Versteckter Mangel – Besteht Anspruch auf Gewährleistung?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Egal ob beim Möbel-, Immobilien- oder Gebrauchtwagenkauf – oftmals entdecken Käufer nach dem Kauf versteckte Mängel und sind sich bezüglich ihrer Gewährleistungsansprüche und deren Geltendmachung unsicher. Was bedeutet versteckter Mangel und wann besteht ein Anspruch auf Gewährleistung für mich?
Insbesondere beim Wohnungs- und Hauskauf können versteckte Mängel an einer Eigentumswohnung kostspielig sein und sogar die Existenz des Käufers bedrohen.
Welche Ansprüche bestehen beim Hauskauf bei einem versteckten Mangel an Dach oder Fliesen? Was tun, wenn eine technische Installation einen versteckten Mangel aufweist?
Ebenso kann beim Autokauf ein versteckter Mangel die Sicherheit aller Insassen massiv gefährden. Welche Gewährleistungsfristen und -ansprüche bestehen, wenn beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens vom Händler bzw. von privat ein versteckter Mangel am Kfz entdeckt wurde?
Der folgende Artikel erläutert Ihnen ausführlich, was ein offener und ein versteckter Mangel ist und was versteckte Mängel beim Hauskauf sind. Ferner erhalten Sie Hinweise, wie Sie bei einem versteckten Mangel Ihre Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Inhaltsverzeichnis
- Von einem versteckten Mangel spricht man dann, wenn ein Mangel bei der Übergabe bereits vorhanden war, dieser aber erst später erkennbar wurde.
- Die Gewährleistung für einen versteckten Mangel beträgt bei beweglichen Sachen 2 Jahre und bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre.
- Bei einem Kaufvertrag zwischen Privatpersonen kann ein Gewährleistungsausschluss vereinbart werden; bei einem Kaufvertrag zwischen einem Unternehmen und Konsumenten ist dies nicht möglich.
- Bei einem versteckten Mangel an einer Eigentumswohnung oder an einem Haus beträgt die Frist für die Gewährleistung 3 Jahre; gleiches gilt für Materialien, die fest mit dem Haus verbunden sind (z.B. versteckter Mangel am Dach).
Wann liegt ein Mangel vor?
Eine Ware muss grundsätzlich dem Vertrag entsprechen, ansonsten ist sie mangelhaft. Aber nicht jede Beschädigung bzw. jeder Defekt oder jede Beeinträchtigung der Ware oder einer Leistung ist ein Mangel.
Von einem Mangel spricht man rechtlich betrachtet dann, wenn die bedungenen (vertraglich vereinbarten) oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften einer Sache bzw. einer Leistung nicht vorliegen.
Außerdem muss die Ware/Leistung der allfälligen Beschreibung, Probe oder dem Muster entsprechen bzw. der Natur des Geschäftes oder getroffenen Vereinbarungen gemäß verwendet werden können.
Darüber hinaus sind auch öffentliche Bekanntmachungen in der Werbung und in beigefügten Angaben (Produktverpackung) des Übergebers, des Herstellers, des EWR-Importeurs sowie derjenige, der den Anschein erwecken möchte, er sei der Hersteller (Namensanbringung, Marke), wichtig.
Die öffentlichen Bekanntmachungen sind nur dann unwichtig, wenn der Übergeber sie nicht kannte oder kennen sollte.
Beispiele wären:
- Der versprochene Kraftstoffverbrauch eines Kraftfahrzeuges.
- Die angepriesene Kompatibilität einer Software zu einer bestimmten Hardware.
- Der umweltschonende Energieverbrauch eines Elektrogerätes.
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Was bedeutet versteckter Mangel?
Sofern ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden ist, aber noch nicht erkennbar, spricht man von einem versteckten Mangel. Die Gewährleistungsfrist läuft ab Übergabe und beträgt bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre und bei beweglichen Sachen 2 Jahre.
Die Frist beginnt selbst dann ab Übergabe, wenn der versteckte Mangel noch gar nicht erkennbar ist.
In der Praxis zeigen sich manche Schäden jedoch oft erst Jahre oder Jahrzehnte nach der Übergabe. Ein versteckter Mangel beim Kfz kann ein hohes Sicherheitsrisiko für Fahrer und Insassen darstellen.
