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GewÀhrleistung Auto beim Privatkauf - Das sollten Sie wissen

Mann ĂŒbergibt AutoschlĂŒssel an Mann

Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann sich schnell als Albtraum herausstellen, daher sollten sie beim Privatkauf beim Auto auf die GewĂ€hrleistung achten. Nur so können Sie sicherstellen, dass das angepriesene Fahrzeug sich nicht als schrottreifes Auto entpuppt. SchĂŒtzen Sie sich richtig vor versteckten MĂ€ngeln beim Kfz-Privatverkauf. Wann kann ich einen Autokauf rĂŒckgĂ€ngig machen?

HĂ€ufig liest man im Kaufvertrag die Floskel „wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher GewĂ€hrleistung“.

  • Doch wann kann ich mein Auto zurĂŒckgeben welche rechtliche GewĂ€hrleistung besteht in Österreich?
  • Hat der KĂ€ufer trotzdem AnsprĂŒche, wenn versteckte MĂ€ngel beim Kfz-Privatkauf vorliegen?
  • Was ist der Unterschied zwischen Garantie und GewĂ€hrleistung beim Auto?
  • Gibt es eine Versicherung oder Garantie auf Gebrauchtwagen in Österreich?
  • Welchen Umfang hat die Kfz-GewĂ€hrleistung? 

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in KĂŒrze:

Was versteht man unter einem Mangel beim Kauf eines Autos?

Was man als Mangel bezeichnet, hĂ€ngt davon ab, was mit dem VerkĂ€ufer bzw. HĂ€ndler genau vereinbart wurde. Als Grundlage dient hier nicht nur der Vertrag, sondern auch Versprechungen aus der Werbung und aus InformationsbroschĂŒren. Preisen beispielsweise HĂ€ndler und Prospekte einen niedrigen Benzinverbrauch an, aber in Wirklichkeit verbraucht der Wagen Unmengen an Benzin, dann ist dies ein Mangel. 

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und GewÀhrleistung beim Auto?

Man spricht beim Kauf eines Autos von Garantie und GewÀhrleistung. Was ist der Unterschied? Bei der Garantie handelt sich um eine freiwillige, vertragliche Vereinbarung zwischen VerkÀufer und KÀufer.

MĂ€ngel, die innerhalb der Garantiefrist auftreten und vertraglich erfasst sind, werden kostenlos repariert. Die Garantie dient meist als Werbeinstrument fĂŒr Hersteller; er bestimmt die Dauer und Bedingungen der Gratisreparatur. Gleichzeitig ist die Garantie auch an Bedingungen wie eine regelmĂ€ĂŸige Inspektion geknĂŒpft. Hierbei unterscheidet man zwischen Herstellergarantie (die hĂ€ufigste) und die HĂ€ndlergarantie. 

Die GewĂ€hrleistung ist hingegen gesetzlich vorgeschrieben, sodass der HĂ€ndler fĂŒr MĂ€ngel haften muss, die spĂ€testens zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden waren. Bei einem gebrauchten Fahrzeug betrifft dies letztendlich nur MaterialmĂ€ngel, beim Neuwagen alle MĂ€ngel von Materialien und Teilen, die unter den natĂŒrlichen Verschleiß fallen. Die GewĂ€hrleistungs­frist betrĂ€gt normalerweise 2 Jahre und beginnt ab dem Datum der Übergabe.

Die Pflicht der GewÀhrleistung unterliegt nicht nur AutohÀndlern, sondern auch andere Unternehmer, die ein Auto aus dem Betriebsvermögen verkaufen (z.B. Freiberufler, Taxiunternehmer, Fahrschulen, Fuhrparkautos).

GewĂ€hrleistung fĂŒr ein Auto beim Privatverkauf

Beim Privatverkauf eines Autos kann der HÀndler die GewÀhrleistung aber auf ein Jahr reduzieren. Allerdings muss dies einvernehmlich mit dem KÀufer vereinbart werden und schriftlich im Vertrag vermerkt sein. Ganz ausgeschlossen werden darf die GewÀhrleistung beim HÀndlerkauf nicht.

