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Patent anmelden Kosten – Was kostet ein Patent in Österreich?

Zwei Männer beim Patent

Wie hoch sind die Kosten beim Anmelden eines Patents in Österreich? Beschreibungen, Skizzen, Diagramme und Analysen gehören zu einer Erfindung und müssen zum Schutz beim Patentamt angemeldet werden. Doch was kostet eine Idee patentieren lassen? Wie kann ich ein Patent anmelden? Wer in Österreich ein Patent anmelden möchte, muss Voraussetzungen erfüllen.

Es gibt verschiedene Patente, daher sind auch die Kosten, um ein Patent anzumelden, unterschiedlich hoch. Was kostet ein Patent in Österreich? Welche Kosten beim Anmelden eines Patents auf Sie zukommen, erklären wir Ihnen im folgenden Beitrag.  

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Was ist ein Patent?

Was wird durch ein Patent geschützt? Ein Patent ist ein Schutzrecht, welches geistiges Eigentum und Erfindungen sichert. Anders als das Urheberrecht schützt das Patentrecht aber keine künstlerischen Werke, sondern technische Erfindungen. Diese können durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster in Österreich geschützt werden.

Ein Patent ist ein territorial und zeitlich begrenztes Ausschließungsrecht (Monopol, maximal 20 Jahre) und berechtigt den Inhaber, andere davon auszuschließen, das Produkt oder die Erfindung gewerblich herzustellen, zu verkaufen, feilzuhalten, gebrauchen oder Gewinn zu erzielen.

Somit werden Dritte durch das Anmelden eines Patents daran gehindert, die patentierte Idee zu nutzen und die technischen Erfindungen nachzubauen oder zu verwerten. Der private Gebrauch des Patents ist aber gestattet.

Was braucht man, um ein Patent anmelden zu können? Was man für das Anmelden eines Patents braucht und wie Sie ein Patent anmelden, erfahren Sie in unsere Leitartikel.

Ob Ihre technische Erfindung die Voraussetzungen erfüllen, um ein Patent anmelden zu dürfen, können Sie im entsprechenden Leitartikel nachlesen. Andernfalls berät Sie gerne ein erfahrener Anwalt für Markenrecht

Welche Patente gibt es?

Patente gelten nur in dem Land, in welchem man sie anmeldet. Dies beruht auf dem Territorialitätsprinzip. Meldet man ein Patent nur in Österreich an, handelt es sich um ein nationales Patent

Bei einem nationalen Patent ist die Erfindung nicht in anderen Ländern geschützt. Somit darf jemand in der Schweiz oder in einem anderen Land eine in Österreich patentierte Idee oder ähnliche Innovation nach wie vor verkaufen. In diesem Zusammenhang ist die Produktpiraterie allerdings kritisch zu sehen. 

Wer seine Erfindung international schützen will und die Kosten für das Anmelden des Patents nicht scheut, sollte nicht nur ein nationales Patent anmelden, sondern auch ein internationales Patent.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit ein Patent nur in Europa anzumelden: Das europäische Patent.

Internationale und europäische Patente anmelden

Der Patent Cooperation Treaty (PCT) aus dem Jahre 2004 soll den Prozess der Patentanmeldung in mehreren Ländern vereinfachen. Sollten Sie einen Antrag in Österreich stellen, können Sie für die Anmeldung im Ausland das sogenannte Prioritätsrecht nutzen. Dadurch haben Sie ab Antragseinreichung in Österreich 12 Monate Zeit, um das Patent im Ausland anzumelden.

Wer im Ausland ein Patent anmelden möchte, hat die folgenden Optionen:

  • Einzelanmeldung in einzelnen Staaten
  • Nutzung des Global Patent Prosecution Highways mit 25 Ämtern
  • Patenterteilung nach Europäischem Patentübereinkommen (EPÜ) mit 38 Mitgliedsstaaten
  • Internationale Patentanmeldung nach Patentzusammenarbeitsvertrag (Patent Cooperation Treaty (PCT)) mit 152 Mitgliedsstaaten

Wie bekomme ich ein Patent?

Beim Anmelden eines Patents müssen Voraussetzungen beachtet werden. Die Anmeldung für ein österreichisches Patent kann beim zuständigen Patentamt erfolgen. Kann ein Produkt außerhalb des österreichischen Marktes vertrieben werden, ist ein internationales Patent sinnvoll. Hierfür kann eine Einzelanmeldung im jeweiligen Staat im Ausland erfolgen, allerdings ist dies aufwendig.

