Patent anmelden Kosten – Was kostet ein Patent in Österreich?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Wie hoch sind die Kosten beim Anmelden eines Patents in Österreich? Beschreibungen, Skizzen, Diagramme und Analysen gehören zu einer Erfindung und müssen zum Schutz beim Patentamt angemeldet werden. Doch was kostet eine Idee patentieren lassen? Wie kann ich ein Patent anmelden? Wer in Österreich ein Patent anmelden möchte, muss Voraussetzungen erfüllen.
Es gibt verschiedene Patente, daher sind auch die Kosten, um ein Patent anzumelden, unterschiedlich hoch. Was kostet ein Patent in Österreich? Welche Kosten beim Anmelden eines Patents auf Sie zukommen, erklären wir Ihnen im folgenden Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
- Beim Anmelden eines Patents sind die Kosten je nach Patent unterschiedlich hoch.
- Mit einem Mindestbetrag von 550 Euro ist das nationale Patent die günstigste Patentanmeldung.
- Die Kosten für die Anmeldung eines europäischen und internationalen Patents sind weitaus höher.
- Für die Anmeldung eines europäischen Patents muss man mindestens mit Kosten in Höhe von 4.300 € rechnen.
- Für ein internationales Patent belaufen sich die Kosten auf mindestens 2.800 €.
Was ist ein Patent?
Was wird durch ein Patent geschützt? Ein Patent ist ein Schutzrecht, welches geistiges Eigentum und Erfindungen sichert. Anders als das Urheberrecht schützt das Patentrecht aber keine künstlerischen Werke, sondern technische Erfindungen. Diese können durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster in Österreich geschützt werden.
Ein Patent ist ein territorial und zeitlich begrenztes Ausschließungsrecht (Monopol, maximal 20 Jahre) und berechtigt den Inhaber, andere davon auszuschließen, das Produkt oder die Erfindung gewerblich herzustellen, zu verkaufen, feilzuhalten, gebrauchen oder Gewinn zu erzielen.
Somit werden Dritte durch das Anmelden eines Patents daran gehindert, die patentierte Idee zu nutzen und die technischen Erfindungen nachzubauen oder zu verwerten. Der private Gebrauch des Patents ist aber gestattet.
Was braucht man, um ein Patent anmelden zu können? Was man für das Anmelden eines Patents braucht und wie Sie ein Patent anmelden, erfahren Sie in unsere Leitartikel.
Ob Ihre technische Erfindung die Voraussetzungen erfüllen, um ein Patent anmelden zu dürfen, können Sie im entsprechenden Leitartikel nachlesen. Andernfalls berät Sie gerne ein erfahrener Anwalt für Markenrecht.
Welche Patente gibt es?
Patente gelten nur in dem Land, in welchem man sie anmeldet. Dies beruht auf dem Territorialitätsprinzip. Meldet man ein Patent nur in Österreich an, handelt es sich um ein nationales Patent.
Bei einem nationalen Patent ist die Erfindung nicht in anderen Ländern geschützt. Somit darf jemand in der Schweiz oder in einem anderen Land eine in Österreich patentierte Idee oder ähnliche Innovation nach wie vor verkaufen. In diesem Zusammenhang ist die Produktpiraterie allerdings kritisch zu sehen.
Wer seine Erfindung international schützen will und die Kosten für das Anmelden des Patents nicht scheut, sollte nicht nur ein nationales Patent anmelden, sondern auch ein internationales Patent.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit ein Patent nur in Europa anzumelden: Das europäische Patent.
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Internationale und europäische Patente anmelden
Der Patent Cooperation Treaty (PCT) aus dem Jahre 2004 soll den Prozess der Patentanmeldung in mehreren Ländern vereinfachen. Sollten Sie einen Antrag in Österreich stellen, können Sie für die Anmeldung im Ausland das sogenannte Prioritätsrecht nutzen. Dadurch haben Sie ab Antragseinreichung in Österreich 12 Monate Zeit, um das Patent im Ausland anzumelden.
