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Gewährleistung auf Reparatur in Österreich - Gibt es das?

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Wie lange hat man Gewährleistung bei Reparaturen? Hat man auf Reparatur Garantie? Die Begriffe Garantie und Gewährleistung werden in der Praxis immer verwechselt. Dabei handelt es sich bei der Herstellergarantie und Gewährleistung auf Reparatur um unterschiedliche Ansprüche.

Dieser Artikel befasst sich hauptsächlich mit der Gewährleistung auf Reparaturen in Österreich. Sollten Sie hingegen allgemeine Informationen zum Thema Gewährleistung oder Gewährleistung Kfz-Reparaturen oder Fragen zur Gewährleistung auf Handys haben, möchten wir Sie auf die entsprechenden Leitartikel verweisen.   

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Was bedeutet Gewährleistung nach ABGB in Österreich?

Was fällt alles unter die Gewährleistung? Bei der Gewährleistung und Garantie handelt es sich um völlig unterschiedliche Ansprüche, die vom Hersteller oder Händler gewährt werden. Der Hersteller gewährt meist Garantie und der Händler Gewährleistung. 

Nach ABGB ist die Gewährleistung in Österreich eine gesetzliche Verpflichtung, der Garantieanspruch besteht nur dann, wenn eine ausdrückliche Garantieerklärung des Herstellers abgegeben wurde. 

Die Garantie besteht also nur dann, wenn eine Erklärung vorliegt. Demgegenüber besteht beim Kauf auf Basis des ABGB in Österreich automatisch Gewährleistung. Unter bestimmten Umständen besteht auch auf gebrauchte Sachen eine Gewährleistung. 

Ein Gewährleistungsfall liegt aber nur dann vor, wenn der Mangel bei Übergabe vorhanden war. 

Gewährleistung beim Händler und Hersteller

Grundsätzlich besteht beim Kauf von Waren immer Gewährleistung vom Händler, der Hersteller gewährt zusätzlich eine Garantie. 

Diese ist allerdings freiwillig und muss durch eine Garantieerklärung schriftlich vorliegen. Kauft man Waren direkt beim Hersteller, dann gilt er als Hersteller und Händler zugleich, sodass die Gewährleistung vom Händler/Hersteller gewährleistet wird. 

Der Käufer muss die Ansprüche für die Gewährleistung beim Hersteller/Händler geltend machen.  

Wie lange ist die gesetzliche Gewährleistung in Österreich?

Die Gewährleistungsfrist ist unterschiedlich lang, da sie davon abhängig ist, ob es sich um gebrauchte oder neue bzw. bewegliche oder unbewegliche Sachen handelt. 

Bei beweglichen Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre und bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre. Kann die Sache ohne Verletzung der Substanz von einer Stelle zur anderen bewegt werden, spricht man von beweglichen Sachen. Für gebrauchte bewegliche Sachen gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.

Ist der Mangel während der ersten 6 Monate nach Übergabe aufgetreten, gilt für den Käufer die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung noch nicht. 

Die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung tritt erst nach Ablauf der 6 Monate ein, d.h. ab diesem Zeitpunkt muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorlag.  

Besteht Anspruch auf Gewährleistung nach Reparatur?

Hat man auf eine Reparatur Gewährleistung? Hat ein Käufer defekte Ware erhalten, dann muss der Händler eine Reparatur vornehmen oder einen Austausch anbieten. Ist dies nicht möglich muss eine Preisminderung oder eine Vertragswandlung erfolgen. Der Kunde hat 2 Jahre Anspruch auf Gewährleistung, auch auf Reparaturen. 

Ist die Ware mangelhaft und muss ein Teil repariert werden, dann erhält der Käufer auf den reparierten Teil erneut 2 Jahre Gewährleistung. Angenommen es wird im Rahmen der Gewährleistung eine Reparatur eines Motors durchgeführt, aber das restliche Fahrzeug funktioniert einwandfrei. 

