Gewährleistung bei unbeweglichen Sachen – Was bedeutet das?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Was beinhaltet die Gewährleistung bei beweglichen Sachen? Wie lange ist die gesetzliche Gewährleistung?
Bei der Gewährleistung von unbeweglichen Sachen muss der Schuldner für einen Mangel einstehen, sofern der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Im Rahmen der Gewährleistung für unbeweglichen Sachen geht es um Sachen, die nicht ohne Verletzung ihrer Substanz von einem Ort zum anderen bewegt werden können.
Als unbewegliche Sachen im Rahmen der Gewährleistung gelten Immobilien und Dienstleistungen an unbeweglichen Sachen (Bauleistungen).
Welche Gewährleistungsfrist bei Bauleistungen in Österreich besteht und welche Gewährleistung auf Austausch und Reparaturen besteht, erläutern wir Ihnen im folgenden Artikel.
Ferner wird überblicksartig auf die unterschiedlichen Ansprüche bei der Garantie, Gewährleistung und beim Schadenersatz eingegangen und die Besonderheiten gebraucht beweglicher Sachen verdeutlicht (siehe Gewährleistung beim Auto in Österreich).
- Die gesetzliche Gewährleistung kann bei einem B2C-Kaufvertrag nicht ausgeschlossen werden. Ein Gewährleistungsausschluss ist nur zwischen Privatpersonen möglich.
- Die Gewährleistungsfrist für unbewegliche Sachen beträgt in Österreich 3 Jahre.
- Als unbeweglich gelten Sachen, die nicht ohne Verletzung ihrer Substanz von einem Ort zum anderen versetzt werden können. Hierzu zählen Immobilien und Dienstleistungen an unbeweglichen Sachen (Bauleistungen).
- Tritt innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Baumangel in Österreich auf, hat der Bauherr Gewährleistung auf die unbewegliche Sache.
- Tritt durch einen Baumangel ein Folgeschaden (Bauschaden) auf, dann können gegebenenfalls zusätzlich Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
- Bei gebraucht beweglichen Sachen kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr reduziert werden.
Inhaltsverzeichnis
Was beinhaltet die Gewährleistung? – Erklärung
Die Gewährleistung beinhaltet die Rechtsfolgen und Ansprüche, die ein Konsument bei Abschluss eines Werk- oder Kaufvertrags und Erhalt einer mangelhaften Ware oder Dienstleistung hat. Die Gewährleistung ist die vom Verschulden unabhängige Haftung des Schuldners für die Mangelhaftigkeit einer erbrachten Leistung oder gelieferten Ware.
Dabei haftet der Verkäufer innerhalb der vorgesehenen Frist für die mangelhafte Ware oder Dienstleistung und muss eine Reparatur, einen Austausch, eine Preisminderung oder eine Gewährleistung Wandlung des Vertrags vornehmen.
Der Anspruch ist immer beim Vertragspartner (meist der Händler/Verkäufer) geltend zu machen; in einigen Fällen handelt es sich beim Hersteller gleichzeitig um den Verkäufer.
Bei der Gewährleistungsfrist unterscheidet das Gewährleistungsgesetz zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie gebraucht beweglichen Sachen. Die gesetzliche Frist beginnt mit der Übergabe der Sache.
Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung muss auch zwischen der Garantie und dem Schadenersatz unterschieden werden, denn hierbei handelt es sich um unterschiedliche Ansprüche.
Wie lange ist die gesetzliche Gewährleistung?
Die gesetzliche Gewährleistung ist rechtlich vorgesehen und kann bei einem Konsumenten-Unternehmer-Vertrag (B2C) aufgrund des Konsumentenschutzgesetzes nicht ausgeschlossen werden.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt für unbewegliche Sachen 3 Jahre und für bewegliche Sachen 2 Jahre. Lediglich bei gebraucht beweglichen Sachen kann die Gewährleistung auf ein Jahr reduziert werden.