Wer im Ausland ein Patent anmelden möchte, hat die folgenden Optionen:
- Einzelanmeldung in einzelnen Staaten
- Nutzung des Global Patent Prosecution Highways mit 25 Ämtern
- Patenterteilung nach Europäischem Patentübereinkommen (EPÜ) mit 38 Mitgliedsstaaten
- Internationale Patentanmeldung nach Patentzusammenarbeitsvertrag (Patent Cooperation Treaty (PCT)) mit 152 Mitgliedsstaaten
Wie bekomme ich ein Patent?
Beim Anmelden eines Patents müssen Voraussetzungen beachtet werden. Die Anmeldung für ein österreichisches Patent kann beim zuständigen Patentamt erfolgen. Kann ein Produkt außerhalb des österreichischen Marktes vertrieben werden, ist ein internationales Patent sinnvoll. Hierfür kann eine Einzelanmeldung im jeweiligen Staat im Ausland erfolgen, allerdings ist dies aufwendig.
Sowohl beim europäischen als auch beim internationalen Patent kann die Erfindung beim Europäischen Patentamt (EPA) oder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) angemeldet werden. Andernfalls kann beim österreichischen Patentamt ein nationales Patent angemeldet werden und danach ein europäisches bzw. internationales Patent.
Patent anmelden – Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wie teuer ist ein weltweites Patent und wie viel kostet ein Patent in Österreich? Ein Patent anmelden, ist nicht kostenlos. Die Kosten für eine Patentanmeldung variieren und sind davon abhängig, ob es sich um ein nationales, europäisches oder internationales Patent handelt. Die minimalen Kosten für eine Patentanmeldung betragen inklusive Erteilung und Veröffentlichung ungefähr 550 Euro.
Je nachdem ob es sich um ein europäisches oder internationales Patent handelt, sind die Kosten beim Anmelden des Patents höher. Für eine europäische Patentanmeldung muss man mit Kosten von mindestens 4.300 € und für eine internationale Patentanmeldung mit 2.800 € rechnen. In den folgenden Abschnitten erhalten Sie eine detaillierte Übersicht zu den Kosten der Patentanmeldung.
Um alle Kosten für die Patentanmeldung und Jahresgebühren im Überblick zu haben, können Sie hier ein PDF mit einer Kostenübersicht beim österreichischen Patentamt herunterladen.
Zusätzliche Kosten für die Patentanmeldung
Möchte man ein Patent aufrechterhalten, muss man ab dem 6. Jahr eine Jahresgebühr bezahlen, die von 104 € bis 1.775 € im zwanzigsten und damit letzten Jahr steigt. Zusätzliche Kosten beim Anmelden des Patents entstehen, wenn mehr als 10 Patentansprüche vorliegen.
Für jeweils 10 weitere Ansprüche fällt eine Gebühr von 100 € an. Ferner ist ab der 16. Seite für 15 weitere Seiten eine Gebühr von 130 € zu entrichten. Ein Prioritätsbeleg wird mit 100 € veranschlagt.
Obschon die Kosten für das Anmelden eines Patents ohne Anwalt günstiger sind, kann es empfehlenswert sein, einen Patentanwalt zu engagieren. Nur eine professionell geprüfte und rechtskräftig formulierte Patentschrift bietet ein optimales Maß an Sicherheit.
Mittels einer Prüfung und Recherche des Patentamts wird die Erfindung geprüft. Ein Anwalt für Patentrecht hilft Ihnen dabei die Patentwürdigkeit Ihrer Erfindung zu prüfen.
Patent anmelden - Kosten für die PRIO-Anmeldung
Mit einer PRIO-Anmeldung kann sich der Erfinder ein Anmeldedatum sichern und sich bis zu 12 Monate später um das Patent kümmern. Allerdings muss die PRIO-Anmeldung eine prioritätslose Erstanmeldung sein und in den Anmeldeunterlagen müssen bereits alle wichtigen technischen Merkmale der Erfindung vorhanden sein.