Dann erhält der Käufer erneut 2 Jahre Gewährleistung auf den reparierten Motor, nicht aber auf das restliche Fahrzeug. Zum Thema Gewährleistung bei Kfz-Reparatur haben wir einen eigenen Artikel für Sie erfasst.

Tritt bei einem Gerät der gleiche Fehler mehrmals auf, hat der Käufer das Recht erneut eine Reparatur zu verlangen. 

Allerdings stellt sich die Frage, ob beim Auftreten des gleichen Fehlers ein Austausch oder eine Wandlung nicht sinnvoller wäre. Nach der zweiten Gewährleistungsreparatur hat der Käufer das Recht, eine Wandlung zu verlangen. Mit jeder Reparatur gilt die Gewährleistung erneut für 2 Jahre. Mit jeder Reparatur oder Austausch beginnt die Frist von zwei Jahren neu. 

Gilt Gewährleistung ohne Rechnung?

Hat man auch ohne Rechnung Gewährleistung? Möchte ein Konsument seinen Anspruch auf Gewährleistung geltend machen, ist eine Rechnung nicht unbedingt notwendig. In schwierigen Fällen kann sie aber die Position des Konsumenten schwächen, da der Händler dies als Ausrede nutzen kann. 

Die Gewährleistung ohne Rechnung geltend zu machen, kann schwieriger sein. Allerdings ist die Rechnung nicht immer notwendig, stärkt aber die Position des Konsumenten, wenn er Gewährleistungsansprüche geltend machen möchte. 

Es ist immer ratsam alle Rechnungen von teuren Waren aufzuheben, um die Ansprüche problemlos geltend zu machen. Bei der Garantie ist die Rechnung meist Bedingung.

Wie lange Gewährleistung bei Reparaturen?

Grundsätzlich hat ein Käufer 2 Jahre Gewährleistung auf bewegliche Sachen und 3 Jahre auf unbewegliche Sachen. Wie lange Gewährleistung bei Reparaturen? 

Findet die Reparatur im Rahmen der Gewährleistung statt, dann beginnt nach jedem Austausch und jeder Reparatur die Gewährleistung erneut zu laufen. Nach der zweiten Gewährleistungsreparatur hat der Käufer das Recht auf Wandlung. 

Werden lediglich einzelne Teile einer Ware repariert (z.B. Querlenker des Autos), dann gilt für den reparierten Teil erneut eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, aber nicht für das gesamte Produkt.

Bei einem Auto, das nach 3 Monaten nach dem Kauf einen Motorschaden hat, wird der Motor repariert oder ausgetauscht. Für den Motor besteht erneut 24 Monate Gewährleistung, für das Auto jedoch nur noch 21 Monate. Alles zum Thema Gewährleistung bei Kfz-Reparatur können Sie in unserem Schwerpunktartikel nachlesen.

Wie oft darf man reklamieren?

Erfolgte im Rahmen der Gewährleistung eine Reparatur oder ein Austausch einer mangelhaften Ware, dann beginnt die Gewährleistungsfrist erneut zu laufen. Doch wie oft darf man reklamieren? Weist auch die ausgetauschte oder reparierte Ware einen erneuten Defekt auf, kann diese wieder reklamiert werden. 

Im Grunde genommen, kann der Käufer im Rahmen der Gewährleistungsfrist unbegrenzt reklamieren. Allerdings stellt sich die Frage, ob dies sinnvoll ist und eine Wandlung des Vertrags nicht sinnvoller wäre. Nach der zweiten Gewährleitungsreparatur kann der Käufer vom Händler die Wandlung fordern.

Besteht Anspruch auf Gewährleistung bei mangelhafter Reparatur?

Wurde im Rahmen der Gewährleistung eine mangelhafte Reparatur durchgeführt, dann kann der Käufer erneut Gewährleistungsansprüche geltend machen. 

