Gewährleistung bei Gebrauchtwagen - Was sollte ich beim Kauf beachten?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann ein Glückstreffer oder ein Albtraum sein. Bei Fragen der Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagen wird es jedoch abenteuerlich und nicht selten sind die Käufer sich unsicher, ob Gewährleistung auf den Gebrauchtwagen besteht und in welchem Umfang Kfz-Gewährleistung beim Autohändler besteht.
Gebrauchtwagen und Gewährleistung – was fällt darunter? Welche gesetzliche Gewährleistungsfrist besteht?
Der folgende Artikel richtet den Fokus explizit auf den Schwerpunkt Gewährleistung bei Gebrauchtwagen und beantwortet dabei die Fragen, ob man ein gebrauchtes Auto zurückgeben kann, was die Gewährleistung beinhaltet und wie lange die Gewährleistung für einen Gebrauchtwagen in Österreich beträgt.
Inhaltsverzeichnis
- Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für einen Gebrauchtwagen kann in Österreich auf ein Jahr reduziert werden.
- Beim Privatverkauf zwischen Privatpersonen kann ein Gewährleistungsausschluss vereinbart werden.
- Der Autokauf beim Autohändler ist mit einem geringeren Risiko verbunden, da Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können.
- Ein Händler darf die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen. Der Konsument ist durch das Konsumentenschutzgesetz abgesichert.
Gewährleistung Auto – Was fällt darunter?
Im Rahmen eines Kaufvertrags hat der Käufer das Recht auf eine mangelfreie Ware oder Dienstleistung. Der Übergeber (Verkäufer) muss für die Sache Gewähr geben und für Mängel einstehen.
Der Übergeber kann dieses Recht gegenüber dem Verbraucher in keinem Vertrag beschränken oder ausschließen. Der Käufer ist durch das Konsumentenschutzgesetz geschützt.
Wer sich entscheidet, beim Autohändler einen Gebrauchtwagen zu kaufen, geht ein geringeres Risiko als beim Privatkauf ein. Anders als beim Gebrauchtwagenkauf von einer Privatperson kann der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn er das Fahrzeug vom Autohändler kauft.
Tritt im Nachhinein ein Mangel am Gebrauchtwagen auf, muss der Händler dafür im Rahmen der Gewährleistungsfrist haften. Der Käufer hat das Recht auf eine Reparatur.
Allerdings sind nur Mängel in der Gewährleistung inbegriffen, die bei Übergabe bereits vorhanden waren. Ausgeschlossen wird dabei aber Verschleiß und gewöhnliche Mängel, die bei einem Gebrauchtwagen hingenommen werden müssen.
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Was beinhaltet die Gewährleistung? – Umfang der Kfz-Gewährleistung
Tritt ein Mangel auf, der bei Übergabe bereits vorhanden war, dann muss der Übergeber (Händler, Verkäufer) eine Verbesserung oder einen Austausch in einer angemessenen Frist erbringen. Ist dies für den Verkäufer nicht möglich, dann hat der Käufer ein Recht auf Preisminderung oder eine Vertragsauflösung (Wandlung).
Bei einer Wandlung erhält der Käufer sein Geld zurück und der Verkäufer die Ware.
Im Gegensatz zum Privatverkauf kann der Händler die gesetzliche Gewährleistung für den Gebrauchtwagen keinesfalls ausschließen; der Haftungsausschluss für Sachmängel ist unzulässig. Beim Privatverkauf kann jedoch ein Gewährleistungsausschluss ausgehandelt werden.
Allerdings muss der Käufer den Vertrag beeinflussen können; eine Nennung in den AGB reicht nicht aus.
Für gewöhnliche Verschleißteile (Bremsen, Reifen) haftet der Händler jedoch nicht. Ebenso für Mängel, die bei der Übergabe offenkundig waren. Mängel, die erst nach der Übergabe neu auftraten, sind ebenfalls nicht in der Gewährleistung für Gebrauchtwagen enthalten. Möglicherweise können diese aber Bestandteil einer freiwillig gewährten Garantieerklärung sein.