Doch auch ein versteckter Mangel beim Hauskauf kann dem Käufer viel Ärger bereiten und teuer werden; ebenso kann die Sicherheit der Bewohner durch Schäden gefährdet sein.
Was ist ein offener und ein versteckter Mangel?
Einen Anspruch auf Gewährleistung hat man nur bei einem verdeckten Mangel, d.h. Sie bemerken nach dem Kauf, dass das Produkt einen Mangel aufweist. Dabei ist es wichtig, dass der Fehler bei der Übergabe bereits bestand und Sie ihn nicht verursacht haben.
Haben Sie den Mangel selbst herbeigeführt (durch eine unangemessene Handhabung, gewaltsame äußere Einwirkung etc.) besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
- Offener Mangel: Ein offener Mangel ist ein Mangel, der für jedermann erkennbar ist. Diesen sollten Sie sofort rügen. Sie haben offene Mängel bei der Hausbesichtigung vor dem Hauskauf entdeckt, dann sollten die Schäden per Einschreiben gerügt werden.
- Verdeckter Mangel: Der Mangel ist vorhanden, aber noch nicht erkennbar. Wird der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist erkannt, bestehen Ansprüche. Beispielsweise gilt ein undichtes Dach als verdeckter Mangel bei einer Eigentumswohnung. Wird die undichte Stelle innerhalb der Frist erkannt, muss der Schaden vom Verkäufer behoben werden.
- Arglistig verschwiegene Mängel: Bei arglistigen Mängeln liegt die Täuschung des Verkäufers zugrunde, d.h. der Käufer weiß über einen Mangel Bescheid, verschweigt diesen aber vor dem Käufer. Ein Unfallwagen wird als unfallfreies Fahrzeug verkauft, obwohl der Verkäufer vom Unfall wusste.
- Kein Mangel: Als kein Mangel kann eine übermäßige Abnutzung und ähnliches nach der Übergabe gewertet werden. Angenommen einige Türen und Fenster werden mehr als üblich in Anspruch genommen, sodass nach einigen Monaten die Schließfunktion versagt. Wurden die Türen und Fenster für diese Belastung konstruiert, dann liegt ein Mangel vor. Wurden sie jedoch überbeansprucht und waren nicht für diese Benutzung vorgesehen, liegt kein Mangel vor.
Der Montagefehler gilt als Mangel; verpflichtet sich ein Unternehmer nicht nur zur Übergabe der Ware, sondern auch zu deren Montage, dann haftet er auch für einen durch unsachgemäße Montage verursachten Mangel.
Führt der Verbraucher die Montage selbst durch und verursacht er durch eine unsachgemäße Anleitung einen Mangel, dann muss der Verkäufer – aufgrund der unsachgemäßen Anleitung – für den Mangel aufkommen.
Was versteht man unter einer Mängelrüge?
Eine Mängelrüge ist die Voraussetzung, dass ein Käufer seine Ansprüche geltend machen kann und von seinem Recht Gebrauch macht.
Als Mängelrüge gilt demnach die Anzeige des Käufers an den Verkäufer, dass die gelieferte Ware oder die erbrachte Dienstleistung einen Mangel hat. Offene Mängel (sofort erkennbar) müssen sofort gerügt werden.
Ein verdeckter Mangel muss unverzüglich nach Entdeckung des Mangels gerügt werden.
Versteckter Mangel und Gewährleistung
Laut Gewährleistungsrecht ist der Übergeber verpflichtet, dem Käufer eine mangelfreie Leistung oder Ware zu übergeben.
Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn die Ware oder die Dienstleistung nicht den vertraglichen Vereinbarungen und öffentlich kundgemachten Versprechen entspricht. Die Haftung ist verschuldungsunabhängig, demnach spielt es keine Rolle ob der Verkäufer den Schaden selbst verursacht hatte oder nicht.
Ist der Mangel bei der Übergabe vorhanden, aber nicht erkennbar, spricht man von einem versteckten Mangel. Auch für diesen muss der Verkäufer haften.
- Für bewegliche Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
- Für unbewegliche Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Jahre.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Sache, auch für einen versteckten Mangel. Nur bei der ausdrücklichen Zusicherung einer spezifischen Eigenschaft beginnt die Frist erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem das Fehlen der Eigenschaft erkennbar wurde.
