Gewährleistung beim Handy - Was Sie darüber wissen sollten
- Redaktion Anwaltfinden.at
Ärgerlich, wenn das geliebte Smartphone aus der Hand rutscht oder einen Defekt aufweist. Wie sieht es mit der Gewährleistung beim Handy aus? Das Smartphone ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken – sei es zum Navigieren, die schnelle Internetrecherche oder die private und geschäftliche Kommunikation. Doch was machen, wenn das Display kaputt ist?
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung beim Handy? Wann hat man Anspruch auf Austausch bei der Gewährleistung beim Smartphone und besteht Garantie auf den Handy-Akku?
Im folgenden Artikel möchten wir alle Fragen zum Thema „Gewährleistung für ein Handy“ klären und dabei auch erläutern, ob Garantie besteht, wenn das Handy runtergefallen ist oder ob möglicherweise Gewährleistung auf ein Handy-Display besteht.
- Ebenso wie auf andere bewegliche Sachen beträgt die Gewährleistung für ein Handy 2 Jahre.
- Zusätzlich kann der Verbraucher über den Hersteller Garantieansprüche geltend machen.
- Feucht-, Bruch- und Sturzschäden sind nicht Teil der Herstellergarantie oder Gewährleistung beim Handy.
- Möchte man sein Smartphone vor jeglichen Schäden absichern, sollte man eine Handyversicherung abschließen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen.
Inhaltsverzeichnis
Gewährleistung beim Handy in Österreich
Gemäß Gewährleistungsgesetz ist der Händler dafür verantwortlich, bei Übergabe eine fehlerfreie Ware dem Kunden zu überreichen. Ist dies nicht der Fall, muss er für die mangelhafte Ware haften und dem Kunden Austausch, Reparatur, Preisminderung oder eine Gewährleistung Wandlung gewähren.
Die gesetzliche Gewährleistung für bewegliche Sachen beträgt in Österreich 2 Jahre, demnach ist die Gewährleistung auf ein Handy ebenfalls 2 Jahre. Nur bei gebraucht beweglichen Sachen, darf der Händler die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren auf ein Jahr reduzieren.
Beim Privatverkauf darf zwischen Privatpersonen ein Gewährleistungsausschluss vereinbart werden.
Tritt innerhalb der ersten 6 Monate ein Mangel am Handy auf, nimmt man an, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt, der bereits bei Übergabe vorhanden war. Die Beweislast liegt innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe beim Verkäufer.
Erst ab dem 7. Monat gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
Sollte der Käufer einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung vornehmen, dann beginnt die Gewährleistungsfrist für das ausgetauschte Gerät erneut für 2 Jahre zu laufen. Erfolgt eine Reparatur während der Gewährleistung, dann beginnt die Frist nur für den reparierten Teil erneut zu laufen.
Besteht Gewährleistung für das Handy-Display?
Ob Gewährleistung auf das Handy-Display besteht oder nicht, ist abhängig von der Ursache des Schadens. Es besteht keine Gewährleistung auf das Handy-Display, wenn dieses durch einen Sturz geschädigt wurde oder aufgrund eines Wasserschadens bzw. Feuchtigkeitsschaden nicht mehr funktionstüchtig ist.
In diesem Fall kann die Gewährleistung das Handy-Display nicht decken, möglicherweise übernimmt aber eine Handyversicherung die Reparatur für den Schaden.Handelt es sich jedoch um ein nicht funktionsfähiges Display, welches nicht aufgrund eines Sturzes oder Feuchtigkeitsschaden einen Defekt aufweist, dann besteht Gewährleistung auf das Handy-Display, da es sich um einem Verarbeitungs- oder Materialmangel handelt.
Um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, müssen Sie sich an den Händler wenden. Für Garantieansprüche wenden Sie sich an den Hersteller.
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Reparatur und Austausch bei der Gewährleistung für ein Handy
Was steht mir als Konsument im Rahmen der Gewährleistung für ein Handy zu? Im Gewährleistungsfall können Sie folgende Ansprüche geltend machen, wenn Ihr Handy einen Mangel aufweist:
- Reparatur oder Austausch bei Gewährleistung: Der Verkäufer muss das Handy gegen ein mangelfreies Gerät austauschen oder eine Reparatur des Handys (Mangelbeseitigung) vornehmen.
- Ist Reparatur und Austausch bei Gewährleistung nicht möglich, haben Sie ein Recht auf Gewährleistung Wandlung oder Preisminderung.
