Gewährleistung beim Auto - Was fällt darunter?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Worin besteht der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung beim Auto? Welchen Umfang hat die Kfz-Gewährleistung? Wer einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen kauft, möchte wissen, was unter die Gewährleistung beim Auto fällt.
Hierbei ist es auch wichtig, ob das Fahrzeug von privat oder vom Händler erworben wurde. Unter Umständen kann ein Gewährleistungsausschluss vereinbart werden.
Im folgenden Artikel beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um das Thema Gewährleistung beim Auto und gehen dabei auch auf das Rückgaberecht beim Privatverkauf eines Autos ein und erklären, wann die Bezeichnung „wie besichtig und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ gültig ist.
Inhaltsverzeichnis
- Die Gewährleistung auf ein Auto beträgt in Österreich 2 Jahre, sofern es als Neuwagen vom Händler erworben wurde.
- Beim Privatverkauf kann die Gewährleistung für das Auto ausgeschlossen werden.
- Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr reduziert werden, wenn der Tag der Erstzulassung mehr als ein Jahr zurückliegt.
- Der Verschleiß gewisser Bauteile (z.B. Reifen, Keilriemen) ist nicht durch die Gewährleistung abgedeckt.
- Es ist strikt zwischen Garantie und Gewährleistung beim Auto zu unterscheiden; es handelt sich um unterschiedliche Ansprüche.
Gewährleistung beim Auto – Was tun?
Wer ein Auto kauft, kontrolliert dies meist eingehend auf Mängel oder zieht einen Fachmann zurate. Doch nicht immer sind alle Mängel unmittelbar erkennbar, sodass sich schnell die Frage nach der Gewährleistung beim Auto stellt.
Somit kann es kurz nach dem Autokauf vorkommen, dass das Auto Mängel aufweist. Was nun? Schnell tauchen die Begriffe Garantie und Gewährleistung auf. Muss der Verkäufer für den Mangel haften oder nicht? Was heißt Gewährleistung beim Auto genau?
Kann ein Händler auch die Gewährleistung beim Auto ausschließen? Im Schadensfall kommen den Betroffenen zahlreiche Fragen in den Sinn, deswegen haben wir im Folgenden die Fragen für Sie beantwortet.
Gewährleistung beim Auto – Wie lange besteht Gewährleistung?
In Österreich besteht auf bewegliche und unbewegliche Sachen Gewährleistung, wobei die Frist für bewegliche Sachen 2 Jahre beträgt.
Als beweglich gelten Sachen, die ohne Verletzung ihrer Substanz bewegt werden können. Ein Auto gilt per Definition als bewegliche Sache und hat demnach beim Kauf eines Autos eine Gewährleistung von 2 Jahren.
Zusätzlich kann der Händler und/oder der Hersteller dem Käufer ein Garantieversprechen einräumen, allerdings ist dieses im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung nicht verpflichtend. Um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, ist es wichtig, ob der Mangel bereits bei Übergabe vorlag oder nicht.
Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe auf, spricht man von einem versteckten Mangel und der Verkäufer muss für den Mangel haften. Nach Ablauf der 6 Monate gilt die Beweislastumkehr, d.h. ab diesem Zeitpunkt muss der Käufer nachweisen können, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war.
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Gewährleistung beim Auto - Was fällt darunter?
Im Grunde genommen fallen alle Mängel am Fahrzeug unter die Gewährleistung beim Auto, allerdings ist der Verschleiß ausgeschlossen. Wann handelt es sich um einen Mangel und wann um Verschleiß?
Hierfür nehmen Händler meist die Laufleistung und das Alter des Autos in die Prüfung, d.h. man geht davon aus, dass einige Bestandteile nach einer gewissen Laufzeit verschleißen.
Sollten Bauteile demnach nach einer hohen Laufleistung einen Defekt aufweisen, geht man von Verschleiß aus. Der Verschleiß ist nicht in der Gewährleistung für ein Auto inbegriffen.
Wann besteht keine Gewährleistung auf ein Auto? - Gewährleistungsausschluss
Kann ein Autohändler die Gewährleistung ausschließen? Nein, grundsätzlich kann ein Händler die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen, wenn es sich um einen Konsumenten-Unternehmer-Vertrag (B2C) handelt.
Der Konsument ist durch das Konsumentenschutzgesetz geschützt. Allerdings ist es bei einem Unternehmer-Unternehmer-Vertrag (B2B) möglich, die Gewährleistung beim Auto zu reduzieren oder auszuschließen.
Allerdings ist dies auch nur bis zu einer gewissen Grenze möglich. Einen vollständigen Ausschluss der Gewährleistung ist nur beim Privatverkauf möglich, doch auch hierbei muss der Käufer die Möglichkeit haben, auf den Vertrag Einfluss zu haben.
Der Gewährleistungsausschluss muss zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt werden.
