Marke registrieren in Österreich - Wie erfolgt die Markenanmeldung?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Wer in Österreich eine Marke registrieren möchte, muss sich an bestimmte Vorschriften halten und sich gut mit dem Markenschutz und der Markenrecherche auskennen.
Doch wie läuft es eigentlich genau ab, wenn man eine Marke registrieren möchte? Wir informieren Sie im folgenden Text nicht nur darüber, wer eine Marke registrieren kann und was die Voraussetzungen für eine Markenanmeldung sind, sondern auch über die Marke anmelden Kosten und den Unterschied der nationalen Marke, der IR-Marke und der Unionsmarke.
Inhaltsverzeichnis
- Eine Markenanmeldung kann sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen vorgenommen werden.
- Wer eine Marke registrieren möchte, sollte vorher eine Markenrecherche durchführen, um Markenrechtsverletzungen zu vermeiden
- Bei einer Markenanmeldung wird zwischen der nationalen Marke, der internationalen Marke und der IR-Marke unterschieden.
- Eine Marke muss grafisch darstellbar sein, um Markenschutz zu erhalten.
- Es ist empfehlenswert, bei der Markenanmeldung die Hilfe von einem Rechtsanwalt für Markenrecht in Anspruch zu nehme
Was ist eine Marke?
Der Begriff der Marke ist sowohl dem Marketing als auch dem Recht zuzuordnen. Im Marketing wird eine Marke von Unternehmen genutzt, um einen Brand zu generieren und den eigenen Markenwert zu steigern. Aus der rechtlichen Perspektive ist mit einer Marke ein geschütztes Zeichen gemeint.
Dieses Zeichen ist die Gesamtheit aller Vorstellungen, die eine Marke von anderen unterscheidbar macht. Wer seine Marke schützen möchte, muss eine Marke registrieren, um sich die Rechte an der Marke zu sichern.
Allerdings sollte man, wenn man eine Markenanmeldung vornehmen möchte, im Vorfeld einiges beachten: So muss man beispielsweise das Namensrecht prüfen und eine Markenrecherche durchführen, um eine Markenverletzung zu vermeiden.
Wer kann eine Marke registrieren?
Um eine Marke anmelden zu können, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein. Am wichtigsten ist, dass sich das Markenzeichen grafisch darstellen lässt, so dass es im Zusammenhang mit der jeweiligen Marke geschützt werden kann.
Wichtig ist zudem, dass es sich um kein abstraktes Zeichen handelt, sondern um eines, das in Zusammenhang mit der jeweiligen Marke beziehungsweise der Ware oder der Dienstleistung steht. Grundsätzlich kann eine Markenanmeldung sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen vorgenommen werden.
Wer eine Marke registrieren möchte, sollte sich aber in jedem Fall von einem Experten für Markenrecht beraten lassen. Dieser kann einem über das Marke registrieren hinaus auch bei anderen Dingen wie dem Geistigen Eigentum, dem Urheberrecht und dem Markenportfolio behilflich sein.
Voraussetzungen für eine Markenanmeldung
Voraussetzung für eine Markenanmeldung ist vor allem, dass die Marke noch nicht anderweitig geschützt ist. Um hier kein Risiko einzugehen, sollte man im Vorfeld der Markenregistrierung eine professionelle Markenrecherche vornehmen. Darüber hinaus ist es wichtig, sich im Vorfeld darüber klar zu sein, was genau man schützen möchte.
Möchte man eine Wortmarke schützen, einen Firmennamen schützen, ein Logo schützen oder doch eine Bildmarke schützen? Außerdem ist es ein Unterschied, ob man eine EU-Marke, eine IR-Marke oder eine Internationale Marke anmelden möchte.
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Was kann nicht als Marke angemeldet werden?
Wenn ein Zeichen die Voraussetzungen für das Marke registrieren nicht erfüllt, so kann auch keine Markenanmeldung stattfinden. Doch wann ist eine Markenregistrierung nicht möglich? Nicht möglich ist das Marke anmelden, wenn ein Zeichen…
- nicht von anderen unterscheidbar ist.
- nicht grafisch dargestellt werden kann.
- im alltäglichen Sprachgebrauch bereits für eine Ware oder Dienstleistung verwendet wird.
- täuschungsfähig ist.
- aus einer Form besteht, die der Art der Herstellung oder Ware geschuldet ist.
Wer eine Marke registrieren möchte, sollte sich über die rechtlichen Voraussetzungen im Vorfeld gut informieren. Es lohnt sich in vielen Fällen, hier auf einen Experten für Markenschutz zurückzugreifen.
