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GmbH in Österreich - Alles was Sie dazu wissen sollten

Drei Geschäftsleute sitzen um einen Tisch herum

Die GmbH in Österreich ist bei einer Unternehmensgründung nach dem Einzelunternehmen einer der meist vorkommenden Rechtsform. Viele Unternehmer wählen diese Rechtsform, da diese einerseits für Zusammenschlüsse von Partnern vorteilhaft ist, andererseits diese auch als Ein-Personen-Gesellschaften geführt werden kann. 

Aber was genau ist eine GmbH, wie erfolgt eine GmbH Gründung, und was besagt das GmbH-Gesetz (GmbHG)? Im folgenden Beitrag erfahren Sie alle wichtigen Informationen zur GmbH in Österreich. Außerdem erfahren Sie alles zum GmbH Stammkapital sowie zur GmbH light Österreich.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Was bedeutet GmbH?

Als GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) bezeichnet man eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie besitzt ein Stammkapital aus Geld und/oder Sacheinlagen, auf das ihre Haftung in der Geschäftstätigkeit beschränkt ist. 

Das Stammkapital setzt sich aus Stammeinlagen der Gesellschafter zusammen, die jeweils Anteile an der Gesellschaft halten. Wie viele Gesellschafter braucht eine GmbH? Die Gesellschafter GmbH kann sowohl einen sowie auch mehrere Gesellschafter haben.

Hierbei nennt sich eine GmbH mit nur einem Gesellschafter Ein -Personen GmbH Österreich. Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, die sowohl Rechte erwerben als auch Verbindlichkeiten eingehen kann. 

Dabei kann sie auch klagen oder verklagt werden. Die Rechtsgrundlagen zur GmbH finden sich im GmbHG. Im Folgenden erfahren Sie alles Wissenswerte über die GmbH Bedeutung und die  GmbH Vorteile Nachteile Österreich.

Was ist eine Ein-Personen-GmbH?

Eine Ein-Personen GmbH kann nur durch eine natürliche Person gegründet werden, die auch als Geschäftsführer der GmbH tätig ist. Im Gegensatz zu einem Einzelunternehmen ist die Ein-Mann GmbH jedoch auch eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und Haftungsbeschränkung. 

Dabei ist im Vergleich zu einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern eine vereinfachte Gründung möglich. 

Statt mit einem Gesellschaftsvertrag, kann eine Ein – Mann GmbH mit einer standardisierten Errichtungserklärung gegründet werden. Auch entfallen dabei die Notariatspflicht und Beglaubigungen für den Vertrag. 

Auch kann die Errichtungserklärung durch eine elektronische Signatur (z. B. Handysignatur, Bürgerkarte) über das Unternehmensportal abgegeben werden. Eine Ein-Personen GmbH kann maximal ein Stammkapital von 35.000 Euro haben, wobei Sacheinlagen hier nicht möglich sind.

Was bedeutet GmbH mit Sacheinlagen?

Bei der Bildung des Stammkapitals können neben Geldwerten auch Sacheinlagen bei einer GmbH eingebracht werden. Dies können sowohl bewegliche als auch unbewegliche Sachen sein (z. B. Maschinen, Immobilien etc.) bei einer Sachgründung GmbH Österreich sein. Diese können nur vollständig eingebracht werden. 

Meist werden Sacheinlagen durch einen sogenannten Sachgründungsbericht zur Prüfung Sacheinlage GmbH belegt. Bei gebrauchten Gütern muss auf Verlangen des Amtsgerichts auch ein Wertgutachten erstellt werden.  

Die Rechtsgrundlagen

Die Regelungen zur GmbH finden sich in einem eigenen Gesetz, dem „Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ (GmbHG). Im GmbH Gesetz Österreich finden sich die Regelungen zur Bildung des Stammkapitals. Dieses muss mindestens 35.000 Euro betragen, wovon die Hälfte von den Gesellschaftern einbezahlt sein muss. 

Die Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer festgelegten Stammeinlage für die Gesellschaft. Dabei kann die GmbH einen oder auch mehrere Gesellschafter haben. Außer Barzahlungen sind auch teilweise Sacheinlagen als Stammeinlage möglich. 

