Unternehmensauflösung – Wie läuft eine Unternehmensauflösung ab?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Wie läuft eine Unternehmensauflösung ab? Die Unternehmensauflösung erfolgt grundsätzlich in drei Phasen: Auflösung, Liquidation/Abwicklung und Löschung. Im folgenden Artikel werden wir uns aber auf den gesamten Prozess der Unternehmensauflösung konzentrieren und nicht nur die erste Phase, die „Auflösung“, thematisieren.
Demnach geht es nicht nur um den Zeitraum zwischen Einstellung der Geschäftstätigkeit und Beginn der Liquidationsphase, sondern darüber hinaus.
Darüber hinaus möchten wir einen Fokus auf alle Rechtsformen legen, da die Auflösung einer GmbH inklusive der Auflösungsgründe in einem separaten Artikel thematisiert wurden.
Hier erfahren Sie was mit dem Stammkapital bei GmbH-Auflösung passiert, wann eine Auflösung der GmbH ohne Liquidation erfolgt, wie eine Löschung der GmbH bei Vermögenslosigkeit durchgeführt wird und ob man eine GmbH-Liquidation rückgängig machen kann.
Inhaltsverzeichnis
- Die Unternehmensauflösung erfolgt in 3 Phasen: Auflösung, Liquidation und Löschung.
- Bei der Unternehmensauflösung gibt es bei den einzelnen Rechtsformen Unterschiede.
- Um ein Einzelunternehmen aufzulösen, muss eine Gewerbeabmeldung bei der zuständigen Behörde erfolgen.
- Die Auflösungsgründe für Personen- und Kapitalgesellschaften sind zum Großteil gleich.
- Eine Unternehmensauflösung kann rückgängig gemacht werden, solange die Liquidationsphase nicht abgeschlossen wurde; diese Phase entfällt allerdings bei Vermögenslosigkeit der Gesellschaft.
Allgemeines zur Unternehmensauflösung in Österreich
Im Normalfall wird eine Gesellschaft auf unbegrenzte Dauer gegründet und existiert bei einer guten wirtschaftlichen Stabilität dauerhaft. Allerdings können wirtschaftliche, persönliche oder rechtliche Gründe zu einer frühzeitigen Unternehmensauflösung führen.
Bei der Unternehmensauflösung unterscheidet man im Grunde genommen zwischen drei Phasen: Auflösung, Liquidation und Löschung. Wie in der Einleitung erwähnt, konzentriert sich dieser Artikel auf den gesamten Prozess der Unternehmensauflösung und nicht nur auf die Phase der „Auflösung“.
Die Phasen der Unternehmensauflösung: Auflösung, Liquidation und Löschung
Die erste Phase führt die Gesellschaft zunächst in die nächste Phase der Unternehmensauflösung – die Liquidation. Nur eine vermögenslose Gesellschaft kann als Rechtsträger aus dem Handelsregister gelöscht werden. Mit der Löschung ist der Prozess der Unternehmensauflösung beendet.
Mit der Phase der Auflösung wird keine Änderung der Rechtsform vorgenommen, sodass die Vorschriften weiterhin gelten.
Die spezifischen Regelungen für die einzelnen Rechtsformen (KG, OG, GmbH) finden Sie in den jeweiligen Gesetzestexten, z.B. im GmbH-Gesetz. Mit der Auflösung müssen die Gesellschafter den Erwerbszweck aufgeben und eine Abwicklung bzw. Liquidation vornehmen.
Welche Auflösungsgründe gibt es?
Die Folge einer Unternehmensauflösung kann unter Umständen ein Insolvenzverfahren sein, kann aber auch mittels Gesellschafterbeschluss aufgrund von persönlichen oder wirtschaftlichen Entscheidungen beschlossen werden.
Bei Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheidet man grundsätzlich zwischen gesetzlichen und vertraglichen Auflösungsgründen. Dabei überschneiden sich die Vorschriften für die Auflösungsgründe bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) und Personengesellschaften (OG, KG).
Zu den Auflösungsgründen zählen beispielsweise:
- Der Ablauf des in der Satzung bestimmten Zeitraums.
- Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung
- Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Gesellschaftsvermögen
- Eine amtliche Löschung der Gesellschaft aufgrund von Vermögenslosigkeit.
Ein eher seltener Auflösungsgrund ist die Auflösung durch einen in der Satzung bestimmten Zeitpunkt, da die meisten Gesellschaften auf unbestimmte Zeit und dauerhaft gegründet werden. Der häufigste Grund für eine Unternehmensauflösung ist die Insolvenz oder Amtslöschung wegen Vermögenslosigkeit.
Wird ein Insolvenzverfahren über das Gesellschaftsvermögen eröffnet, handelt es sich um einen gesetzlichen Auflösungsgrund.
Wie kann ich ein Unternehmen auflösen?
Eine Gesellschaft hört erst dann auf zu existieren, wenn ihr Eintrag aus dem Handelsregister gelöscht wurde. Allerdings müssen bis zur Löschung einige Schritte bei der Unternehmensauflösung beachtet werden. In einigen Fällen sind die jeweiligen Handlungsweisen auch an einen gewissen Zeitrahmen geknüpft.
