Gewährleistung Auto beim Privatkauf - Das sollten Sie wissen
- Redaktion Anwaltfinden.at
Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann sich schnell als Albtraum herausstellen, daher sollten sie beim Privatkauf beim Auto auf die Gewährleistung achten. Nur so können Sie sicherstellen, dass das angepriesene Fahrzeug sich nicht als schrottreifes Auto entpuppt. Schützen Sie sich richtig vor versteckten Mängeln beim Kfz-Privatverkauf. Wann kann ich einen Autokauf rückgängig machen?
Häufig liest man im Kaufvertrag die Floskel „wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“.
- Doch wann kann ich mein Auto zurückgeben welche rechtliche Gewährleistung besteht in Österreich?
- Hat der Käufer trotzdem Ansprüche, wenn versteckte Mängel beim Kfz-Privatkauf vorliegen?
- Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung beim Auto?
- Gibt es eine Versicherung oder Garantie auf Gebrauchtwagen in Österreich?
- Welchen Umfang hat die Kfz-Gewährleistung?
Inhaltsverzeichnis
- Prinzipiell besteht eine zweijährige Gewährleistung bei Kauf von Gebrauchtwagen von Händlern.
- Die Gewährleistung kann vom Händler auf ein Jahr begrenzt werden.
- Der Privatverkäufer kann die Gewährleistung ausschließen.
- Alle Vereinbarungen zur Gewährleistung sollten beim Privatverkauf eines Autos im Kaufvertrag enthalten sein. Ebenso Zusagen und weitere Vereinbarungen.
- Die Rechtslage für die Gewährleistung für ein Auto in Deutschland ist im Grunde genommen wie in Österreich. Es bestehen nur marginale Unterschiede.
- Beim Privatkauf eines Gebrauchtwagens kann der Vertrag nur bei arglistiger Täuschung rückgängig gemacht werden.
Was versteht man unter einem Mangel beim Kauf eines Autos?
Was man als Mangel bezeichnet, hängt davon ab, was mit dem Verkäufer bzw. Händler genau vereinbart wurde. Als Grundlage dient hier nicht nur der Vertrag, sondern auch Versprechungen aus der Werbung und aus Informationsbroschüren. Preisen beispielsweise Händler und Prospekte einen niedrigen Benzinverbrauch an, aber in Wirklichkeit verbraucht der Wagen Unmengen an Benzin, dann ist dies ein Mangel.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung beim Auto?
Man spricht beim Kauf eines Autos von Garantie und Gewährleistung. Was ist der Unterschied? Bei der Garantie handelt sich um eine freiwillige, vertragliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer.
Mängel, die innerhalb der Garantiefrist auftreten und vertraglich erfasst sind, werden kostenlos repariert. Die Garantie dient meist als Werbeinstrument für Hersteller; er bestimmt die Dauer und Bedingungen der Gratisreparatur. Gleichzeitig ist die Garantie auch an Bedingungen wie eine regelmäßige Inspektion geknüpft. Hierbei unterscheidet man zwischen Herstellergarantie (die häufigste) und die Händlergarantie.
Die Gewährleistung ist hingegen gesetzlich vorgeschrieben, sodass der Händler für Mängel haften muss, die spätestens zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden waren. Bei einem gebrauchten Fahrzeug betrifft dies letztendlich nur Materialmängel, beim Neuwagen alle Mängel von Materialien und Teilen, die unter den natürlichen Verschleiß fallen. Die Gewährleistungsfrist beträgt normalerweise 2 Jahre und beginnt ab dem Datum der Übergabe.
Die Pflicht der Gewährleistung unterliegt nicht nur Autohändlern, sondern auch andere Unternehmer, die ein Auto aus dem Betriebsvermögen verkaufen (z.B. Freiberufler, Taxiunternehmer, Fahrschulen, Fuhrparkautos).
Gewährleistung für ein Auto beim Privatverkauf
Beim Privatverkauf eines Autos kann der Händler die Gewährleistung aber auf ein Jahr reduzieren. Allerdings muss dies einvernehmlich mit dem Käufer vereinbart werden und schriftlich im Vertrag vermerkt sein. Ganz ausgeschlossen werden darf die Gewährleistung beim Händlerkauf nicht.
Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen, dass der aufgetretene Mangel zum Zeitpunkt nicht vorlag. Anders sieht es hingegen mit der Gewährleistung beim Privatverkauf beim Auto aus, denn hier kann die Gewährleistung gänzlich ausgeschlossen werden. Jedoch muss das vertraglich explizit formuliert werden.
Dies könnte wie folgt aussehen:
- Käufer und Verkäufer vereinbaren den Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche.
- Wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
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Rechtsfolgen der Gewährleistung beim Privatkauf und beim Händlerkauf
Wenn Sie Ihr Gebrauchtfahrzeug beim Händler kaufen, gehen Sie grundsätzlich ein geringeres Risiko ein, da Sie Gewährleistungsansprüche geltend machen können. Entdecken Sie im Nachhinein einen Mangel, dann können Sie eine Reparatur vom Verkäufer verlangen. Innerhalb der ersten 6 Monate hat der Händler jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der Schaden bei der Übergabe nicht bestand.
Ist dies der Fall, muss er nicht für den Schaden aufkommen. Ansonsten hat er im Falle eines Mangels das Recht, zunächst eine Reparatur anzubieten. Liegt ein unbehebbarer Mangel vor oder ist die Reparatur unzumutbar (etwa nach mehr als 2 erfolglosen Versuchen), kann der Verkäufer auch eine Wandlung begehren.
Anders als beim Privatverkauf eines Autos kann die Gewährleistung vom Händler nicht ausgeschlossen werden. Nach neuem Gewährleistungsrecht der EU-Richtlinien haftetet der Händler 2 Jahre.
Der österreichische Gesetzgeber hat aber für den Gebrauchtwagenmarkt Sonderkonditionen erlaubt: Meist wird die Haftung vertraglich auf ein Jahr beschränkt. Für normale Verschleißteile (z.B. Bremsbeläge) haftet auch der Händler nicht.
Bei wem liegt die Beweislast im Falle eines Mangels?
Bei der Gewährleistung beim Autokauf muss der Verkäufer für Mängel aufkommen, die bereits bei Übergabe vorhanden waren. Entdeckt der Käufer einen Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe, dann muss der Verkäufer zunächst nachweisen, dass dieser bei der Übergabe noch nicht vorlag.
Kann er dies nicht nachweisen, muss er für den Schaden aufkommen. Im Anschluss liegt die Beweiskraft beim Käufer, d.h. er muss nach 6 Monaten beweisen, dass der Schaden zum Zeitpunkt der Übernahme bereits vorhanden war.
Umfang der Kfz-Gewährleistung – so sichern Sie sich ab!
Sichern Sie sich am besten hinsichtlich der Gewährleistung beim Privatverkauf beim Auto ab, um Ärger und Geld zu sparen. Fahren Sie den Wagen vor dem Kauf unbedingt Probe und lassen Sie bestenfalls einen Fachmann einen Blick draufwerfen. Ferner können Sie einen Ankauftest durchführen.
Diese Tests werden von Autofahrerclubs wie dem ADAC angeboten. Setzen Sie immer einen schriftlichen Vertrag mit allen Nebenabreden und Zusagen auf, um Beweise zu haben. Listen Sie auch alle vorhandenen Fahrzeug-Prüfberichte im Vertrag auf.
Achtung bei Verträgen zwischen Privatpersonen
eines Privatverkäufers auf Kommission. In diesem Fall handelt es sich um einen Privatverkauf des Autos und die Gewährleistung kann ausgeschlossen sein. Wird ein Vertrag zwischen Privatpersonen geschlossen, ist die Gewährleistung meist ausgeschlossen.
Häufig befindet sich die Floskel „wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ im Vertrag. Prüfen Sie daher, wer im Vertrag als Verkäufer erscheint und welche Vereinbarungen hinsichtlich der Gewährleistung beim Privatverkauf beim Auto getroffen werden.
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Privatverkauf eines Autos – Gewährleistung schriftlich festhalten!
Selbst wenn Sie sich dazu entscheiden, ein Auto über Privatverkauf zu erwerben, sollten Sie alle Vereinbarungen zur Gewährleistung und Nebenabreden schriftlich im Kaufvertrag festhalten. Formulierungen wie beispielsweise „wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“, „besichtigt und Probe gefahren“ und „der Käufer hat den Zustand des Fahrzeugs begutachtet und zur Kenntnis genommen“ stellen einen Gewährleistungsausschluss dar.