Sowohl beim europäischen als auch beim internationalen Patent kann die Erfindung beim Europäischen Patentamt (EPA) oder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) angemeldet werden. Andernfalls kann beim österreichischen Patentamt ein nationales Patent angemeldet werden und danach ein europäisches bzw. internationales Patent. 

Patent anmelden – Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wie teuer ist ein weltweites Patent und wie viel kostet ein Patent in Österreich? Ein Patent anmelden, ist nicht kostenlos. Die Kosten für eine Patentanmeldung variieren und sind davon abhängig, ob es sich um ein nationales, europäisches oder internationales Patent handelt. Die minimalen Kosten für eine Patentanmeldung betragen inklusive Erteilung und Veröffentlichung ungefähr 550 Euro.

Je nachdem ob es sich um ein europäisches oder internationales Patent handelt, sind die Kosten beim Anmelden des Patents höher. Für eine europäische Patentanmeldung muss man mit Kosten von mindestens 4.300 € und für eine internationale Patentanmeldung mit 2.800 € rechnen. In den folgenden Abschnitten erhalten Sie eine detaillierte Übersicht zu den Kosten der Patentanmeldung.

Hinweis!

Um alle Kosten für die Patentanmeldung und Jahresgebühren im Überblick zu haben, können Sie hier ein PDF mit einer Kostenübersicht beim österreichischen Patentamt herunterladen. 

Zusätzliche Kosten für die Patentanmeldung

Möchte man ein Patent aufrechterhalten, muss man ab dem 6. Jahr eine Jahresgebühr bezahlen, die von 104 € bis 1.775 € im zwanzigsten und damit letzten Jahr steigt. Zusätzliche Kosten beim Anmelden des Patents entstehen, wenn mehr als 10 Patentansprüche vorliegen. 

Für jeweils 10 weitere Ansprüche fällt eine Gebühr von 100 € an. Ferner ist ab der 16. Seite für 15 weitere Seiten eine Gebühr von 130 € zu entrichten. Ein Prioritätsbeleg wird mit 100 € veranschlagt.

Obschon die Kosten für das Anmelden eines Patents ohne Anwalt günstiger sind, kann es empfehlenswert sein, einen Patentanwalt zu engagieren. Nur eine professionell geprüfte und rechtskräftig formulierte Patentschrift bietet ein optimales Maß an Sicherheit. 

Mittels einer Prüfung und Recherche des Patentamts wird die Erfindung geprüft. Ein Anwalt für Patentrecht hilft Ihnen dabei die Patentwürdigkeit Ihrer Erfindung zu prüfen.

Patent anmelden - Kosten für die PRIO-Anmeldung

Mit einer PRIO-Anmeldung kann sich der Erfinder ein Anmeldedatum sichern und sich bis zu 12 Monate später um das Patent kümmern. Allerdings muss die PRIO-Anmeldung eine prioritätslose Erstanmeldung sein und in den Anmeldeunterlagen müssen bereits alle wichtigen technischen Merkmale der Erfindung vorhanden sein. 

Bei der Online-Anmeldung des Patents fallen Kosten von 50 € und falls ein Upgrade vorgenommen wird, fallen Recherchen- und Prüfungsgebühren in Höhe von 272 € an. Wird kein Upgrade durchgeführt, haben Sie lediglich 50 € verloren.

Übersicht PRIO-Anmeldung Kosten

Mindestkosten bei Anmeldung
Schriftengebühr€ 50
Upgrade
Upgrade-Gebühr inkl. zehn Ansprüche (Anmeldetag vor dem 01.01.2019)€ 292
Upgrade-Gebühr inkl. zehn Ansprüche (Anmeldetag ab dem 01.01.2019)€ 272
Anspruchsgebühr bei mehr als zehn Patentansprüchen,
für jeweils zehn weitere Patentansprüche
€ 104

Patent anmelden – Kosten für ein nationales Patent

Die Kosten, um ein Patent anmelden zu können, betragen für ein nationales Patent mindestens 550 Euro. Wer ein Patent anmelden möchte, muss die Kosten nicht sofort bei der Anmeldung entrichten, sondern erhält nach ungefähr 2 Wochen einen Zahlschein und kann den Betrag dann überweisen. 

