für Verbraucher regeln Liefermöglichkeiten und Zahlungsbedingungen, aber auch Folgen eines Liefer- oder Zahlungsverzugs sowie Haftungsbeschränkungen. 

Der nachfolgende Artikel bietet eine Definition darüber, was AGB genau sind, wer diese braucht und welchen Inhalt die AGB haben müssen. Wie Sie die AGB erstellen, erfahren Sie in unserem Leitartikel.  

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Definition: Was sind AGB einfach erklärt?

Ist eine AGB Pflicht? Die AGB sind für Unternehmen nicht verpflichtend. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind im Gegensatz zu einer Individualabrede für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen. 

Eine Vertragspartei (der Verwender) stellt der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags die AGB.  Auf der Seite der WKO erhalten Sie eine Vielzahl an alphabetisch geordneten unverbindlichen AGB-Vorschlägen für die jeweiligen Fachorganisationen. 

Beachten Sie aber, dass diese lediglich allgemeingültige Formulierungen enthalten, die nicht auf ihren individuellen Fall angepasst sind. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Gesellschaftsrecht, um maßgeschneiderte AGB zu erstellen.  

Die Gesetzeslage der AGB in Österreich und Europa

Das österreichische AGB-Gesetz bzw. die entwickelten Regeln zu den AGB wurden als EG-Richtlinie 93/12 weitgehend in das europäische Gemeinschaftsrecht übernommen. 

Dadurch sind die EU-Mitgliedsländer dazu verpflichtet, bestimmte Gesetzesnormen zu erlassen, welche die Verbraucher vor missbräuchlichen AGB-Klauseln schützt.

Dies gewährleistet, dass Verbraucher in den AGB mit ähnlichen, aber keinesfalls identischen, Beschränkungen wie in den AGB in Österreich rechnen können. An einer vereinheitlichten Regelung der AGB in der EU wird derzeit gearbeitet.

Welche Wirkung haben fehlende AGB auf Verbraucher?

Für Kauf-, Miet- oder Kundenverträge benötigt ein Unternehmer keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Rechtsgrundlage für Kaufverträge oder Mietverträge ist im Geschäftsbereich gesetzlich geregelt. 

Mithilfe der AGB hat ein Einzelunternehmer die Möglichkeit, die Regeln selbst festzulegen und die gesetzlichen Regelungen teilweise zu umgehen. Es kann daher ratsam sein, in Österreich AGB für seine Verträge zu errichten und dies von einem Anwalt für Gesellschaftsrecht übernehmen zu lassen. Verbraucher sind an AGB gewöhnt und fordern diese manchmal sogar ein. 

Fehlende AGB sind für Verbraucher manchmal ein Warnzeichen, dass sie davon abhält, einen Vertrag zu unterzeichnen. Die AGB verdeutlichen dem Verbraucher nochmals seine eigenen Rechte und geben ihm eine Möglichkeit, diese nachzulesen.

AGB Inhalt – Welche Punkte klärt die AGB?

Was muss in den AGB enthalten sein? Mithilfe der AGB ist es möglich, dass ein Unternehmen die Vertragsbedingungen zu eigenen Gunsten beeinflusst. Nichtsdestotrotz müssen beim Erstellen der AGB einige Regeln beachtet werden. 

Verwenden Sie keine missverständlichen, widersprüchlichen oder überraschenden Klauseln im Inhalt der AGB, denn dadurch sind sie unwirksam. Darüber hinaus darf ein Geschäftspartner nicht grob benachteiligt werden. Wann Klauseln unwirksam sind, erläutern wir Ihnen im entsprechenden Unterpunkt dieses Artikels. 

Auf die AGB müssen sie ausdrücklich hinweisen und der Geschäftspartner muss den Inhalt der AGB akzeptieren.

Was gehört alles in die AGB? Welcher Inhalt in den AGB notwendig ist, hängt letztendlich von der Art des Geschäfts ab. Aus diesem Grund sind AGB Muster und standarisierte Vorlagen kritisch zu betrachten. 