Beweislastumkehr bei der Gewährleistung in Österreich
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, allerdings gilt nach Ablauf der ersten 6 Monate die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung in Österreich. Das heißt bis zu diesem Zeitpunkt liegt die Beweislast zunächst beim Verkäufer; er muss nachweisen, dass der Mangel nicht bei Übergabe vorhanden war.
Nur dann muss er für den Mangel nicht haften. Nach Ablauf der 6 Monate kommt es zur Beweislastumkehr bei Gewährleistung in Österreich und der Käufer muss nachweisen können, dass der Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war.
Sofern ein Mangel bei Übergabe vorlag und dies im Falle einer Beweislastumkehr bei der Gewährleistung in Österreich nachgewiesen werden kann, hat der Käufer einen Anspruch auf Gewährleistung.
Was muss ein Autohändler bei der Gewährleistung?
Der Autohändler muss im Rahmen der Gewährleistungsfrist 2 Jahren für jegliche Mängel an einem Neuwagen haften. Bei Gebrauchtwagen kann die Frist auf 1 Jahr reduziert werden, wenn der Tag der Erstzulassung mehr als ein Jahr zurückliegt.
Bevor der Käufer allerdings Ansprüche geltend machen kann, muss er dem Händler oder Hersteller die Möglichkeit einräumen, den Fehler zu beheben. Erst danach kann er andere Gewährleistungsbehelfe in Anspruch nehmen; dies kann ein Austausch, eine Preisminderung oder die Wandlung des Vertrags sein.
Bei einem Auto wird jedoch sehr selten ein Austausch vorgenommen und zur Wandlung des Vertrags kommt es meist nur bei verschwiegenen Mängeln (z.B. nicht verkehrssicher) oder arglistiger Täuschung.
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Gewährleistung für einen Gebrauchtwagen
Grundsätzlich beträgt die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen in Österreich 2 Jahre, doch bei gebraucht beweglichen Sachen kann sie auf ein Jahr reduziert werden.
Demnach kann sie auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens auf ein Jahr reduziert werden, wenn der Tag der Erstzulassung mehr als ein Jahr zurückliegt. Ein Gewährleistungsausschluss ist für Händler nicht möglich. Jedoch kann beim Privatverkauf die Gewährleistung ausgeschlossen werden, sofern dies explizit mit dem Vertragspartner ausgehandelt wird.
Eine Erwähnung in den AGB oder ein kurzer Vermerk ist unzulässig, der Käufer muss die Möglichkeit haben, den Vertrag zu beeinflussen.
Wann besteht kein Anspruch auf Gewährleistung bei Auto?
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass auf eine gängige Abnutzung keine Gewährleistung besteht. Trotzdem stellt sich für Käufer immer wieder die Frage, was als Verschleiß gilt. Von Verschleiß spricht man beim Gebrauchtwagen dann, wenn ein Bauteil durch den Gebrauch abgenutzt ist und deswegen erneuert werden muss.
Bei der Bewertung, ob es sich um einen Verschleiß handelt, werden auch die individuellen Umstände berücksichtigt. Was bei einem Neuwagen häufig als Sachmangel bewertet wird und somit durch die Gewährleistung fürs Auto abgedeckt ist, gilt bei einem Gebrauchtwagen mit hoher Laufleistung meist schon als Verschleiß.
Wer gebrauchte Dinge erwirbt, muss in gewisser Maßen mit altersbedingter Abnutzung rechnen. Dennoch muss das gebrauchte Auto grundsätzlich fahrbereit sowie verkehrs- und betriebssicher sein.
Bei Autos zählen folgende Bauteile zu den gängigen Verschleißteilen:
- Reifen
- Zahn- und Keilriemen
- Bremsbeläge und -scheiben
- Autobatterie
Welche Rechte habe ich im Rahmen der Gewährleistung für ein Auto
Sollten Sie einen Mangel am Fahrzeug festgestellt haben, dann wenden Sie sich unmittelbar an den Vertragspartner. Entscheidend ist dabei, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Zunächst muss der Käufer dem Händler die Möglichkeit geben, den Fehler zu beheben. Erst dann gelten die anderen Rechtsbehelfe.
Hierbei ist es wichtig, dass Sie die Reparatur nicht in einer anderen Werkstatt in Auftrag geben, ohne den Händler darüber zu informieren. Sollte der zweite Reparaturversuch (siehe Gewährleistung bei Autoreparatur) fehlschlagen oder der Verkäufer sich weigern, das Auto zu reparieren, hat der Käufer im Rahmen der Gewährleistung fürs Auto einen Anspruch auf weitere Entschädigungsleistungen.
Diese sind folgende Leistungen:
- Wandlung: Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten.
- Preisminderung
- Gegebenenfalls Schadenersatz
Gewährleistung für Dieselpartikelfilter beim Gebrauchtwagen
Oftmals ist die Sachlage bezüglich der Gewährleistung eines Dieselpartikelfilters beim Gebrauchtwagen unklar und nicht selten enden Streitigkeiten zwischen Verkäufern und Käufern vor Gericht.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass ein Fahrzeug mit Dieselpartikelfilter nicht als mangelhaft gilt, weil durch den reinen Kurzstreckenbetrieb zu häufigen Überlandfahrten im Zuge der Reinigung des Filters kommt. Hinsichtlich der Gewährleistung ist ein Gebrauchtwagen mit Dieselpartikelfilter aber dann mangelhaft, wenn der Filter bereits bei Kauf vollständig verstopft ist und daher die Funktion nicht gegeben ist.
