GmbH-Anteile verkaufen – Infos, Ablauf und Steuern
- Redaktion Anwaltfinden.at
Wie kann man GmbH-Anteile verkaufen? Das GmbH-Stammkapital besteht aus Geschäftsanteilen mit Stammeinlage, wobei diese Einlage die Beiträge der Gesellschafter sind. Unter gewissen Voraussetzungen kann man Anteile einer GmbH verkaufen bzw. erwerben.
Alle gesetzlichen Regelungen zum Verkauf der GmbH-Anteile sind in Österreich im GmbH-Gesetz geregelt. Die Veräußerung und die Übertragung von GmbH-Anteilen kann in Österreich neue Möglichkeiten für steuerbegünstigte Mitarbeiterbeteiligungsmodelle bieten.
Was ein Geschäftsanteil ist, wie man Anteile einer GmbH verkaufen kann und welche Steuern beim Verkauf von GmbH-Anteilen anfallen, erläutert Ihnen der nachfolgende Artikel.
Inhaltsverzeichnis
- Das Stammkapital der GmbH setzt sich aus den Geschäftsanteilen der einzelnen Gesellschafter zusammen.
- Ob, an wen und in welcher Höhe Anteile einer GmbH verkauft werden können, regelt der Gesellschaftsvertrag.
- Die Höhe der einzelnen Geschäftsanteile wird im Gesellschaftsvertrag schriftlich festgehalten.
- Möchte man die Anteile einer GmbH verkaufen, bedarf es meist der Zustimmung der Gesellschaft, einzelner Gesellschafter oder deren Mehrheit sowie einer notariellen Beurkundung. Genaueres regelt der Gesellschaftsvertrag.
- Der Verkauf der GmbH-Anteile wird in einem Beschluss in der Gesellschaftsversammlung besiegelt.
- Beim Verkauf der GmbH-Anteile fallen Steuern an.
Was ist ein Geschäftsanteil bei der GmbH?
Ein Merkmal der GmbH sind die Geschäftsanteile, die als Stammeinlagen der Gesellschafter das Stammkapital der Kapitalgesellschaft bilden. Bei der Gründung der GmbH beteiligen sich die Gesellschafter demnach mit der Stammeinlage am GmbH-Stammkapital.
Sie treffen grundsätzlich keine weiteren vermögensrechtlichen Pflichten und haften auch nicht für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Demnach stellt der Geschäftsanteil das Mitgliedschaftsrecht eines Gesellschafters am Stammkapital der GmbH dar.
Die rechtlichen Regelungen zum Recht der Geschäftsanteile sind im GmbHG (GmbH-Gesetz) geregelt.
Das Stammkapital, welches durch die einzelnen Gesellschafter zu zahlen ist, muss mindestens 35.000 Euro betragen. Die Hälfte davon muss bar bei der GmbH-Gründung eingezahlt werden. Nur die Umgründung zur Fortführung eines mindestens fünf Jahre bestehenden Unternehmens stellt eine Ausnahme dar.
GmbH-Anteile verkaufen
Bei der GmbH-Gründung müssen im Gesellschaftsvertrag die Höhe des Stammkapitals und die von den Gesellschaftern als Einlage geleisteten Beträge (Stammeinlage) festgehalten werden. Optional können auch die Angriffsrechte bezüglich der Geschäftsanteile im Gesellschaftsvertrag schriftlich festgehalten werden.
Ein Gesellschafter kann unter gewissen Voraussetzungen die Anteile einer GmbH verkaufen oder übertragen. Allerdings bedarf es in Österreich bei der Übertragung der GmbH-Anteile einer notariellen Beurkundung.
In einem GmbH-Gesellschaftsvertrag kann festgelegt werden, dass man den GmbH-Anteil nur verkaufen kann, wenn die Gesellschaft oder die Gesellschafterversammlung zustimmt.
Dies bezeichnet man als Vinkulierung, welche im Verlauf des Artikels noch genauer erläutert wird. Geschäftsanteile können vererbt werden, allerdings kann der Gesellschaftsvertrag auch veranlassen, dass der Geschäftsanteil eingezogen wird (Kaduzierung).
Sollten Sie GmbH-Anteile kaufen oder verkaufen wollen, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Rechtsanwalts für Gesellschaftsrecht. Unsere Rechtsexperten beraten Sie gerne ausführlich.
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Wie kann man GmbH-Anteile verkaufen? – eigene Anteile veräußern
Beim Verkauf von GmbH-Anteilen muss man sich auch an die rechtlichen Vorschriften halten, wobei die GmbH-rechtlichen Besonderheiten zu beachten sind.
Ob, an wen und in welcher Höhe man die Anteile der GmbH verkaufen kann, muss in der Generalversammlung mit Beschluss entschieden werden. Möchte man die GmbH-Anteile an Dritte oder an ausgewählte Gesellschafter verkaufen, muss eine sachliche Rechtfertigung nach den zum Bezugsrechtsausschluss entwickelten Kriterien erfolgen.
