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Privatkonkurs und Schuldenregulierungs­verfahren – Ablauf, Folgen, Dauer

Drepssive Geschäftsfrau wegen Privatkonkurs

Ein Privatkonkurs oder auch Privatinsolvenz in Österreich ist eine gerichtliche Schuldenregulierung, die man Schuldenregulierungs­verfahren nennt. Dabei hat diese zum Ziel, eine zahlungsunfähige natürliche Person von ihren Schulden zu befreien und ihr so die Möglichkeit zu geben, die  Chance für einen Neuanfang wahrnehmen zu können. 

In diesem Beitrag wollen wir alles Wissenswerte zum Privatkonkurs und dem dazugehörigen Insolvenzverfahren darstellen und dabei auch wichtige Fragen zu beantworten, wie z. B.: Wie lange dauert ein Privatkonkurs? 

Wie hoch sind die Kosten für eine Privatinsolvenz? Was ist ein Schuldenregulierungs­verfahren? Was ist ein Sanierungsverfahren? Wie lange dauert ein Abschöpfungsverfahren?

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Welche Voraussetzungen müssen für einen Privatkonkurs erfüllt sein ?

Um einen Privatkonkurs mit einem entsprechenden Insolvenzverfahren einleiten zu können, muss es sich zunächst beim Schuldner um eine natürliche Person handeln, die kein Unternehmer ist. Ferner muss der Schuldner tatsächlich zahlungsunfähig sein. Dabei ist dies gegeben, wenn er seine Verbindlichkeiten nicht mehr termingerecht in der fälligen Höhe bezahlen kann.

Außerdem muss für die Eröffnung einer Privatinsolvenz noch ausreichend Vermögen vorhanden sein, um die Kosten des Insolvenzverfahrens bezahlen zu können. Hierbei muss der Schuldner auch über ein regelmäßiges Einkommen verfügen und sich verpflichten, keine weiteren Schulden zu machen.

Die Zahlungsverpflichtung während des Insolvenzverfahrens

Zusätzlich muss er in der Lage sein, monatlich einen gewissen Betrag zu bezahlen, um seine Schulden zumindest teilweise in Raten zurückzuzahlen. Dabei wird normalerweise der pfändbare Teil des Einkommens hierfür verwendet. Jedoch soll der Schuldner auch während seiner Rückzahlungszeit im Insolvenzverfahren ein bescheidenes aber menschenwürdiges Leben führen können.

Für den Fall, dass alle diese Bedingungen erfüllt sind, werden alle weiteren Exekutionen und auch Zinszahlungen an Gläubiger während des Privatkonkurses aufgehalten. 

Dabei hat der Schuldner dann während der Insolvenzphase seine Zahlungen pünktlich und in vereinbarter Höhe zu leisten. Deshalb wird er dann auch nach Ablauf des Zahlungszeitraums schuldenfrei sein und seine Gläubiger haben einen Teil ihrer Forderungen zurückerhalten.

Die verschiedenen Methoden der Entschuldung im Privatkonkurs

Generell gibt es verschiedene Methoden, wie ein Schuldner sich in der Privatinsolvenz entschulden kann. Hierbei stehen sowohl ein außergerichtlicher Ausgleich, der Sanierungsverfahren, ein Zahlungsplan und das Abschöpfungsverfahren zur Verfügung. 

Dabei haben alle Verfahren gemeinsam, dass ein Schuldner dabei einen Teil seiner Schulden zurückzahlt und ihm im Gegenzug eine weiterer Teil der Schulden erlassen wird.

Der außergerichtliche Ausgleich in der Privatinsolvenz

Der außergerichtliche Ausgleich ist ein Schuldenregulierungsverfahren, bei dem sich Schuldner und Gläubiger ohne die Mitwirkung eines Gerichts über einen Rückzahlungsplan einigen.

Dabei wird ein Rückzahlungsplan angeboten, in dem geregelt ist, wie und in welcher Höhe die Schulden in einer Ratenzahlung beglichen werden sollen. Hierbei verzichten die Gläubiger allerdings auf einen Teil ihrer Forderungen.

Jedoch hat dieses Verfahren für die Gläubiger den Vorteil, dass keinerlei Kosten für ein gerichtliches Verfahren entstehen und die Zahlungen des Schuldners vollständig den Gläubigern zur Verfügung stehen.