Alle Regelungen zum GmbH Gesetz können im GmbHG RIS eingesehen werden. Das RIS ist das Rechtsinformationssystem des Bundes.

Was ist eine “Gründungsprivilegierung”?

Nach dem GmbHG muss eine GmbH mindestens ein Stammkapital von 35.000 Euro bei der GmbH Gründung ausweisen. Hiervon muss die Hälfte des Betrages bei der Gründung einbezahlt sein. Bis März 2014 gab es in Österreich alternativ die Möglichkeit, eine GmbH light zu gründen, die nur ein Stammkapital von 10.000 Euro verlangte. 

Diese Regelung wurde wieder abgeschafft, jedoch gibt es heute die Möglichkeit, eine gründungsprivilegierte GmbH zu gründen. 

Diese verlangt nach § 10B GmbHG zwar ebenfalls ein Stammkapital von 35.000 Euro, jedoch muss dieses erst in einem Zeitraum von 10 Jahren nach dem GmbH gründen zur Hälfte einbezahlt werden. 

Bei der Gründung benötigt die gründungsprivilegierte GmbH dann nur ein Stammkapital von mindestens 10.000 Euro, von dem 5000 Euro bar eingezahlt werden müssen. Jedoch hat auch eine  gründungsprivilegierte GmbH Nachteile. 

Nach Ablauf der Gründungsprivilegierung muss der Gesellschaftsvertrag GmbH geändert werden und erneut notariell beurkundet werden.

Vorsicht:

Die Gründungsprivilegierung muss bereits beim GmbH gründen im Gesellschaftsvertrag oder der Errichtungserklärung festgeschrieben sein. Sie kann nicht durch eine nachträgliche Änderung in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden.

Was bedeutet die Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung?

Eine Inanspruchnahme einer Gründungprivilegierung setzt Folgendes voraus:

  • Zusätzlich zu den regulären Stammeinlagen der Gesellschafter muss der Gesellschaftsvertrag auch die gründungsprivilegierten Stammeinlagen der Gesellschafter ausweisen.
  • Die gründungprivilegierten Stammeinlagen der GmbH müssen in Summe mindesten 10.000 Euro betragen.
  • Von den gründungprivilegierten Stammeinlagen muss mindestens die Summe von 5000 Euro einbezahlt werden. Sacheinlagen sind  in diesem Fall nicht möglich.

Eine Gründungprivilegierung muss nach spätestens 10 Jahren beendet sein und kann auch schon früher aufgelöst werden. Hierfür muss jedoch der Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert werden und die gesetzlich geforderte Mindesteinzahlung von meist 17.500 Euro geleistet werden. 

Welche Haftungsbeschränkung während der Gründungsprivilegierung gibt es zu beachten?

Die Gesellschafter einer gründungprivilegierten GmbH haften im Zweifelsfall nur mit ihrer gründungsprivilegierten Stammeinlage gegenüber Gläubigern. 

Dabei gilt die Haftungsbeschränkung auch im Insolvenzfall, wenn es in der Phase der Gründungsprivilegierung zu einem Insolvenzverfahren kommt. Die GmbH Haftung bleibt also während der Phase der Gründungsprivilegierung beschränkt.

Achtung:

Falls ein Gesellschafter einen Kredit aufnimmt, sind sie im Regelfall persönlich haftbar gegenüber der Bank. Dies gilt auch für den handelsrechtlichen Geschäftsführer, für den ebenfalls ein breites Spektrum an Haftung vorgesehen ist.

Was ist das Stammkapital?

Das Stammkapital ist das Haftungskapital einer GmbH. Dieses bringen die Gesellschafter in die GmbH ein. Entsprechend ihrer Stammeinlage sind die Gesellschafter in der Regel an der GmbH beteiligt. Dabei beträgt GmbH Stammkapital mindestens 35.000 Euro und gründungsprivilegiert 10.000 Euro. 

Beim GmbH gründen muss die Mindeststammeinlage eines einzelnen Gesellschafters 70 Euro betragen. Die Beträge sind zur Hälfte bei GmbH Gründung einzuzahlen und durch eine Bankbestätigung nachzuweisen. 

