Gewährleistung für Kleidung in Österreich - Das sollten Sie beachten
- Redaktion Anwaltfinden.at
Gibt es in Österreich auch Kleidung Gewährleistung? Wann ist ein Austausch im Rahmen der Gewährleistung gerechtfertigt? Wie lange dauert die gesetzliche Gewährleistung?
Im folgenden Artikel erläutern wir Ihnen, ob Anspruch auf Gewährleistung bei Kleidung besteht und wann man im Rahmen der Gewährleistung Geld zurückerhält.
Insbesondere bei der Gewährleistung für Kleidung ist die Frage nach der gesetzlichen Gewährleistung manchmal schwierig, da die Abgrenzung zwischen (verstecktem) Mangel, Verschleiß und Gebrauchsspuren nicht immer ganz unkompliziert ist.
- Die gesetzliche Gewährleistung beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre.
- Auf Kleidung besteht in Österreich 2 Jahre Gewährleistung, allerdings muss zunächst geprüft werden, ob es sich um einen Mangel oder Verschleiß handelt.
- Verschleiß und Gebrauchsspuren sind bei der Gewährleistung für Kleidung nicht inbegriffen.
- Der Garantieanspruch hat nichts mit der Gewährleistung gemeinsam, denn es handelt sich um unterschiedliche Ansprüche. <
- Einige Marken geben Kunden auf hochwertige Sport- und Funktionskleidung zusätzlich eine Garantie.
Inhaltsverzeichnis
Wie lange dauert die gesetzliche Gewährleistung?
In Österreich besteht auf bewegliche Sachen 2 Jahre Gewährleistung, somit auch auf Kleidung. Allerdings ist es nicht immer einfach, zu bestimmen, ob der Käufer einen Anspruch auf Gewährleistung bei Kleidung hat oder nicht, da eine Unterscheidung zwischen Mangel und Verschleiß meist schwierig ist.
Wichtig ist jedoch, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war und nicht nachträglich vom Käufer verursacht wurde. Wird ein Mangel 6 Monaten nach der Übergabe erkennbar, dann muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht bei Übergabe vorhanden war.
Nur dann muss er dem Käufer keine Gewähr leisten. Nach 6 Monaten gilt jedoch die Beweislastumkehr, d.h. der Käufer muss ab diesem Zeitpunkt nachweisen können, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war.
Was beinhaltet die Gewährleistung?
Auch bei Kleidung besteht Gewährleistung, d.h. die verschuldungsunabhängige Haftung für Sachmängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe/Lieferung schon vorhanden waren.
Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Kleidung nicht die vereinbarten Eigenschaften besitzt, hierbei spielen auch Werbeaussagen und dergleichen eine Rolle. Verspricht ein Kleidungsstück in der Werbung reißfest und wasserdicht zu sein, dann muss es diese Eigenschaften erfüllen.
Welche Ansprüche bestehen bei der Gewährleistung für Kleidung
Ist die Kleidung mangelhaft und kann mit wirtschaftlichen Mitteln behoben werden, schuldet der Verkäufer dem Käufer vorrangig die Behebung (Reparatur) oder den Austausch. Eine Reparatur kann beispielsweise bei einer gebrochenen Plastikschnalle oder einem fehlenden Knopf gegeben sein.
In der Regel wird die Kleidung bei der Gewährleistung aber ausgetauscht, da sich eine Reparatur nicht lohnt oder diese nur durch erhöhten Aufwand möglich ist. Grundsätzlich darf der Käufer zwischen Austausch und Reparatur wählen, jedoch darf der gewählte Rechtsbehelf nicht unverhältnismäßig und unzumutbar für den Verkäufer sein.
Ist der Mangel nicht behebbar oder unzumutbar für den Verkäufer, dann kann je nach Erheblichkeit des Mangels auch eine Wandlung (Rückabwicklung des Vertrags) oder eine Preisminderung verlangt werden.
Frau Mag.ª Barbara Eisschill, LL.M., hat uns bei der gerichtlichen Durchsetzung der [...]
Ich kann Herrn Magister Tupy nur weiterempfehlen in jeglicher Hinsicht. Vielen Dank
Zweifach großartig . . . nicht nur ein großartiger Anwalt sondern auch ein ebensolcher [...]
Komponent beraten Erfolgreicher ausgang Würde immer per mail informiert da ich nicht im selben [...]
Ich habe schnell und unkompliziert einen Termin bekommen. Die Beratung war kompetent und für mich [...]
Was Erbrecht angeht ist Frau Mag. Gingerl eine großartige Anwältin, äußerst kompetent und [...]
Herr Mag. Blauensteiner hat mich als Geschädigten in einer Besitzstörungscausa vertreten und so [...]
sehr gute Begleitung durch den Kaufprozess, vor allem gute Erreichbarkeit
Eine Anwältin mit Kompetenz und Einfühlungsvermögen. Beratung und Vertretung vor Gericht einfach [...]
Mag. Gehrer-Rohracher hat einen Kaufvertrag für mich und meine Lebensgefährtin erstellt und [...]
Meine Erfahrung mit Mag. Schürhuber war durchweg positiv – er arbeitet äußerst kompetent, [...]