Bei der Online-Anmeldung des Patents fallen Kosten von 50 € und falls ein Upgrade vorgenommen wird, fallen Recherchen- und Prüfungsgebühren in Höhe von 272 € an. Wird kein Upgrade durchgeführt, haben Sie lediglich 50 € verloren.
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Übersicht PRIO-Anmeldung Kosten
Mindestkosten bei Anmeldung | |
---|---|
Schriftengebühr | € 50 |
Upgrade | |
Upgrade-Gebühr inkl. zehn Ansprüche (Anmeldetag vor dem 01.01.2019) | € 292 |
Upgrade-Gebühr inkl. zehn Ansprüche (Anmeldetag ab dem 01.01.2019) | € 272 |
Anspruchsgebühr bei mehr als zehn Patentansprüchen, für jeweils zehn weitere Patentansprüche | € 104 |
Patent anmelden – Kosten für ein nationales Patent
Die Kosten, um ein Patent anmelden zu können, betragen für ein nationales Patent mindestens 550 Euro. Wer ein Patent anmelden möchte, muss die Kosten nicht sofort bei der Anmeldung entrichten, sondern erhält nach ungefähr 2 Wochen einen Zahlschein und kann den Betrag dann überweisen.
Bei einer Online-Anmeldung werden die Kosten für die Patentanmeldung sofort berechnet. Für die Aufrechterhaltung des Patents fällt ab dem 6. Jahr eine Jahresgebühr an, die mit den Jahren ansteigt. Es findet eine Staffelung von 104 € bis zu 1775 € statt. Wer ein Patent kaufen möchte, erhält die Kosten der Patentanmeldung in den Kaufpreis einkalkuliert.
Mindestkosten bei Anmeldung mit bis zu zehn Ansprüchen | |
---|---|
Recherchen- und Prüfungsgebühr PAPIERANMELDUNG, inkl. Schriftengebühr € 50 und inkl. zehn Ansprüche | € 342 |
Recherchen- und Prüfungsgebühr ONLINEANMELDUNG, inkl. Schriftengebühr € 50 und inkl. zehn Ansprüche | € 322 |
Bei mehr als zehn Ansprüchen | |
+ Anspruchsgebühr bei mehr als zehn Patentansprüchen, für jeweils zehn weitere Patentansprüche | € 104 |
Bei Patenterteilung | |
Veröffentlichungsgebühr Patentschrift | € 208 |
+ ab der 16. Seite für jeweils 15 Seiten | € 135 |
Sonstige Gebühren | |
Einspruch gegen die Patenterteilung, inkl. Schriftengebühr € 50 | € 206 |
beglaubigter Auszug aus dem Register, pro Patent, inkl. Schriftengebühr € 23 | € 23 |
Prioritätsbeleg, Schriftengebühr € 75; Befreiung bei gleichzeitiger Herstellung mehrerer Abschriften von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, pauschalierte Schriftengebühr ist nur einmal pro Schutzrecht fällig | € 75 |
Fristgesuch | gebührenfrei |
Duplikat einer Patenturkunde | gebührenfrei |
Jahresgebühr als weitere Kosten der nationalen Patentanmeldung
Nachdem das Patent erteilt wurde, bleibt es rückwirkend ab dem Tag der Anmeldung für 5 Jahre gültig. Ab dem 6. Jahr muss allerdings eine sogenannte Jahresgebühr gezahlt werden, sofern das Patent weiter bestehen soll.
Am Anfang sind die Kosten für die Jahresgebühr noch gering, allerdings steigen sie mit den Jahren an. Während für das nationale Patent im ersten Fälligkeitsjahr für die Jahresgebühr lediglich 104 € ohne Zuschlag berechnet werden, betragen die Gebühren im zwanzigsten Jahr bereits 1.775 €. Möchte man ein Patent tatsächlich 20 Jahre aufrechterhalten, dann muss man bis Ablauf des Patents mit insgesamt 12.839 € rechnen.