Die GmbH Stammkapital Verwendung Österreich sieht vor, dass die Gesellschaft das GmbH Stammkapital ausgeben kann im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit. Jedoch kann man nicht das GmbH Stammkapital entnehmen.

Die GmbH Gründungskosten Stammkapital bilden meist die den größten Anteil an den Gründungskosten der Gesellschaft.

Welche Rechte und Pflichten hat der Gesellschafter?

Der Geschäftsanteil eines Gesellschafters an der GmbH ist mit verschiedenen Rechten und Pflichten verbunden. Dabei kann der Gesellschafter über seinen Geschäftsanteil in der Regel frei verfügen, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes verfügt wurde. Sollen GmbH Anteile unter lebenden Personen übertragen werden, so ist hierfür ein Notariatsakt notwendig.

Rechte

Ein wichtiges Vermögensrecht eines Gesellschafters ist sein Anspruch auf seinen Anteil am Jahresüberschuss der GmbH. Dieser bemisst sich in der Regel nach der Höhe seiner Beteiligung an der Gesellschaft. 

Dies gilt für den Fall, dass der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung durch Gesellschafterbeschluss für die Gewinnverteilung vorsieht. Zusätzlich haben die Gesellschafter verschiedene Verwaltungsrechte, wie z. B. Auskunfts- und Teilnahmerechte sowie Stimmrechte in der Generalversammlung.

Pflichten

Als wichtigste Pflicht eines Gesellschafters ist die Einzahlung seiner Stammeinlage zu sehen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so kann er unter Umständen aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Auch kann in der Satzung der GmbH vorgesehen sein, dass der Gesellschafter einer Nachschusspflicht nachzukommen hat. 

Ansonsten hat der Gesellschafter keine weiteren vermögensrechtlichen Verpflichtungen und er haftet nur in sehr wenigen Fällen für Verbindlichkeiten der GmbH. Der Gesellschafter haftet also beschränkt mit der Höhe seiner Einlage und die Gesellschaft haftet unbeschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen.  

Auf was sollten Sie bei der GmbH Gründung achten?

Um eine GmbH gründen zu können, muss zunächst ein Gesellschaftsvertrag erstellt werden. Dafür müssen sowohl der Name der GmbH (Firmierung), als auch ihr Sitz festgelegt werden. Ferner sind die Gesellschafter zu bestimmen,  die Höhe ihrer Stammeinlagen und die Höhe des Gesamtstammkapitals. Weitere Elemente des Gesellschaftsvertrages sind optional. 

Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt werden. Weiterhin muss die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer bestellen, die dann zusammen die Eintragung beim Firmenbuch anmelden. 

Auch muss eine Gewerbeberechtigung beim Gewerbeamt beantragt werden für die Gesellschaft. Ferner muss ein Gesellschaftskonto eröffnet werden, auf das die Stammeinlagen der Gesellschafter eingezahlt werden. Auch muss bei der GmbH Gründung eine Anmeldung beim Finanzamt erfolgen und eine Steuernummer beantragt werden.

Benötige ich für die GmbH Gründung einen Anwalt?

Bei der GmbH Gründung spielt die Ausarbeitung eines guten und individuell passfähigen Gesellschaftsvertrages eine wichtige Basis für die Gesellschaft. Dabei müssen eine Vielzahl von Überlegungen getroffen werden und eventuelle Problemfelder berücksichtigt werden. Es sind sowohl formelle als auch inhaltliche Voraussetzungen zu erfüllen beim Erstellen eines Gesellschaftsvertrages

Hierbei ist es sehr wichtig beim GmbH gründen, sich von einem erfahrenen Experten für Gesellschaftsrecht beraten zu lassen. 

Er kann individuell wichtige Regelungen vorschlagen und dabei auch Problemfelder bereits ausreichend berücksichtigen. Besonders die Regelung von Konfliktfällen und Ausstiegsklauseln können wichtige Elemente des Gesellschaftsvertrages der GmbH sein, die zukünftigen Streitfällen vorbeugen können. 

Ein erfahrener Anwalt für Gesellschaftsrecht kann sie hierzu umfangreich beraten. Auch wenn beim GmbH gründen ein Standardvertrag verwendet werden soll, so ist es doch sehr wichtig, diesen von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Nur so können formelle und inhaltliche Fehler vermieden werden. Einen geeigneten Experten finden Sie schnell und unkompliziert auf anwaltfinden.at.

