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GmbH auflösen – Wie gehe ich vor?

Straßenschild The End

Wie kann ich eine GmbH auflösen? Eine GmbH wird in 3 Phasen beendet und beginnt mit der Auflösung der GmbH. Im Anschluss daran folgen die Liquidation und Löschung des Unternehmens. Das Auflösen der GmbH kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen, welche GmbH-Auflösungsgründe es gibt, erläutern wir Ihnen im Verlauf des Artikels.

Was geschieht mit den Mitarbeitern beim Auflösen der GmbH? Was kostet das Auflösen der GmbH und wer kann eine GmbH auflösen? Dieser Beitrag thematisiert hauptsächlich die Auflösung der GmbH und gibt einen kurzen Überblick über die nachfolgenden Phasen (Liquidation, Löschung) der Beendigung einer GmbH. 

Sollten Sie detaillierte Informationen zur Liquidation einer GmbH benötigen, möchten wir Sie auf unseren Leitartikel verweisen. 

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Warum sollte man eine GmbH auflösen?

Meist wird eine GmbH gegründet, ohne dass man weiß, ob sie langfristig Erfolg haben wird. In der Regel sollte sie dauerhaft bestehen, allerdings ist dies nicht immer der Fall. 

Wann man eine GmbH auflösen sollte und kann, ist vom individuellen Einzelfall und der Situation des Unternehmens abhängig. Nicht immer ist es eine wirtschaftliche Ursache, die den Wunsch nach Auflösung der GmbH hervorruft. Hinter den Auflösungsgründen der GmbH können sich persönliche Umstände, rechtliche oder wirtschaftliche Gründe befinden.

Nichtsdestotrotz kann die Auflösung der GmbH nicht einfach durch eine Schließung erfolgen, sondern muss zahlreichen rechtlichen Bestimmungen folgen. Außerdem müssen gewisse Auflösungsgründe für die GmbH vorliegen. 

Welche Auflösungsgründe für eine GmbH notwendig sind und wie der Ablauf der Unternehmensauflösung aussehen muss, erläutern wir Ihnen in den nächsten Textabschnitten.

Wer kann eine GmbH auflösen?

In der Regel kann eine GmbH durch einen Gesellschafterbeschluss bzw. durch den einzigen Gesellschafter bei einer Ein-Personen-GmbH aufgelöst werden. Darüber hinaus kann auch ein Gesellschaftsvertrag, der einen bestimmten Zeitraum für die Dauer der GmbH beinhaltet, die Beendigung einer Gesellschaft indirekt in die Wege leiten. 

Nicht immer wird eine GmbH durch die Gesellschafter selbst aufgelöst, sondern durch ein gerichtliches Urteil oder eine Verwaltungsbehörde. Diese können die Auflösung der GmbH auch veranlassen. 

Auch ein Beschluss des Handelsgerichts kann für das Auflösen der GmbH sorgen, wenn beispielsweise gesellschaftsvertragliche Bestimmungen fehlen oder es sich um einen rechtswidrigen Unternehmensgegenstand handelt. 

Welche GmbH-Auflösungsgründe gibt es?

Eine GmbH kann aus gesetzlichen Gründen aufgelöst werden, aber auch aufgrund von vertraglich vereinbarten Auflösungsgründen im Gesellschaftsvertrag.

Mögliche gesetzliche Auflösungsgründe der GmbH werden im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt. Zu diesen Gründen zählen unter anderem:

  • Die im Gesellschaftsvertrag festgelegte Zeit ist abgelaufen (in der Praxis selten).
  • Notariell beurkundeter Gesellschafterbeschluss: Die Gesellschafter haben die Auflösung der   GmbH beschlossen.
  • Verschmelzung mit einer GmbH oder AG
  • Ein gerichtliches Urteil oder eine Verwaltungsbehörde haben die Auflösung der GmbH   veranlasst.
  • Es wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet.
  • Beschluss des Handelsgerichts (Löschung wegen fehlender gesellschaftsvertraglicher   Bestimmungen oder wegen rechtswidrigem Unternehmensgegenstand).
  • Lösung der GmbH wegen Vermögenslosigkeit

Das GmbH-Gesetz sieht weitere Auflösungsgründe der GmbH vor:

  • Verstaatlichung
  • Umwandlung
  • Aufspaltung

Darüber hinaus können aber auch weitere Auflösungsgründe der GmbH vorliegen, die nicht explizit im GmbH-Gesetz geregelt sind. Beispielsweise ist es auch möglich, die Auflösung formlos zu beschließen, wenn die Gesellschaft einen anderen Unternehmensgegenstand wünscht oder eine andere Rechtsform (KG, AG) besser für das Erreichen der Unternehmensziele ist. 