Jahr | Gebühr in EUR | |
---|---|---|
Grundgebühr | mit Zuschlag | |
3. | 0,00 | 0,00 |
4. | 0,00 | 0,00 |
5. | 0,00 | 0,00 |
6. | 104,00 | 104,00 |
7. | 208,00 | 249,60 |
8. | 313,00 | 375,60 |
9. | 417,00 | 500,40 |
10. | 522,00 | 626,40 |
11. | 626,00 | 751,20 |
12. | 731,00 | 877,20 |
13. | 835,00 | 1.002,00 |
14. | 940,00 | 1.128,00 |
15. | 1.044,00 | 1.252,80 |
16. | 1.148,00 | 1.377,60 |
17. | 1.253,00 | 1.503,60 |
18. | 1.357,00 | 1.628,40 |
19. | 1.566,00 | 1.879,20 |
20. | 1.775,00 | 2.130,00 |
Kosten für Gebrauchsmuster in Österreich
Durch Patente können technische Erfindungen geschützt werden, die wiederum neu und gewerblich anwendbar sind und eine erforderliche Erfindungshöhe aufweisen.
Die neue Erfindung muss eine Lösung eines bestimmten technischen Problems darstellen. Weist eine technische Erfindung jedoch nicht diese Erfindungshöhe auf, dann dienen Gebrauchsmuster zum Schutz der Erfindung. Für ein Gebrauchsmuster genügt ein erfinderischer Schritt. Das Gebrauchsmuster – auch kleines Patent genannt – wird oft gewählt, um Kosten bei der Patentanmeldung zu sparen.
Im Gegensatz zum Patent sind die Kosten für ein Gebrauchsmuster in Österreich geringer. Für eine nationale Anmeldung eines Gebrauchsmusters muss man in Österreich mit Kosten in Höhe von 330 Euro rechnen.
In diesem Preis sind die Registrierung und Veröffentlichung inbegriffen. Allerdings sind wie beim Anmelden des Patents weitere Kosten für das Gebrauchsmuster in Österreich zu beachten. Um das Gebrauchsmuster ab dem 4. Jahr aufrechtzuerhalten, müssen Sie jährlich eine Gebühr zahlen, die von 52 bis auf 470 Euro ansteigt. Somit beträgt die Gebühr im zehnten Jahr 470 Euro.
Übersicht der Kosten für Gebrauchsmuster in Österreich
Mindestkosten bei Anmeldung mit bis zu 10 Ansprüchen | |
---|---|
Recherchengebühr PAPIERANMELDUNG, inkl. Schriftengebühr € 50 und inkl. 1 Ansprüche | € 206 |
Recherchengebühr ONLINEANMELDUNG, inkl. Schriftengebühr € 50 und inkl. 1 Ansprüche | € 186 |
Bei mehr als 10 Ansprüchen | |
+ Anspruchsgebühr bei mehr als zehn Ansprüchen, für jeweils zehn weitere Ansprüche | € 104 |
Registrierung | |
Veröffentlichungsgebühr Gebrauchsmuster | € 135 |
Beschleunigte Veröffentlichung und Registrierung Zuschlagsgebühr | € 52 |
beglaubigter Auszug aus dem Register pro Gebrauchsmuster, inkl. Schriftengebühr € 23 | € 23 |
Duplikat einer Gebrauchsmusterurkunde | gebührenfrei |
Prioritätsbeleg, Schriftengebühr € 75; Befreiung bei gleichzeitiger Herstellung mehrerer Abschriften von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, Schriftengebühr ist nur einmal pro Schutzrecht fällig | € 75 |
Fristgesuch | gebührenfrei |
Kosten der Jahresgebühr für das Gebrauchsmuster
Jahresgebühren Gebrauchsmuster | ||
---|---|---|
Jahr | Gebühr in EUR | |
Grundgebühr | mit Zuschlag | |
2. | 0,00 | |
3. | 0,00 | |
4. | 52,00 | |
5. | 104,00 | 124,80 |
6. | 261,00 | 313,20 |
7. | 313,00 | 375,60 |
8. | 365,00 | 438,00 |
9. | 417,00 | 500,40 |
10 | 470,00 | 564,00 |
Pauschale | Gebühr in EUR | |
Grundgebühr | mit Zuschlag | |
4. bis 6. Jahr | 376,00 | |
7. bis 10. Jahr | 1.410,00 | 1.692,00 |
Kosten und Jahresgebühren für Schutzzertifikate
Als Schutzzertifikate bezeichnet man einen verlängerten Schutz für zugelassene pharmazeutische Wirkstoffe, die in einem Patent (Grundpatent) umfasst sind. Das Schutzzertifikat tritt nach Ablauf der maximalen Laufzeit des Grundpatents von 20 Jahren in Kraft. Die maximale Laufzeit des Schutzzertifikats beträgt 5 Jahre.