Deswegen ist die folgende Auflistung der Inhalte einer AGB unvollständig und lediglich ein Überblick. Ein Anwalt stellt sicher, dass die AGB-Inhalte individuell auf Ihr Geschäftskonzept angepasst sind.

Die AGB-Inhalte im Überblick

Die AGB-Inhalte
Anbieter und GeltungsbereichDer Anbieter, also das Unternehmen, sollte seine vollständige Adresse und Ansprechpartner in den AGB nennen. Dabei können auch die Kundengruppen (Konsumenten, Unternehmen) festgelegt werden.
Es kann festgelegt werden, für welche Geschäftsbereiche die AGB gültig sein sollen. Hierbei kann es sich um eine bestimmte Dienstleistung handelt oder um eine Produktbestellung in einem Onlineshop.
Vertragsschluss Dieser Aspekt legt fest, wodurch der Vertrag zustande kommt (Dienstleistung, Produktverkauf). Die Bestellung oder Bestellbestätigung, die Lieferung oder die Bezahlung können dabei die Bedingung für den Vertragsschluss sein.
PreiseDieser AGB Inhalt bezieht sich auf die Auskunft über jegliche Preise bzw. die Preisgestaltung. Angaben darüber, ob die Umsatzsteuer im Preis inklusive ist und welche zusätzlichen Kosten für gewisse Leistungen oder Verpackungsmaterialien entstehen, können hier schriftlich festgehalten werden. Darüber hinaus kann die gültige Währung an dieser Stelle genannt werden.
ZahlungsmodalitätenDieser Inhalt der AGB bezieht sich auf alle möglichen und vom Unternehmen anerkannten Bezahlungsmethoden. Unter Umständen sollten hier auch zusätzliche Kosten für Kreditkartenzahlungen oder anderen Zahlungsmethoden genannt werden.
Zahlungsfälligkeit Setzen Sie eine Zahlungsfälligkeit in den AGB fest. Es ist hilfreich, wenn dies Teil des AGB-Inhalts ist. Die Fälligkeit ist in der Regel nach Rechnungserhalt, sofern keine andere Frist vereinbart wird. An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit individuelle Vereinbarungen zu treffen.
ZahlungsverzugInformieren Sie Ihre Kunden im AGB-Inhalt, wann Zahlungserinnerungen versendet werden und mit welchen Mahngebühren Sie rechnen müssen. Ein Hinweis auf das gerichtliche Mahnverfahren ist sinnvoll.
Zurückbehaltungsrecht und AufrechnungHier können Begründungen für Ihr Recht auf Zurückbehaltung oder Aufrechnung genannt werden.
LieferungAn dieser Stelle können Lieferbedingungen und Details vereinbart werden. Gegebenenfalls ist das Unternehmen nicht zur Lieferung verpflichtet, sofern die Ware nicht verfügbar oder die Dienstleistung nicht durchführbar ist. Liefertermine sind demnach nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich festgehalten wurden.
EigentumsvorbehaltEine klassische Versandhandelsklausel, die besagt, dass gelieferte Produkte bis zur Bezahlung der Rechnung Eigentum des Unternehmens sind. Diese Regelungen gibt es aber auch in einigen Dienstleistungsbereichen und bei urheberrechtlich geschützten Produkten (siehe auch Urheberrecht).
RücksendungRücksendungsbedingungen inklusive der möglichen Kosten können hier aufgeführt werden.
WiderrufsrechtEs ist gesetzlich verpflichtend, dass alle Fernabsatzverträge eine Widerrufsbelehrung benötigen. Die Belehrung kann in den AGB vollständig ausformuliert werden oder lediglich darauf in den AGb hingewiesen werden. Die Widerrufsfrist muss mindestens 14 Tage betragen.