Wenn Sie eine Markenanmeldung vornehmen möchten, lassen Sie keine unnötige Zeit verstreichen, sondern sichern sich Ihre Rechte so schnell wie möglich – die Konkurrenz schläft nicht.
Welche Stelle ist zuständig für das Marke registrieren?
Für die Markenregistrierung zuständig ist das Österreichische Patentamt. Über die Internetpräsenz des österreichischen Patentamts kann man das Marke registrieren auch ganz bequem online vornehmen.
Natürlich ist es aber auch möglich, die Markenanmeldung in Papierform vorzunehmen. Im Folgenden informieren wir Sie zunächst über den Ablauf einer Markenregistrierung.
Wie läuft die Markenanmeldung ab?
Für die Markenregistrierung gibt es das Formular MA 1. Dem Formular ist eine Ausfüllhilfe und eine Checkliste beigefügt, so dass das Ausfüllen ohne Probleme vonstattengeht. Einige Informationen dürfen beim Marke registrieren auf keinen Fall fehlen. Diese sind:
- Name und Anschrift des Anmelders
- Unterschrift
- die zu registrierende Marke
- Markenbilder, falls erforderlich
- eine Liste mit allen Waren und Dienstleistungen, für die die Marke verwendet beziehungsweise geschützt werden soll
Je nachdem, welchen Wohnsitz der Anmelder hat, ist eine Vertretung bei der Markenanmeldung oder eine österreichische Zustellbevollmächtigung notwendig.
Welche Anmeldemöglichkeiten habe ich, um eine Marke zu registrieren?
Wenn Sie eine Marke registrieren möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können die Anmeldung entweder direkt an der Eingangsstelle des Österreichischen Patentamts abgeben oder in den Briefkasten einwerfen. Darüber hinaus ist eine Anmeldung per Post, per Telefax oder online möglich.
Nicht möglich ist es, eine Markenanmeldung per Mail vorzunehmen. Achten Sie bitte auch darauf, per Fax keine farbigen Marken zu schicken.
Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
Beim Marke registrieren muss der Anmelder eine Liste beilegen, auf der alle Waren und Dienstleistungen vermerkt sind, für die der Markenschutz bestehen soll. Hierfür muss der Anmelder das Schema der Klassifikation von Nizza nutzen, das die verschiedenen Waren und Dienstleistungen in bis zu 45 Klassen unterteilt.
Zusätzlich zu der Einteilung in die Klasse mithilfe einer Nummer muss die jeweilige Ware beziehungsweise Dienstleistung mit Worten beschrieben werden.
Wie verläuft das Markenprüfungsverfahren?
Das Markenprüfungsverfahren beinhaltet drei Abschnitte: die Formalprüfung, die Zustellung des Ähnlichkeitsprotokolls und die Gesetzmäßigkeitsprüfung. In der Regel dauert ein Markenprüfungsverfahren circa drei Monate.
Wenn es beim Marke registrieren keine Probleme gibt, so wird die Marke ins Markenregister eingetragen und der Anmelder bekommt die Registrierungsbestätigung. Erst dann darf das Kürzel ® verwendet werden und das Anmeldeverfahren ist offiziell beendet.
Wenn eine Markenregistrierung läuft, so kann die angemeldete Marke nicht mehr geändert werden. Sie haben dann lediglich die Möglichkeit, eine neue Marke einzureichen.
Welche Unterlagen brauche ich für das Marke registrieren?
Wenn Sie eine Marke registrieren möchten, die zum Teil grafischer Natur ist, so müssen Sie der Anmeldung Markenbilder beifügen. Aus diesen muss klar hervorgehen, welche Worte mit welcher Schriftart und welchen Bildbestandteilen und Farben usw. geschützt werden sollen.
Beachten Sie bitte, dass die Markenbilder nicht länger und nicht breiter als acht Zentimeter sein dürfen und die Marke während des Anmeldeverfahrens nicht mehr geändert werden darf. Zusätzlich zum Exemplar im Anmeldeformular müssen fünf identische als Anhang beigelegt werden.
Wieviel kostet eine Markenanmeldung?
Mit welchen Kosten Sie beim Marke anmelden rechnen müssen, hängt vor allem davon ab, welche Marke Sie anmelden. Zum einen können Sie eine nationale Marke anmelden, zum anderen eine EU-Marke oder eine internationale Marke.
Je nachdem, für welche Variante Sie sich entscheiden, variieren auch die Kosten. Im Folgenden informieren wir Sie näher über die Markenanmeldung Kosten.
