Gewährleistung Autoreparatur Österreich - Auf was sollte man achten?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Sie kommen erst aus der Autowerkstatt und haben innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Mangel behoben, doch dann tritt derselbe Mangel erneut auf? Besteht Gewährleistung auf Autoreparaturen in Österreich? Was muss ein Autohändler bei der Gewährleistung? Kann man von einem privaten Autokauf zurücktreten?
Der folgende Artikel gibt Aufschluss darüber, ob und inwieweit es Gewährleistung auf Reparaturen beim Auto in Österreich gibt und verdeutlicht dabei auch den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung bei der Kfz-Reparatur.
Welche Ansprüche bestehen bei der Gewährleistung bei Händlern und Herstellern? Wie lange hat man bei VW Garantie? Ferner erläutert er, was eine Gebrauchtwagengarantie ist und ob eine Gebrauchtwagengarantie Pflicht ist.
Inhaltsverzeichnis
- Die Vereinbarung einer Autoreparatur ist ein Werkvertrag, daher besteht auf die Autoreparatur in Österreich Gewährleistung.
- Ist die Leistung einer Werkstatt mangelhaft, hat der Kunde ein Recht auf Gewährleistung. Er muss der Werkstatt aber zunächst die Möglichkeit geben, den Fehler zu beheben.
- Der Kunde muss sich nicht mit Bemühungen und bloßen Versuchen der Werkstatt zufriedengeben; er hat ein Recht auf die vollständige und fachgerechte Reparatur des Fehlers.
- Bei der Gewährleistung einer Autoreparatur muss in Österreich die Frist von 2 Jahren eingehalten werden.
- Tritt nach dem Kauf eines Neuwagens ein Defekt am Auto auf, kann der Kunde diesen im Rahmen der Gewährleistungsfrist vom Vertragspartner beheben lassen. Auf das ausgetauschte oder repartierte Teil beginnt die Frist erneut für 2 Jahre zu laufen.
Gewährleistung beim Auto in Österreich
Ebenso wie auf Dienstleistungen und Produkte besteht auch beim Kauf eines Autos Gewährleistung in Österreich. Hat der Käufer ein mangelhaftes Fahrzeug bei einem Händler oder Hersteller gekauft, muss dieser im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für den Mangel haften.
Zusätzlich kann der Fall gegeben sein, dass der Hersteller oder Händler eine Garantieerklärung abgegeben hat. Allerdings muss diese explizit vom Hersteller oder Händler erteilt werden und hat nichts mit der Gewährleistung zu tun.
Bei der Garantie und Gewährleistung handelt es sich um völlig unterschiedliche Ansprüche. Die gesetzliche Gewährleistung für ein Auto ist in Österreich auf 2 Jahre beschränkt; für unbewegliche Sachen 3 Jahre und für bewegliche Sachen 2 Jahre.
Innerhalb dieses Zeitraums muss der Käufer einen Mangel an einem Neuwagen reklamieren. Bei einem Gebrauchtwagen gibt es Ausnahmeregelungen (siehe unten).
Gewährleistung bei Händler und Hersteller
Im Grunde genommen kann ein Händler und ein Hersteller Gewährleistung einräumen und müssen im Rahmen der gesetzlichen Frist für einen Mangel haften.
Die Gewährleistung muss jedoch nur der Vertragspartner dem Käufer einräumen, d.h. wurde ein Auto beim Händler gekauft, ist dieser verpflichtet, für den Mangel aufzukommen. Wurde es hingegen beim Hersteller direkt gekauft, ist der Hersteller der Ansprechpartner für jegliche Gewährleistungsansprüche.
Besteht nur Garantie und Gewährleistung bei Händler oder Hersteller? Nein, sowohl der Händler als auch der Hersteller können ein Garantieversprechen geben. Darüber hinaus kann es auch passieren, dass man ein Auto beim Händler kauft und einerseits Gewährleistungsansprüche hat und andererseits vom Hersteller zusätzlich ein Garantieversprechen erhält.
Nicht selten werden Käufer von Händlern mit dem Begriff „Garantie“ verwirrt und sind sich unsicher, wem gegenüber Sie die Ansprüche auf Gewährleistung für ein Auto in Österreich geltend machen sollen.