Gewährleistung Für Händler und Onlineshop-Besitzer besteht Gewährleistungspflicht. Alle gesetzlichen Bestimmungen zum Gewährleistungsrecht können Sie im entsprechenden Fachbereich nachlesen. Für Neuwaren beträgt die Gewährleistung 24 Monate und für Gebrauchtwaren 12 Monate. Nicht zu verwechseln ist die Gewährleistung mit der Herstellergarantie.
TransportschädenIm Inhalt der AGB kann festgelegt werden, was bei Transportschäden geschieht. Grundsätzlich sind Transportschäden dem Unternehmen zu melden.
HaftungsausschlussBei leichter Fahrlässigkeit bezüglich Nebenpflichten kann die Haftung in den AGB ausgeschlossen werden. Allerdings ist dies nicht bei Personenschäden möglich. Mehr zum Thema Haftungsausschluss erfahren Sie in unserem Leitartikel.
Übertragung der Nutzungsrechte Handelt es sich um Verträge mit urheberrechtlich geschützten Waren oder Dienstleistungen zwischen Urheber und Verwerter, werden nach Begleichung der Rechnung meist die Nutzungsrechte übertragen. Dies kann in den AGB vereinbart werden.
Mitwirkungspflichten Bei Werk- und Dienstverträgen sind Mitwirkungspflichten der Kunden wichtig. Ein Beispiel hierfür können Wasser- und Stromanschlüsse für die Durchführung von Handwerksdienstleistungen sein. Versicherungsberater benötigen hingegen Auskunft über gewisse Informationen und persönliche Daten.
Abnahme durch den KundenBei Werkverträgen sind die Regelungen für die Kundenabnahme zu regeln (z.B. Bauleistungen). In diesem Sinne sind Abnahmefristen und Bestimmungen für die Abnahmeverweigerung notwendig, d.h. welche Mängel (z.B. Baumängel) gelten nicht als Grund zur Verweigerung der Abnahme (siehe auch Baurecht).
Geheimhaltung Geheimhaltungsvereinbarungen können bei den unterschiedlichsten Geschäften sinnvoll sein, insbesondere dann, wenn durch einen Werk- oder Dienstvertrag Betriebsgeheimnisse einsehbar sind. In diesem Rahmen spielen auch Regelungen zum Datenschutz eine Rolle.
Schlichtungsverfahren In den AGB kann festgelegt werden, ob ein Streitschlichtungsverfahren akzeptiert wird. Die Adresse und Webadresse der Schlichtungsstelle müssen angegeben werden.
Schlussbestimmungen Hier sollte darauf hingewiesen werden, dass nur deutsches Recht auf das Vertragsverhältnis angewendet werden kann. Ferner wird die salvatorische Klausel genannt, welche gewährleistet, dass die Gültigkeit und Wirksamkeit des Vertrags unantastbar bleiben, wenn einzelne Klauseln unwirksam sind.

AGB Inhalt für einen Onlineshop

Auch bei einem Onlineshop müssen die Kunden die AGB vor dem Kaufabschluss einsehen können. Viele Onlineshops haben ein Pop-Up-Fenster, welches beim Abschluss des Kauf- und Bezahlprozesses erscheint. 

In einigen Fällen kann der Kunde den AGB auch per Klick und Setzen eines Hakens zustimmen. Die AGB sollten dem Kunden in einem Onlineshop leicht zugänglich sein, daher bietet sich eine Verlinkung im Footer, Menü oder Header der Webseite an.  

AGB für Webseiten und Kleinunternehmer

Es besteht keine Pflicht für Webseitenbetreiber AGB auf der Webseite anzuzeigen. Trotz alledem hat ein Gewerbetreibender Informationspflichten und diese lassen sich unkompliziert umsetzen, indem er seine AGB zur Verfügung stellt. 

Inbegriffen sollten alle wichtigen Bestimmungen zu Preisen, Waren, Verwendern, Vertragsbedingungen, Kündigung und Widerruf sein. Lassen Sie Ihre AGB erstellen oder übernehmen Sie diese Aufgabe selbst.  Um rechtlich abgesichert zu sein, empfiehlt sich die Konsultation eines Anwalts für Gesellschaftsrecht.