Kosten und Jahresgebühren für Schutzzertifikate | |
---|---|
Anmeldegebühr, inkl. Schriftengebühr € 50 | € 363 |
Antrag auf Verlängerung der Laufzeit, inkl. Schriftengebühr € 50 | € 258 |
beglaubigter Auszug aus dem Register, pro Schutzzertifikat, inkl. Schriftengebühr € 23 | € 23 |
Jahresgebühr für Schutzzertifikate
Jahresgebühren Schutzzertifikat | ||
---|---|---|
Jahr | Gebühr in EUR ab 1.7.2014 | |
Grundgebühr | mit Zuschlag | |
1. | 2.611,00 | 3.133,20 |
2. | 3.029,00 | 3.634,80 |
3. | 3.448,00 | 4.137,60 |
4. | 3.864,00 | 4.636,80 |
5. | 4.282,00 | 5.138,40 |
Begonnene 6. | 3.029,00 | 3.634,80 |
Kosten für Recherchen und Gutachten nach Patentrecht
Kosten für Recherchen und Gutachten nach Patentrecht | |
---|---|
Recherche PAPIERANTRAG, inkl. Schriftengebühr € 50 | € 258 |
Recherche ONLINEANTRAG, inkl. Schriftengebühr € 50 | € 238 |
Gutachten PAPIERANTRAG, Stand der Technik bekannt gegeben, inkl. Schriftengebühr € 50 | € 258 |
Gutachten ONLINEANTRAG, Stand der Technik bekannt gegeben, inkl. Schriftengebühr € 50 | € 238 |
Rückzahlung, wenn Antrag zurückgewiesen oder vor Erstellung zurückgezogen wird | € -160 |
Gutachten PAPIERANTRAG, Stand der Technik vom ÖPA recherchiert, inkl. Schriftengebühr € 50 | € 363 |
Gutachten ONLINEANTRAG, Stand der Technik vom ÖPA recherchiert, inkl. Schriftengebühr € 50 | € 343 |
Rückzahlung, wenn Antrag zurückgewiesen oder vor Erstellung zurückgezogen wird | € -240 |
Patent anmelden – Kosten für ein europäisches Patent
Das Europäische Patent ist ein einheitliches Patentanmeldeverfahren in 38 europäischen Mitgliedsstaaten. Ferner kann man über den internationalen Vertrag PCT (Patent Cooperation Treaty) ein internationales Patent mit einem Geltungsbereich für 152 Staaten erzielen.
Wer ein Patent beim europäischen Patentamt anmeldet, wählt vorher für welche Staaten das Patent gelten soll. Durch die Zahlung der Patentgebühr in den jeweiligen Ländern, wir die Auswahl bestätigt. Das europäische Patent deckt aber nicht automatisch sämtliche Vertragsstaaten ab; das Patent gilt lediglich für einzelne und ausgewählte Mitgliedsstaaten.
Im Folgenden werden die Gebühren für ein europäisches Patent in Mindestbeträgen angegeben. Ein europäisches Patent kostet mindestens 4.300 € und ein internationales Patent im Rahmen einer PCT-Anmeldung kostet mindestens 2.800 €.