Auswahl der Firma

Bei der GmbH Gründung kann man grundsätzlich zwischen einer Sach- oder Namensbezeichnung wählen oder auch eine Fantasiebezeichnung für den Firmennamen wählen. Auch können Geschäftsbezeichnungen oder Tätigkeiten und Markenzeichen Bestandteil des Firmennamens sein, wenn sie dem Unternehmensgegenstand entsprechen.

Es dürfen jedoch beim Einsatz von Namen nur die Namen der Gesellschafter verwendet werden und nicht diejenigen anderer Personen. Außerdem muss die Firmenbezeichnung einen korrekten Rechtsformzusatz enthalten beim GmbH gründen. Hierfür werden in der Regel die gebräuchlichen Abkürzungen wie z. B. GmbH, Ges.m.b.H., Gesellschaft m.b.H. oder GmbH & Co. KG verwendet.

Firmenwortlaut

Der ausgewählte Firmenwortlaut muss für die Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und sollte eine Unterscheidungskraft aufweisen. Es empfiehlt sich bei der GmbH Gründung immer, durch Internetrecherchen oder die Sichtung von Branchenbüchern auszuschließen, dass bereits gleichlautende Unternehmen mit ähnlichem Tätigkeitsfeld existieren.

Wie erfolgt die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags

Grundsätzlich kann ein Gesellschaftsvertrag durch die Nutzung eines Standardvertrages oder eines individuell ausgearbeiteten Vertrages beim GmbH gründen erfolgen. 

Auch bei der Nutzung eines Standardvertrages empfiehlt es sich jedoch dringend, den Vertrag von einem erfahrenen Anwalt für Gesellschaftsrecht auf formelle und inhaltliche Richtigkeit überprüfen zu lassen. 

Bevorzugt man eine individuelle Gestaltung des Vertrages bei der GmbH Gründung, so empfiehlt sich ebenfalls, die Beratung durch einen Spezialisten für Gesellschaftsrecht. Er kann wichtige Regelungselemente für den Vertrag vorschlagen und so bereits zukünftigen Konfliktfällen vorbeugen.

Was muss ein Gesellschaftsvertrag beinhalten?

Der Gesellschaftsvertrag hat eine Reihe von Inhalten, die zwingend vorgeschrieben sind und eventuell weitere Regelungen, die optional aufgenommen werden können. Zu den unbedingt notwendigen Angaben gehören:

  • Die korrekte Firmenbezeichnung und der Sitz der Gesellschaft
  • Der Unternehmensgegenstand
  • Die Höhe des Stammkapitals (mind. 35.000 Euro oder 10.000 Euro)
  • Die Höhe der Stammeinlage jedes

Zusätzlich können zu folgenden Bereichen optional Verfügungen getroffen werden:

  1. Benennung der Geschäftsführung und ihrer Vertreter
  2. Regelungen zur:
  • Generalversammlung
  • Beschlussfassung der Gesellschafter
  • Gewinnverwendung
  • zu Aufgriffsrechten für Geschäftsanteile
  • zu  Minderheitenrechten

Geschäftsführer und Vertretung bestellen

Der GmbH Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft außergerichtlich und gerichtlich. Bei der GmbH Gründung muss mindestens ein Geschäftsführer bestellt werden. Der oder die Geschäftsführer werden im Firmenbuch eingetragen. Die Bestellung der Geschäftsführer erfolgt dabei durch einen Beschluss der Gesellschafter beim GmbH gründen. 

Dabei wird die Gesellschaft von allen Geschäftsführern gemeinsam vertreten, sofern im Gesellschaftsvertrag der GmbH nichts anderes vorgesehen ist. Jedoch kann der Gesellschaftsvertrag auch eine Einzelvertretung der Geschäftsführer vorsehen. Hierbei haben die Geschäftsführer in ihrer Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes walten zu lassen und sie haften für ein diesem Grundsatz nicht entsprechendes Verhalten.