Grundsätzlich wird die Auflösung einer GmbH als freie unternehmerische Entscheidung betrachtet.

Im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Auflösungsgründe der GmbH

Ferner kann es neben den gesetzlichen Auflösungsgründen der GmbH auch Gründe geben, die im Gesellschaftsvertrag bereits bei der GmbH-Gründung festgelegt wurden.

Beispiele hierfür könnten sein:

  • Kündigung durch einen Gesellschafter (wurde im Gesellschaftsvertrag kein Kündigungsrecht   vereinbart, haben die Gesellschafter kein Recht zur außerordentlichen Kündigung).
  • Unternehmensziel oder Zweck der Gesellschaft wurde erreicht.
  • Entzug einer Konzession
  • Tode eines Gesellschafters

Wie kann ich eine GmbH auflösen?

Eine GmbH hört erst dann auf zu existieren, wenn ihr Eintrag aus dem Handelsregister gelöscht wurde. Allerdings müssen bis zur Löschung einige Schritte bei der Auflösung der GmbH beachtet werden. Die jeweiligen Handlungsweisen sind auch an einen gewissen Zeitrahmen geknüpft.

Die Beendigung einer GmbH erfolgt in drei unterschiedlichen Phasen:

  • Auflösung der GmbH (Auflösungsgrund vorliegend)
  • Liquidation der GmbH bzw. Abwicklung (außer bei Vermögenslosigkeit)
  • Nach Vermögenslosigkeit der GmbH erfolgt die Löschung aus dem Firmenbuch (nach Vorlage   einer Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Die Auflösung der GmbH

Durch die Auflösung tritt die Gesellschaft von der normalen Tätigkeit in die Phase der Abwicklung (Liquidationsstadium). Bis zur Löschung aus dem Handelsregister bleibt die Rechtspersönlichkeit und die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft unberührt. Es ändert sich nur der Gesellschaftszweck der GmbH, welcher nach der Auflösung der GmbH deren Liquidation ist. 

Hierbei handelt es sich um die Abwicklung der Geschäfte mit der Intention diese wirtschaftlich aufzulösen und zu löschen. Befindet sich eine GmbH in der Auflösung erhält sie den Zusatz „i.L.“ (in Liquidation) oder „i. Abw.“ (in Abwicklung). Dieser Zusatz muss in allen Geschäftspapieren erscheinen und für Geschäftspartner ersichtlich sein.

Die Gesellschaft ist aber erst dann vollständig aufgelöst, wenn sie vermögenslos ist und die Löschung aus dem Firmenbuch und Handelsregister erfolgt ist. 

GmbH auflösen trotz anhängigem Verfahren?

Ist ein Zivilprozess anhängig, bei welchem die Gesellschaft selbst einen Anspruch geltend machen möchte, kann die Beendigung nicht erfolgen, weil dann das Geschäftsvermögen für den Anspruch aufgewendet wird und die GmbH nicht vollständig liquidiert bzw. abgewickelt ist. 

Wurde hingegen eine Löschung einer GmbH während eines anhängigen Prozesses gegen sie gelöscht, muss das Verfahren auf Wunsch des Klägers fortgesetzt werden. Möchte der Kläger das Verfahren nicht fortsetzen, kann es eingestellt und die Klage zurückgewiesen werden.  

Wann kann eine GmbH durch eine Verwaltungsbehörde aufgelöst werden?

Ebenso kann eine GmbH durch eine Verwaltungsbehörde aufgelöst werden, wenn die Gesellschaft Grenzen ihres Wirkungskreises überschritten hat (z.B. Versicherungsgeschäfte, politischer Verein) oder sich die Geschäftsführer gerichtlich strafbar gemacht haben und aus der strafbaren Handlung Missbrauch zu befürchten ist. 