Gewährleistung auf unbewegliche Sachen in Österreich
Die Gewährleistung für unbewegliche Sachen beträgt in Österreich 3 Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware oder Dienstleistung. Als unbewegliche Sachen bezeichnet man Sachen, die nicht ohne Verletzung ihrer Substanz versetzt werden können.
Hierzu zählen Immobilien und Grundstücke mit all ihren wesentlichen Bestandteilen. Inbegriffen sind auch alle fest mit dem Haus verbundenen Materialien wie Heizungen, Fliesen und Dachziegel. Diese werden dann als unbeweglich betrachtet, wenn sie von einem Unternehmen eingebaut worden sind.
Geht der Bauherr jedoch selbst in den Baumarkt und kauft Fliesen, welche er anschließend selbst verlegt, gilt lediglich die zweijährige Gewährleistung. In diesem Fall werden die Fliesen als bewegliche Sache definiert, da der Bauherr sie selbständig verlegt hat.
Übernimmt eine Fliesenlegerfirma die Arbeit, dann gilt es als Dienstleistung an einer unbeweglichen Sache und es besteht eine Gewährleistungsfrist von 3 Jahren. Gleiches gilt bei Heizungs- und Elektroinstallationen, bei welchen die Handwerkerleistungen an unbeweglichen Sachen eine Gewährleistung von 3 Jahren hat.
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Beweislast bei der Gewährleistung für unbewegliche Sachen
Auch bei der Gewährleistung für unbewegliche Sachen liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, d.h. er muss nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war.
Erst nach Ablauf der 6 Monate gilt die Beweislastumkehr und der Käufer muss nachweisen können, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war. Bei Bauleistungen und an Immobilien wird hierfür ein Sachverständiger beauftragt, der ein Gutachten mit einer ausführlichen Analyse erstellt.
Gewährleistung auf Reparaturen in Österreich
Doch nicht nur auf eine mangelhafte unbewegliche Sache gibt es Gewährleistung, sondern auch auf Reparaturen besteht in Österreich Gewährleistung.
Angenommen ein Bauherr beauftragt ein Unternehmen zum Einbau von Fenstern, doch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist schließen diese nicht mehr richtig. Der Bauherr kann in diesem Fall Gebrauch von den beiden primären Gewährleistungsbehelfen machen und demnach eine Reparatur oder einen Austausch von der Firma fordern.
Erfolgt im Rahmen der Gewährleistung eine Reparatur in Österreich, beginnt die Frist erneut zu laufen.
Wurde innerhalb der Gewährleistung eine Reparatur in Österreich durchgeführt, verlängert sich die Gewährleistung für den reparierten oder ausgetauschten Teil nochmals um 2 Jahre. Demnach hat ein Bauherr bzw. ein Käufer einer unbeweglichen Sache Gewährleistung von 2 weiteren Jahren, selbst wenn der Kauf mehr als zwei Jahre zurückliegt.
Gewährleistung bei Austausch
Ebenso wie auf die Reparatur hat der Verbraucher auch einen Anspruch auf Gewährleistung beim Austausch. Dies gilt sowohl bei der Gewährleistung für unbewegliche Sachen als auch für bewegliche Sachen.
Der Verkäufer oder Dienstleister muss gewährleisten können, dass die ausgetauschte Sache zwei Jahre mangelfrei funktioniert. Erfolgt im Rahmen der Gewährleistung ein Austausch, verlängert sich die Frist für die ausgetauschte Sache nochmals um 2 Jahre.
Gewährleistungsfrist bei Bauleistungen in Österreich
Bei Bauleistungen handelt es sich um Dienstleistungen an einer unbeweglichen Sache, auf welche eine dreijährige Gewährleistung besteht.
Demnach beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen in Österreich 3 Jahre ab Übernahme des Bauobjekts. Materialien und Gegenstände, die mit dem Haus verbunden sind (Fliesen, Heizung), gelten als unbeweglich und haben ebenfalls eine dreijährige Frist.