Sollte sich der Filter jedoch erst nach der Übergabe des Fahrzeugs verstopfen, weil der Käufer überwiegend Kurzstrecken fährt, besteht keine Gewährleistung für den Dieselpartikelfilter des Gebrauchtwagens. Hierbei handelt sich um einen typischen Verschleiß.
„Wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ – Gewährleistung Privatverkauf
Der Händler ist nicht dazu berechtigt die Gewährleistung auszuschließen, aber beim Privatverkauf kann ein Gewährleistungsausschluss ausgehandelt werden. Meist findet sich im Kaufvertrag die Formulierung „wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“.
Doch ist diese Klausel tatsächlich ausreichen, um die Gewährleistung auszuschließen? Ja, mit dieser Formulierung kann ein rechtlich sicherer Ausschluss ausgehandelt werden. Allerdings muss der Käufer auf diesen Vereinbarung Einfluss haben können und dementsprechend eine Ankreuzmöglichkeit im Vertrag gegeben sein.
Eine Nennung in den AGB ist nicht ausreichen. Folgende Formulierungen wären für einen Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf zulässig:
Dies könnte wie folgt aussehen:
- Käufer und Verkäufer vereinbaren den Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche.
- Wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Die Klausel „wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ ist jedoch für Händler unzulässig. Gemäß des Konsumentenschutzgesetzes kann die gesetzliche Gewährleistung bei einem Konsumenten-Unternehmer-Kaufvertrag nicht ausgeschlossen werden.
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Privatverkauf Auto – Rückgaberecht
Ob ein Rücktrittsrecht beim Privatverkauf eines Autos möglich ist, ist rechtlich geregelt. Grundsätzlich räumen aber Privatverkäufer kein 14-tägiges Widerrufsrecht ein und müssen einen Gebrauchtwagen nicht zurücknehmen.
Es gibt verschiedene Arten des Rücktrittsrechts, die sich nach der Art des Kaufs unterscheiden – Händler, privat oder online. Dabei gibt es verschiedene Arten von Rücktrittsrecht, die sich je nach der Kaufart – beim Händler, privat sowie online – unterscheiden.
Das Rücktrittsrecht beim Privatverkauf eines Autos ist nicht automatisch gegeben. Prinzipiell gilt das Widerrufs- und Rücktrittsrecht eines Autos nur beim Privatkauf bei einem Unternehmen und demnach einem Händler. Erfolgt der Verkauf unter Privatleuten als reiner Privatverkauf eines Autos gibt es kein Rücktrittsrecht.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung beim Auto?
Bei der Garantie und der Gewährleistung handelt es sich um völlig unterschiedliche Ansprüche, die einerseits gesetzlich geregelt sind oder auf freiwilliger Basis beruhen. Die Gewährleistung ist rechtlich geregelt und darf vom Händler keinesfalls ausgeschlossen werden, wohl aber von einem Privatverkäufer.
Die Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers. Ferner ist eine Garantie nicht immer kostenlos, wohingegen die Gewährleistung kostenfrei ist. Die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung beim Auto im Überblick:
- Gewährleistung ist rechtlich geregelt und Garantie ist eine freiwillige Leistung.
- Im Gegensatz zur Garantie ist die Gewährleistung verpflichtend und darf nicht ausgeschlossen werden.
Welche Leistungen ein Garantieversprechen beinhaltet ist von Händler zu Händler bzw. Hersteller zu Hersteller verschieden. Haben Sie sowohl Garantie als auch Gewährleistung auf Ihr Auto, dann können Sie im Schadenfall wählen und die Entschädigung, mit den besseren Bedingungen wählen.
Vorausgesetzt der Mangel trat innerhalb der Garantie- und Gewährleistungsfrist auf. Insbesondere wenn der Mangel nach 6 Monaten auftritt und die Beweislastumkehr gilt, kann es sinnvoll sein, Garantieansprüche geltend zu machen. Somit umgehen Sie die Beweisführung im Rahmen der Gewährleistung und müssen nicht nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorlag.
Wie lange besteht Garantie auf einen Gebrauchtwagen?
Auf relativ neue Gebrauchtwagen und Neuwagen lohnt sich die gesonderte Garantie meist nicht, da das Auto noch von der Neuwagengarantie profitiert. Die meisten deutschen Autohersteller bieten 2 Jahre Gewährleistung auf ein Auto und übernehmen kostenlos die Reparatur bestimmter Mängel. Allerdings sind auch hier Verschleißteile ausgeschlossen. Asiatische Autohersteller geben sogar bis zu 7 Jahren Garantie.