Bei Letzterem müssen sich die Gesellschafter im Betrieb der Gesellschaft schuldig gemacht haben und durch die strafbare Handlung bei Fortsetzung des Betriebs Missbrauch befürchtet werden muss. In diesem Fall sollten Sie einen Anwalt für Gesellschaftsrecht konsultieren, der zusätzlich mit Strafrecht vertraut ist.      

Die Auflösung der GmbH durch Gesellschafterbeschluss

Möchte die Gesellschaft aus eigenem Entschluss die GmbH auflösen, dann ist dies durch einen Beschluss der Gesellschafter möglich. Wurde im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart, dann benötigt der Gesellschafterbeschluss die Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen.

Wie im Anschluss vorgegangen wird, ist auch abhängig davon, ob es sich bei dem Beschluss um eine Satzungsänderung handelt oder nicht. Im Normalfall stellt der Beschluss keine Satzungsänderung dar, sodass er ohne notarielle Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister wirksam ist.

Die Auflösung tritt entweder sofort oder zu dem im Beschluss bestimmten Datum in Kraft. Der Beschluss ist auch dann sofort wirksam, wenn kein Datum im Auflösungsbeschluss bestimmt wurde.

Wann liegt eine Satzungsänderung vor? Wurde im Gesellschaftsvertrag die Dauer der Gesellschaft im Vorhinein festgelegt, dann liegt eine Satzungsänderung bei vorzeitiger Auflösung der GmbH vor. Der Auflösungsbeschluss würde in diesem Fall die Regelungen in der Satzung ändern, daher muss der Beschluss notariell beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden. 

Wie erfolgt der Gesellschafterbeschluss bei Auflösung der GmbH?

Der Gesellschafterbeschluss muss in einer von den handelsrechtlichen Geschäftsführern einberufenen Generalversammlung beschlossen werden. Der Beschluss muss notariell beurkundete werden. 

Der Beschluss muss im Rahmen der Versammlung erfolgen und der schriftlicher Abstimmungsweg oder eine andere Form der Abstimmung ist unzulässig (siehe auch „Auflösung der GmbH durch Umlaufbeschluss möglich?“). 

Für den Beschluss reicht die einfache Mehrheit, falls nichts anderes im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde. Auch bei einer Ein-Personen-GmbH mit nur einem Gesellschafter bedarf es der notariellen Beurkundung des Auslösungsbeschlusses.

Auflösung der GmbH durch Umlaufbeschluss möglich?

Sind alle Gesellschafter einverstanden, ist eine schriftliche Beschlussfassung zulässig. Das Mehrheitsverhältnis der schriftlichen Abstimmung ist dabei nicht nach der Anzahl der abgegebenen Stimmrechte zu werten, sondern nach der Gesamtzahl der insgesamt vorhandenen Stimmrechte. Ist ein Gesellschafter nicht an der Abstimmung beteiligt, gilt es als Gegenstimme. Laut Gesetz gibt es zwei Varianten der Beschlussfassung außerhalb der Generalversammlung. 

Kann die Auflösung der GmbH durch Umlaufbeschluss entschieden werden? Im Umlaufverfahren können beispielsweise die Prüfung und Feststellung des Jahresbeschlusses, die Verteilung des Bilanzgewinnes, Vertragsabschlüsse oder die Rückzahlung von Nachschüssen beschlossen werden. 

Unzulässig sind jedoch Beschlüsse über Tätigkeiten, die einer Generalversammlung vorbehalten sind. Hierzu zählt unter anderem auch die Auflösung der GmbH. 

Die Antwort auf die Fragen, ob eine Auflösung der GmbH im Umlaufbeschluss entschieden werden kann, ist daher ein klares Nein. Die Auflösung und Liquidation des Unternehmens sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages kann nicht außerhalb einer Generalversammlung mit Umlaufbeschluss entschieden werden.  

Auflösung der GmbH ohne Liquidation

Keine Liquidation findet beispielsweise statt, wenn eine Umgründung erfolgt oder wenn eine amtswegige Löschung der GmbH wegen Vermögenslosigkeit vorgenommen wurde. In diesem Fall ist eine Auflösung der GmbH ohne Liquidation möglich. 

Hierfür muss dem Handelsregister die Vermögenslosigkeit der GmbH bei Anmeldung zur Löschung versichert werden.

Besitzt die GmbH kein Vermögen mehr, welches unter den Gesellschaftern verteilt werden kann, ist sie vermögenslos. In diesem Fall kann eine Löschung der GmbH ohne Liquidation erfolgen.