Tritt durch einen Baumangel ein Bauschaden als Folgeschaden auf muss neben der Frist auf Gewährleistung auf Bauleistungen in Österreich auch eine Verjährungsfrist von 3 Jahren beachtet werden, um die Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Anders als die Gewährleistungsfrist bei Bauleistungen beginnt in Österreich die dreijährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche ab Kenntnis des Schadens, nicht ab dem Zeitpunkt der Übernahme. Allerdings verjähren die Ansprüche nach 30 Jahren ab Übergabe vollständig, d.h. wird ein Bauschaden erst danach festgestellt, besteht kein Anspruch mehr.
Gewährleistungsfrist in Österreich bei einem Baumangel
In Österreich ist die Gewährleistungsfrist für einen Baumangel auf 3 Jahre ab Übernahme des Bauobjekts begrenzt, diese Frist ist aber unabhängig von der Verjährungsfrist, die 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers beträgt.
Tritt ein Baumangel innerhalb der Gewährleistung in Österreich nach den ersten 6 Monaten nach Übergabe auf, geht man davon aus, dass es sich um einen sogenannten „versteckten Mangel“ handelt. Bis zu diesem Zeitpunkt liegt die Beweislast für die Gewährleistung bei einem Baumangel in Österreich beim Verkäufer bzw.
Dienstleister (z.B. Bauunternehmen, Installateur). Erst nach 6 Monaten kommt es zur Beweislastumkehr und der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel bei Übernahme bereits vorhanden war.
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Gewährleistung auf ein Auto in Österreich
Auf bewegliche Sachen besteht eine zweijährige Gewährleistung; im Hinblick auf die Gewährleistung gilt ein Auto in Österreich ebenfalls als bewegliche Sache.
Bei einem Neuwagen muss die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren eingehalten werden, allerdings kann die Frist für die Gewährleistung bei einem gebrauchten Auto in Österreich auf ein Jahr reduziert werden.
Beim Privatverkauf hat der Verkäufer die Möglichkeit, einen Gewährleistungsausschluss mit dem Käufer auszuhandeln.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung bei Kfz-Reparatur?
Nicht selten verwechseln Konsumenten Garantie und Gewährleistung. Doch was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung bei Kfz-Reparatur?
Hat ein Auto einerseits eine Garantie vom Hersteller und eine Gewährleistung vom Händler/Verkäufer, dann sollte insbesondere auf die Beweislastregel geachtet werden. Die Beweislastumkehr kommt nach Ablauf der ersten 6 Monate nach Übergabe zum Tragen, d.h. der Käufer muss ab diesem Zeitpunkt nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war.
Dies kann in einigen Fällen schwierig sein oder ist oftmals nur mit Hilfe eines Sachverständigen nachweisbar.
Was bringt die Garantie statt Gewährleistung bei der Kfz-Reparatur? Hat ein Autohersteller bzw. ein Händler jedoch ein Garantieversprechen gegeben und wurden alle Garantiebedingungen vom Käufer eingehalten, dann kann der Konsument möglicherweise einen Garantieanspruch beim Hersteller geltend machen.
Eine Neu- und Gebrauchtwagengarantie kann sich im Umfang und Dauer von Marke zu Marke bzw. Händler zu Händler unterscheiden. Aus den Garantiebestimmungen ist zu entnehmen, ob eine Reparatur von Lack- oder Rostschäden inbegriffen ist. Einige Herstellerfirmen bieten eine Lackgarantie von 3 Jahren und eine Garantie gegen Rost von 8 Jahren.
In diesem Abschnitt erhalten Sie lediglich eine kurze Antwort auf die Fragestellung, welche Unterschiede bei der Gewährleistung und Garantie bei der Kfz-Reparatur bestehen.
Sollten Sie jedoch detaillierte Informationen benötigen, möchten wir Sie auf unsere beiden Leitartikel verweisen. Hier haben wir Ihnen erläutert, was genau unter die Gewährleistung beim Auto und bei der Autoreparatur fällt.