Gewerbeberechtigung

Stellt der Unternehmensgegenstand einer GmbH eine Tätigkeit dar, die der Gewerbeordnung unterliegt, muss beim GmbH gründen eine Gewerbeberechtigung für die Gesellschaft beantragt werden. Die Gewerbeberechtigung eines einzelnen Gesellschafters reicht hierfür nicht aus bei der GmbH Gründung. 

Auch muss ein zusätzlicher gewerbeberechtigter Geschäftsführer bestellt werden, der die verlangten gewerberechtlichen Anforderungen erfüllt. 

Hierbei kann es sich um den handelsrechtlichen Geschäftsführer handeln oder einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Dieser muss jedoch mindestens in einer halben Stelle beschäftigt sein und sich im Unternehmen auch in dieser Funktion betätigen.

Wie erfolgt die Firmenbucheintragung?

Eine GmbH Anmeldung zum Firmenbuch  wird durch alle Geschäftsführer mit  ihren notariell beglaubigten Unterschriften durchgeführt. Bei der GmbH Gründung entsteht erst durch die Eintragung im Firmenbuch offiziell die GmbH. Zusätzlich sind dem Firmenbuch eine Reihe von Dokumenten beizulegen:

  • Der Gesellschaftsvertrag, bzw. die Erklärung über die Errichtung einer GmbH, in einer notarieller Ausfertigung
  • Eine Gesellschafterliste
  • Ein Geschäftsführerverzeichnis
  • Ein Bestellungsbeschluss der Geschäftsführer (sofern dies nicht schon im Gesellschaftsvertrag erfolgt ist)
  • Musterzeichnungen der Unterschriften der Geschäftsführer
  • Eine Bankbestätigung über die Einzahlung des Stammkapitals
  • Auf Nachfrage ein Gutachten der Wirtschaftskammer zum Firmenwortlaut

Für diese Eintragung fallen beim GmbH gründen Gebühren an, wenn nicht das Neugründungsförderungsgesetz Anwendung findet und dies beantragt wurde.

Haftung

Bei einer GmbH haftet die Gesellschaft mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Im Gegensatz hierzu haben die Gesellschafter keine persönliche und direkte Haftung. Sie haften ausschließlich mit dem im Gesellschaftsvertrag beim GmbH gründen vereinbarten Stammkapital bzw. ihrem Stammanteil.

Hinweis

Steuerrechtliche Faktoren sind ein wichtiges Element bei der Entscheidung für die Rechtsform eines Unternehmens. Seit 1. März 2014 muss das Stammkapital einer GmbH mindestens 35.000 Euro betragen, wobei mindestens 17.500 Euro bar eingezahlt werden müssen. Bei der gründungprivilegierten GmbH beträgt das Stammkapital mindestens 10.000 Euro , von denen 5000 Euro einzahlt werden müssen. Auch die Tarife von  Rechtsanwälten und Notaren orientieren sich an der Höhe des Stammkapitals.

Wieviel kostet die GmbH Gründung?

Die Kosten der GmbH Gründung sind von einigen Faktoren abhängig. Einige optionale Gestaltungsmöglichkeiten sind direkt kostenwirksam. Hierbei spielt die Art des Gesellschaftsvertrages und die Konstellation der GmbH (Ein-Mann GmbH oder mehrere Gesellschafter) eine Rolle. 

Auch die Einbindung von Anwälten und Steuerberatern und die GmbH Gründungskosten Stammkapital sind wesentlich.

Bei den GmbH gründen Österreich Kosten kann man auch zwischen den unvermeidbaren und variablen Kosten unterscheiden. 

Grundsätzlich fallen beim GmbH gründen Kosten für folgende Elemente der Gründung an:

  • Dem Gesellschaftsvertrag und seinen Notargebühren
  • Der Betrag des gewählten GmbH Stammkapital
  • Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister und das Firmenbuch sowie die Gewerbeanmeldung
  • Die Beratungskosten für die Eröffnungsbilanzerstellung

Gewerbe- und Steuerrecht

Liegt der Unternehmensgegenstand einer GmbH im gewerblichen Bereich, muss eine Gewerbeberechtigung für die Gesellschaft beantragt werden bei GmbH Gründung. Dies kann erst nach erfolgter Firmenbucheintragung geschehen. Auch muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer für die GmbH berufen werden.