Hallo! Nach langer Suche in meiner medizinischen Rechtsproblematik habe ich den Kontakt zu Herrn [...]
Sehr kompetent, großes Wissen
Die Kanzlei arbeitet schnell und zuverlässig, geht nicht
Herr Weisser arbeitet sehr akribisch und ist immer bestens vorbereitet. Kann ich nur [...]
Sehr nette und kompetente Anwältin, geht auf das Problem sofort ein und gibt präzise, [...]
Herr Mag Sandro Marko ist ein ausgesprochen fähiger und vertrauenswürdiger Anwalt. Jederzeit [...]
Sehr angenehmes Erstgespräch erlebt, bei dem meine Fragen bestens beantwortet wurden und ein [...]
Schneller Kontakt und sehr
Sehr kompetent, geht auf Fragen ein; gibt Ratschläge; Klagt nur bei Erfolgsaussichten; hat sehr [...]
Verlängerung und Neubeginn der Gewährleistung
Im Rahmen der Gewährleistung für Kleidung ist es zunächst wichtig zu prüfen, ob der Umtausch im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie erfolgt. Eine Garantie liegt immer dann vor, wenn der Hersteller zusichert, dass er die Kleidung innerhalb eines bestimmten Zeitpunkts (z.B. ein Jahr) ohne weiteres umtauscht und dem Käufer einen Ersatz zur Verfügung stellt.
Geht die Kleidung innerhalb dieses Zeitraums kaputt, wird diese im Rahmen der Garantie ersetzt. Allerdings beginnt die Garantiezeit nicht erneut zu laufen, sondern läuft nach dem vereinbarten Zeitraum ab.
Möchte man im Rahmen der Gewährleistung einen Austausch der Kleidung einfordern, dann muss man sich an den Verkäufer richten.
Die Gewährleistungsansprüche bestehen immer gegenüber dem Kaufvertragspartner. Kauft man die Kleidung direkt beim Hersteller, dann ist der Hersteller gleichzeitig der Verkäufer. In diesem Fall müssen sowohl Gewährleistungs- als auch Garantieansprüche beim Hersteller geltend gemacht werden.
Tauscht der Käufer im Rahmen der Gewährleistung die Kleidung aus, dann beginnt auch hier die Frist nicht erneut zu laufen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Verkäufer den Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung für Kleidung anerkennt.
Gewährleistung bei Kleidung – Wann handelt es sich um einen Mangel?
Nicht immer handelt es sich um einen Mangel, sondern Verschleiß und dieser ist nicht in der Gewährleistung für Kleidung inbegriffen. Insbesondere Kleidung kann nach dem Kauf Gebrauchsspuren aufweisen, welche sich aus der Natur des Gebrauchs ergeben.
Daher sind diese Gebrauchsspuren im Sinne des Gewährleistungsrechts nicht als Mängel anzusehen.
Würden Gebrauchsspuren als Mängel anerkannt werden, könnte jeder Käufer die Gewährleistung für Kleidung missbräuchlich verwenden.
Löst sich die Kleidung innerhalb der Gewährleistung trotz ordnungsgemäßer Handhabe auf oder verliert sie zu schnell die Farbe (nach einmal waschen), handelt es sich nicht um einen gewöhnlichen Verschleiß.
Die Ware ist in diesem Fall eindeutig mangelhaft. Kleidung, welche sich auflöst, ist schlichtweg unbrauchbar; Kleidung deren Farbe sich löst nicht. Verliert Kleidung die Farbe, dann kann sie weiterhin für den gewöhnlichen Gebrauch ohne weiteren Aufwand (Reparatur) genutzt werden.
Wandlung und Preisminderung bei der Gewährleistung für Kleidung
Wird die Kleidung jedoch unbrauchbar, handelt es sich um einen gravierenden Mangel, der nicht als geringfügig zu betrachten ist. Per Definition ist ein Mangel nicht geringfügig, wenn die Sache nicht einmal für den gewöhnlichen Gebrauch taugt und diesen stark beeinträchtigt.
In diesem Fall wäre das Recht auf Wandlung sofort durchsetzbar. Sollte der Mangel den Gebrauch aber nur beeinträchtigen, aber die Grundfunktionen gegeben sein, kann eine Preisminderung in Betracht gezogen werden.
Gewährleistungsmissbrauch
Nicht alle Käufer sind unbedingt immer ehrlich und nutzen ihr Recht auf Gewährleistung für Kleidung aus. Beispielsweise kann ein Käufer Kleidung mit Absicht falsch behandeln bzw. die Pflegehinweise nicht beachten und behaupten, die Farbe hätte sich beim ersten Waschen gelöst.
Gemäß Gewährleistungsgesetz trifft ihn erst nach Ablauf der ersten 6 Monate nach Übergabe die Beweislastumkehr, sodass er beweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe vorlag.
Im Grunde genommen, kann er daher Gewährleistungsansprüche geltend machen und muss darauf hoffen, dass der Verkäufer ihm den Missbrauch bzw. die Täuschung nicht nachweisen kann. Allerdings ist die Zahl der Gewährleistungsmissbräuche relativ gering.