Wer eine Gesellschaft auflösen möchte, muss zunächst die Auflösung einleiten und von der normalen Tätigkeit in die Phase der Abwicklung (Liquidationsstadium) gehen.
Bis zum Tag der Löschung aus dem Handelsregister bleibt die Rechtspersönlichkeit und die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft beibehalten. Es ändert sich nur der Gesellschaftszweck der Gesellschaft: Die Liquidation ist der Geschäftszweck nach der Auflösungsphase. Die Geschäfte werden abgewickelt, um sie wirtschaftlich aufzulösen und zu löschen.
Befindet sich eine Gesellschaft in der Auflösung erhält sie den Zusatz „i.L.“ (in Liquidation) oder „i. Abw.“ (in Abwicklung). Dieser Zusatz muss in allen Geschäftspapieren erscheinen und für Geschäftspartner ersichtlich sein.
Die Gesellschaft ist aber erst dann vollständig aufgelöst, wenn sie vermögenslos ist und die Löschung aus dem Firmenbuch und Handelsregister erfolgt ist.
Unternehmensauflösung bei einer GmbH – Was muss man beachten?
Welche GmbH-Auflösungsgründe gibt es? Eine GmbH kann
- durch den Ablauf einer im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit
- durch Gesellschafterbeschluss
- Verschmelzung mit einer AG oder einer anderen GmbH
- durch Eröffnung eines Konkursverfahrens oder Nichteröffnung bzw. Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- durch eine verwaltungsbehördliche Verfügung oder
- durch Beschluss des Handelsgerichts
aufgelöst werden. Darüber hinaus können im Gesellschaftsvertrag weitere Gründe für eine Unternehmensauflösung genannt werden. Die Auflösung einer GmbH muss im Firmenbuch angemeldet werden.
Anschließend muss die Liquidation des Vermögens (siehe Liquidation GmbHG) vorgenommen werden. Die Gesellschaft geht in die Abwicklungsphase über. Keine Liquidation erfolgt hingegen bei Umgründung oder amtlicher Löschung aufgrund einer Vermögenslosigkeit der GmbH.
Die Löschung geschieht demnach ohne Liquidation nach der Auflösung der GmbH. Demnach ist eine Auflösung der GmbH ohne Liquidation möglich. Die Auflösung der GmbH kann man rückgängig machen, solange die Liquidation nicht abgeschlossen wurde.
Die gängigste Vorgehensweise zur Unternehmensauflösung der GmbH ist die Auflösung durch Gesellschafterbeschluss im Rahmen einer Generalversammlung. Es genügt die einfache Mehrheit, sofern nichts anders im Vertrag vereinbart wurde.
Der Beschluss muss notariell beurkundet werden. Nach Eintragung der Auflösung im Firmenbuch trägt die GmbH den Zusatz „i.L.“ (in Liquidation). Die Liquidatoren (meist die Geschäftsführer) beenden alle Geschäfte, treiben offene Forderungen ein, begleichen Verbindlichkeiten und führen die Liquidation durch. Was passiert mit dem Stammkapital bei der Auflösung der GmbH?
Nach Begleichung und Sicherstellung der Verbindlichkeiten der GmbH wird das verbleibende Gesellschaftsvermögen unter den Gesellschaftern aufgeteilt. Nach Beendigung der Liquidation wird die Liquidationsschlussbilanz erstellt.
Im Anschluss ist die Löschung der GmbH im Firmenbuch anzumelden. Sind die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen erfüllt, kann die Löschung der GmbH erfolgen. Dadurch endet die Existenz der GmbH.
Unternehmensauflösung bei einer Kommanditgesellschaft (KG) – Wie ist der Ablauf?
Kapital- und Personengesellschaften folgen bei der Unternehmensauflösung den drei Phasen: Auflösung, Liquidation und Löschung.
Somit muss auch bei der Kommanditgesellschaft (KG) zunächst die Geschäftstätigkeit eingestellt werden und eine Unternehmensabwicklung erfolgen bevor die Gesellschaft aus dem Register gelöscht werden kann. Welche Gründe es für die Auflösung einer KG geben kann, erläutert Ihnen der nächste Abschnitt.
Lassen Sie sich von einem Anwalt für Gesellschaftsrecht bei der Unternehmensauflösung einer KG beraten.
Welche Gründe gibt es für die Auflösung einer KG?
Für die Beendigung einer Kommanditgesellschaft kann es verschiedene Gründe geben. Im Folgenden nennen wir die häufigsten.
- Zeitablauf: Die Dauer der Gesellschaft war begrenzt.
- Gesellschafterbeschluss: Die Gesellschafter haben einstimmig die Auflösung der KG beschlossen, sofern der Gesellschaftervertrag keinen Mehrheitsbeschluss enthält.
- Konkurs: Befindet sich die Gesellschaft im Insolvenzverfahren oder erfolgte eine Aufhebung des Verfahrens aufgrund von Vermögenslosigkeit, wird das Unternehmen aufgelöst.