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Wann greift die Gewährleistung für Auto oder Reparatur nicht?
Allerdings greift die Gewährleistung beim Auto nicht immer, und zwar bei Verschleiß. Doch ab wann handelt es sich um Verschleiß und wann um einen Mangel?
Meist werden hierbei das Alter und die Laufleistung des Fahrzeugs betrachtet und geprüft, ob der Mangel dem Alter des Autos entspricht oder nicht. Einige Bauteile haben eine gewisse Laufleistung und sollten innerhalb dieser Zeit mangelfrei bleiben.
Was muss ein Autohändler bei der Gewährleistung?
Der Autohändler muss im Rahmen der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für Mängel an einem Neuwagen haften. Bei einem Gebrauchtwagen kann die Frist auf 1 Jahr reduziert werden, wenn der Tag der Erstzulassung mehr als ein Jahr zurückliegt.
Bevor der Käufer jedoch Gewährleistungsanprüche geltend machen kann, muss er dem Händler oder Hersteller die Möglichkeit einräumen, den Fehler zu beheben. Erst dann ist die Inanspruchnahme anderer Gewährleistungsbehelfe möglich; dies kann ein Austausch, eine Preisminderung oder die Wandlung des Vertrags sein.
Gewährleistung und Austausch – Wann gilt welcher Behelf?
Liegt ein Mangel vor, stellt sich zunächst die Frage, welche Ansprüche bestehen. Wann ist im Rahmen der Gewährleistung ein Austausch möglich?
Bevor es zum Austausch bei der Gewährleistung kommt, muss dem Händler zunächst die Möglichkeit der Verbesserung eingeräumt werden. Ist weder ein Austausch noch eine Reparatur bei der Gewährleistung möglich, so gibt es noch die Möglichkeit der Preisminderung oder der Wandlung.
Zunächst hat der Konsument einen Anspruch auf Verbesserung oder Austausch bei der Gewährleistung (primäre Behelfe). Bevor eine Preisminderung oder Wandlung (sekundäre Behelfe) möglich ist, muss der Übergeber eine Reparatur oder einen Austausch bei der Gewährleistung vornehmen. Die Reparatur wird nur dann nicht vorgenommen, wenn
- Verbesserung und Austausch unmöglich sind und für den Übergeber oder Übernehmer mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder Unannehmlichkeiten verbunden sind.
- Verbesserung oder Austausch verweigert wird oder nicht innerhalb der Frist erfolgt.
Gewährleistung für einen Gebrauchtwagen
Obschon die Gewährleistungsfrist für ein Auto in Österreich 2 Jahre beträgt, kann diese bei einem Gebrauchtwagen reduziert werden. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr reduziert werden, wenn der Tag der Erstzulassung mehr als ein Jahr zurückliegt.
Außerdem ist zu beachten, dass auf die normale Abnutzung keine Gewährleistung besteht, da es sich hierbei nicht um einen Mangel handelt. Wer gebrauchte Sachen erwirbt, muss mit gewissen Mangelerscheinungen rechnen und diese akzeptieren.
Allerdings müssen die Mängel der Abnützung dem Alter des Fahrzeugs entsprechen. Bei einem gebrauchten Auto gilt grundsätzlich, dass das Fahrzeug fahrbereit sowie verkehrs- und betriebssicher sein muss.
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Beweislastumkehr bei der Gewährleistung in Österreich
Obwohl es eine zweijährige Frist für die Gewährleistungsfrist auf ein Auto in Österreich gibt, ist die Beweislastumkehr für die Geltendmachung der Ansprüche wichtig.
Nach Ablauf der ersten 6 Monate kommt es im Rahmen der Gewährleistung in Österreich zur Beweislastumkehr, d.h. ab diesem Zeitpunkt muss der Käufer nachweisen können, dass der Mangel bei der Übergabe bereits vorlag.
Demgegenüber liegt die Beweislast innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe beim Verkäufer, sodass er nachweisen muss, dass der Mangel nicht bei der Übergabe vorhanden war.