Hinweis!

Eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit stellt aber keine Vermögenslosigkeit der GmbH dar. Die Löschung der GmbH ohne Liquidation ist daher nicht möglich. Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit muss ein Insolvenzantrag gestellt werden.

Um eine Löschung der GmbH ohne Liquidation zu erzielen, kann auch eine Amtslöschung angefragt werden. Das Registergericht entscheidet dann, ob dies möglich ist oder nicht.

Lösung der GmbH bei Vermögenslosigkeit

Bei Vermögenslosigkeit kann die Löschung der GmbH auch durch das Gericht von Amts wegen oder auf Antrag des Finanzamts durchgeführt werden. Die Amtslöschung müssen Sie beim zuständigen Gericht anregen, da es hierfür keine Beantragungsmöglichkeit gibt.

Bei offenen Forderungen (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) ist die amtliche Löschung der GmbH wegen Vermögenslosigkeit nicht möglich. In diesem Fall muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. 

Um die richtigen rechtlichen Schritte einzuleiten, sollten Sie die Vermögenslosigkeit der GmbH bei Löschung genaustens prüfen. Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht kann Ihnen diesbezüglich weiterhelfen.

Auflösung der GmbH aus Altersgründen

Nicht immer sind wirtschaftliche Gründe die Ursache dafür, dass Gesellschafter eine GmbH auflösen möchten. Es können auch familiäre oder persönliche Gründe dahinterstecken, wenn beispielsweise keine Nachfolger für das Familienunternehmen gefunden werden. 

Nicht jeder möchte seine GmbH verkaufen, sondern löst sie lieber auf. Die Auflösung der GmbH aus Altersgründen zählt zu den häufigsten Gründen für eine Beendigung des Unternehmens. Da der Betrieb meist in den Jahren zuvor heruntergefahren wurde und oftmals keine Verbindlichkeiten mehr bestehen, ist die GmbH-Auflösung aus Altersgründen oftmals einfacher. 

Hinzukommt, dass für die GmbH erworbene Grundstücke und Immobilien meist einen erheblichen Wertzuwachs erfahren haben, der im Interesse des Gesellschafters angemessen liquidiert werden sollte.

Wenden Sie sich an einen unserer erfahrenen Anwälte für Gesellschaftsrecht, um Ihre GmbH-Auflösung aus Altersgründen bestmöglich durchzuführen und Vermögenswerte zu liquidieren.

Anmeldung der Auflösung im Handelsregister

Die Auflösung der GmbH wird durch den oder die Geschäftsführer in die Wege geleitet, sofern der Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss keine anderen Bestimmungen trifft. 

Diese Personen treten als Liquidatoren auf und müssen alle laufenden Geschäfte der Gesellschaft abwickeln und beenden. Unter gewissen Umständen kann auch das Gericht als Liquidator eingesetzt werden.

Die Auflösung der Gesellschaft muss im Firmenbuch angemeldet werden. Sobald die Gesellschafter die GmbH auflösen oder dies beschlossen haben, muss die Auflösung zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden. 

Die gesetzlichen Vertreter (Liquidatoren) der GmbH haben eine Anmeldepflicht. In der Regel sind es die Geschäftsführer, welche die schriftliche Anmeldung vornehmen müssen. Die Unterschrift muss notariell beglaubigt werden.

Das Gericht trägt bei Konkurseröffnung und Beschluss durch das Firmenbuchgericht die Auflösung von Amts wegen ein.

Kann eine aufgelöste GmbH fortgesetzt werden?

Möchten die Gesellschafter die bereits aufgelöste GmbH fortsetzen, können sie dies durch einen Gesellschafterbeschluss bestimmen. Jedoch muss der vorherige Auflösungsgrund beseitigt worden sein, um die bereits aufgelöste GmbH fortsetzen zu können. 

Die Fortsetzung der GmbH ist aber nur solange möglich bis sie nicht vollständig beendet wurde und die Liquidierung noch nicht begonnen hat. Nachdem die GmbH im Firmenbuch gelöscht wurde, ist es nicht mehr möglich die GmbH fortzuführen. In diesem Fall kann nur eine Neugründung einer GmbH erfolgen.

Kann man eine GmbH Liquidation rückgängig machen?