Eine anteilsmäßige Zuteilung ist unter Umständen auch dann zulässig, wenn die Teilung im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen ist. Inwieweit Angriffsrechte zu berücksichtigen sind, ist abhängig vom Gesellschaftsvertrag.
Vinkulierung - Wann ist die Übertragung von GmbH-Anteilen in Österreich beschränkt?
Ob die GmbH-Anteile übertragen werden dürfen und unter welchen Bedingungen dies geschieht, legt der Gesellschaftsvertrag fest. Unter Umständen können sich in diesem Vertrag Beschränkungen im Hinblick auf die Übertragung von GmbH-Anteilen in Österreich befinden. In der Regel beinhalten alle Gesellschaftsverträge gewisse Beschränkungen für die Übertragung von GmbH-Anteilen in Österreich.
Was muss man beim Übertragen von GmbH-Anteilen beachten? Laut GmbH-Gesetz ist ein Anteil frei übertragbar. Hiernach bedarf es in Österreich bei der Übertragung der GmbH-Anteile des Notariatsakts. Des Weiteren erlaubt das Gesetz eine Übertragung im Gesellschaftsvertrag durch Bedingungen einzuschränken, z.B. durch die Zustimmung der Gesellschaft (Vinkulierung).
Warum sind Einschränkungen bei der Übertragung der GmbH-Anteile notwendig?
Eine Vinkulierung wird meist vorgenommen, um die Übertragung von GmbH-Anteilen auf unerwünschte Personen zu verhindern. Die Gesellschaft muss daher mit den neuen Gesellschaftern zufrieden sein, bevor sie den Verkauf der GmbH-Anteile akzeptiert. Es ist eine Möglichkeit gewährleisten zu können, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist und die Gesellschafter unter sich bleiben.
Ferner wird somit die Gesellschaftspolitik aufrechterhalten und gesichert, was wiederum für den Unternehmenserfolg eine wichtige Rolle spielen kann. Außerdem können durch eine Einschränkung bei der Übertragung der GmbH-Anteile Konkurrenten ferngehalten werden. Darüber hinaus besteht durch eine Vinkulierung auch eine Absicherung bezüglich des Einflusses der Gesellschafter sowie Kontrolle über die Beteiligungsverhältnisse.
Welche Regelungen können im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden?
Im Gesellschaftsvertrag können unterschiedliche Regelungen bezüglicher der Übertragungseinschränkungen festgelegt werden. In der Regel wird vereinbart, dass die Zustimmung der Gesellschaft für eine Übertragung der GmbH-Anteile in Österreich notwendig ist.
Allerdings kann auch verlangt werden, dass die Zustimmung aller Gesellschafter oder einer Mehrheit der Gesellschafter notwendig ist.
Stimmt ein Gesellschafter nicht zu, obwohl die Zustimmung aller Gesellschafter benötigt wird, dann ist der Übertragungsvertrag zunächst unwirksam. Jedoch kann die Zustimmung auch nachträglich erfolgen.
Durch ein Gericht die GmbH-Anteile übertragen
Auch vom Gericht kann eine Übertragung der GmbH-Anteile gestattet werden. Allerdings muss der Gesellschaftsvertrag besagen, dass die Zustimmung der Gesellschaft für die Übertragung notwendig ist und es muss eine Zustimmung versagt worden sein.
Liegen keine wichtigen Gründe für die Verweigerung der Zustimmung vor und kann die Übertragung ohne Schädigung erfolgen, greift das Gericht ein. Eine Schädigung kann sich dabei auf die Gesellschaft, die übrigen Gesellschafter und die Gläubiger beziehen.
Eine drohende Schädigung könnte demnach der Image-Verlust oder der Eigenständigkeit der Gesellschaft sein. Aber auch die Konzernierung oder der Anteilserwerb durch einen Konkurrenten stellen eine Schädigung dar.
Ein Antrag auf Gestattung kann auch beim Gericht gestellt werden, wenn eine individuelle Zustimmung aller oder einzelner Gesellschafter fehlt. Demnach ist die Antragstellung nicht auf die Einschränkung durch die Zustimmung der Gesellschaft beschränkt.
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Wann genehmigt das Gericht nicht den Verkauf der GmbH-Anteile?
Nicht immer ist die Zustimmung zur Übertragung der GmbH-Anteile des Gerichts wirksam. Somit kann es passieren, dass das Gericht zunächst die Zustimmung zur Übertragung ausspricht, aber die Gesellschaft innerhalb eines Monats nach Rechtskraft des Entscheids dem Gesellschafter mitteilt, dass die Übertragung an einen anderen Erwerber stattgefunden hat. Hierfür müssen allerdings die gleichen Bedingungen gelten.
Liegt eine Einstimmigkeitsklausel bei der Beschlussfassung vor, stellt dies einen ausreichenden Grund für das Gericht dar, die Übertragung zu verweigern. Verlangt der Gesellschaftsvertrag, dass zur Beschlussfassung die Einstimmigkeit der Vertretung des gesamten Stammkapitals in der Generalversammlung notwendig ist, verweigert das Gericht die Übertragung.