Darüber hinaus können Sie auch ein mangelfreies Ersatzgerät verlangen, das den üblichen Verkaufsbedingen entspricht. Bevor Sie als Käufer jedoch eine Preisminderung oder eine Wandlung verlangen können, müssen Sie dem Verkäufer die Chance der Verbesserung einräumen. Er hat hierbei zwei Reparaturversuche, erst danach können Sie eine Wandlung fordern.
Gewährleistungsansprüche geltend machen
Beim Handy besteht Gewährleistung neben der Herstellergarantie, sodass der Verbraucher immer die Wahlmöglichkeit hat, welche Ansprüche er geltend machen möchte. Die Entscheidung ist dabei abhängig vom Mangel und den Garantiebedingungen. Außerdem ist es entscheidend, wann der Mangel auftrat.
Tritt dieser innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe auf, können Gewährleistungs- oder Garantieansprüche geltend gemacht werden. Tritt der Mangel jedoch nach 6 Monaten auf, muss der Käufer beweisen können, dass der Mangel bei Übergabe vorlag.
Daher kann es einfacher sein, Garantieansprüche beim Hersteller geltend zu machen. Sollten Sie jedoch einen Gerätetausch über den Hersteller durchführen, dann haben Sie keine Gewährleistungsansprüche beim Händler mehr.
Beispiel:
Angenommen das Handy muss im 3. Monat nach dem Kauf getauscht werden. Machen Sie nun Gewährleistungsansprüche beim Händler geltend, verlängert sich die Frist für das ausgetauschte Gerät erneut für 12 Monate. Wird der Austausch jedoch über den Hersteller im Rahmen der Garantie durchgeführt, dann bleibt der Garantiezeitraum von 12 Monaten bestehen und es können anschließend keine Gewährleistungsansprüche über den Händler geltend gemacht werden.
Was versteht man unter Herstellergarantie?
Bei der Herstellergarantie übernimmt der Hersteller für einen gewissen Zeitraum die Reparatur oder den Austausch des Handys.
Die Garantie verspricht, dass das Handy in einem gewissen Zeitraum fehlerfrei funktioniert. Abhängig vom Hersteller besteht zwischen 12 und 24 Monaten Garantie für Material- und Herstellungsfehler des Smartphones.
Anders als bei der Gewährleistung beim Handy beginnt die Garantie nach Reparatur oder Austausch nicht erneut zu laufen.
Garantie beim iPhone
Die Garantie für ein iPhone beträgt 12 Monate und verspricht, dass das Handy und dessen Originalzubehör bei einem normalen Gebrauch während der Garantie keine Material- oder Verarbeitungsmängel aufweist.
Ferner besteht für das Ladekabel oder den integrierten Akku eines iPhone-Handys eine Garantie von 12 Monaten. Inbegriffen im Garantieservice ist ein kostenloser Telefon-Support für 3 Monate. Innerhalb der Garantiezeit verpflichtet sich Apple das defekte Teil zu reparieren oder nach eigenem Ermessen auszutauschen oder den Kaufpreis zu erstatten.
Grundsätzlich sind alle Defekte, die während der Garantie am iPhone-Handy auftreten und nicht durch äußere Einflüsse entstanden sind, abgedeckt. Normale Abnutzung, Defekte und Schäden, die aufgrund von Ausrüstung entstehen oder durch Fehlbedienung, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfälle hervorgerufen werden, sind nicht durch die iPhone-Handy-Garantie abgedeckt.
Das reparierte oder ausgetauschte iPhone behält die bisherige Garantiedauer; zusätzlich erhält es jedoch 90 Tage Garantie.
Handy-Garantie bei Samsung
Die Garantie für ein Samsung-Handy beträgt 24 Monate und garantiert, dass das Smartphone und dessen Zubehör bei einem normalen Gebrauch innerhalb der Garantie keine Material- oder Verarbeitungsmängel aufweist.
Überdies besteht auf das Ladekabel, den Akku und das Headset eines Samsung-Handys eine Garantie von 6 Monaten. Auf integrierte Akkus besteht 12 Monate Garantie beim Samsung-Handy.
Samsung verpflichtet sich dabei das defekte Teil zu reparieren oder nach eigenem Ermessen auszutauschen. Prinzipiell sind alle Mängel, die während der Garantie am Samsung-Handy auftreten und nicht durch äußere Einflüsse entstanden sind, abgedeckt.
Nicht abgedeckt sind wiederum eine normale Abnutzung, Defekte und Schäden, die aufgrund von Ausrüstung entstanden sind oder durch Fehlbedienung, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfälle verursacht wurden.
Außerdem sind Kratzer bzw. Oberflächenschäden bei normaler Nutzung nicht in der Samsung-Handy-Garantie inbegriffen.
