Namensschutz in Österreich – Ablauf, Dauer und Kosten
- Redaktion Anwaltfinden.at
Kann ich mir einen Namen schützen? Durch den Namensschutz in Österreich kann man den Firmennamen vor missbräuchlicher Benutzung schützen. Für einen nationalen Markenschutz ist eine Markenanmeldung beim Patentamt notwendig.
Für einen weltweiten Namensschutz ist hingegen eine internationale Markenanmeldung notwendig. Wie viel kostet es einen Namen zu schützen? Was kostet eine Wortmarke und wie kann ich mein Logo schützen lassen?
Der folgende Beitrag geht auf alle wichtigen Aspekte des Namensschutz in Österreich ein und erläutert auch wie man eine Marke in Österreich anmelden kann, mit welchen Kosten man für den Namensschutz rechnen muss und welchen Schutzumfang die Wort-/Bildmarke hat.
Inhaltsverzeichnis
- Der Namensschutz ist durch Anmeldung einer Wortmarke beim Patentamt möglich.
- Möchte man einen Firmennamen und ein Logo schützen, kann der Marken- und Namensschutz durch die Anmeldung einer Wortbildmarke erfolgen.
- Der Namensschutz ist 10 Jahre gültig und kann beliebig oft durch das Begleichen einer Erneuerungsgebühr verlängert werden.
- Je nach Art der Anmeldung (national, international, EU-Marke) sind die Kosten für den Namensschutz unterschiedlich hoch.
- Für den Namenschutz in Österreich muss man bei einer Online-Anmeldung ohne Ähnlichkeitsrecherche mit 280 – 340 Euro für 3 Waren- und Dienstleistungsklassen rechnen.
Allgemeines zum Namensschutz
Warum ist Namensschutz in Österreich wichtig? Einige Marken stehen heutzutage in enger Verbindung zu einer gesamten Produktgruppe und obwohl es eine herkömmliche Bezeichnung für das Produkt gäbe, benutzt man meist den Markennamen. Nicht jeder sagt heute noch „Gib mir doch bitte ein Taschentuch“.
Meist wird hier vom Tempo, der bekanntesten Marke für Taschentüchern gesprochen. Und dies ist nur ein Beispiel von vielen: Pritt, Edding, Labello, Kärcher, Uhu, Marken sind wichtig für die Kundenbindung und vor allem den Unternehmenserfolg. Umso essenzieller ist der Namensschutz in Österreich, um sich vor Produkt- und Markenpiraterie zu schützen.
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Warum sollten Sie einen Namensschutz in Österreich vornehmen?
Sie haben den optimalen Firmennamen für Ihr Unternehmen und Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung gefunden, dann sollten Sie den Namen schützen. Nur so erhalten Sie die exklusiven Rechte für den Namen im jeweiligen Bereich und können verhindern, dass Konkurrenten Ihren Namen missbräuchlich benutzen.
Insbesondere Start-Ups mit innovativen Produkten und Geschäftsideen sollten ihren Namen und gegebenenfalls auch ihre Idee schützen. Um die Rechte an einer technischen Erfindung zu sichern, muss man ein Patent anmelden.
Namensschutz gegen Marken- und Produktpiraterie
Die Marken- und Produktpiraterie sollte keinesfalls unterschätzt werden, denn schnell wird ein erfolgreiches Geschäftskonzept mit einem lukrativen Produkt von Mitbewerbern und Nachahmern übernommen, um die Lorbeeren zu ernten.
Hat man jedoch einen Namensschutz vorgenommen, kann man dagegen rechtlich vorgehen, indem man den Markenrechtsverletzer zur Unterlassung auffordert und gegebenenfalls auch Schadensersatz verlangt.
Darüber hinaus kann man Produkte, die auf Plattformen im eigenen Namen angeboten werden, einfach vom Betreiber löschen lassen. Hierfür muss lediglich die Markenurkunde mit geschütztem Namen vorgelegt werden.