Steuerrechtlich unterliegt eine GmbH der Körperschaftssteuer. Diese GmbH Steuer beträgt im Regelfall 25 % und kann in wirtschaftlich schwierigen Zeiten reduziert werden. 

Beim GmbH gründen muss die neugegründete Gesellschaft in den ersten 5 Jahren eine reduzierte Körperschaftssteuer von 500 Euro pro Jahr zahlen. In den anschließend folgenden 5 Jahren beträgt sie 1000 Euro.

Auch die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter unterliegt einer Steuer. Hierbei fallen 25 % Kapitalsteuer an. Dabei unterliegen Gesellschafter mit einem Gesellschaftsanteil von­­­­­­ bis zu 25 % der Lohnsteuer und Gesellschafter mit einem Anteil von über 25 % der Einkommenssteuer. Zusätzlich sind Gesellschafter, die in einem Dienstverhältnis mit der GmbH stehen, noch kommunalsteuerpflichtig.

Weiter zu beachten ist, dass Gesellschafter, die hierbei ein Dienstverhältnis in der GmbH aufweisen auch noch kommunalsteuerpflichtig sind.

Hinweis

Die Einkünfte aus der Geschäftsführerschaft einer GmbH oder aus einer höchstpersönlichen Tätigkeit sind der natürlichen Person zuzurechnen, die die Leistung erbringt. Die Leistung wird dabei von einer Körperschaft (GmbH) abgerechnet, die unter dem Einfluss dieser Person steht und dabei keinen über keinen eigenständigen, von dieser Tätigkeit unabhängigen Betrieb verfügt. Unter höchstpersönlichen Tätigkeiten versteht man die Arbeit von Künstlern, Wissenschaftlern, Schriftstellern, Sportlern und Vortragenden.

Gewinnverteilung und Entnahmerecht

Den Gesellschaftern können nur Bilanzgewinne der GmbH  ausgezahlt werden. Ist im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart, so werden die Gewinne entsprechend den Anteilen am Stammkapital ausgezahlt. 

Verluste muss immer die Gesellschaft selbst tragen, da in der Regel für die Gesellschafter keine Nachschusspflicht besteht. Dies kann allerdings bei GmbH Gründung im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden.

Was ist die Bilanzierungspflicht

Eine GmbH hat nach den im Unternehmensrecht festgeschriebenen Rechnungslegungsvorschriften einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser muss auch beim Firmenbuchgericht eingereicht werden.

Sozialversicherungsbeiträge

Nicht sozialversicherungspflichtig sind Gewinnausschüttungen an GmbH Gesellschafter, die keine Geschäftsführer sind. Hingegen besteht Sozialversicherungspflicht für Gewinnausschüttungen an GSVG-versicherte und geschäftsführende Gesellschafter der GmbH. 

Für die Gehälter der Geschäftsführer einer GmbH sind normalerweise Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Jedoch unterscheidet man bei der Versicherungsart zwischen Fremd- und Gesellschaftergeschäftsführern.  Bei Gesellschaftergeschäftsführern wird dabei auch auf die Beteiligungshöhe abgestellt.

Aufsichtsrat und Generalversammlung

Bei einer GmbH Gründung ist auch ein Aufsichtsrat zu bestellen, wenn die Gesellschaft mehr als 50 Gesellschafter und ein Stammkapital von über 70.000 Euro ausweist. Der Aufsichtsrat ist auch dann vorgeschrieben, wenn die GmbH mehr als 300 Mitarbeiter beschäftigt. Dabei kommt dem Aufsichtsrat die Funktion eines Kontrollorgans zu, das die Tätigkeiten der Geschäftsführung überwacht. 

Im Gegensatz hierzu bezeichnet man eine Zusammenkunft aller Gesellschafter als Generalversammlung. Die Generalversammlung entscheidet meist mit einfacher Mehrheit durch Beschlüsse. Wichtigste Aufgabe einer Generalversammlung ist das Feststellen und Prüfen der Jahresabschlüsse.

Wie beendet man eine Gesellschaft?