Nicht nur für mittelständische und große Unternehmen sind AGB sinnvoll, sondern auch für Kleinunternehmer sind die AGB hilfreich. 

Diesbezüglich kann die Kleinunternehmer-Regelung wichtig sein, die in den AGB genannt werden kann. Nach dieser Regelung muss ein Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer für die Umsätze berechnen. Demnach sind Bruttopreise gleichzeitig Nettopreise.

Auch Fotografen sollten ihre eigenen AGB erstellen oder erstellen lassen, um ihrer Informationspflicht nachzukommen und im Streitfall abgesichert zu sein. Vor allem Regelungen bezüglich des Urheberrechts sind in diesem Bereich wichtig, daher sollten die AGB die Nutzungsrechte, die Haftung und die alle Regelungen für das überlassene Bildmaterial enthalten.

Wann sind AGB sinnvoll?

Werden viele Verträge geschlossen, die inhaltlich weitgehend gleich sind, dann ist der Gebrauch von AGB sinnvoll. Durch die AGB können die abzuschließenden Geschäfte vereinheitlicht werden, sodass auf deren Grundlage die Verträge entstehen. 

Handelt es sich beim Vertragspartner um einen Verbraucher, dann ist dieser zusätzlich durch das Konsumentenschutzgesetz geschützt (siehe auch Gewährleistungsrecht). In diesem Fall müssen zahlreiche Sonderregelungen beachtet werden, daher ist eine gesonderte AGB für Verbraucher zu erstellen. 

Für welche Vertragsarten sind AGB sinnvoll?

Für welche Vertragsart die AGB letztendlich erstellt werden, ist unerheblich. Im Grunde genommen können die AGB für jede Vertragsart erstellt werden. Jedoch sind Allgemeine Geschäftsbedingen für einen Arbeitsvertrag eher ungewöhnlich, wohingegen AGB für andere Vertragsarten durchaus sinnvoll sind. 

 

Weitere Verträge bei denen die AGB gesetzlich geregelt und gängig sind, wären:

  • Immobilienkaufverträge
  • Mietverträge
  • Liegenschaftsverträge
  • Pachtverträge
  • Lizenzverträge
  • Schenkungsverträge
  • Darlehensverträge
  • Leihverträge
  • Konzessionsverträge

Unüblich sind AGB hingegen bei den folgenden Verträgen:

  • Erbverträge
  • Arbeitsverträge
  • Werkverträge
  • Dienstverträge
  • Eheverträge
  • Gesellschaftsverträge

Wann gelten die AGB?

Wann die AGB gelten, müssen die Vertragspartner selbst vereinbaren. Wichtig ist hierbei, dass der Vertragspartner die AGB kennt und ihnen zustimmt. Es reicht nicht aus, dass die AGB in den Geschäftsräumen ausliegen oder dem Vertragspartner einfach überreicht werden. 

Werden die AGB zusammen mit dem Auftragsangebot ausgehändigt, bedeutet dies nicht, dass der Vertragspartner diese akzeptiert. In einigen Fällen kann es sogar passieren, dass der Vertragspartner eigene AGB hat, die ihren widerspricht. 

Weisen Sie Ihren Vertragspartner bei Vertragsabschluss auf die AGB hin und lassen Sie ihn diese unterzeichnen. Formulierungsmöglichkeiten können hierbei sein:

  • Bitte beachten Sie, dass die umseitigen Vertragsbedingungen mit ihrer Unterschrift wirksam und Bestandteil des vorliegenden Vertrags sind, wenn wir nachweisen können, dass Sie die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben. (für Konsumenten)
  • Bitte beachten Sie, dass die umseitigen Vertragsbedingungen mit ihrer Unterschrift wirksam und Bestandteil des vorliegenden Vertrags sind. (außerhalb des Konsumentenschutzgesetz)

Räumen Sie Konsumenten genügend Zeit ein, um die AGB zu lesen.

Wo stehen die AGB?