Zum Marken- und Namensschutz in Österreich hat sowohl Amazon als auch eBay ein Tool zur Markenüberwachung: Die Amazon-Markenregistrierung bzw. das VeRI-Meldetool von eBay.
Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Markenrecht zum Thema Namensschutz in Österreich beraten.
Welche Markenaspekte kann man schützen?
In Österreich können Sie verschiedene Markentypen schützen. Hierzu zählt die Wortmarke (Name unabhängig von der Darstellung), Wortbildmarke (Kombination aus Schriftzug und grafischem Element), Bildmarke (Logos ohne Schriftzug) und andere Markentypen wie beispielsweise 3D-Marken.
Wie kann ich eine Marke in Österreich anmelden und einen Firmennamen schützen?
Um einen Firmennamen schützen zu lassen, können Sie durch Anmeldung beim Patentamt die Wortmarke schützen lassen. Dadurch erhalten Sie das alleinige Nutzungsrecht Ihres Firmennamens und haben Markenschutz.
Als Wortmarke bezeichnet man eine Marke, die lediglich aus Schriftzeichen bzw. einem Schriftzug besteht und diesen schützt. Die Wortmarke kann aus Schriftzeichen, Wörtern, Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bestehen. Außerdem kann sie sich aus einem oder mehreren Wörtern (z.B. Max Müller) oder aus einzelnen Buchstaben zusammensetzen (z.B. ABC).
Durch die Anmeldung einer Wortmarke können Sie Ihren Firmennamen schützen. Sie können eine Wortmarke national, europaweit und international schützen lassen. Wie weit der Namensschutz reichen soll, können Sie individuell entscheiden. Je nach Auswahl sind die Kosten für den Namensschutz unterschiedlich hoch.
Eine Wortmarke kann einen breiteren Schutz als eine Wort-Bild-Marke bieten, da die Wortbildmarke immer mit einer festgelegten optischen Darstellungsform verbunden ist. Die reine Wortmarke ist frei von einer Darstellungsform. Nichtdestotrotz birgt der breitere Schutz auch ein höheres Risiko.
Namensschutz in Österreich – Welchen Namen kann ich schützen lassen?
Zunächst muss der gewünschte Firmenname verfügbar sein. Bevor Sie einen Firmennamen wählen, sollten Sie im Markenregister eine Markenrecherche durchführen, ob der Namen nicht bereits vergeben und geschützt ist. Beim Namensschutz in Österreich ist allerdings zu beachten, dass nicht jeder Name als Marke angemeldet werden kann.
Ob man einen Firmennamen im Sinne des Namensschutzes in Österreich schützen kann, hängt von einigen Voraussetzungen ab. Diese können Sie anhand der folgenden Kriterien für den Namensschutz Ihres Firmennamens prüfen.
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Unterscheidungskraft und Irreführung
Allgemeine Begriffe wie „Tisch“ beim Verkauf von Tischen oder „Elektronik“ beim Verkauf von Mobiltelefonen eignen sich nicht unbedingt als Firmennamen. Gleiches gilt für Attribute wie „schnell“ oder „kostengünstig“, welche gerne in Werbeanzeigen verwendet werden. Hier fehlt eindeutig die Unterscheidungskraft, um den Firmennamen als Marke zu schützen.
Der Firmenname darf nicht irreführend sein, d.h. der Firmenname darf keine Ortsangaben enthalten, die nicht auf den tatsächlichen Standort des Unternehmens hinweisen oder ein ökologisches Produkt anpreisen, wenn dies nicht der Fall ist.
Kein Hoheitszeichen und kein Sittenverstoß
Der Firmenname darf keine Hoheitszeichen beinhalten. Dies dürfen weder Symbole der Staatshoheit noch Bezeichnungen sein. Die Firma darf demnach nicht „Innenminister“ heißen.
Außerdem darf der Firmenname nicht gegen die guten Sitten verstoßen, denn sittenwidrige Firmennamen sind nicht zulässig. Darüber hinaus dürfen bereits bestehende Firmennamen und Namen realer Personen nicht verunglimpft werden. Hier können sogar Schadenersatzforderungen vom Geschädigten geltend gemacht werden.