Besteht Gewährleistung auf die Kupplung eines Gebrauchtwagens?
Grundsätzlich besteht keine Gewährleistung auf Verschleiß, demnach besteht auch keine Gewährleistung auf die Kupplung eines Gebrauchtwagens. Verschleiß gilt nur als Mangel, wenn er über das normale Maß hinausgeht.
Bemessungsgrundlage hierfür ist das Alter, die Laufzeit und der Typ des Autos. Auf Bremsbeläge, Reifen oder die Kupplung besteht beim Gebrauchtwagen keine Gewährleistung, insbesondere dann, wenn er viele Kilometer an Bord hat.
Der Verkäufer muss in diesem Fall nicht im Rahmen der Gewährleistung für die Kupplung am Gebrauchtwagen haften. Ferner ist er auch nicht verpflichtet, auf als üblich geltende Verschleißerscheinungen hinzuweisen.
Gewährleistung für Dieselpartikelfilter beim Gebrauchtwagen
Besteht Gewährleistung auf den Dieselfilter beim Gebrauchtwagen? Die Antwort auf diese Frage ist nicht immer eindeutig, sodass Streitigkeiten meist vor Gericht enden. Wurde das Fahrzeug hauptsächlich im Kurzstreckenbetrieb genutzt, sodass Überlandfahrten zur Reinigung durchgeführt werden müssen, dann gilt das Fahrzeug mit verstopftem Dieselpartikelfilter nicht als mangelhaft.
War der Dieselpartikelfilter jedoch beim Kauf verstopft und die Funktionsweise eingeschränkt, dann besteht Gewährleistung für den Dieselpartikelfilter des Gebrauchtwagens. Kommt es erst nach Übergabe des Dieselpartikelfilterns, vor allem weil der Käufer nur Kurzstrecken fährt, dann besteht keine Gewährleistung auf den Dieselpartikelfilter beim Gebrauchtwagen. Hierbei handelt sich um einen typischen Verschleiß.
Gewährleistung beim Gebrauchtwagen – Wie lange ist die Gewährleistung?
Grundsätzlich beträgt die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen 2 Jahre, doch für gebraucht bewegliche Sachen und den Gebrauchtwagenmarkt hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung getroffen.
Daher darf die Frist für Gebrauchtwagen auf ein Jahr reduziert werden, sofern der Tag der Erstzulassung mehr als ein Jahr zurückliegt. Ist dies nicht der Fall, besteht 2 Jahre Gewährleistung auf einen Gebrauchtwagen.
Zusätzlich kann ein Händler und/oder Hersteller dem Käufer ein Garantieversprechen einräumen, allerdings ist dieses keine Pflicht.
Auch im Rahmen der Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagen ist es wichtig, wann der Mangel aufgetreten ist. Um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, muss der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden gewesen sein.
Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe auf, spricht man von einem versteckten Mangel und der Verkäufer muss für den Mangel haften. Nach Ablauf der 6 Monate gilt die Beweislastumkehr, d.h. ab diesem Zeitpunkt muss der Käufer nachweisen können, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war.
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Gewährleistung beim Autohändler
Grundsätzlich hat der Käufer beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom Autohändler gegenüber dem Privatverkauf Vorteile, da er Gewährleistung beim Autohändler erhält.
Wird eine Reduzierung der Gewährleistungsfrist vorgenommen, dann muss dies explizit zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden und dem Käufer ersichtlich sein. Ferner ist es für einen Autohändler nicht möglich, die Gewährleistung gänzlich auszuschließen.
Was muss ein Autohändler bei der Gewährleistung?
Tritt ein Mangel an einem Gebrauchtwagen auf, dann muss der Autohändler dafür haften und eine kostenlose Reparatur anbieten.