Meist befinden sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Rückseite eines Vertrags. Da Verbraucher und Vertragspartner generell die AGB auf der Rückseite des Vertrags erwarten, ist es sinnvoll die AGB auf dem Vertragsformular schriftliche festzuhalten. Allerdings sollte auf der Vertragsvorderseite, wo der Vertragspartner unterschreibt, unbedingt auf die AGB auf der Rückseite hingewiesen werden.

Gleiches gilt für Geschäfte, denn auch hier müssen die AGB für den Kunden immer einsehbar sein. Daher ist es sinnvoll, die ABG im Geschäft auszuhängen und sie griffbereit zu haben, wenn Kunden nachfragen. 

Verwenden Gewerbetreibende regelmäßig AGB, dann sind sie zum Aushang oder Auslegen der AGB in den Geschäftsräumen verpflichtet. Bei Nichteinhaltung der Regelung kann die Gewerbebehörde eine Geldstrafe von bis zu 1.090 € veranschlagen.

Vorsicht!

Die AGB dürfen sich nicht auf dem Kassenzettel befinden, weil der Kauf nach Erhalt des Kassenbons bereits stattfand. Der Kunde muss vorher auf seine Rechte hingewiesen werden. Ebenso sind die AGB auf der Webseite eines Unternehmens zwar sinnvoll, allerdings nicht ausreichend. Der Kunde muss auch hier auf seine Rechte und Pflichten hingewiesen werden und den AGB explizit zustimmen.   

Wie bindend sind die AGB?

Die AGB sind ein Vertrag zwischen zwei Vertragsparteien, welcher wirksam ist, sofern der unterzeichnende Vertragspartner über die AGB in Kenntnis gesetzt wurde und diese akzeptiert hat. Wirksam an dem Vertrag, sind aber nur die Regelungen und Bestimmungen, die nicht gesetzeswidrig sind. 

Daher sind AGB nicht immer bindend, sondern ist abhängig von formalen Kriterien und Klauseln. Inbegriffen ist dabei auch eine gesetzlich vorgeschriebene Gliederung oder die Lesbarkeit. Enthalten die AGB gesetzeswidrige oder widersprüchliche Klauseln, dann können Sie Widerspruch einlegen.  

Wann ist die AGB unwirksam? – gesetzeswidrige, undeutliche und widersprüchliche Klauseln

Beim Erstellen der AGB sollte man stets darauf achten, dass die Klauseln wirksam sind. Ist eine

Bestimmung undeutlich oder missverständlich, ist dies ein Nachteil des Vertragspartners. Handelt es sich um ein Konsumentengeschäft, dann ist die undeutliche Klausel gänzlich unwirksam. 

Vorsicht ist vor allem auch bei nachteiligen, ungewöhnlichen und unvorhergesehenen Klauseln geboten. 

Denn auch diese Regelungen sind im Vertrag unwirksam, sofern der Vertragspartner nach Vertragsumständen und äußerem Erscheinungsbild nicht mit den Bestimmungen rechnen musste und nicht darauf hingewiesen wurde. Ob die Klausel unwirksam ist, muss im Einzelfall von einem Anwalt für Gesellschaftsrecht geprüft werden. 

Wurden von beiden Vertragspartnern widersprüchliche Klausel in den AGB verwendet, dann sind beide Klauseln unwirksam. Es gilt die grundsätzliche gesetzliche Regelung.

Achtung!

Im Konsumentenschutzgesetz gibt es viele Sonderregelungen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Verwendet man gesetzeswidrige Klauseln gegenüber Konsumenten, dann können Vereinigungen wie beispielsweise der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Arbeitskammer (AK) auf Unterlassung klagen. 

Welche Regelung gilt, wenn eine AGB Klausel unwirksam ist?

Gelten AGB-Klauseln als unwirksam, muss eine andere Regelung getroffen werden. Welche Regelung gilt, wenn eine AGB Klausel unwirksam ist? Die unwirksame Klausel wird dann meist mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung ersetzt. Bei einem Widerspruch entscheiden die Gerichte, welche Regelungen getroffen werden sollen. In diesem Fall ist auch die salvatorische Klausel unwirksam.