Innerhalb der ersten 6 Monate muss der VerkÀufer beweisen, dass der aufgetretene Mangel zum Zeitpunkt nicht vorlag. Anders sieht es hingegen mit der GewÀhrleistung beim Privatverkauf beim Auto aus, denn hier kann die GewÀhrleistung gÀnzlich ausgeschlossen werden.  Jedoch muss das vertraglich explizit formuliert werden. 

 

Dies könnte wie folgt aussehen: 

  • KĂ€ufer und VerkĂ€ufer vereinbaren den Ausschluss jeglicher GewĂ€hrleistungsansprĂŒche. 
  • Wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher GewĂ€hrleistung. 

Rechtsfolgen der GewÀhrleistung beim Privatkauf und beim HÀndlerkauf

Wenn Sie Ihr Gebrauchtfahrzeug beim HĂ€ndler kaufen, gehen Sie grundsĂ€tzlich ein geringeres Risiko ein, da Sie GewĂ€hrleistungsansprĂŒche geltend machen können. Entdecken Sie im Nachhinein einen Mangel, dann können Sie eine Reparatur vom VerkĂ€ufer verlangen. Innerhalb der ersten 6 Monate hat der HĂ€ndler jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der Schaden bei der Übergabe nicht bestand.

Ist dies der Fall, muss er nicht fĂŒr den Schaden aufkommen. Ansonsten hat er im Falle eines Mangels das Recht, zunĂ€chst eine Reparatur anzubieten. Liegt ein unbehebbarer Mangel vor oder ist die Reparatur unzumutbar (etwa nach mehr als 2 erfolglosen Versuchen), kann der VerkĂ€ufer auch eine Wandlung begehren. 

Anders als beim Privatverkauf eines Autos kann die GewÀhrleistung vom HÀndler nicht ausgeschlossen werden. Nach neuem GewÀhrleistungsrecht der EU-Richtlinien haftetet der HÀndler 2 Jahre.  

Der österreichische Gesetzgeber hat aber fĂŒr den Gebrauchtwagenmarkt Sonderkonditionen erlaubt: Meist wird die Haftung vertraglich auf ein Jahr beschrĂ€nkt. FĂŒr normale Verschleißteile (z.B. BremsbelĂ€ge) haftet auch der HĂ€ndler nicht. 

Bei wem liegt die Beweislast im Falle eines Mangels?

Bei der GewĂ€hrleistung beim Autokauf muss der VerkĂ€ufer fĂŒr MĂ€ngel aufkommen, die bereits bei Übergabe vorhanden waren. Entdeckt der KĂ€ufer einen Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe, dann muss der VerkĂ€ufer zunĂ€chst nachweisen, dass dieser bei der Übergabe noch nicht vorlag.

Kann er dies nicht nachweisen, muss er fĂŒr den Schaden aufkommen. Im Anschluss liegt die Beweiskraft beim KĂ€ufer, d.h. er muss nach 6 Monaten beweisen, dass der Schaden zum Zeitpunkt der Übernahme bereits vorhanden war. 

Umfang der Kfz-GewĂ€hrleistung – so sichern Sie sich ab!

Sichern Sie sich am besten hinsichtlich der GewĂ€hrleistung beim Privatverkauf beim Auto ab, um Ärger und Geld zu sparen. Fahren Sie den Wagen vor dem Kauf unbedingt Probe und lassen Sie bestenfalls einen Fachmann einen Blick draufwerfen. Ferner können Sie einen Ankauftest durchfĂŒhren.

Diese Tests werden von Autofahrerclubs wie dem ADAC angeboten. Setzen Sie immer einen schriftlichen Vertrag mit allen Nebenabreden und Zusagen auf, um Beweise zu haben. Listen Sie auch alle vorhandenen Fahrzeug-PrĂŒfberichte im Vertrag auf. 