Bei einer Online-Anmeldung werden die Kosten für die Patentanmeldung sofort berechnet. Für die Aufrechterhaltung des Patents fällt ab dem 6. Jahr eine Jahresgebühr an, die mit den Jahren ansteigt. Es findet eine Staffelung von 104 € bis zu 1775 € statt. Wer ein Patent kaufen möchte, erhält die Kosten der Patentanmeldung in den Kaufpreis einkalkuliert. 

Mindestkosten bei Anmeldung mit bis zu zehn Ansprüchen
Recherchen- und Prüfungsgebühr PAPIERANMELDUNG, inkl. Schriftengebühr € 50 und inkl. zehn Ansprüche€ 342
Recherchen- und Prüfungsgebühr ONLINEANMELDUNG, inkl. Schriftengebühr € 50 und inkl. zehn Ansprüche€ 322
Bei mehr als zehn Ansprüchen
+ Anspruchsgebühr bei mehr als zehn Patentansprüchen, für jeweils zehn weitere Patentansprüche€ 104
Bei Patenterteilung
Veröffentlichungsgebühr Patentschrift€ 208
+ ab der 16. Seite für jeweils 15 Seiten€ 135
Sonstige Gebühren
Einspruch gegen die Patenterteilung, inkl. Schriftengebühr € 50€ 206
beglaubigter Auszug aus dem Register, pro Patent, inkl. Schriftengebühr € 23€ 23
Prioritätsbeleg, Schriftengebühr € 75; Befreiung bei gleichzeitiger Herstellung mehrerer Abschriften von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, pauschalierte Schriftengebühr ist nur einmal pro Schutzrecht fällig€ 75
Fristgesuchgebührenfrei
Duplikat einer Patenturkundegebührenfrei

Jahresgebühr als weitere Kosten der nationalen Patentanmeldung

Nachdem das Patent erteilt wurde, bleibt es rückwirkend ab dem Tag der Anmeldung für 5 Jahre gültig. Ab dem 6. Jahr muss allerdings eine sogenannte Jahresgebühr gezahlt werden, sofern das Patent weiter bestehen soll. 

Am Anfang sind die Kosten für die Jahresgebühr noch gering, allerdings steigen sie mit den Jahren an. Während für das nationale Patent im ersten Fälligkeitsjahr für die Jahresgebühr lediglich 104 € ohne Zuschlag berechnet werden, betragen die Gebühren im zwanzigsten Jahr bereits 1.775 €. Möchte man ein Patent tatsächlich 20 Jahre aufrechterhalten, dann muss man bis Ablauf des Patents mit insgesamt 12.839 € rechnen.

JahrGebühr in EUR
Grundgebührmit Zuschlag
3.
0,000,00
4.0,000,00
5.0,000,00
6.104,00104,00
7.208,00249,60
8.313,00375,60
9.417,00500,40
10.522,00626,40
11.626,00751,20
12.731,00877,20
13.835,001.002,00
14.940,001.128,00
15.1.044,001.252,80
16.1.148,001.377,60
17.1.253,001.503,60
18.1.357,001.628,40
19.1.566,001.879,20
20.1.775,002.130,00

Kosten für Gebrauchsmuster in Österreich

Durch Patente können technische Erfindungen geschützt werden, die wiederum neu und gewerblich anwendbar sind und eine erforderliche Erfindungshöhe aufweisen. 

Die neue Erfindung muss eine Lösung eines bestimmten technischen Problems darstellen. Weist eine technische Erfindung jedoch nicht diese Erfindungshöhe auf, dann dienen Gebrauchsmuster zum Schutz der Erfindung. Für ein Gebrauchsmuster genügt ein erfinderischer Schritt. Das Gebrauchsmuster – auch kleines Patent genannt – wird oft gewählt, um Kosten bei der Patentanmeldung zu sparen.

Im Gegensatz zum Patent sind die Kosten für ein Gebrauchsmuster in Österreich geringer. Für eine nationale Anmeldung eines Gebrauchsmusters muss man in Österreich mit Kosten in Höhe von 330 Euro rechnen. 

In diesem Preis sind die Registrierung und Veröffentlichung inbegriffen. Allerdings sind wie beim Anmelden des Patents weitere Kosten für das Gebrauchsmuster in Österreich zu beachten. Um das Gebrauchsmuster ab dem 4. Jahr aufrechtzuerhalten, müssen Sie jährlich eine Gebühr zahlen, die von 52 bis auf 470 Euro ansteigt. Somit beträgt die Gebühr im zehnten Jahr 470 Euro.      