Ist dies nicht möglich besteht die Möglichkeit des Austausches, allerdings ist dies nur in wenigen Fällen in der Praxis möglich. Ist eine Reparatur nicht möglich oder weigert sich der Autohändler diese durchzuführen (z.B. bei einem Lackschaden) dann besteht die Möglichkeit einer Preisminderung.
Bei gravierenden Mängeln, welche das Fahrzeug fahruntüchtig machen oder dessen Betriebssicherheit gefährden, kann eine Wandlung des Vertrags erfolgen. Ebenso kann bei arglistiger Täuschung oder beim Verschweigen von Mängeln eine Rückabwicklung erfolgen.
In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen und einen Rechtsanwalt für Gewährleistungsrecht beauftragen.
Welche Gewährleistungsansprüche bestehen bei einem Gebrauchtwagen?
Welche Ansprüche kann der Käufer im Rahmen der Gewährleistung für einen Gebrauchtwagen geltend machen?
- Reparatur: Der Verkäufer ist verpflichtet, das Auto zu reparieren. Tritt ein Mangel auf, der bereits bei Übergabe vorhanden war, muss er das Auto reparieren. Hierbei muss der Käufer ihm lediglich eine Möglichkeit einräumen.
- Austausch: Der Verkäufer kann dem Käufer ein gleichwertiges Auto anbieten, wenn die Reparatur nicht möglich ist. Ist der erste Reparaturversuch erfolglos, kann der Verkäufer ein anderes, gleichwertiges Auto anbieten.
- Preisminderung: Ist eine Reparatur und ein Austausch nicht möglich, dann kommt eine Preisminderung in Betracht.
- Wandlung: Hierbei findet eine Rückabwicklung des Vertrags statt: Geld zurück, Auto zurück.
Gewährleistungsausschluss beim Privatkauf eines Gebrauchtwagens
Wird ein Kaufvertag zwischen zwei Privatpersonen geschlossen, dann können sie einen Gewährleistungsausschluss aushandelt. Wichtig dabei ist es jedoch, dass der Käufer den Vertrag beeinflussen kann und durch Ankreuzmöglichkeit den Bedingungen zustimmen kann.
Eine Nennung in den AGB ist nicht zulässig. Formulierungen wie „besichtigt und Probe gefahren“ und „der Käufer hat den Zustand des Fahrzeugs begutachtet und zur Kenntnis genommen“ stellen einen Ausschluss der Gewährleistung dar.
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„Wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ – Gewährleistung Privatverkauf
Neben den Formulierungen „besichtigt und Probe gefahren“ und „der Käufer hat den Zustand des Fahrzeugs begutachtet und zur Kenntnis genommen“ findet man häufig die Floskel „wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ in einem Kaufvertrag. Reicht diese Formulierung für einen Gewährleistungsausschluss aus?
Ja, das ist sie.
Darüber hinaus wären auch folgende Sätze für einen Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf zulässig:
- Käufer und Verkäufer vereinbaren den Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche.
- Wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Die Klausel „wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ ist jedoch für Händler unzulässig.
Wie kann ich als Händler die Gewährleistung ausschließen?
Ein Händler, der gegenüber einem Verbraucher die Gewährleistung für einen Gebrauchtwagen ausschließen möchte, ist nicht nur unseriös, sondern handelt auch gegen die Gesetzgebung. Wie ein Händler die Gewährleistung ausschließen kann, ergibt sich aus der Frage, wer Käufer ist.
Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher, dann ist dieser durch das Konsumentenschutzgesetz rechtlich abgesichert. Ein Gewährleistungsausschluss ist bei einem Konsumenten-Unternehmer-Vertrag unzulässig. Lediglich die Reduzierung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ist möglich.
Tritt der Händler jedoch als Privatperson im Kaufvertrag auf, dann handelt es sich um einen Privatverkauf und in einem Kaufvertrag zwischen Privatpersonen ist ein Ausschluss der Gewährleistung für einen Gebrauchtwagen möglich.
Anders sieht es bei einem Unternehmer-Unternehmer-Vertrag (B2B) aus, denn tritt der Käufer als Gewerbetreibender auf, so ist ein Gewährleistungsausschluss möglich.