Welche Steuern fallen beim Verkauf von GmbH-Anteilen an?
Der Erlös aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen ist steuerpflichtig und zählt zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Gesellschafter, die ihre GmbH-Anteile verkaufen, werden demnach mit dem Veräußerungsgewinn steuerpflichtig.
Seit Jänner 2016 ist der Erlös aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen mit 27,5% zu versteuern. Bis zum 31.12.2015 galt der Steuersatz von 25%.
Die Kapitalertragssteuer ist von der Gesellschaft einzubehalten und innerhalb einer Woche an das Finanzamt abzuführen. Der Ertrag aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen berechnet sich aus dem Erlös abzüglich der Anschaffungskosten.
Hierzu zählen das einbezahlte Stammkapital, Kapitalerhöhungen und der ursprüngliche Kaufpreis von erworbenen GmbH-Anteilen. Der Ertrag ist in dem Jahr zu versteuern, indem der Verkaufserlös zugeflossen ist.
Erfolgt eine Ratenzahlung über mehrere Jahre, dann sind die Raten im jeweiligen Jahr zu versteuern, wobei die Anschaffungskosten von der ersten Rate abgezogen werden. Handelt es sich bei dem Verkäufer der GmbH-Anteile selbst um eine GmbH, dann zählen die Gewinne aus dem Verkauf der Kapitalanteile als Substanzgewinne und unterliegen der Körperschaftssteuer (KöSt).
Unser Leitartikel „GmbH-Steuern – Wie hoch ist die Steuer bei einer GmbH“ gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über alle steuerlichen Aspekte der GmbH:
Bisherige steuerliche Regelungen beim Verkauf von GmbH-Anteilen
Durch das Budgetbegleitgesetz aus dem Jahre 2011 wurde die Besteuerung beim Kaufen von GmbH-Anteilen neu geregelt. Hiernach sind alle Veräußerungsgewinne aus Finanzvermögen ab dem 1.10.2011 steuerpflichtig und müssen mit der Kapitalertragssteuer von 25% vergolten werden.
Seit dem Jahr 2016 unterliegen an Gesellschafter ausgeschüttete Gewinne einer Kapitalertragssteuer von 27,5%. Demzufolge unterliegt auch der Gewinn aus einem GmbH-Anteilskauf dem Steuersatz von 27,5% (ab 2016, vorher 25%).
Der einstige Steuersatz von 25% gilt künftig nur noch für Kapitalerträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten.
Bisher sah die Besteuerung vor, dass der Veräußerungsgewinn nur dann steuerpflichtig ist:
- wenn die Höhe einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung in den letzten 5 Jahren mindestens 1% oder mehr betrug: Besteuerung des Veräußerungsgewinns mit halbem Durchschnittsteuersatz der Einkommensteuer.
- wenn die Höhe einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung in den letzten 5 Jahren weniger als 1% oder mehr betrug: Spekulationsbesteuerung, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als ein Jahr lag. Dann muss für den Veräußerungsgewinn die volle Höhe der Einkommensteuer bezahlt werden. Nach einem Jahr ist der Gewinn steuerfrei.
Wann gelten die neuen Besteuerungsregeln beim Verkauf von GmbH-Anteilen?
Bei der Entscheidung, wann die neuen Besteuerungsregeln gelten, gilt der Zeitpunkt des Kaufs der GmbH-Anteile.
Wurden die Anteile nach dem 31.12.2010 erworben, unterliegen alle Veräußerungsgewinne der neuen Kapitalertragssteuer. GmbH-Anteile, die vor dem 1.1.2011 erworben wurden, müssen besteuert werden, wenn die Beteiligungshöhe zum 30.9.2011 noch mindestens 1 % betrug.
Ist die Beteiligungshöhe allerdings weniger als 1 % und hat sie in den vergangenen 5 Jahren diese Marke überschritten, besteht eine Steuerpflicht nur dann, wenn die Beteiligung innerhalb einer Frist von 5 Jahren veräußert wird. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkauf der GmbH-Anteile wie bisher steuerfrei.
Verkauf von GmbH-Anteilen mit einer Immobilie – Wann greift die Grunderwerbssteuer?
Ist eine Immobilie Teil des zu verkaufenden Unternehmens, dann fällt bis 31.12.2015 zusätzlich zur Ertragssteuer auch die Grunderwerbssteuer für den Käufer an. Diese beträgt 3,5% des Einheitswertes, sofern alle Geschäftsanteile in eine Hand übergeben werden. Dies wurde vorher meist dadurch vermieden, indem ein geringer GmbH-Anteil an einen weiteren Gesellschafter veräußert wurde.
Seit dem 1. Jänner 2016 löst allerdings die Übertragung von 95% der GmbH-Anteile in Österreich die Grunderwerbssteuer aus.
Sollten Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf von Anteilen einer GmbH haben, zögern Sie bitte nicht einen unserer Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht zu kontaktieren.