Die Auflösung einer GmbH kann auf verschiedenen Wegen zustande kommen. Die häufigsten Gründe für die Auflösung sind:

  • Bei Ablauf der durch den Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit
  • Gesellschafterbeschluss(notarielle Beurkundung)
  • Durch die Verschmelzung mit einer AG oder einer anderen GmbH
  • Eröffnung des Konkursverfahrens
  • Durch die Nichteröffnung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens wegen fehlendem Vermögen zur Kostendeckung
  • Verfügung der Verwaltungsbehörde
  • Beschluss des Handelsgerichts

Der Gesellschaftsvertrag der GmbH kann weitere Auflösungsgründe festlegen. Dabei ist die Auflösung der Firma beim Firmenbuch anzuzeigen. Im Anschluss tritt die Gesellschaft in ein Liquidationsstadium.

Auf was sollte ich beim GmbH verkaufen achten?

Soll eine GmbH verkauft werden, gibt es sehr viele Regelungen, die bei einer Vertragsgestaltung zu berücksichtigen sind. Eine GmbH verkaufen sollte man grundsätzlich mit einer guten Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht. 

Er weiß, welche Punkte wichtig sind und wie man sich am besten vor Ansprüchen nach Abschluss des Verkaufes schützen kann. 

Gerade beim GmbH verkaufen können viele Umstände eintreten, die im Nachgang zu einer Unwirksamkeit des Vertrages führen können oder umfangreiche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen können. 

Deshalb sollten Sie unbedingt einen Spezialisten für Gesellschaftsrecht zu Rate ziehen. Eine Auswahl ausgewiesener Experten finden Sie schnell und einfach unter anwaltfinden.at.

GmbH kaufen - Was muss ich berücksichtigen?

Beim GmbH kaufen handelt es sich um eine Unternehmensübernahme in Form eines Kaufes. Zu einem vertraglich fixierten Zeitpunkt wird dabei das Unternehmen mit allen Rechten und Pflichten an den Käufer übertragen. 

Die Ermittlung eines realistischen Kaufpreises ist ein zentrales Element beim GmbH kaufen. Für die Unternehmensbewertung sollten Sie auf jeden Fall professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Der Unternehmenskauf sollte unbedingt schriftlich in einem Vertrag fixiert werden und von einem erfahrenen Spezialisten für Gesellschaftsrecht betreut werden.

Für die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten bei der Unternehmensübertragung. 

Neben einer Kaufpreiszahlung gibt es die Möglichkeit, eine Kaufpreisrente, eine Versorgungsrente oder eine Unterhaltsrente zu vereinbaren. Alle diese Möglichkeiten werden auch steuerlich unterschiedlich behandelt beim GmbH kaufen. 

Lassen Sie sich hierzu beraten von einem erfahrenen Experten für Vertragsrecht. Diesen finden Sie schnell und unkompliziert auf anwaltfinden.at.

Vereinfachte GmbH gründen

Bei bestimmten Voraussetzungen kann eine GmbH Gründung in einer vereinfachten Form stattfinden, bei der Beurkundungen und der Notariatsakt entfallen.  Dies ist dann möglich, wenn es sich bei der GmbH um eine Gesellschaft handelt, die nur einen Gesellschafter besitzt und dieser auch die Geschäftsführung übernimmt. 

Dabei wird anstelle eines umfangreichen Gesellschaftsvertrages eine Erklärung über die Errichtung einer Gesellschaft erstellt. Dies kann als GmbH Gründung online erfolgen. Die Erklärung hat einen standardisierten Inhalt und kann nur in wenigen Punkten ergänzt werden. 

Diese Online- Gründung setzt voraus, dass der Antragsteller über eine elektronische Signatur verfügt. Die Möglichkeit der vereinfachten  GmbH Gründung steht nur für Neugründungen zur Verfügung. Änderungen an der abgegeben Erklärung bedürfen dann in der Folge wieder einem Notariatsakt. 

Für die Eintragungen beim Firmenbuchgericht sind die allgemein gültigen Formvorschriften einzuhalten. Die vereinfachte GmbH Gründung ist zunächst bis Ende 2020 als Gründungsmöglichkeit befristet. Die Regelungen hierzu finden Sie in der Vereinfachten GmbH-Gründungsverordnung (VGGV).

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