Hat beispielsweise ein Mitarbeiter einer Dachdeckerfirma einem Bauherrn zugesichert, dass die Dachziegel eine jahrelange Haltbarkeit haben, dann hat sich durch die Zusage die Gewährleistungsfrist stillschweigend verlängert.
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Verlängerung der Gewährleistung
Wurde eine Sache zur Verbesserung (Reparatur) vom Unternehmer übernommen, dann beginnt die Gewährleistungsfrist für den gerügten Mängel ab der neuen Übergabe neu zu laufen. Somit verlängert sich die Gewährleistung für den gerügten Mangel und beginnt ab der Reparatur erneut.
Angenommen Sie haben ein neues Auto beim Autohändler gekauft und nach 5 Monaten hat der Motor einen Schaden. Der Autohändler repartiert den Motor, d.h. für den Motor beginnt die Frist für die Gewährleistung erneut ab Reparaturübergabe.
Das Auto selbst und alle anderen Bestandteile haben jedoch nur noch 19 Monate (24 Monate – 5 Monate) Gewährleistung, der reparierte Motor hat hingegen 24 Monate.
Wer Fliesen im Baumarkt kauft und selbst montiert, hat eine Gewährleistung von 2 Jahren (bewegliche Sachen). Kauft man die Fliesen beim Fliesenleger und lässt diesen die Fliesen legen, hat man 3 Jahre Gewährleistung (unbewegliche Sachen).
Ebenso wie beim Hausbau gelten auch fest verbaute Materialien wie Fliesen im Hinblick auf die Gewährleistung als unbewegliche Sachen.
Wie lange kann man versteckte Mängel geltend machen?
Im Grunde können versteckte Mängel an beweglichen Sachen bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden, bei unbeweglichen sogar 3 Jahre. Sollten dem Käufer hingegen weitere Zusagen gemacht werden und der Sache weitere Eigenschaften zugeschrieben werden, kann der Anspruch auf Gewährleistung auch darüber hinaus gehen.
Doch oftmals entstehen dem Übernehmer durch eine mangelhafte Leistung weitere Schäden (z.B. versteckter Mangel bei der Installation führt zu Wasserschaden).
Von der Gewährleistungspflicht unabhängig ist jedoch die Haftung für Folgeschäden, die durch eine mangelhafte Sache oder Dienstleistung entstanden sind. Im Gegensatz zu den Gewährleistungsansprüchen ist der Schadenersatzanspruch nicht verschuldungsfrei und das Verschulden des Übergebers ist erforderlich, um Ansprüche geltend zu machen.
Ist der Übergeber für die Mangelfolgeschäden verantwortlich, hat der Übernehmer ein Recht auf Schadenersatz. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens und Schädiger. Nach Ablauf von 30 Jahren ist der Anspruch jedoch verjährt.
Schadenersatz statt Gewährleistung
Besonders tückisch sind unerkannte Schäden, wenn es um einen versteckten Mangel beim Hauskauf geht. Welche Gewährleistungsansprüche bestehen?
Doch keine Sorge, nach Ablauf der Gewährleistungsfristen ist noch nicht aller Tage Abend, denn aus versteckten Mängeln bei Eigentumswohnungen oder bei Häusern können Bauherrn in den meisten Fällen Schadenersatzansprüche stellen, wenn diese Folgeschäden verursacht haben.
Anders als bei der gesetzlichen Gewährleistung hat der Schadenersatz eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (siehe auch Schadenersatz statt Gewährleistung).
Wie gut Ihre rechtlichen Chancen in solch einem Fall stehen, kann Ihnen ein Anwalt für Baurecht oder Anwalt für Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht sagen. Bei größeren Schäden und insbesondere Personenschäden empfehlen wir die Konsultation eines Fachmanns.
Unterschied Schadenersatz und Gewährleistung
Doch Vorsicht bei der Verwendung der Begriffe Schadenersatz und Gewährleistung, denn es handelt hierbei um verschiedene Ansprüche. Bei der Gewährleistung haftet der Verursacher immer nur für die Sache selbst, nicht aber für die Folgeschäden.