Allerdings müssen alle Gläubiger diesem außergerichtlichen Ausgleich zustimmen und es können keine Gläubiger überstimmt werden. Für den Fall, dass diese Einigung zustande kommt, sollte der Ausgleich in der Privatinsolvenz auf jeden Fall zwischen Schuldner und Gläubigern in schriftlicher Form festgehalten werden. Dabei sollten auf jeden Fall folgende Punkte in der schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden:

  • Vollständige Auflistung der Forderungen mit Kontonummern und Rechnungsnummern.
  • Der Gesamtschuldenstand des Schuldners
  • Die Höhe und Fälligkeit der Ratenzahlungen des Schuldners
  • Eine Verzichterklärung der Gläubiger über die Restschuld des Schuldners
  • Eine Erklärung über die Einstellung der laufenden Exekutionen

Wenn der Schuldner dann seine Ratenzahlungen fristgerecht leistet, erlöschen automatisch die Restschulden und andere Exekutionsmittel werden ungültig. Außerdem sind dann auch evtl. Bürgen von einer Haftung befreit.

Das Sanierungsverfahren beim Privatkonkurs

Für den Fall, dass ein außergerichtlicher Ausgleich scheitert, weil einige Gläubiger diesem nicht zustimmen, wird ein Sanierungsverfahren (früher Zwangsausgleich) geprüft werden. 

Hierbei stellt der Schuldner selbst oder ein Gläubiger  einen Insolvenzantrag beim Bezirksgericht am Wohnsitz des Schuldners. Dabei ist der Schuldner immer verpflichtet, nach Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit innerhalb von 60 Tage Zeit die  Eröffnung des Insolvenzverfahrens schriftlich oder mündlich beim Bezirksgericht zu beantragen.

Hierbei geht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits mit der Einreichung des Insolvenzantrages ebenfalls die Unterbrechung weiterer Exekutionen einher und es greift auch ein Zinsstopp für die Verbindlichkeiten. Allerdings wird der Insolvenzantrag öffentlich gemacht und sowohl Arbeitgeber als auch Gläubiger und die kontoführende Bank werden über den Insolvenzantrag informiert.

Das gerichtliche Insolvenzverfahren im Sanierungsverfahren

Ist der Insolvenzantrag bei Gericht eingegangen, prüft dieses zunächst, ob alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind und bei positiver Prüfung wird dann per Beschluss das Insolvenzverfahren eröffnet.

Dabei wird dann eine erste Verhandlung ca. zwei Monate nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens angesetzt, bei der der Schuldner anwesend sein muss, da sonst der Antrag als zurückgezogen gilt. In dieser Verhandlung werden die Forderungen der Gläubiger geprüft, ob sie berechtigt sind und in der richtigen Höhe angemeldet wurden.

Jedoch dauert das gesamte Verfahren in der Regel länger als zwei Monate. Dabei muss der Schuldner dann bei einem Sanierungsverfahren seinen Gläubigern innerhalb von zwei Jahren entweder 20% der Schulden zurückzahlen oder innerhalb von 5 Jahren 30% der Schulden begleichen. 

Jedoch müssen bei diesem Schuldenausgleich die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Gläubiger, die über mindestens drei Viertel der Gesamtsumme der Schulden verfügen, dem Sanierungsverfahren zustimmen.

Hierbei hat das Sanierungsverfahren für den Schuldner den Vorteil, dass sein Vermögen in z. B. in  Form einer Eigentumswohnung oder eines teuren Autos erhalten bleibt. Es wird nicht zugunsten der Gläubiger verwertet.

Der Zahlungsplan mit Vermögensverwertung beim Privatkonkurs

Für den Fall, dass ein Sanierungsverfahren scheitert, weil entweder die Gläubiger nicht zustimmen oder der Schuldner die geforderten Quoten nicht erfüllen kann, kommt ein Zahlungsplan mit Vermögensverwertung in Frage. Dabei verwertet das Gericht dann das vorhandene Vermögen, also z. B. die Eigentumswohnung oder das Auto.  Hierbei wird dann der Verkaufserlös unter den Gläubigern verteilt.

Zusätzlich muss dann der Schuldner den Gläubigern einen Zahlungsplan vorlegen, dem diese zustimmen müssen. Hierfür reicht wie beim Sanierungsverfahren eine einfache Mehrheit der Gläubiger. 

Dabei bietet der Schuldner eine Quote an, die seinem Einkommen in den nächsten fünf Jahren entspricht, ggf. sind auch Ratenzahlungen innerhalb von  sieben Jahren möglich. Für den Fall, dass die Quote von den Gläubigern angenommen wird, verfallen alle übrigen Schulden.

Das Abschöpfungsverfahren als letzte Möglichkeit im Privatkonkurs

Das Abschöpfungsverfahren ist nach dem Scheitern eines Zahlungsplans die letzte Möglichkeit, eine geregelte Privatinsolvenz gerichtlich durchführen zu lassen. Dabei wird dieses auf Antrag vom Gericht eingeleitet.

Hierbei verpflichtet sich der Schuldner, sein pfändbares Einkommen an einen Treuhänder abzugeben und der Schuldner selbst behält nur den Teil des Einkommens, der für sein Existenzminimum notwendig ist.