Achtung bei VertrÀgen zwischen Privatpersonen

eines PrivatverkÀufers auf Kommission. In diesem Fall handelt es sich um einen Privatverkauf des Autos und die GewÀhrleistung kann ausgeschlossen sein. Wird ein Vertrag zwischen Privatpersonen geschlossen, ist die GewÀhrleistung meist ausgeschlossen.

HĂ€ufig befindet sich die Floskel „wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher GewĂ€hrleistung“ im Vertrag. PrĂŒfen Sie daher, wer im Vertrag als VerkĂ€ufer erscheint und welche Vereinbarungen hinsichtlich der GewĂ€hrleistung beim Privatverkauf beim Auto getroffen werden.

Privatverkauf eines Autos – GewĂ€hrleistung schriftlich festhalten!

Selbst wenn Sie sich dazu entscheiden, ein Auto ĂŒber Privatverkauf zu erwerben, sollten Sie alle Vereinbarungen zur GewĂ€hrleistung und Nebenabreden schriftlich im Kaufvertrag festhalten. Formulierungen wie beispielsweise „wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher GewĂ€hrleistung“, „besichtigt und Probe gefahren“ und „der KĂ€ufer hat den Zustand des Fahrzeugs begutachtet und zur Kenntnis genommen“ stellen einen GewĂ€hrleistungsausschluss dar. 

Um Probleme beim Kauf eines Gebrauchtwagens zu vermeiden, raten wir Ihnen einen Anwalt fĂŒr GewĂ€hrleistungsrecht zu kontaktieren. Eine kurze Beratung erhalten Sie bereits zu einem erschwinglichen Preis. Ansonsten können Sie folgende Schritte unternehmen: 

  • PrĂŒfen Sie, wer der VerkĂ€ufer des Fahrzeugs ist. Hierbei muss es sich um den EigentĂŒmer selbst oder einen VerfĂŒgungsberechtigten (Vollmacht notwendig) handeln. 
  • Verlangen Sie Nachweise, die den Zustand des Fahrzeugs belegen (Serviceheft, Pickerl-ÜberprĂŒfung).
  • Bringen Sie in Erfahrung, ob VerĂ€nderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden (z.B. Tuning) und lassen Sie sich diese in einem Einzelgenehmigungsbescheid geben. Dies ist fĂŒr polizeiliche Kontrollen wichtig.
  • Schauen Sie sich den Typenschein an, um die Vorbesitzer zu sehen. 
  • FĂŒhren Sie einen Ankauftest durch. 
  • Fahren Sie den Wagen Probe.   
  • Haben Sie Punkte entdeckt, die Ihnen hinsichtlich des Fahrzeugzustands wichtig sind, halten Sie diese schriftlich im Vertrag fest. 
  • MĂŒndliche Absprachen sind schwer nachweisbar, daher sollte diese unbedingt im Vertrag aufgenommen werden.  
Achtung!

Ein GewÀhrleistungsausschluss ist dann anfechtbar, wenn MÀngel arglistig verschwiegen wurden oder massive MÀngel vorhanden sind, die das Auto fahruntauglich machen. Arglistig verschwiegene, versteckte MÀngel sind auch beim Kfz-Privatverkauf unzulÀssig und schlimmstenfalls strafbar.   

Was kann man im Rahmen der GewÀhrleistung beim Privatverkauf beim Auto verlangen?

  1. Reparatur: Besteht GewĂ€hrleistung beim Privatverkauf beim Auto, kann man die Reparatur des Wagens erwarten. Der VerkĂ€ufer ist innerhalb der ersten 6 Monate dazu verpflichtet, das Auto zu reparieren, sofern die GewĂ€hrleistung nicht ausgeschlossen wurde oder der Mangel erst nach der Übernahme auftrat. 