Um einen Schadenersatzanspruch nachweisen zu können, muss die Ursache bewiesen werden können. Es muss gezeigt werden können, weshalb der Mangel zum Schaden geführt hat. Hierbei wird aber kein gewöhnlicher Verschleiß oder ein falscher Gebrauch akzeptiert.
Sie sind Bauherr und möchten Schadenersatzansprüche geltend machen oder benötigen weiterführende Informationen zum? Dann empfehlen wir Ihnen Kontakt mit einem unserer Anwälte für Baurecht aufzunehmen und sich ausführlich beraten zu lassen.
Versteckter Mangel beim Hauskauf
Was sind versteckte Mängel beim Hauskauf? Als versteckten Mangel beim Hauskauf bezeichnet man einen Mangel, der bei der Besichtigung nicht erkennbar war und vom Makler oder Besitzer nicht mitgeteilt wurde. Ebenso wie am Haus kann natürlich auch ein versteckter Mangel an einer Eigentumswohnung auftreten.
Man unterscheidet auch zwischen offensichtlichen und arglistig verschwiegenen Mängeln, wobei offensichtliche Mängel eindeutig bei der Besichtigung erkennbar sind (Farbabsplitterungen, undichte Fenster, alte Heizkörper).
Ein versteckter Mangel bei Hauskauf kann beispielsweise ein überstrichener Wasserschaden, Schimmelbefall oder eine fehlende/unzureichende Dämmung sein. Aber auch Altlasten und undichte Stellen können je nach Vertragsvereinbarungen einen verdeckten Mangel an einer Eigentumswohnung darstellen.
Wird der Verkäufer hingegen arglistig getäuscht, dann handelt es sich nicht um einen versteckten Mangel bei Hauskauf, sondern um einen arglistig verschwiegenen Mangel.
In diesem Fall hat der Käufer einen Schadensersatzanspruch und kann nicht nur den Kaufvertrag anfechten (Wandlung), sondern auch eine Anzeige wegen Betrug bei der Polizei einreichen.
Versteckter Mangel beim Hauskauf und Schadenersatzforderungen
Doch Vorsicht bei Privatverkäufen, denn hier entfallen oftmals die Schadenersatzansprüche, da Privatpersonen Einschränkungen, Verkürzungen und/oder einen Haftungs- und Gewährleistungsausschluss im Vertrag aufnehmen können. Die Grenze ist hierbei die Sittenwidrigkeit.
Anders als bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmen und einer Privatperson, kann die gesetzliche Gewährleistung problemlos geändert oder ausgeschlossen werden. Kaufen Sie die Immobilie jedoch über einen Makler, kann die gesetzliche Gewährleistung keinesfalls ausgeschlossen werden. Dies ist nur dann möglich, wenn der Mangel dem Besitzer vor Vertragsabschluss bekannt war und schriftlich im Vertrag vermerkt wurde.
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Ich kann Herrn Magister Tupy nur weiterempfehlen in jeglicher Hinsicht. Vielen Dank
Bei der Erstellung eines Kooperationsvertrages für mein Unternehmen war die Unterstützung von [...]
Ich bin äußerst zufrieden mit der Unterstützung von Dr. Schönborn. Von Anfang an war die [...]
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Was bedeutet „gekauft wie gesehen“?
Im Rahmen der Gewährleistung und Haftung und bei der Frage nach versteckten Mängeln beim Hauskauf, ist der Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe entscheidend. Somit werden beim Bau oder Kauf einer neuen Immobilie (siehe Baurecht) andere Eigenschaften vorausgesetzt als bei einer gebrauchten Immobilie.
Bei einem alten Haus sind abgenutzte Parkettböden oder andere Verschleißspuren nichts Ungewöhnliches, wohingegen ein beschädigter Parkettboden bei einem Erstbezug als (versteckter) Mangel beim Hauskauf betrachtet wird und eigentlich nicht zu erwarten ist.
Bei gebrauchten Immobilien wird meist ein Gewährleistungsausschluss vereinbart. Dabei wird der Ausschluss der Gewährleistung im Vertrag durch eine Klausel ersetzt, die versichert, dass der Verkäufer, keine Kenntnis über einen versteckten Mangel beim Hauskauf besitzt.
Häufig erscheint hierfür im Kaufvertrag die Klausel „gekauft wie gesehen“: Diese bedeutet aber keinen vollständigen Ausschluss der Gewährleistung, sondern schließt nur die Gewährleistung für die offensichtlichen Mängel aus.