Übersicht der Kosten für Gebrauchsmuster in Österreich

Mindestkosten bei Anmeldung mit bis zu 10 Ansprüchen
Recherchengebühr PAPIERANMELDUNG, inkl. Schriftengebühr € 50 und inkl. 1 Ansprüche€ 206
Recherchengebühr ONLINEANMELDUNG, inkl. Schriftengebühr € 50 und inkl. 1 Ansprüche€ 186
Bei mehr als 10 Ansprüchen
+ Anspruchsgebühr bei mehr als zehn Ansprüchen, für jeweils zehn weitere Ansprüche€ 104
Registrierung
Veröffentlichungsgebühr Gebrauchsmuster€ 135
Beschleunigte Veröffentlichung und Registrierung Zuschlagsgebühr€ 52
beglaubigter Auszug aus dem Register pro Gebrauchsmuster, inkl. Schriftengebühr € 23€ 23
Duplikat einer Gebrauchsmusterurkundegebührenfrei
Prioritätsbeleg, Schriftengebühr € 75; Befreiung bei gleichzeitiger Herstellung mehrerer Abschriften von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, Schriftengebühr ist nur einmal pro Schutzrecht fällig€ 75
Fristgesuchgebührenfrei

Kosten der Jahresgebühr für das Gebrauchsmuster

Jahresgebühren Gebrauchsmuster
JahrGebühr in EUR
Grundgebührmit Zuschlag
2.0,00
3.0,00
4.52,00
5.104,00124,80
6.261,00313,20
7.313,00375,60
8.365,00438,00
9.417,00500,40
10470,00564,00
PauschaleGebühr in EUR
Grundgebührmit Zuschlag
4. bis 6. Jahr376,00
7. bis 10. Jahr1.410,001.692,00

Kosten und Jahresgebühren für Schutzzertifikate

Als Schutzzertifikate bezeichnet man einen verlängerten Schutz für zugelassene pharmazeutische Wirkstoffe, die in einem Patent (Grundpatent) umfasst sind. Das Schutzzertifikat tritt nach Ablauf der maximalen Laufzeit des Grundpatents von 20 Jahren in Kraft. Die maximale Laufzeit des Schutzzertifikats beträgt 5 Jahre. 

Kosten und Jahresgebühren für Schutzzertifikate
Anmeldegebühr, inkl. Schriftengebühr € 50€ 363
Antrag auf Verlängerung der Laufzeit, inkl. Schriftengebühr € 50€ 258
beglaubigter Auszug aus dem Register, pro Schutzzertifikat, inkl. Schriftengebühr € 23€ 23

Jahresgebühr für Schutzzertifikate

Jahresgebühren Schutzzertifikat
JahrGebühr in EUR ab 1.7.2014
Grundgebührmit Zuschlag
1.2.611,003.133,20
2.3.029,003.634,80
3.3.448,004.137,60
4.3.864,004.636,80
5.4.282,005.138,40
Begonnene 6.3.029,003.634,80

Kosten für Recherchen und Gutachten nach Patentrecht

Kosten für Recherchen und Gutachten nach Patentrecht
Recherche PAPIERANTRAG, inkl. Schriftengebühr € 50€ 258
Recherche ONLINEANTRAG, inkl. Schriftengebühr € 50€ 238
Gutachten PAPIERANTRAG, Stand der Technik bekannt gegeben, inkl. Schriftengebühr € 50€ 258
Gutachten ONLINEANTRAG, Stand der Technik bekannt gegeben, inkl. Schriftengebühr € 50€ 238
Rückzahlung, wenn Antrag zurückgewiesen oder vor Erstellung zurückgezogen wird€ -160
Gutachten PAPIERANTRAG, Stand der Technik vom ÖPA recherchiert, inkl. Schriftengebühr € 50€ 363
Gutachten ONLINEANTRAG, Stand der Technik vom ÖPA recherchiert, inkl. Schriftengebühr € 50€ 343
Rückzahlung, wenn Antrag zurückgewiesen oder vor Erstellung zurückgezogen wird€ -240

Patent anmelden – Kosten für ein europäisches Patent

Das Europäische Patent ist ein einheitliches Patentanmeldeverfahren in 38 europäischen Mitgliedsstaaten. Ferner kann man über den internationalen Vertrag PCT (Patent Cooperation Treaty) ein internationales Patent mit einem Geltungsbereich für 152 Staaten erzielen. 