2. Ersatz: DarĂŒber hinaus hat der VerkĂ€ufer die Möglichkeit, Ihnen ein gleichwertiges Auto anzubieten. Dies ist dann der Fall, wenn die Reparatur nicht möglich ist, verweigert wird oder bereits einmal fehlgeschlagen ist. In diesem Sinne darf das wirtschaftliche Interesse des HĂ€ndlers berĂŒcksichtigt werden; ein finanzieller Nachteil fĂŒr den VerkĂ€ufer ist nicht vorgesehen.  

3. Preisminderung: Hat der VerkÀufer kein gleichwertiges Auto im Fuhrpark, kann er eine Preisminderung anbieten. Allerdings wird dies in den meisten FÀllen vom KÀufer abgelehnt, da der Mangel die Sicherheit gefÀhrden kann oder das Fahrzeug fahruntauglich macht. 

4. Wandlung: Ist weder eine Reparatur oder Ersatz noch eine Preisminderung möglich, muss eine Wandlung des Kaufvertrags stattfinden. Hierbei wird der Vertrag rĂŒckgĂ€ngig gemacht und der KĂ€ufer erhĂ€lt den Kaufbetrag zurĂŒck. Der VerkĂ€ufer kann dem KĂ€ufer ein Benutzungsentgelt fĂŒr den Zeitraum der FunktionstĂŒchtigkeit des Fahrzeugs anrechnen. 

Arglistige TĂ€uschung ist kein Kavaliersdelikt

Jeder AutoverkĂ€ufer möchte sein Fahrzeug natĂŒrlich fĂŒr einen guten Preis verĂ€ußern, doch bei arglistiger TĂ€uschung hört der Spaß auf. Verschweigen Sie beim Privatverkauf keinesfalls die MĂ€ngel und hoffen darauf, dass verdeckte MĂ€ngel beim Kfz-Privatverkauf nicht entdeckt werden.

Sie können das Auto so viel polieren, waschen und gut riechen lassen, wie Sie möchten, doch hĂŒten Sie sich vor TĂ€uschungen und Unwahrheiten. Vertuschen Sie niemals einen Mangel an ihrem Wagen. Ein altbekannter Trick, um MotorengerĂ€usche zu vertuschen, ist das EinfĂŒllen von dickflĂŒssigem Öl. Doch Achtung, dies kann schnell nach hinten losgehen. Nachdem arglistige TĂ€uschung aufgedeckt wurde, ist der Kaufvertrag rĂŒckgĂ€ngig zu machen.

Er muss auch mit einer Anzeige wegen Betrug rechnen. Kamen Personen zu Schaden durch die arglistige TĂ€uschung hat es weitere – schlimmstenfalls strafrechtliche – Konsequenzen fĂŒr den VerkĂ€ufer. 

Gebrauchtwagengarantie und -versicherung in Österreich

Eine Gebrauchtwagengarantie ist ein zusĂ€tzlicher Vertrag, welcher Ihnen beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs auf freiwilliger Basis ĂŒbergeben werden kann. Viele KĂ€ufer wissen jedoch nicht, dass der Garantievertrag nicht mit dem AutohĂ€ndler abgeschlossen wird, sondern mit einem dritten Vertragspartner.

Tritt ein Schaden am Wagen auf, dann liegt in Österreich die Gebrauchtwagengarantie bei der Versicherung. Das Versicherungsunternehmen ĂŒbernimmt die externe Abwicklung sowie die EntschĂ€digung bei Anspruch auf Garantie. Hinsichtlich der Garantie bei Gebrauchtwagen gibt es in Österreich bei der Versicherung meist ein Problem:

Sie schließen eine Vielzahl an SchĂ€den aus und knĂŒpfen eine Schadensbehebung an zahlreiche Bedingungen. 