Rückgaberecht: Kann man ein gebrauchtes Auto zurückgeben?
Habe ich als Käufer das Recht einen Gebrauchtwagen zurückzugeben? Grundsätzlich ist ein Kaufvertrag verbindlich und ein Rücktritt nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Des Weiteren ist das Rückgaberecht eines Gebrauchtwagens auch abhängig davon, ob es sich bei dem Käufer um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt.
Rückgaberecht beim Händler
Sie haben das Auto bei einem Autohändler gekauft? Dann haben Sie nur dann ein Recht auf Rückgabe, wenn das Auto einen Mangel aufweist und dieser bereits vor Vertragsabschluss bestand.
In diesem Fall kann der Käufer eine Wandlung des Vertrags begehren. Im Grunde besteht kein allgemeines Rückgaberecht für Gebrauchtwagen, jedoch nehmen Händler meist aus Kulanzgründen einen Gebrauchtwagen zurück.
Ein Rücktritt wird meist dann möglich, wenn der Gebrauchtwagen nicht die vertraglich vereinbarten Eigenschaften erfüllt oder erhebliche Mängel aufweist.
Tritt ein Mangel auf oder entspricht der Gebrauchtwagen nicht den vereinbarten Eigenschaften, dann hat der Käufer aber keinen Anspruch auf Rückgabe. Dennoch hat er das Recht auf Verbesserung des Mangels bzw. muss der Verkäufer das Fahrzeug in den im Kaufvertrag beschriebenen Zustand versetzen.
Rückgaberecht aufgrund erheblicher Mängel
Der rechtliche Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur dann möglich, wenn es sich um einen erheblichen Mangel handelt. Ein erheblicher Mangel ist dann gegeben, wenn der Gebrauchtwagen nicht fahrtüchtig oder betriebssicher ist.
Ein Mangel gilt nicht als erheblich, wenn er ohne großen Aufwand beseitigt werden kann und die Nutzung des Gebrauchtwagens nicht davon eingeschränkt ist. Wer einen erheblichen Mangel nachweisen möchte, muss einen Sachverständigen heranziehen.
Er prüft den Zustand, die Laufleistung und das Alter des Wagens und berücksichtigt alle Faktoren im Gutachten.
Rückgaberecht beim Privatverkauf
Sie haben das Auto von einer Privatperson gekauft? In diesem Fall besteht in der Regel kein Rückgaberecht, sondern dies muss mit dem Verkäufer vereinbart werden. Im Grunde basiert dies aber auf seiner Kulanz und ist nicht verpflichtend für ihn. Der Vertrag ist aber anfechtbar, wenn ein Mangel bewusst verschwiegen wurde.
Besonderheiten beim Rückgaberecht eines Gebrauchtwagens
Nicht nur gewerbliche Autohändler handeln als Unternehmen, sondern auch Verkäufer, die einen Gebrauchtwagen im Rahmen der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit oder gewerblichen Tätigkeit verkaufen. Verkauft demnach ein selbstständiger Versicherungsvertreter sein Dienstfahrzeug, so handelt er als Unternehmer.
Wie lange habe ich Garantie auf ein gebrauchtes Auto?
Anders als bei der gesetzlichen Gewährleistung handelt es sich bei der Garantie um ein freiwilliges Versprechen des Händlers oder Herstellers, für einen Mangel einzustehen. Die Garantie ist nicht gesetzlich verpflichtend und Umfang, Dauer und Inhalt der Garantie kann vom Händler bzw. Hersteller frei formuliert werden.
Meist sind Garantieversprechen auch an Bedingungen geknüpft, welche der Käufer zunächst erfüllen muss, bevor er im Mangelfall den Garantieanspruch geltend machen kann. Einige Händler erteilen Gebrauchtwagengarantien für 2 bis 5 Jahre, welche entweder zusätzlich für einige hundert Euro erworben werden können oder bereits im Kaufpreis enthalten sind.