Wer ein Patent beim europäischen Patentamt anmeldet, wählt vorher für welche Staaten das Patent gelten soll. Durch die Zahlung der Patentgebühr in den jeweiligen Ländern, wir die Auswahl bestätigt. Das europäische Patent deckt aber nicht automatisch sämtliche Vertragsstaaten ab; das Patent gilt lediglich für einzelne und ausgewählte Mitgliedsstaaten.

Im Folgenden werden die Gebühren für ein europäisches Patent in Mindestbeträgen angegeben. Ein europäisches Patent kostet mindestens 4.300 € und ein internationales Patent im Rahmen einer PCT-Anmeldung kostet mindestens 2.800 €.

Kosten für ein europäisches Patent
Veröffentlichungsgebühr Übersetzung der Ansprüche PAPIERANMELDUNG€ 156
Veröffentlichungsgebühr Übersetzung der Patentschrift oder Berichtigung PAPIERANMELDUNG, inkl. Schriftengebühr € 30€ 186
Veröffentlichungsgebühr Übersetzung der Patentschrift oder Berichtigung ONLINEANMELDUNG, inkl. Schriftengebühr € 30€ 166
Veröffentlichungsgebühr ab der 16. Seite für jeweils 15 Seiten€ 135
Umwandlung einer europäischen Patentanmeldung in eine nationale Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung€ 52
Antrag auf Erstellung einer ergänzenden Recherche, inkl. Schriftengebühr € 50

Jahresgebühr als weitere Kosten der europäischen Patentanmeldung

Ebenso wie beim nationalen Patent muss auch beim europäischen Patent eine Jahresgebühr ab dem 6. Jahr entrichtet werden, um das Patent aufrechtzuerhalten. Die Staffelung beginnt hier ebenfalls bei 104 € und endet bei 1.775 € für das zwanzigste Jahr. Bis zum Ablauf des Patents würden hierbei 12.839 € für die Jahresgebühren anfallen, wenn man das Patent 20 Jahre aufrechterhalten möchte.    

Jahresgebühren europäische Patente
JahrGebühr in EUR
Grundgebührmit Zuschlag
3.0,000,00
4.0,000,00
5.0,000,00
6.104,00124,80
7.208,00249,60
8.313,00375,60
9.417,00500,40
10.522,00626,40
11.626,00751,20
12.731,00877,20
13.835,001.002,00
14.940,001.028,00
15.1.044,001.252,80
16.1.148,001.377,60
17.1.253,001.503,60
18.1.357,001.628,40
19.1.566,001.879,20
20.1.775,002.130,00

Patent anmelden – Kosten für ein internationales Patent

Da eine Einzelanmeldung in zahlreichen Staaten zu kompliziert wäre, ermöglicht die World Intellectual Property Organization (WIPO) über den internationalen Vertrag Patent Cooperation Treaty (PCT) eine gebündelte internationale Anmeldung für 152 Mitgliedsstaaten in einem Antrag. Hierfür werden jedoch zwei Phasen benötigt, um den Anmeldungsprozess international abzuschließen. 

Im Rahmen der internationalen Phase prüft die internationale Recherchebehörde (im Fall von Österreich ist das Europäische Patentamt der Ansprechpartner) die Erfindung auf ihre Neuheit und führt auf Wunsch eine Vorprüfung durch. 

Die Behörde leitet die nationale Phase selbst ein (siehe hierfür die Kosten der Patentanmeldung im unteren Abschnitt). Sie benötigen allerdings eine Übersetzung des Antrags in die jeweilige Landessprache. Wie hoch die Kosten für das Anmelden des Patents sind, ist abhängig vom Zielland.

Es ist ratsam den Patentanspruch mithilfe eines Patentanwalts präzise ausarbeiten zu lassen. Bereits kleine Fehler bei der Formulierung des Patents können zu Rechtsstreitigkeiten und hohen Kosten führen. Ferner besteht für Personen mit anderer Staatsbürgerschaft als der des Ziellandes oder für Unternehmen mit Sitz im Ausland Anwaltspflicht bei der Ausarbeitung der Anträge. 