Auto aus Privatverkauf – RĂŒckgaberecht

Wie sieht es mit dem RĂŒckgaberecht beim Privatverkauf eines Autos aus? Wann kann ich mein Auto zurĂŒckgeben? PrivatverkĂ€ufer rĂ€umen kein 14-tĂ€giges Widerrufsrecht ein und mĂŒssen einen Gebrauchtwagen daher nicht zurĂŒcknehmen. Hinsichtlich des RĂŒckgaberechts beim Privatverkauf eines Autos gibt es leider nur wenige Möglichkeiten, wie Sie von einem Vertrag zurĂŒcktreten können. 

  • HaustĂŒrgeschĂ€ft: Ein Verbraucher kann innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurĂŒcktreten, wenn der Vertragspartner ein Unternehmer ist, die Anbahnung des GeschĂ€fts veranlasst hat und der Vertrag nicht in den GeschĂ€ftsrĂ€umen des Unternehmens abgeschlossen wurde. 
  • RĂŒcktrittsklausel
  • Lieferverzug: Kann der HĂ€ndler zum vereinbarten Zeitpunkt nicht liefern, dann gerĂ€t er in Verzug.
  • Preiserhöhung: Der Unternehmer darf das vereinbarte Entgelt innerhalb von 2 Monaten nicht erhöhen. Wurde hingegen ein Liefertermin von mehr als 2 Monaten vereinbart, gilt die Preisgarantie nicht. Erhöht sich der Preis des Fahrzeugs jedoch um mehr als 5%, können Sie innerhalb von einer Woche ab Kenntnisnahme vom Vertrag zurĂŒcktreten.   

Die oben genannten RĂŒcktrittsmöglichkeiten und Antworten auf die Frage „Wann kann ich mein Auto zurĂŒckgeben?“ gelten dabei lediglich fĂŒr den HĂ€ndlerkauf, nicht aber fĂŒr Privatverkauf eines Autos (RĂŒckgaberecht). 

RĂŒcknahme trotz GewĂ€hrleistungsausschluss

Eine FahrzeugrĂŒcknahme ist beim Privatverkauf meist sehr kompliziert und nur in wenigen FĂ€llen möglich. Bei GewĂ€hrleistungsausschluss haftet der VerkĂ€ufer nicht fĂŒr MĂ€ngel, die im Kaufvertrag genannt sind. Ebenso sind Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungserscheinungen keine SachmĂ€ngel.

Wann kann ich einen Autokauf rĂŒckgĂ€ngig machen? Einen Autokauf können Sie immer dann rĂŒckgĂ€ngig machen, wenn Sie als KĂ€ufer getĂ€uscht und MĂ€ngel arglistig verschwiegen wurden. In diesem Fall haben Sie AnsprĂŒche und der Kaufvertrag kann rĂŒckgĂ€ngig gemacht werden. Außerdem haben Sie als KĂ€ufer das Recht, Anzeige wegen Betrug bei der Polizei einzureichen

GewÀhrleistung Auto in Deutschland

Die Gesetzlage zur GewĂ€hrleistung beim Auto ist in Deutschland Ă€hnlich der GewĂ€hrleistung fĂŒr Autos in Österreich. Der VerkĂ€ufer muss dem KĂ€ufer ein mangelfreies Fahrzeug zur VerfĂŒgung stellen und alle vorhandenen MĂ€ngel nennen. Tritt ein Mangel auf, kann der KĂ€ufer sein Recht auf Behebung des Schadens geltend machen oder vom Kaufvertrag zurĂŒcktreten.

Die GewĂ€hrleistung fĂŒr ein Auto in Deutschland ist diesbezĂŒglich wie in Österreich. Er kann z. B. verlangen, dass der VerkĂ€ufer den Schaden behebt oder ggf. vom Kaufvertrag zurĂŒcktreten. Gleiches gilt auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens, wobei beim Privatverkauf beim Auto die GewĂ€hrleistung ausgeschlossen werden kann.

Der PrivatverkÀufer muss dies im Kaufvertrag vermerken. Die GewÀhrleistung gilt jedoch nicht bei gewöhnlichen Abnutzungserscheinungen (Bremsen, Reifen, Batterie).  

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