Sofern ein Mangel bei Übergabe vorlag und dies im Falle einer Beweislastumkehr bei der Gewährleistung in Österreich nachgewiesen werden kann, hat der Käufer einen Anspruch.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Bei der Garantie und Gewährleistung handelt es sich um unterschiedliche Ansprüche. Die Garantie wird von Händlern und Herstellern freiwillig eingeräumt, wohingegen die Gewährleistung gesetzlich geregelt ist und bei einem Unternehmer-Konsumenten-Vertrag nicht ausgeschlossen werden darf.
Das Konsumentenschutzgesetz schützt den Käufer. Bei der Garantie räumt der Hersteller oder Händler Ihnen unter bestimmten Bedingungen ein Entgegenkommen im Reklamationsfall ein.
Hierfür erhalten Sie meistens einen Garantieschein. Die von den Händlern oder Herstellern bestimmten Bedingungen können großzügig ausgestaltet sein oder sie können so ausgelegt sein, dass der Käufer nicht viel davon hat.
Gewährleistung auf Reparaturen
In rechtlichem Sinne gilt die Vereinbarung einer Autoreparatur als Werkvertrag, wonach sich die Kfz-Werkstatt verpflichtet, die Reparatur des Fahrzeugs ordnungsgemäß durchzuführen. Wann besteht Gewährleistung auf Reparaturen?
Ist eine Leistung der Werkstatt mangelhaft, darf der Kunde Gewährleistungsansprüche geltend machen. Im Rahmen der Gewährleistung auf Reparaturen muss er der Werkstatt aber zunächst die Möglichkeit geben, den Fehler zu beheben.
Dies bedeutet aber auch, dass sich der Konsument nicht mit Bemühungen oder bloßen Versuchen der Werkstatt zufriedengeben muss. Er hat ein Recht auf eine vollständige und fachgerechte Reparatur des Fehlers.
Doch auch hier gibt es bei der Gewährleistung auf Reparaturen Einschränkungen, denn der Kunde kann Mängel nicht zeitlich unbegrenzt geltend machen; er muss sich an die zweijährige Frist halten. Selbst wenn der Kunde den Mangel nicht erkennt, kann danach kein Anspruch mehr geltend gemacht werden.
Darüber hinaus hat man auch auf die Reparatur eines Produkts innerhalb der Gewährleistung einen Anspruch. Wird eine Ware im Rahmen der Gewährleistung repariert, so hat der Käufer auf die Reparatur Gewährleistung und kann erneut Ansprüche geltend machen.
Das heißt weist ein Auto in der Gewährleistung in Österreich einen Mangel auf, kann das defekte Teil ausgetauscht oder repariert werden. Für den ausgetauschten oder reparierten Teil beginnt die Gewährleistung erneut zu laufen.
Wie sieht es mit der Garantie und Gewährleistung bei Kfz-Reparatur aus?
Zwischen Garantie und Gewährleistung ist bei Kfz-Reparatur zu unterscheiden. Die Garantie ist freiwillig, sodass Dauer und Umfang vom Hersteller oder Händler bestimmt wird. Die Gewährleistung ist hingegen gesetzlich geregelt.
Verliert man seinen Anspruch auf Gewährleistung und Garantie, wenn man sein Fahrzeug in einer freien Werkstatt warten lässt. Die Gewährleistung kann man grundsätzlich nicht verlieren, einzig die Garantie kann an gewisse Bedingungen gebunden sein.
Meist möchten Hersteller, dass der Wagen in Vertragswerkstätten repartiert und gewartet wird. Prinzipiell darf eine freiwillige Garantieleistung von Bedingungen abhängig gemacht werden, daher kann vom Händler oder Hersteller in den Garantievereinbarungen verlangt werden, dass alle Wartungs- und Reparaturarbeiten in einem Vertragsbetrieb der eigenen Marke erfolgen müssen. Widrigenfalls können die Garantieansprüche verloren gehen.
Was ist eine Gebrauchtwagengarantie?
Einige Autokäufer entscheiden sich bewusst gegen den Kauf eines Gebrauchtwagens von privat, da sie durch einen Händler Garantie und Gewährleistung auf den Wagen haben möchten. Doch was ist eine Gebrauchtwagengarantie?