- Tod eines Komplementärs: Bei Tod eines persönlich haftenden Gesellschafters wird die KG aufgelöst, wenn der Gesellschaftsvertrag oder ein Gesellschafterbeschluss keine anderen Bestimmungen vorsieht. Der Tod eines Kommanditisten führt jedoch nicht zur Auflösung der KG, sofern der Gesellschaftsvertrag dies nicht verlangt. Fehlt diese Regelung im Vertrag, wird die Gesellschaft durch den Erben des verstorbenen Kommanditisten fortgesetzt.
- Kündigung durch einen Gesellschafter: Die Kündigung bedarf keiner spezifischen Form, muss allerdings im Rahmen der sechsmonatigen Kündigungsfrist gegenüber den anderen Gesellschaftern erklärt werden. Diese Fristen können im Gesellschaftsvertrag geändert werden. Möchte man durch die Kündigung die Unternehmensauflösung vermeiden, muss dies durch einen Gesellschafterbeschluss oder im Gesellschaftsvertrag geregelt werden.
- Wichtiger Grund: Gerichtlichte Klage eines Gesellschafters.
Unternehmensauflösung bei einer Offenen Gesellschaft (OG)
Ebenso wie die KG und GmbH wird auch die Offene Gesellschaft (OG) in drei Phasen aufgelöst. Ebenso sind die Auflösungsgründe sehr ähnlich. Gründe für eine Auflösung des Unternehmens können hierbei sein:
- Zeitablauf
- Gesellschafterbeschluss (einstimmig oder durch vertraglich vereinbarten Mehrheitsbeschluss)
- Konkurs der Gesellschaft, Nichteröffnung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
- Konkurs über das Privatvermögen eines Gesellschafters, Nichteröffnung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
- Tod eines Gesellschafters, sofern keine anderen vertraglichen Regelungen.
- Kündigung eines Gesellschafters unter Einhaltung der Kündigungsfristen.
- Kündigung durch den Privatgläubiger eines Gesellschafters.
- Auflösungsklage aus wichtigem Grund durch einen Gesellschafter.
- Weitere Auflösungsgründe, die im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurden.
Unternehmensauflösung beim Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen entsteht mit der Gewerbeanmeldung bzw. Rechtskraft des Feststellungsbescheids. Die Anmeldung erfolgt bei der Bezirksverwaltungsbehörde des jeweiligen Standorts. Ebenso hört das Einzelunternehmen durch die Gewerbeabmeldung auf zu existieren. Die Abmeldung ist bei der entsprechenden Behörde vorzunehmen.
Unternehmensauflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)
Die Gründe für eine Unternehmensauflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) sind ein wenig anders als bei den Kapital- und Personengesellschaften, überschneiden sich jedoch in einigen Punkten. Zu den Auflösungsgründen der GesbR zählen beispielsweise:
- Der Geschäftszweck (z.B. ARGE im Baugewerbe) wurde erreicht.
- Befristeter Gesellschaftsvertrag (Zeitablauf des Vertrags)
- Aufkündigung der unbefristeten Gesellschaft durch einen Gesellschafter bei Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Monaten (vertraglich sind abweichende Kündigungsbestimmungen möglich).
- Die Gesellschaft wird durch einen Gläubiger eines Gesellschafters gekündigt.
- Tod eines Gesellschafters, sofern der Gesellschaftsvertag keine anderen Regelungen trifft.
- Gesellschafterbeschluss
- Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Gesellschaftsvermögen
- Nichteröffnung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens
- Unternehmensauflösung durch Gerichtsentscheid aufgrund einer Klage eines Gesellschafters (z.B. grob fahrlässige Pflichtverletzung des Gesellschaftsvertrags).
Kann man eine Unternehmensauflösung rückgängig machen?
Nach der Auflösung gelangt die Gesellschaft in die Phase der Liquidation, die letztendlich zur endgültigen Löschung aus dem Handelsregister führt. Unabhängig von der Rechtsform wird durch die Auflösung weder die Rechtspersönlichkeit noch die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft aufgehoben. Erst nach der Löschung ist dies der Fall. Gelöscht werden, kann hingegen nur eine vermögenslose Gesellschaft.
Erst wenn die Gesellschaft gelöscht wurde, hört sie auf zu existieren. Befindet sich die Gesellschaft noch in der Phase der Auflösung, dann kann sie die Unternehmensauflösung rückgängig machen und durch Gesellschafterbeschluss das Fortbestehen der Gesellschaft vereinbaren.
Dies auch noch in der Liquidationsphase möglich, sofern diese noch nicht abgeschlossen wurde. Die Unternehmensauflösung ist somit möglich solange die Liquidationsphase nicht beendet ist.
Sobald die Liquidation durchgeführt wurde, wird die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht. Ein Fortbestehen der Gesellschaft ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, sodass eine Neugründung notwendig ist.
Ist die Gesellschaft vermögenslos, erfolgt keine Liquidation, deswegen können die drei Phasen zusammenfallen. Gegebenenfalls kann eine Auflösung nicht mehr rückgängig gemacht werden, da die Gesellschaft bei Vermögenslosigkeit automatisch aus dem Handelsregister gelöscht wird und aufhört zu existieren.