Versteckter Mangel an Fliesen
Eine Fliesenlegerfirma wird im Rahmen eines Hausbaus beauftragt, die Fliesen in Küche und Bädern zu legen, doch nach 4 Monaten treten (versteckte) Mängel an den Fliesen.
Weil der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe auftrat, liegt die Beweislast beim Auftragnehmer, da man annimmt, dass es sich um einen versteckten Mangel an den Fliesen bzw. eine mangelhafte Dienstleistung handelt.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe und beträgt für unbewegliche Sachen 3 Jahre. Ebenso wie Heizungs- und Elektroinstallationen gelten auch Fliesen und andere Materialien, die fest mit dem Haus verbunden sind, als unbeweglich und haben demnach eine dreijährige Frist.
Versteckter Mangel am Dach
Eine Dachdeckerfirma wird beim Hausbau beauftragt, das Dach zu decken, doch bereits 5 Monate nach Übergabe treten (versteckte) Mängel am Dach auf. Durch eine unsachgemäße Dachdeckung kam es zusätzlich zu Wasserschäden im Haus.
Der Auftraggeber beauftragt zusätzlich einen Gutachter, um die Ursachen für die Folgeschäden untersuchen zu lassen. Das Gutachten belegt, dass die unsachgemäße Arbeit der Dachdeckerfirma für den Wasserschaden verantwortlich ist.
Weil der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe erkannt wurde, liegt die Beweislast beim Auftragnehmer, da man annimmt, dass es sich um einen versteckten Mangel am Dach bzw. eine mangelhafte Dienstleistung handelt. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe und beträgt für unbewegliche Sachen 3 Jahre.
Neben einem Anspruch auf Gewährleistung (Reparatur, Austausch, Preisminderung, Wandlung) hat der Auftragnehmer in unserem Beispiel auch einen Anspruch auf Schadenersatz für die Folgeschäden (Wasserschaden) der mangelhaften Leistung (Dachdeckung).
Die Dachdeckerfirma muss für die Reparatur des Daches sowie für die Reparatur der entstandenen Beschädigungen durch den Wasserschaden aufkommen.
Versteckter Mangel bei der Installation
Auch bei einem versteckten Mangel bei der Installation von Elektrogeräten oder Anlagen hat der Käufer einen Anspruch auf Gewährleistung. Da es sich bei den meisten Installationen per Gewährleistungsgesetz um unbewegliche Sachen handelt, beträgt die Gewährleistungsfrist anstatt 2 sogar 3 Jahre.
Alle Materialien und Gegenstände, die mit dem Haus verbunden sind (Fliesen, Heizung, Rohre), gelten als unbeweglich und haben demnach eine dreijährige Frist.
Doch auch bei einem versteckten Mangel bei der Installation erfolgt nach Ablauf des 6. Monats ab der Übergabe eine Beweislastumkehr, d.h. der Käufer muss ab diesem Zeitpunkt nachweisen können, dass der versteckte Mangel der Installation bei der Übergabe vorlag.
Versteckter Mangel an Möbeln
Sie haben einen versteckten Mangel an Möbeln festgestellt? Der Schrank lässt sich nicht schießen, der Stuhl wurde mit nur drei Beinen geliefert oder das Sofa hat nicht dieselbe Farbe wie das Ausstellungstück?
Die Möbel erfüllen nicht die farblichen Voraussetzungen, daher haben Sie einen Anspruch auf Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist für einen versteckten Mangel an Möbeln beträgt 2 Jahre ab der Übergabe.
Sollten Sie einen Mangel innerhalb der ersten 6 Monate erkennen, haben Sie unmittelbar Anspruch auf Gewährleistung, sofern sie den Mangel nicht selbst verursacht haben. Man geht hierbei von einem versteckten Mangel an den Möbeln aus.
Nach Gewährleistungsrecht haben Sie als Käufer folgende Möglichkeiten:
- Sie können den Verkäufer zur kostenlosen Reparatur auffordern oder eine mangelfreie Neuware (Austausch) wünschen.
- Der Austausch oder die Reparatur muss kostenlos erfolgen und die Aufwendungen sind vom Verkäufer zu tragen.