Was muss ich bei AGB beachten?

Wie bereits im Abschnitt „Wann ist die AGB unwirksam?“ erläutert, muss an unbedingt darauf achten, dass die Klauseln verständlich und eindeutig sind. 

Besteht ein Missverständnis zwischen Leistung und Gegenleistung zwischen den Vertragspartnern oder verschlechtern die Klauseln die Position des Vertragspartners, dann sind die Klauseln sittenwidrig und somit unwirksam. Anwälte und die Gerichte entscheiden, wann dies der Fall ist.

Gravierender ist es, wenn die Regelungen in den AGB einen groben Nachteil für den Vertragspartner darstellen und sich nicht auf die vertraglichen Hauptleistungen beziehen. Auch diese Klauseln sind ungültig. 

Wann eine grobe Benachteiligung vorliegt, hängt von den Umständen und der Begründung für die Abweichung der allgemeinen Rechtslage ab.   

Die AGB können sehr detailliert sein, müssen es aber nicht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen konkretisieren meist Aspekte wie Entgelt, Laufzeit oder Kündigung, die im Vertrag nur grob angeschnitten wurden. 

Bei den AGB sollte man darauf achten, die AGB sehr präzise zu formulieren und auf Unnötiges zu verzichten. Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht kann Ihnen beim Erstellen der AGB behilflich sein und die Angemessenheit der AGB in Österreich prüfen.    

Kann man AGB widersprechen?

Widerspricht man den AGB vor Vertragsabschluss, kommt der Vertrag nicht zustande. Stellt sich allerdings im Nachhinein heraus, dass eine Klausel unwirksam ist, da sie widersprüchlich oder gesetzeswidrig ist oder den Vertragspartner grob benachteiligt, dann kann Widerspruch eingelegt werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall einen Anwalt für Gesellschafts- oder Vertragsrecht, um sich ausführlich beraten zu lassen.

AGB in Englisch - In welcher Sprache müssen AGB vorliegen?

Müssen die AGB auch auf Englisch vorliegen? In welcher Sprache die AGB vorliegen müssen, hängt unter anderem von den Geschäftspartnern ab. Erfolgt die Geschäftstätigkeit ausschließlich mit deutschsprachigen Geschäftspartnern im deutschsprachigen Raum, reichen die AGB in Deutsch aus. 

Allerdings müssen die AGB auf Englisch vorhanden sein, wenn es sich um internationale Geschäfte handelt. Beim Erstellen der AGB in Englisch müssen auch die gesetzlichen Bestimmungen der Länder der Geschäftspartner berücksichtigt werden.

Arbeitet man mit internationalen Kunden zusammen, dann sollte ein Unternehmen, auch ein Einzelunternehmen, die AGB in Englisch vorliegen haben. 

Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht stellt Ihnen die AGB auch in Englisch bereit. Unsere Anwaltsverzeichnis zeigt Ihnen, welche Anwälte ihre Dienstleistungen auch in Englisch anbieten.

Wie kann man AGB erstellen?

Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, AGB zu erstellen oder erstellen zu lassen. Sollten Sie sich dazu entscheiden, die AGB selbst zu erstellen, können Sie entweder ein AGB-Muster oder einen Generator verwenden. 

Die Übernahme fremder AGB ist allerdings kritisch zu betrachten; warum erläutern wir Ihnen im Verlauf des Abschnitts. Auf der Seite der WKO erhalten Sie eine Vielzahl an alphabetisch geordneten unverbindlichen AGB-Vorschlägen für die jeweiligen Fachorganisationen.

Der AGB-Generator ist eine beliebte Variante, um AGB selbst zu erstellen. Durch ihn können Sie AGB mit konkreten und individuellen Bedingungen erstellen, wobei aber Gesetzesvorgaben zu beachten sind. 

Nichtsdestotrotz kann ein Generator niemals eine professionelle Rechtsberatung ersetzen. Schwierig wird es insbesondere bei Garantien, Widerruf, steuerlichen Aspekten und Gewährleistungsansprüchen. 