Firmenname und Logo – Wie kann ich mein Logo schützen?
Sie möchten nicht nur Ihren Firmennamen, sondern auch Ihr Logo schützen lassen? Sie können sowohl Ihren Firmennamen als auch Ihr Logo schützen, denn auch hier kann Gefahr der Nachahmung bestehen.
Beim Markenschutz für Firmenlogos gelten im Grunde genommen dieselben Voraussetzungen wie für Firmennamen. Auch das Logo darf nicht irreführend sein, muss Unterscheidungskraft vorweisen, verfügbar sein, darf kein Hoheitszeichen enthalten oder sitten- oder ordnungswidrig sein.
Logos ohne Schriftzug können als Bildmarke angemeldet werden. Möchte man jedoch eine Kombination aus Schriftzug und grafischer Darstellung schützen, muss der Schutzumfang der Wortbildmarke gewählt werden.
Logo und Name schützen - Schutzumfang der Wort-/Bildmarke
Für die Eintragung des Firmennamens reicht eine Wortmarke aus, aber durch den Schutzumfang der Wort-/Bildmarke können Sie auch das Logo ausreichend schützen. Der Markenschutz schützt dann einen Schriftzug und eine Illustration oder grafische Darstellung. Um Ihren Firmennamen und/oder Ihr Firmenlogo in Österreich als Marke anzumelden, müssen Sie beim Patentamt eine Eintragung veranlassen.
Den Antrag auf Markenanmeldung können Sie sowohl postalisch als auch online stellen. Ist ein europaweiter Marken- und Namensschutz gewünscht, muss der Antrag an die European Union Intellectual Property Organization (EUIPO) gerichtet werden. Für einen internationalen Marken- und Namensschutz (IR-Marke) an die World Intellectual Property Organization (WIPO).
Wie lange ist der Namensschutz in Österreich gegeben?
Der Marken- und Namensschutz ist in Österreich für zunächst 10 Jahre gültig, sofern der Antrag genehmigt wurde. Allerdings kann der Namensschutz beliebig oft verlängert werden, indem nach Ablauf der 10 Jahre eine Erneuerungsgebühr gezahlt wird.
Wie hoch sind die Kosten für den Namensschutz?
Wie viel kostet es einen Namen zu schützen? Je nach Reichweite des Namensschutzes sind die Kosten unterschiedlich hoch. Auf der Seite des österreichischen Patentamts sind alle Gebühren aufgeführt.
Ebenso spielt es eine Rolle wie viele Waren- und Dienstleistungsklassen man wählt und wie viele Länder man beispielsweise bei einer internationalen Anmeldung wählt. Die Kosten für den Namensschutz können demnach stark variieren. Ferner spielt es eine Rolle, ob man einen Markenrechtsanwalt engagiert oder nicht.
Obschon die Kosten des Namensschutzes mit einem Anwalt durchaus höher sind, lohnt sich die Konsultation allemal. Warum es sinnvoll ist sich von einem Anwalt für Markenrecht beraten zu lassen, erläutern wir Ihnen im unteren Abschnitt des Artikels.
Was kostet eine Wortmarke?
Auf der Seite des österreichischen Patentamts erhalten Sie Antragsformulare und eine Gebührenübersicht für die Anmeldung einer Wortmarke. Was kostet eine Wortmarke? Die Mindestkosten für die nationale Marke (Einzelmarke) beträgt bei einem Online-Antrag ohne Ähnlichkeitsrecherche laut Patentamt 280 €.
In diesem Betrag sind 3 Waren- oder Dienstleistungsklassen inbegriffen. Jede weitere Klasse wird mit einer Gebühr in Höhe von 75 € veranschlagt. Für den Antrag auf eine internationale Wortmarke wird eine Gebühr in Höhe von 141 € für das österreichische Patentamt und eine zusätzliche Gebühr für die WIPO fällig.