Die Gesellschafter können die Auflösung der GmbH rückgängig machen, wenn die Liquidation noch nicht abgeschlossen wurde und die GmbH noch nicht vollständig beendet und gelöscht wurde. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass man die Auflösung ebenso wie die GmbH-Liquidation nicht rückgängig machen kann, wenn die Liquidation bereits abgeschlossen wurde. 

Das heißt: Solange die Liquidation nicht beendet ist, kann man die GmbH-Liquidation rückgängig machen. Allerdings benötigt man einen Fortsetzungsbeschluss der Gesellschafter.

Die Auflösung der GmbH ist bei Vermögenslosigkeit sogar ohne Liquidation möglich, sodass auch in diesem Fall die Beendigung nicht rückgängig gemacht werden kann.  

Was geschieht mit den Mitarbeitern beim Auflösen der GmbH?

Beim Auflösen einer GmbH müssen Mitarbeiter aus dem Dienstverhältnis entlassen werden. Diese werden jedoch nicht automatisch aufgelöst, sondern müssen ordnungsgemäß gekündigt werden. Möchte man eine GmbH auflösen, sind Mitarbeiter auf zwei Arten zu entlassen:

  • Durch eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses
  • Durch Kündigung des Dienstverhältnisses (bei vorliegendem Entlassungsgrund)
Achtung!

Eine fristlose Entlassung und somit Beendigung des Dienstverhältnisses ist nur bei vorliegendem Entlassungsgrund möglich.

Ferner gibt es beim Auflösen der GmbH für Mitarbeiter Meldepflichten. Die Abmeldung des Mitarbeiters muss innerhalb von 7 Tagen nach Ende der Pflichtversicherung erfolgen. 

Die Abmeldung betrifft die Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung und muss den Grund für das Ende der Pflichtversicherung benennen. Eine Abmeldung kann auch nur dann erfolgen, wenn der Entgeltanspruch beendet ist. 

Aus diesem Grund ist eine rechtzeitige Auflösung der Dienstverhältnisse der Mitarbeiter beim Auflösen der GmbH notwendig, damit keine Ansprüche nach Schließung des Unternehmens bestehen. Lassen sich diesbezüglich von einem Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht oder Arbeitsrecht beraten.

Kann man eine GmbH ruhen lassen?

Eine GmbH kann man ruhen lassen, dafür ist die Ruhendmeldung der Gewerbeausübung binnen 3 Wochen bei der Wirtschaftskammer anzuzeigen. Eine rückwirkende über diese Frist hinausgehende Meldung ist nicht zulässig. Doch Vorsicht, denn der Verstoß gegen die 3-wöchige Frist kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1. 090 € geahndet werden. 

Eine GmbH kann man ruhen lassen, indem der Gewerbetreibende bzw. die juristischen Personen die Ruhemeldung vornehmen. Bei einer GmbH ist der Geschäftsführer die zuständige Person. Allerdings kann die Meldung auch durch eine dritte Person mittels Vollmacht erfolgen.

Wurde eine juristische Person – demnach auch eine GmbH – bereits aus dem Firmenbuch oder dem entsprechenden Register gelöscht, kann keine Ruhemeldung erfolgen.

Die Liquidation und Liquidationsbilanz der GmbH

Nach der Auflösung der GmbH beginnt die Liquidation, für welche der Liquidator (i.d.R. der Geschäftsführer) zuständig ist. 

Er muss alle laufenden Geschäfte der GmbH i.L. beenden, Verpflichtungen erfüllen, Forderungen einziehen, das Vermögen (Sachwerte, Immobilien) liquidieren und die Liquidation im Bundesanzeiger veröffentlichen. Der Liquidator muss nach Beendigung der Liquidation eine Liquidationsbilanz der GmbH erstellen. 

Abschließend muss der Liquidator durch einen Antrag die Löschung der GmbH im Firmenbuch anmelden.

Die Löschung der GmbH

Ist die Liquidation der GmbH abgeschlossen, erfolgt die Löschung der GmbH aus dem Handelsregister. Hierfür müssen aber alle inhaltlichen und formalen Voraussetzungen erfüllt sein. Faktisch betrachtet existiert die GmbH durch die Löschung aus dem Handelsregister rechtlich nicht mehr. 

Allerdings müssen laut GmbH-Gesetz alle Bücher und Dokumente der GmbH 10 Jahre nach Auflösung aufbewahrt werden.  

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