Patent anmelden - Kosten für Patente nach Patent Cooperation Treaty (PCT)

Gebühren für eine internationale Patentanmeldung aufgrund des PCT
Übermittlungsgebühr, Receiving Office Österreichiches Patentamt€ 52
Übermittlungsgebühr, Receiving Office Europäisches Patentamt€ 130
Übermittlungsgebühr, Receiving Office WIPO€ 88
Recherchegebühr€ 1.775
Internationale Anmeldegebühr, fester Betrag für die ersten 30 Blätter€ 1.217
Zusatzgebühr ab dem 31. Blatt, pro Blatt€ 14
Ermäßigung bei elektronischer Einreichung
(Antrag im XMLFormat, Beschreibung und Ansprüche als PDF / TIFF)
€ -183
Ermäßigung bei elektronischer Einreichung
(Antrag im XMLFormat, Beschreibung und Ansprüche als XML)
€ -275

Kosten für Einleitung der nationalen Phase aufgrund der internationalen Anmeldung

Gebühren für die Einleitung der nationalen Phase einer internationalen Anmeldung aufgrund des PCT
Einleitung der nationalen Phase pro Schutzrecht€ 52
Recherchen- und Prüfungsgebühr bei Einleitung einer Patentanmeldung, inkl. zehn Ansprüche, inkl. Schriftengebühr € 50€ 342
Recherchen- und Prüfungsgebühr bei Einleitung einer Gebrauchsmusteranmeldung, inkl. zehn Ansprüche, inkl. Schriftengebühr € 50€ 206
Anspruchsgebühr, Zuschlag bei mehr als zehn Ansprüchen, für jeweils weitere zehn Ansprüche€ 104
Weiterbehandlung für die Erteilung eines Patentes€ 52

Kosten für die internationale Recherche

Gebühren für die internationale Recherche und vorläufige Prüfung für PCT-Anmeldungen aus Staaten, für die das Österreichische Patentamt internationale Recherchen- und Prüfungsbehörde ist
Wenn der Anmelder eine natürliche Person ist und Staatsangehöriger eines dieser Staaten ist und dort seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Anmeldern müssen alle Anmelder diese Voraussetzungen erfüllen
Internationale Recherchegebühr€ 443,75
zusätzliche Gebühr bei nicht einheitlicher internationaler Anmeldung€ 443,75
Gebühr für vorläufige Prüfung€ 437,25
zusätzliche Gebühr bei nicht einheitlicher internationaler Anmeldung€ 437,25
Bearbeitungsgebühr für die vorläufige Prüfung, Reduzierung auf € 18,30 möglich, siehe PCT-Fee-Table, Tabelle II

€ 183
Prüfung des Widerspruchs€ 229
in allen anderen Fällen
Internationale Recherchegebühr€ 1.775
zusätzliche Gebühr bei nicht einheitlicher internationaler Anmeldung€ 1.775
Gebühr für vorläufige Prüfung€ 1.749
zusätzliche Gebühr bei nicht einheitlicher internationaler Anmeldung€ 1.749
Bearbeitungsgebühr für die vorläufige Prüfung, Reduzierung auf € 18,30 möglich, siehe PCT-Fee-Table, Tabelle II

€ 183
Prüfung des Widerspruchs€ 229
Teilweise Rückerstattung der Gebühr für internationale Recherche, wenn der internationale Recherchebericht auf Antrag ganz oder teilweise auf die Ergebnisse einer früheren Recherche gestützt werden kann:
-75% bei Stützung auf eine Recherche des Österreichischen Patentamtes€ -1.331,25
-50% bei Stützung auf eine Recherche einer anderen internationalen Recherchebehörde€ -887,50
-25% bei Stützung auf eine Recherche eines sonstigen Patentamtes€ -443,75
Gebühr für eine ergänzende Recherche, die das Patentamt als internationale Recherchebehörde erstellt:
bei einer Recherche in der europäischen und nordamerikanischen Dokumentation€ 1.190
bei einer Recherche im deutschsprachigen Volltext€ 850
bei einer vollständigen PCT-Recherche€ 1.750
Die Gebühr wird zur Gänze zurückerstattet, wenn der Antrag auf eine ergänzende Recherche als nicht gestellt gilt, bevor das Patentamt die ergänzende Recherche begonnen hat.

Kosten für Rechtsverfahren und Verfahrensgebühren

Kosten für Rechtsverfahren und Verfahrensgebühren
Einspruch gegen die Patenterteilung, inkl. Schriftengebühr € 50€ 206
Gebühr für jeden vor der Nichtigkeitsabteilung des Patentamtes zu verhandelnden Antrag (Nichtigkeit, Feststellungsantrag, Abhängigerklärung, Aberkennung, Antrag auf Erfindernennung bei Verweigerung), inkl. Schriftengebühr € 230€ 550
Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
vor der Rechtsabteilung oder der Technischen Abteilung
€ 219
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