Mit einem Generator wird es schwierig sein, die Vollständigkeit der gesetzlichen Regelungen zu gewährleisten. Ein Anwalt kann Sie diesbezüglich beraten.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, ein AGB-Muster zu nutzen und sich daran zu orientieren. Doch auch diese Lösung ist nicht maßgeschneidert und wird individuellen Regelungen nicht gerecht.

Fremde AGB zu übernehmen, kann gefährlich sein, da diese in einigen Fällen urheberrechtlich geschützt sind. Es handelt sich um eine einfache und unkomplizierte Methode, sollte aber mit Vorsicht genossen werden. 

Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, besteht ein höheres Risiko für eine Abmahnung. Im schlimmsten Fall können auch Schadenersatzforderungen die Folge der Übernahme fremder AGB sein. Da man bei fremden AGB nicht weiß, ob diese einer juristischen Prüfung unterlaufen sind, können Klauseln unwirksam sein.  

Kosten für AGB

Die Kosten für die AGB sind grundsätzlich erschwinglich und viele Anwälte bieten eine kostenlose Einschätzung der AGB an. Bei der Festlegung der Kosten für die AGB spielen der Aufwand und die Komplexität der AGB eine wichtige Rolle. 

Ferner kann auch die Zielgruppe wichtig für die Bemessung der Kosten der AGB sein. Darüber hinaus kann es auch wichtig sein, wie und wo Waren verkauft werden. 

Demzufolge sind AGB für den Warenverkauf auf einem Marktplatz günstiger als AGB für anderen Warenverkauf an Konsumenten. Im Durchschnitt liegen die Kosten bei 140 bis 170 € für die Erstellung der AGB. Für ein Dienstleistungsunternehmen belaufen sich die Kosten wiederum auf 260 bis 300 €. 

Bei Dienstleistungen, die für Unternehmen und Endverbraucher angeboten werden, muss man mit Kosten ab 350 Euro rechnen. 

Ist die schriftliche Form der AGB notwendig?

Wird ein Vertrag außerhalb des Konsumentenschutzgesetzes erstellt, dann ist eine schriftliche Form der AGB zwingend notwendig. Anders sieht es bei einem Vertrag zwischen Unternehmen und Konsumenten aus, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen. Hier muss entschieden werden, ob es sich um eine Erklärung

  • eines Unternehmers an einen Konsumenten oder
  • eines Konsumenten an einen Unternehmer handelt.    

Handelt es sich um eine Erklärung eines Konsumenten an einen Unternehmer kann die Schriftform verlangt werden.

Warum Sie die AGB von einem Anwalt prüfen lassen sollten

Mit einem AGB-Muster oder Generator können Sie ihre AGB natürlich selbst erstellen und Kosten für einen Anwalt sparen. Allerdings sollten Sie stets bedenken, dass dies lediglich allgemeine Vorlagen für die AGB sind und niemals Ihren individuellen Einzelfall berücksichtigen. 

Die AGB sind die Grundlage ihrer geschäftlichen Tätigkeit und sollten in jedem Fall wirksam und rechtsicher sein. Eine unwirksame Klausel kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie und ihren unternehmerischen Erfolg haben. 

Schützen Sie sich vor Abmahnungen von Verbraucherschutzverbänden und Konkurrenten. Gehen Sie durch die eigene Erstellung der AGB kein Risiko ein, nur um Kosten für die Erstellung der AGB durch einen Anwalt einzusparen.

Eine professionelle Beratung und Erstellung der AGB sind bei einem Anwalt für Vertragsrecht oder Gesellschaftsrecht bereits für einen erschwinglichen Preis erhältlich. 

Sollten Sie bereits ihre eigenen AGB erstellt haben, ist eine Prüfung durch einen Anwalt sinnvoll. Jedoch sind die Kosten für die Prüfung nicht erheblich günstiger als die Erstellung der AGB durch einen Anwalt. 

Kontaktieren Sie nun einen erfahrenen Rechtsexperten in Ihrer Nähe.

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