Der Kunde muss sich nicht mit bloßen Bemühungen oder Versuchen zufriedenstellen, denn er hat das Recht auf eine vollständige und fachgerechte Reparatur des Mangels. 

Wurde die defekte Ware durch eine mangelhafte Reparatur in der Gewährleistung beim zweiten Versuch nicht repariert, kann der Käufer nach der zweiten Reparatur einen Austausch oder die Wandlung des Vertrags verlangen.  

Besteht Garantie und Gewährleistung bei Kfz-Reparatur?

Eine Autoreparatur ist im engeren Sinne ein Werkvertrag, daher besteht auf die Kfz-Reparatur Gewährleistung. Garantie gewährt der Hersteller meist zusätzlich, daher ist zu prüfen, ob es sinnvoller ist Garantie- oder Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Handelt es sich im Rahmen der Gewährleistung um eine mangelhafte Reparatur, hat der Kunde das Recht auf Gewährleistung. 

Der Kunde muss sich nicht mit bloßen Bemühungen oder Versuchen zufriedenstellen, denn er hat das Recht auf eine vollständige und fachgerechte Reparatur des Mangels. Bei der Gewährleistung der Kfz-Reparatur muss in Österreich die Frist von 2 Jahren eingehalten werden. 

Bei Fahrzeugen gilt die Frist meist für das ausgetauschte oder reparierte Teil, wobei die Frist erneut für 2 Jahre zu laufen beginnt. Alle Fragen zum Thema „Gewährleistung bei Kfz-Reparatur“ beantwortet Ihnen unser Hauptartikel.

Gewährleistung beim Handy

Da ein Handy zu den beweglichen Sachen zählt, beträgt die Gewährleistung für ein Handy 2 Jahre. Für ein gebrauchtes Handy ist die Gewährleistung auf ein Jahr reduziert. 

Hat der Händler bei Übergabe dem Kunden keine fehlerfreie Ware überreicht, muss er im Rahmen der Gewährleistung für das Handy für die mangelhafte Ware haften. Der Käufer hat ein Recht auf Austausch oder Reparatur bzw. Preisminderung oder Wandlung.

Zusätzlich erhält der Käufer über den Hersteller meist eine Garantie. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Garantie vom Hersteller und die Gewährleistung vom Händler gewährt wird. Die Gewährleistung für ein Handy deckt nicht alle Schäden, sondern lediglich Schäden, die bereits beim Kauf vorhanden waren.

Feucht-, Bruch- und Sturzschäden sind jedoch nicht Teil der Herstellergarantie oder Gewährleistung beim Handy. Diese müssen über eine zusätzliche Handyversicherung versichert werden. Wer ein Smartphone für jeglichen Schäden absichern und Ansprüche geltend machen möchte, muss eine Versicherung abschließen.

Gewährleistung auf Kleidung

Für bewegliche Sachen beträgt die Gewährleistung nach ABGB in Österreich 2 Jahre. Dies gilt auch für die Gewährleistung auf Kleidung. Allerdings muss hier zunächst geprüft werden, ob ein Mangel oder Verschleiß vorliegt. 

Insbesondere Gebrauchsspuren und Verschleiß sind bei der Gewährleistung für Kleidung nicht inbegriffen, was es schwierig macht, Ansprüche geltend zu machen. Ist die Kleidung mangelhaft, schuldet der Verkäufer dem Käufer die Reparatur oder den Austausch (z.B. gebrochene Schnalle, fehlender Knopf). 

In den meisten Fällen wird bei der Gewährleistung auf Kleidung ein Austausch vorgenommen, da sich eine Reparatur nicht lohnt. Andernfalls erfolgte bei der Gewährleistung auf Kleidung eine Rückabwicklung.

Einige Marken gewähren Kunden auf hochwertige Sport- und Funktionskleidung zusätzlich eine Garantie. Ausführliche Informationen zum Thema Gewährleistung auf Kleidung erhalten Sie in unserem Leitartikel.

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