Jene Grundgebühr beträgt 653 SFr. Auch bei der internationalen Wortmarke sind 3 Waren- und Dienstleistungsklassen inklusive. Für jede weitere Klasse werden 100 SFr veranschlagt. Für die Unionsmarke beträgt die Gebühr 850 € für eine Klasse; für eine zweite fallen 50 € und für eine dritte 150 € an.
Kosten für den Namensschutz mit Anwalt
Wie hoch sind die Kosten für den Namensschutz, wenn man einen Patentanwalt oder einen Rechtsanwalt für Markenrecht engagiert? Die folgenden Werte dienen lediglich als Orientierung für eine erste Einschätzung. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, um einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zu erhalten.
Abhängig von der Komplexität des Verfahrens, der Anzahl der Warenklassen und den Amtsgebühren können die Kosten für den Namensschutz von Einzelfall zu Einzelfall variieren. Nichtsdestotrotz müssen Sie für die anwaltliche Betreuung für den Namensschutz mit folgenden Kosten rechnen:
- Nationale Markenanmeldung in Österreich: circa 1.250 €
- EU-Markenanmeldung: 600 €
- Internationale Markenanmeldung für 3 Länder: 2.600 €
Namensschutz in Österreich mit Anwalt
Die Kosten für den Namenschutz sind für eine nationale Markenanmeldung erschwinglich. Aber auch die internationale Markenanmeldung mit Anwalt kann Ihnen viel Ärger ersparen. Meist bieten Anwälte für Markenrechte eine Beratung für unter 200 Euro an und vereinbaren auch gerne einen Pauschalpreis mit Ihnen.
Selbstverständlich sind die Kosten für den Namensschutz in Österreich ohne Anwalt geringer, doch ein Anwalt kann Sie vor zünftigen finanziellen Konsequenzen schützen. Fehler bei der Markenanmeldung können in einem Gerichtsverfahren mit hohen Folgekosten enden.
Es gibt mehrere Fallstricke im Markenrecht und bei der Markenanmeldung, daher ist eine anwaltliche Beratung durchaus ratsam.
Welches Risiko besteht bei der Anmeldung des Namensschutzes ohne Anwalt?
Mögliche Komplikationen und zusätzliche Kosten beim Namensschutz ohne Anwalt können sein:
- Der Antrag auf Namensschutz wird abgelehnt, weil der Firmenname nicht schutzfähig ist oder keine Unterscheidungskraft vorliegt. Durch eine erneute Markenanmeldung entstehen zusätzliche Kosten für den Namensschutz.
2. Die Markenregistrierung war zunächst erfolgreich, doch im Nachhinein gibt es einen Firmennamensrechtsinhaber mit der gleichen Marke und älteren Rechten. Legt dieser Widerspruch ein, wird Ihr Firmenname gelöscht. Es entstehen erneut zusätzliche Kosten für den Namensschutz.
3. Die Markenregistrierung war zunächst erfolgreich und es wurde im Rahmen der Widerspruchsfrist kein Widerspruch des Firmennamenrechtsinhabers mit älteren Rechten eingelegt. Allerdings hat dieser auch nach Ablauf der Frist, das Recht rechtliche Schritte einzuleiten, und zwar in Form eines Gerichtsverfahrens.
Die Folgen können gravierend sein und die Kosten für den Namensschutz um ein Vielfaches höher als mit einer Beratung durch einen Anwalt. Neben den Kosten für den Namensschutz muss hierbei auch an das bereits investierte Geld für Werbemittel und die Produktion von Waren mit dem Firmennamen gedacht werden.
Ferner kann der Geschädigte auch Lizenzgebühren verlangen oder/und Schadenersatzforderungen stellen.
Angesichts des hohen Risikos bei Komplikationen zusätzliche Kosten für den Namensschutz tragen zu müssen, ist ein Verzicht auf anwaltliche Beratung nicht sinnvoll. Sichern Sie sich rechtlich ausreichend ab und konsultieren Sie nun einen Anwalt für Markenrecht.