Kosten für ein europäisches Patent | |
---|---|
Veröffentlichungsgebühr Übersetzung der Ansprüche PAPIERANMELDUNG | € 156 |
Veröffentlichungsgebühr Übersetzung der Patentschrift oder Berichtigung PAPIERANMELDUNG, inkl. Schriftengebühr € 30 | € 186 |
Veröffentlichungsgebühr Übersetzung der Patentschrift oder Berichtigung ONLINEANMELDUNG, inkl. Schriftengebühr € 30 | € 166 |
Veröffentlichungsgebühr ab der 16. Seite für jeweils 15 Seiten | € 135 |
Umwandlung einer europäischen Patentanmeldung in eine nationale Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung | € 52 |
Antrag auf Erstellung einer ergänzenden Recherche, inkl. Schriftengebühr € 50 |
Ich war sehr zufrieden mit den Diensten von Mag. Esztegar und seinem Team. Ich hatte mit einem [...]
Ich kann Rechtsanwalt Dr. Thum zu 100% empfehlen: Auf Grund der Dringlichkeit bekam ich rasch einen [...]
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Jahresgebühr als weitere Kosten der europäischen Patentanmeldung
Ebenso wie beim nationalen Patent muss auch beim europäischen Patent eine Jahresgebühr ab dem 6. Jahr entrichtet werden, um das Patent aufrechtzuerhalten. Die Staffelung beginnt hier ebenfalls bei 104 € und endet bei 1.775 € für das zwanzigste Jahr. Bis zum Ablauf des Patents würden hierbei 12.839 € für die Jahresgebühren anfallen, wenn man das Patent 20 Jahre aufrechterhalten möchte.
Jahresgebühren europäische Patente | ||
---|---|---|
Jahr | Gebühr in EUR | |
Grundgebühr | mit Zuschlag | |
3. | 0,00 | 0,00 |
4. | 0,00 | 0,00 |
5. | 0,00 | 0,00 |
6. | 104,00 | 124,80 |
7. | 208,00 | 249,60 |
8. | 313,00 | 375,60 |
9. | 417,00 | 500,40 |
10. | 522,00 | 626,40 |
11. | 626,00 | 751,20 |
12. | 731,00 | 877,20 |
13. | 835,00 | 1.002,00 |
14. | 940,00 | 1.028,00 |
15. | 1.044,00 | 1.252,80 |
16. | 1.148,00 | 1.377,60 |
17. | 1.253,00 | 1.503,60 |
18. | 1.357,00 | 1.628,40 |
19. | 1.566,00 | 1.879,20 |
20. | 1.775,00 | 2.130,00 |
Patent anmelden – Kosten für ein internationales Patent
Da eine Einzelanmeldung in zahlreichen Staaten zu kompliziert wäre, ermöglicht die World Intellectual Property Organization (WIPO) über den internationalen Vertrag Patent Cooperation Treaty (PCT) eine gebündelte internationale Anmeldung für 152 Mitgliedsstaaten in einem Antrag. Hierfür werden jedoch zwei Phasen benötigt, um den Anmeldungsprozess international abzuschließen.
Im Rahmen der internationalen Phase prüft die internationale Recherchebehörde (im Fall von Österreich ist das Europäische Patentamt der Ansprechpartner) die Erfindung auf ihre Neuheit und führt auf Wunsch eine Vorprüfung durch.
Die Behörde leitet die nationale Phase selbst ein (siehe hierfür die Kosten der Patentanmeldung im unteren Abschnitt). Sie benötigen allerdings eine Übersetzung des Antrags in die jeweilige Landessprache. Wie hoch die Kosten für das Anmelden des Patents sind, ist abhängig vom Zielland.
Es ist ratsam den Patentanspruch mithilfe eines Patentanwalts präzise ausarbeiten zu lassen. Bereits kleine Fehler bei der Formulierung des Patents können zu Rechtsstreitigkeiten und hohen Kosten führen. Ferner besteht für Personen mit anderer Staatsbürgerschaft als der des Ziellandes oder für Unternehmen mit Sitz im Ausland Anwaltspflicht bei der Ausarbeitung der Anträge.