- Ist eine Reparatur oder ein Austausch mit einem zu hohen Aufwand oder einer außergewöhnlichen finanziellen Belastung für den Verkäufer verbunden, kann er eine Preisminderung oder Wandlung des Vertrags anbieten.
- Bei erheblichen Mängeln haben Sie als Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung).
- Bei der Wandlung kann der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung für die Zeit der Nutzung verlangen.
Versteckter Mangel beim Kfz
Die Freude am neuen Auto währt nicht lange, wenn ein versteckter Mangel am Kfz festgestellt wird. Bei der Frage nach der Gewährleistung bei versteckten Mängeln ist vor allem die Art des Kaufvertrags entscheidend, d.h. handelt es sich um einen Privatverkauf eines Gebrauchtwagens oder um ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug vom Händler.
Die Gewährleistungsfrist bei einem versteckten Mangel am Kfz beträgt grundsätzlich 2 Jahre, kann aber bei Gebrauchtwagen unter Umständen auf ein Jahr reduziert werden. Prinzipiell muss der Händler für den Mangel einstehen, jedoch kann der Käufer im schlimmsten Fall trotzdem auf den Kosten sitzen bleiben.
Wird ein versteckter Mangel am Kfz zu spät entdeckt, kann es für den Käufer eines Gebrauchtwagens teuer werden.
Erkennt man den versteckten Mangel am Kfz erst nach 6 Monaten, ist es meist sehr schwierig, nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
Alle versteckten Mängel am Kfz, die innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe entdeckt werden, müssen vom Händler innerhalb der Gewährleistungsfrist von einem Jahr übernommen werden. Man nimmt hierbei an, dass sie bereits bei der Übergabe vorhanden waren.
Erst nach Ablauf der 6 Monate liegt die Beweislast beim Käufer, d.h. ab diesem Zeitpunkt muss er nachweisen können, dass der Mangel bei Übergabe schon vorhanden war.
Da Händler meist warten, bis die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, kann es für den Käufer ratsam sein, eine Zustandsprüfung des Autos vor Ablauf der 6 Monate durchführen zu lassen.
Versteckter Mangel am Kfz bei Privatkauf
Anders sieht es hingegen beim Privatkauf eines Gebrauchtwagens aus, denn hier kann der Privatverkäufer einen Gewährleistungsausschluss mit dem Käufer vereinbaren. In diesem Fall hat der Käufer keinen Anspruch auf Gewährleistung, wenn er nach dem Kauf einen versteckten Mangel am Kfz feststellt.
Ist der Autokauf von privat zu privat unterliegt der Kaufvertrag nicht dem Konsumentenschutzgesetz wie es bei einem Konsumenten-Unternehmer-Kaufverhältnis (B2C) der Fall wäre.
Anders sieht es jedoch aus, wenn Freiberufler oder Selbstständige ein Auto aus Ihrem geschäftlichen Bestand (Fuhrpark) an eine Privatperson veräußern. Hierbei darf die gesetzliche Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden.
Was heißt „scheckheftgepflegt“?
Ein Wagen, der als „scheckheftgepflegt“ verkauft wird, muss alle vorgeschriebenen Servicewartungen haben und darf nur jene Mängel aufwiesen, die bei einem Fahrzeug dieses Alters auch üblich sind. Außerdem besteht für einen Händler die Verpflichtung, Mängel offenzulegen und einen versteckten Mangel am Kfz zu finden und darauf hinzuweisen.
Gewährleistungsausschluss und versteckte Mängel
Grundsätzlich kann bei einem Vertragsabschluss zwischen zwei Privatpersonen ein Ausschluss der Gewährleistung erfolgen, wobei die äußerste Grenze die Sittenwidrigkeit bildet.
Anders sieht es jedoch bei einem Vertragsabschluss zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher aus. Da der Vertrag dem Konsumentenschutzgesetz unterliegt, ist ein Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung, ohne dass dem Verbraucher der Mangel zuvor bekannt ist, nicht zulässig.
Allerdings kann eine mangelhafte Sache im Vertrag vereinbart und schriftlich festgehalten werden. Akzeptiert der Käufer ein mangelhaftes Objekt als Vertragserfüllung und ist der Mangel bekannt – ist das nach Gewährleistungsrecht als Verzicht auf die Gewährleistungsansprüche zu werten.