Beim Händlerkauf sind Garantieleistungen meist im Kaufpreis enthalten oder kann zusätzlich erworben werden.
Allerdings sollte man explizit prüfen, ob man eine Garantieerklärung erhalten hat. Eine Gebrauchtwagengarantie ist nicht mit der Gewährleistung auf ein Auto zu verwechseln, denn die Garantie ist eine freiwillige Verpflichtung des Händlers.
Der Umfang und die Leistung können je nach Händler sehr unterschiedlich sein. In einigen Fällen umfasst eine Gebrauchtwagengarantie lediglich bestimmte Fahrzeugteile und Montage- und Materialkosten sind gegebenenfalls nicht abgedeckt.
Wie lange hat man Garantie auf einen Gebrauchtwagen?
Die gesetzliche Gewährleistung gibt dem Autokäufer 1-2 Jahre die Sicherheit, das Fahrzeug bei einem auftretenden Mangel reparieren zu lassen.
Innerhalb dieser Zeit muss der Händler für den Mangel haften und die Gewährleistung beim Auto kann nicht ausgeschlossen werden. Anders ist es bei der Garantie, denn hierbei handelt es sich nicht um eine gesetzliche Regelung, sondern eine freiwillige Vereinbarung.
Demnach kann die Garantie für einen Gebrauchtwagen zwischen 1 bis 5 Jahren betragen. Dies ist abhängig von den Garantievereinbarungen. Bedenken Sie aber, dass die Garantieleistung keineswegs die Gewährleistungsansprüche verdrängt.
Bekannte Schäden, bei denen die Gewährleistung greift, sind häufig Schäden an Motor oder Getriebe.
Was kostet eine Gebrauchtwagengarantie für Händler?
Um sich ausreichend vor unerwarteten Reparaturkosten abzusichern, kann eine Gebrauchtwagengarantie vom Händler sinnvoll sein.
Selbstverständlich ist dies auch von den Vereinbarungen in der Gebrauchtwagengarantie abhängig, daher sollten Käufer stets prüfen, welche Vorteile sie ihnen letztendlich gibt. Die Kosten für eine Gebrauchtwagengarantie liegen zwischen 100 bis 250 Euro. In einigen Fällen ist die Gebühr schon im Kaufpreis enthalten.
Wie lange hat man bei VW Garantie?
Ob Jahreswagen oder Gebrauchter – VW bietet für Neuwagen und Gebrauchtwagen unterschiedliche Garantien und erläutert diese ausführlich auf der Unternehmenswebseite. Für einen Gebrauchtwagen erteilt VW eine Garantie, sofern dieser gewisse Voraussetzungen erfüllt; beispielsweise muss der Wagen zwischen 2 und 8 Jahren alt sein und darf nicht mehr als 200.000 km gefahren worden sein.
Gebrauchtwagengarantien bei VW sind sowohl für Einzelabnehmer und Großkunden als auch Privatkunden. Wie lange hat man bei VW Garantie? Bei einem Jahreswagen erhalten Sie bis zu 5 Jahre Garantie, wobei die meisten Jahreswagen bereits beim Kauf über eine Neuwagen-Anschlussgarantie verfügen.
Inbegriffen sind ein Rundumschutz vor unerwarteten Reparaturkosten entsprechend der vorgesehenen Garantievereinbarungen.
Für Neuwagen vergibt VW eine Garantie von 2 Jahren, allerdings kann diese auf Wunsch um 5 Jahre verlängert werden. Beim Kauf können Sie sich für den entsprechenden Garantieschutz entscheiden.
Ist eine Gebrauchtwagengarantie Pflicht?
Eine Gebrauchtwagengarantie ist keine Pflicht und anders als die gesetzliche Gewährleistung nicht rechtlich vorgeschrieben.
Nichtsdestotrotz bieten die meisten Händler eine Gebrauchtwagengarantie an, die häufig im Kaufpreis enthalten ist oder zusätzlich erworben werden kann.
Jedoch müssen in der Gebrauchtwagengarantie keine Reparaturkosten enthalten sein. Welche Kosten letztendlich abgedeckt sind, können Sie der Garantievereinbarung entnehmen.