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Garantie beim Huawei Handy
Die Garantie für ein Huawei-Handy beträgt 24 Monate und garantiert, dass das Handy und dessen Zubehör bei einem normalen Gebrauch im Garantiezeitraum keine Material- oder Verarbeitungsmängel aufweist.
Darüber hinaus besteht für das Ladekabel oder den Akku eines Huawei-Handys eine Garantie von 6 Monaten; auf Kopfhörer 3 Monate. Die Firma verpflichtet sich dabei das defekte Teil zu reparieren oder nach eigenem Ermessen auszutauschen.
Grundsätzlich sind alle Defekte, die während der Garantie am Huawei-Handy auftreten und nicht durch äußere Einflüsse entstanden sind, abgedeckt. Nicht abgedeckt sind hingegen normale Abnutzung, Defekte und Schäden, die aufgrund von Ausrüstung entstehen und durch Fehlbedienung, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfälle entstehen.
Überdies sind Kratzer bzw. Oberflächenschäden bei normaler Nutzung und Softwaredefekte nicht in der Huawei-Handy-Garantie inbegriffen.
Besteht Garantie auf den Handy-Akku?
Die Garantiezeit für die meisten Handys ist relativ großzügig auf 24 Monate angesetzt, doch wie sieht es mit der Garantie für einen Handy-Akku aus?
Im Rahmen der Garantiezeit sorgt der Hersteller meist für einen Austausch oder eine kostenlose Reparatur. Um die Ansprüche der Garantie für einen Handy-Akku einzufordern, muss man sich meist nur mit dem Hersteller in Verbindung setzen.
Wann Hersteller einen Akku als defekt einschätzen und die Reparatur oder den Austausch übernehmen, kann nicht immer konkret beantwortet werden, daher sollten man es einfach nach Rücksprache mit dem Kundendienst des Herstellers einschicken und prüfen lassen.
Habe ich Garantie bei einem kaputten Handy-Display?
Wer durch äußere Einflüsse sein Handy-Display beschädigt, erhält leider keinen Ersatz, wenn er keine Handyversicherung abgeschlossen hat. Doch auch bei einer Versicherung sind nicht alle Schäden abgedeckt.
Die Displayreparatur fällt weder unter die Gewährleistung noch unter die Garantie. Demnach hat man keine Garantie auf ein kaputtes Handy-Display, sofern der Schaden durch Feuchtigkeit oder einen Sturz verursacht wurde.
Insbesondere bei einem hochwertigen Smartphone kann eine Handyversicherung als Garantie für ein kaputtes Handy-Display ratsam sein. Nur ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann ein teures Gerät aus den Händen gleiten lassen und es in elektronischen Schrott verwandeln. Doch auch hierbei ist Vorsicht geboten, denn nicht jeder Versicherungsanbieter versichert den Displayschaden.
Habe ich Garantie, wenn das Handy runtergefallen ist?
Nicht inbegriffen in der Garantie und Gewährleistung sind Sturz- und Bruchschäden. Demnach hat der Verbraucher keine Garantie, wenn das Handy runtergefallen ist.
Wer hingegen sein Smartphone ausreichend absichern möchte, sollte eine Handyversicherung abschließen. Die meisten Versicherungen übernehmen Sturz- und Bruchschäden und gewähren Garantie, wenn das Handy runtergefallen ist und das Display zerstört wurde.
Allerdings sollten Sie vor Vertragsabschluss unbedingt die Versicherungsbedingungen prüfen und sichergehen, dass die entsprechenden Schäden gedeckt sind.
Ist eine Handyversicherung sinnvoll?
Da Verbraucher beim Kauf eines Handys durch die gesetzliche Gewährleistung und die Herstellergarantie abgesichert sind, stellt sich häufig die Frage, ob eine Handyversicherung sinnvoll ist. Allerdings ist der häufigste Schaden nicht durch die Garantie und die Gewährleistung abgesichert.
Gemeint ist der Sturz- und Bruchschaden, wobei insbesondere Schäden am Display entstehen. Es besteht weder Garantie, wenn das Handy runtergefallen ist, noch Gewährleistung für das Handy-Display.
Somit kann man sich nicht auf die Gewährleistung oder Garantie beim kaputten Handy-Display verlassen. Ebenso sind Feuchtigkeitsschäden nicht in der Gewährleistung für ein Handy inbegriffen, denn hier kann man nur Ansprüche geltend machen, wenn das Smartphone eigentlich wasserdicht sein sollte, es aber offensichtlich nicht war.
Nichtsdestotrotz gibt es auch bei der Handyversicherung einige Ausnahmen, allerdings ist dies für den Einzelfall zu prüfen.
Wer sein Smartphone für alle Schäden absichern möchte, sollte daher unbedingt eine Handyversicherung abschließen.