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Gewährleistung - Wie beweise ich einen Mangel?

gerissener Draht

Sind die ersten 6 Monate der Gewährleistungsfrist in Österreich verstrichen, gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Käufer muss im Rahmen der Gewährleistung den Mangel beweisen. Doch wie beweise ich einen Mangel? Wie ist die Beweislastumkehr bei einem Baumangel? Gibt es Unterschiede bei der Gewährleistung B2B und B2C? Wann habe ich Anspruch auf Schadenersatz anstatt Gewährleistung?

Der folgende Artikel erläutert Ihnen, wie Sie im Rahmen der Gewährleistung einen Mangel beweisen können und wie Sie Ihren Anspruch auf Gewährleistung am Bau geltend machen.

Das Wichtigste in Kürze:

Inhaltsverzeichnis

Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist in Österreich?

Im Grunde genommen beträgt die Gewährleistungsfrist in Österreich für bewegliche Sachen zwei Jahre und für unbewegliche Sachen 3 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware oder Dienstleistung zu laufen. 

Wurde ein Mangel an einer Ware innerhalb der ersten 6 Monate erkannt, liegt die Beweislast beim Verkäufer. Nach 6 Monaten erfolgt hingegen eine Beweislastumkehr, d.h. der Käufer muss nun beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe bereits vorhanden war.

Was gilt als Mangel?

Nicht jeder Defekt oder jede Beeinträchtigung muss gleichzeitig ein Mangel an der Ware oder der Dienstleistung sein. Wichtig sind dabei nur die bedungenen (vertraglich vereinbarten) oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften der Sache oder Leistungen. 

Liegen diese nicht vor, dann spricht man von einem Mangel. Außerdem muss die Ware oder Dienstleistung der allfälligen Beschreibung, Probe oder dem Muster entsprechen oder der getroffenen Vereinbarung gemäß verwendet werden. 

In diesem Zusammenhang spielen auch Werbeaussagen und öffentlich gemachte Aussagen eine wichtige Rolle. Sie sind nur dann irrelevant, wenn der Übergeber sie nicht kannte.

Beispiele für einen versteckten Mangel

Wird ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach der Übergabe entdeckt, nimmt man an, dass dieser bereits vorhanden war. 

In diesem Fall spricht man von einem versteckten Mangel und der Verkäufer muss nachweisen, dass dieser nicht bei der Übergabe vorhanden war. Ansonsten hat der Käufer Gewährleistung auf den versteckten Mangel und kann einen Austausch oder eine Reparatur wünschen. 

Ist dies nicht möglich oder handelt es sich um einen gravierenden Mangel, kann auch eine Preisminderung oder Gewährleistung Wandlung des Vertrags erfolgen.

Einige Beispiele für einen versteckten Mangel wäre ein Motordefekt an einem Gebrauchtwagen, der bei Übergabe nicht erkannt wurde oder eine Unwucht an einer neu gekauften Waschmaschine.   

Beweislastumkehr bei der Gewährleistung

In Österreich gilt 2 Jahre bzw. 3 Jahre Gewährleistung auf eine Sache oder Leistung, wobei innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe die Beweislast beim Verkäufer liegt. 

Wird ein Mangel in den ersten 6 Monaten entdeckt, geht man davon aus, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt. Wann kommt es zu einer Beweislastumkehr bei der Gewährleistung? Nach Ablauf der 6 Monate erfolgt jedoch eine Beweislastumkehr bei der Gewährleistung, d.h. der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war.

Was ist bei der Gewährleistung zu beweisen bei einem Mangel?

Nach 6 Monaten müssen Sie als Käufer nachweisen können, dass der Mangel bei der Übergabe bereits vorlag. Doch was ist für die Gewährleistung bei einem Mangel zu beweisen? Prinzipiell muss der Käufer nur beweisen, dass ein Mangel und demnach ein vertragswidriger Zustand der Sache vorliegt und dass dieser in den ersten 6 Monaten aufgetreten ist. 

Dabei spielen die Ursache des Mangels zunächst keine Rolle für die Beweisführung, denn es wird vermutet, dass dieser beim Kauf vorgelegen haben muss. 

Der Käufer muss innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistungsfrist die Ursache des Mangels nicht beweisen. Die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer. Komplizierter wird es jedoch nach Ablauf der 6 Monate, denn nun muss der Käufer beweisen können, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war.

Wie beweise ich einen Mangel bei der Gewährleistung?

Diese Beweisführung eines Mangels ist für einen Laie nicht ganz einfach, daher sollten Sie sich einen Sachverständigen als Fachmann hinzuziehen. Er kann ein Gutachten erstellen und gleichzeitig die Ursachen des Mangels ermitteln. 

Als Verbraucher müssen Sie behaupten und nachweisen, dass der gekaufte Gegenstand nicht vertragsmäßig ist und somit nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist oder sich nicht für den gewöhnlichen Gebrauch eignet. 

Es mag zwar in den meisten Fällen relativ einfach sein, den Mangel selbst zu beweisen, aber die Beweisführung für den Zeitpunkt des Entstehens des Mangels kann schwierig sein. Hierfür benötigen Sie einen Experten, der Ihnen mit einer akkuraten Analyse behilflich ist. 

Ein Rechtsanwalt für Gewährleistungsrecht kann Ihnen zusätzlich bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche behilflich sein, insbesondere dann, wenn Sie eine Klage gegen den Übergeber einreichen müssen. 

Vor allem bei der Beweislastumkehr eines Baumangels sollten Sie fachmännische Hilfe in Anspruch nehmen, um keine finanziellen Nachteile einbüßen zu müssen. Oftmals verursacht ein Baumangel auch Bauschäden als Folgeschäden an einer Immobilie, sodass Sie den Bauträger verklagen können und Schadenersatzansprüche geltend machen können.  

Kontaktieren Sie nun einen unserer Anwälte, um Ihre Ansprüche zu prüfen.

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