Dabei werden dann die abgetretenen Einkommensbeträge vom Treuhänder an die Gläubiger ausgezahlt. Jedoch ist mit dem Ablauf von drei Jahren dann erstmals eine Restschuldbefreiung möglich. Hierfür muss der Schuldner allerdings 50 % der Forderungen seiner Gläubiger bedient haben.

Für den Fall, dass dies in diesem Zeitraum nicht gelingt, kann nach dem Ablauf von sieben Jahren erneut eine Restschuldbefreiung geprüft werden. Dabei muss der Schuldner dann mindestens 10 % der Forderungen beglichen haben. Jedoch sind die 10 % nur eine Mindestquote, die sich in Abhängigkeit der Leistungsfähigkeit des Schuldners auf bis zu 50% erhöhen kann.

Voraussetzungen für die Durchführbarkeit des Abschöpfungsverfahrens

Auch das Abschöpfungsverfahren ist an bestimmte Bedingungen gebunden, die ein Schuldner während dessen Laufzeit zu erfüllen hat. Hierbei ist er immer verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Dabei muss er sich z. B. im Falle einer Arbeitslosigkeit um einen adäquaten Job bemühen und eine zumutbare Tätigkeit darf von ihm nicht abgelehnt werden. 

Ferner muss er sowohl den Treuhänder als auch die Gläubiger über alle Einkünfte informieren, die auch Nebenjobs und Aushilfsarbeiten einschließen. Hierbei sind auch Erbschaften und Schenkungen eingeschlossen.

Welche rechtlichen Wirkungen entfaltet eine Privatinsolvenz?

Niemand möchte in die Situation eines Privatkonkurses kommen. Dennoch müssen Personen, die kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stehen, sich damit auseinandersetzen. Jedoch begegnen viele  Betroffene der Situation mit einer gewissen Ignoranz und lassen die Situation einfach auf sich zukommen. 

Dabei ist es sehr wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen um die Chance auf eine  schuldenfreie finanzielle Zukunft nicht verstreichen zu lassen. 

Hierbei zieht die Einleitung eines Insolvenzverfahrens bei einem Privatkonkurs mehrere rechtliche Schritte nach sich. Für den Fall, dass ein außergerichtlicher Ausgleich und ein Sanierungsverfahren nicht möglich sind, wird sämtliches Vermögen, welches gepfändet werden kann in die Konkursmasse überführt.

Außerdem darf ein Schuldner nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestimmte Rechtsgeschäfte nicht mehr ohne eine gerichtliche Einwilligung abschließen.

Jedoch setzt dafür ein Zinsstopp ein, damit die Schulden nicht mehr weiter anwachsen können und weitere Exekutionen werden ausgesetzt. Ferner besteht nach Abschluss des Insolvenzverfahrens die Chance, alle Schulden los zu sein und schuldenfrei in ein neues Leben starten zu können.

Hinweis:

Normalerweise verjähren Forderungen nach drei Jahren. Für den Fall, dass jedoch ein Privatkonkurs eingeleitet wurde, ist diese Frist außer Kraft gesetzt.

Wie stellt sich die Zeit nach einem Privatkonkurs dar?

Wenn ein Insolvenzverfahren abgeschlossen wurde, ist der Schuldner normalerweise schuldenfrei. Dabei kann er dann auch wieder ein Gewerbe ausüben und sich selbstständig machen. Außerdem kann er sich aber auch als Arbeitnehmer auf eine neue Karriere stürzen und dann in der Zukunft auch wieder mehr Geld verdienen. 

Außerdem stellt auch für eine spätere Anschaffung von Eigentum der Privatkonkurs kein Hindernis dar, wenn die geforderten Quoten erfüllt wurden. Ferner ist auch die Aufnahme eines Kredites wieder möglich, wenn man eine Bank findet, die bereit ist,  ein Darlehen zu vergeben.

Wie kann ein Anwalt für Insolvenzrecht bei einem Privatkonkurs helfen?

Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann ein wertvoller Partner für einen Betroffenen sein, der kurz vor einer Zahlungsunfähigkeit steht. Dabei kann er einen Schuldner zunächst einmal eingehend zu seiner persönlichen Lage beraten und die individuelle Situation analysieren. 

Für den Fall, dass eine Privatinsolvenz nicht zu vermeiden ist, kann ein erfahrener Jurist für Insolvenzrecht zunächst versuchen, einen außergerichtlichen Ausgleich mit den Gläubigern zu erreichen und somit die kosten für ein Gerichtsverfahren zu sparen. 

Außerdem kann er sich natürlich um die fristgerecht Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kümmern, wenn der außergerichtliche Ausgleich scheitert. 

Dabei kümmert er sich dann um alle Formalitäten und sorgt dafür, dass alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig bei Gericht eingehen. Ferner wird er seinem Mandanten natürlich bei Gericht unterstützend beistehen und versuchen eine gute Einigung mit den Gläubigern zu finden. 

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