Nationale Marke
Wenn Sie eine nationale Marke anmelden möchten, müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:
Online Anmeldung | |
---|---|
ohne Ähnlichkeitsrecherche | 280 € |
mit Ähnlichkeitsrecherche | 320 € |
für jede weitere Klasse | 75 € |
Papier Anmeldung | |
---|---|
ohne Ähnlichkeitsrecherche | 300 € |
mit Ähnlichkeitsrecherche | 340 € |
für jede weitere Klasse | 75 € |
Internationale Marke
Für eine internationale Markenanmeldung fallen diese Kosten an:
Gebühr an das Gebühr an Österreichische Patentamt (Inlandsgebühr) | € 141 |
Gebühren an WIPO | https://www.wipo.int/madrid/en/fees/sched.html |
Internationalen Gebühren | Grundgebühr von SFr 653 (bzw. SFr 903, wenn die Wiedergabe der Marke in Farbe ist), allfällig einer Zusatzgebühr (SFr 100) für jede die 3. Klasse übersteigende Waren- oder Dienstleistungsklasse und einer Ergänzungsgebühr (SFr 100) oder Individuellen Gebühr pro benannter Vertragspartei zusammen |
Kalkulieren Sie ihre Gebühren im Gebühren Kalkulator.
Unionsmarke
Falls Sie sich für die Anmeldung einer Unionsmarke entscheiden, gestalten sich die Kosten wie folgt:
Für die Eintragung der Unionsmarke sind beim EUIPO zu bezahlen: | |
---|---|
Anmeldegebühr bei e-filing | Anmeldegebühr bei Papierform |
850 € für eine Klasse | 1000 € für eine Klasse |
50 € zusätzlich für eine weitere Klasse | ab der zweiten Klasse wie bei e-filing |
150 € zusätzlich für die dritte Klasse | |
150 € für die vierte und jede weitere Klasse |
Wie lange ist eine Marke geschützt?
Eine nationale Marke genießt nach der Markenregistrierung zunächst im Gebiet der Republik Österreich für zehn Jahre Schutz. Wer möchte, kann diesen Schutz beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängern. Hierfür muss eine sogenannte Erneuerungsgebühr entrichtet werden.
Gemeinschaftsmarke
Wenn Ihnen der Markenschutz in Österreich nicht ausreicht, können Sie eine EU-Marke, auch Unionsmarke und früher Gemeinschaftsmarke genannt, anmelden. Hierfür ist das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt zuständig. Nach einer erfolgreichen Registrierung einer EU-Marke genießt diese im gesamten EU-Raum Markenschutz.
Die Anmeldung einer EU-Marke ist nur möglich, wenn in keinem Mitgliedsstaat der EU bereits ein älteres Markenrecht besteht. Ist dies der Fall, so bleibt nur die Möglichkeit, in allen nicht betroffenen Staaten nationale Markenanmeldungen vorzunehmen.
Internationale Marke
Den breitesten Markenschutz erlangen Sie mit der Anmeldung einer internationalen Marke. Hier erhalten Sie nämlich bei erfolgreicher Anmeldung in mehr als 80 Ländern Schutz für Ihre Marke.
Wichtig zu wissen ist, dass bei der Anmeldung einer internationalen Marke kein weltweiter Schutz gewährt wird, sondern nur in den Staaten, die das Madrider Abkommen unterzeichnet haben. Voraussetzung für die Anmeldung einer internationalen Marke ist das Bestehen einer nationalen oder europäischen Basismarke.
Auch der Schutz von EU-Marken und internationalen Marken besteht zunächst für 10 Jahre und kann dann immer wieder gegen die Zahlung einer Erneuerungsgebühr verlängert werden. Nutzen Sie unbedingt im Vorfeld einer Markenanmeldung die Möglichkeit, auch selbstständig und kostenfrei nach verwechslungsfähigen Marken zu recherchieren, bevor Sie Ihre eigene anmelden.
Möglich ist eine Suche für Gemeinschaftsmarken in eSearch und für internationale Marken in der ROMARIN-Datenbank.
Brauche ich für das Marke registrieren einen Rechtsanwalt?
Grundsätzlich besteht in Österreich keine Anwaltspflicht, wenn man eine Marke registrieren möchte. Allerdings ist es in jedem Fall empfehlenswert, sich auf die Expertise eines Rechtsanwalts für Markenrecht zu verlassen, wenn es um das Marke anmelden oder auch den Markenschutz geht. Wer sich von einem Experten bei der Markenrecherche und der Markenanmeldung unterstützen lässt, verhindert ärgerliche Probleme im Nachhinein.
Gehen Sie also lieber auf Nummer sicher und lassen von einem Experten überprüfen, wie die Chancen für Ihre Markenanmeldung stehen. Ansonsten kann es im schlimmsten Fall zu einem Rechtsstreit kommen und es müssen dann in der Folge Unternehmensnamen oder Logos geändert werden.