Um Probleme beim Kauf eines Gebrauchtwagens zu vermeiden, raten wir Ihnen einen Anwalt für Gewährleistungsrecht zu kontaktieren. Eine kurze Beratung erhalten Sie bereits zu einem erschwinglichen Preis. Ansonsten können Sie folgende Schritte unternehmen:
- Prüfen Sie, wer der Verkäufer des Fahrzeugs ist. Hierbei muss es sich um den Eigentümer selbst oder einen Verfügungsberechtigten (Vollmacht notwendig) handeln.
- Verlangen Sie Nachweise, die den Zustand des Fahrzeugs belegen (Serviceheft, Pickerl-Überprüfung).
- Bringen Sie in Erfahrung, ob Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden (z.B. Tuning) und lassen Sie sich diese in einem Einzelgenehmigungsbescheid geben. Dies ist für polizeiliche Kontrollen wichtig.
- Schauen Sie sich den Typenschein an, um die Vorbesitzer zu sehen.
- Führen Sie einen Ankauftest durch.
- Fahren Sie den Wagen Probe.
- Haben Sie Punkte entdeckt, die Ihnen hinsichtlich des Fahrzeugzustands wichtig sind, halten Sie diese schriftlich im Vertrag fest.
- Mündliche Absprachen sind schwer nachweisbar, daher sollte diese unbedingt im Vertrag aufgenommen werden.
Ein Gewährleistungsausschluss ist dann anfechtbar, wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden oder massive Mängel vorhanden sind, die das Auto fahruntauglich machen. Arglistig verschwiegene, versteckte Mängel sind auch beim Kfz-Privatverkauf unzulässig und schlimmstenfalls strafbar.
Was kann man im Rahmen der Gewährleistung beim Privatverkauf beim Auto verlangen?
- Reparatur: Besteht Gewährleistung beim Privatverkauf beim Auto, kann man die Reparatur des Wagens erwarten. Der Verkäufer ist innerhalb der ersten 6 Monate dazu verpflichtet, das Auto zu reparieren, sofern die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde oder der Mangel erst nach der Übernahme auftrat.
2. Ersatz: Darüber hinaus hat der Verkäufer die Möglichkeit, Ihnen ein gleichwertiges Auto anzubieten. Dies ist dann der Fall, wenn die Reparatur nicht möglich ist, verweigert wird oder bereits einmal fehlgeschlagen ist. In diesem Sinne darf das wirtschaftliche Interesse des Händlers berücksichtigt werden; ein finanzieller Nachteil für den Verkäufer ist nicht vorgesehen.
3. Preisminderung: Hat der Verkäufer kein gleichwertiges Auto im Fuhrpark, kann er eine Preisminderung anbieten. Allerdings wird dies in den meisten Fällen vom Käufer abgelehnt, da der Mangel die Sicherheit gefährden kann oder das Fahrzeug fahruntauglich macht.
4. Wandlung: Ist weder eine Reparatur oder Ersatz noch eine Preisminderung möglich, muss eine Wandlung des Kaufvertrags stattfinden. Hierbei wird der Vertrag rückgängig gemacht und der Käufer erhält den Kaufbetrag zurück. Der Verkäufer kann dem Käufer ein Benutzungsentgelt für den Zeitraum der Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs anrechnen.
Arglistige Täuschung ist kein Kavaliersdelikt
Jeder Autoverkäufer möchte sein Fahrzeug natürlich für einen guten Preis veräußern, doch bei arglistiger Täuschung hört der Spaß auf. Verschweigen Sie beim Privatverkauf keinesfalls die Mängel und hoffen darauf, dass verdeckte Mängel beim Kfz-Privatverkauf nicht entdeckt werden.
Sie können das Auto so viel polieren, waschen und gut riechen lassen, wie Sie möchten, doch hüten Sie sich vor Täuschungen und Unwahrheiten. Vertuschen Sie niemals einen Mangel an ihrem Wagen. Ein altbekannter Trick, um Motorengeräusche zu vertuschen, ist das Einfüllen von dickflüssigem Öl. Doch Achtung, dies kann schnell nach hinten losgehen. Nachdem arglistige Täuschung aufgedeckt wurde, ist der Kaufvertrag rückgängig zu machen.
Er muss auch mit einer Anzeige wegen Betrug rechnen. Kamen Personen zu Schaden durch die arglistige Täuschung hat es weitere – schlimmstenfalls strafrechtliche – Konsequenzen für den Verkäufer.
Gebrauchtwagengarantie und -versicherung in Österreich
Eine Gebrauchtwagengarantie ist ein zusätzlicher Vertrag, welcher Ihnen beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs auf freiwilliger Basis übergeben werden kann. Viele Käufer wissen jedoch nicht, dass der Garantievertrag nicht mit dem Autohändler abgeschlossen wird, sondern mit einem dritten Vertragspartner.
Tritt ein Schaden am Wagen auf, dann liegt in Österreich die Gebrauchtwagengarantie bei der Versicherung. Das Versicherungsunternehmen übernimmt die externe Abwicklung sowie die Entschädigung bei Anspruch auf Garantie. Hinsichtlich der Garantie bei Gebrauchtwagen gibt es in Österreich bei der Versicherung meist ein Problem:
Sie schließen eine Vielzahl an Schäden aus und knüpfen eine Schadensbehebung an zahlreiche Bedingungen.
Auto aus Privatverkauf – Rückgaberecht
Wie sieht es mit dem Rückgaberecht beim Privatverkauf eines Autos aus? Wann kann ich mein Auto zurückgeben? Privatverkäufer räumen kein 14-tägiges Widerrufsrecht ein und müssen einen Gebrauchtwagen daher nicht zurücknehmen. Hinsichtlich des Rückgaberechts beim Privatverkauf eines Autos gibt es leider nur wenige Möglichkeiten, wie Sie von einem Vertrag zurücktreten können.
- Haustürgeschäft: Ein Verbraucher kann innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner ein Unternehmer ist, die Anbahnung des Geschäfts veranlasst hat und der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmens abgeschlossen wurde.
- Rücktrittsklausel
- Lieferverzug: Kann der Händler zum vereinbarten Zeitpunkt nicht liefern, dann gerät er in Verzug.
- Preiserhöhung: Der Unternehmer darf das vereinbarte Entgelt innerhalb von 2 Monaten nicht erhöhen. Wurde hingegen ein Liefertermin von mehr als 2 Monaten vereinbart, gilt die Preisgarantie nicht. Erhöht sich der Preis des Fahrzeugs jedoch um mehr als 5%, können Sie innerhalb von einer Woche ab Kenntnisnahme vom Vertrag zurücktreten.
Die oben genannten Rücktrittsmöglichkeiten und Antworten auf die Frage „Wann kann ich mein Auto zurückgeben?“ gelten dabei lediglich für den Händlerkauf, nicht aber für Privatverkauf eines Autos (Rückgaberecht).
Rücknahme trotz Gewährleistungsausschluss
Eine Fahrzeugrücknahme ist beim Privatverkauf meist sehr kompliziert und nur in wenigen Fällen möglich. Bei Gewährleistungsausschluss haftet der Verkäufer nicht für Mängel, die im Kaufvertrag genannt sind. Ebenso sind Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungserscheinungen keine Sachmängel.
Wann kann ich einen Autokauf rückgängig machen? Einen Autokauf können Sie immer dann rückgängig machen, wenn Sie als Käufer getäuscht und Mängel arglistig verschwiegen wurden. In diesem Fall haben Sie Ansprüche und der Kaufvertrag kann rückgängig gemacht werden. Außerdem haben Sie als Käufer das Recht, Anzeige wegen Betrug bei der Polizei einzureichen
Gewährleistung Auto in Deutschland
Die Gesetzlage zur Gewährleistung beim Auto ist in Deutschland ähnlich der Gewährleistung für Autos in Österreich. Der Verkäufer muss dem Käufer ein mangelfreies Fahrzeug zur Verfügung stellen und alle vorhandenen Mängel nennen. Tritt ein Mangel auf, kann der Käufer sein Recht auf Behebung des Schadens geltend machen oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
Die Gewährleistung für ein Auto in Deutschland ist diesbezüglich wie in Österreich. Er kann z. B. verlangen, dass der Verkäufer den Schaden behebt oder ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten. Gleiches gilt auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens, wobei beim Privatverkauf beim Auto die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann.
Der Privatverkäufer muss dies im Kaufvertrag vermerken. Die Gewährleistung gilt jedoch nicht bei gewöhnlichen Abnutzungserscheinungen (Bremsen, Reifen, Batterie).