Patent anmelden - Kosten für Patente nach Patent Cooperation Treaty (PCT)
Gebühren für eine internationale Patentanmeldung aufgrund des PCT | |
---|---|
Übermittlungsgebühr, Receiving Office Österreichiches Patentamt | € 52 |
Übermittlungsgebühr, Receiving Office Europäisches Patentamt | € 130 |
Übermittlungsgebühr, Receiving Office WIPO | € 88 |
Recherchegebühr | € 1.775 |
Internationale Anmeldegebühr, fester Betrag für die ersten 30 Blätter | € 1.217 |
Zusatzgebühr ab dem 31. Blatt, pro Blatt | € 14 |
Ermäßigung bei elektronischer Einreichung (Antrag im XMLFormat, Beschreibung und Ansprüche als PDF / TIFF) | € -183 |
Ermäßigung bei elektronischer Einreichung (Antrag im XMLFormat, Beschreibung und Ansprüche als XML) | € -275 |
Kosten für Einleitung der nationalen Phase aufgrund der internationalen Anmeldung
Gebühren für die Einleitung der nationalen Phase einer internationalen Anmeldung aufgrund des PCT | |
---|---|
Einleitung der nationalen Phase pro Schutzrecht | € 52 |
Recherchen- und Prüfungsgebühr bei Einleitung einer Patentanmeldung, inkl. zehn Ansprüche, inkl. Schriftengebühr € 50 | € 342 |
Recherchen- und Prüfungsgebühr bei Einleitung einer Gebrauchsmusteranmeldung, inkl. zehn Ansprüche, inkl. Schriftengebühr € 50 | € 206 |
Anspruchsgebühr, Zuschlag bei mehr als zehn Ansprüchen, für jeweils weitere zehn Ansprüche | € 104 |
Weiterbehandlung für die Erteilung eines Patentes | € 52 |
Kosten für die internationale Recherche
Gebühren für die internationale Recherche und vorläufige Prüfung für PCT-Anmeldungen aus Staaten, für die das Österreichische Patentamt internationale Recherchen- und Prüfungsbehörde ist | |
---|---|
Wenn der Anmelder eine natürliche Person ist und Staatsangehöriger eines dieser Staaten ist und dort seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Anmeldern müssen alle Anmelder diese Voraussetzungen erfüllen | |
Internationale Recherchegebühr | € 443,75 |
zusätzliche Gebühr bei nicht einheitlicher internationaler Anmeldung | € 443,75 |
Gebühr für vorläufige Prüfung | € 437,25 |
zusätzliche Gebühr bei nicht einheitlicher internationaler Anmeldung | € 437,25 |
Bearbeitungsgebühr für die vorläufige Prüfung, Reduzierung auf € 18,30 möglich, siehe PCT-Fee-Table, Tabelle II | € 183 |
Prüfung des Widerspruchs | € 229 |
in allen anderen Fällen | |
Internationale Recherchegebühr | € 1.775 |
zusätzliche Gebühr bei nicht einheitlicher internationaler Anmeldung | € 1.775 |
Gebühr für vorläufige Prüfung | € 1.749 |
zusätzliche Gebühr bei nicht einheitlicher internationaler Anmeldung | € 1.749 |
Bearbeitungsgebühr für die vorläufige Prüfung, Reduzierung auf € 18,30 möglich, siehe PCT-Fee-Table, Tabelle II | € 183 |
Prüfung des Widerspruchs | € 229 |
Teilweise Rückerstattung der Gebühr für internationale Recherche, wenn der internationale Recherchebericht auf Antrag ganz oder teilweise auf die Ergebnisse einer früheren Recherche gestützt werden kann: | |
-75% bei Stützung auf eine Recherche des Österreichischen Patentamtes | € -1.331,25 |
-50% bei Stützung auf eine Recherche einer anderen internationalen Recherchebehörde | € -887,50 |
-25% bei Stützung auf eine Recherche eines sonstigen Patentamtes | € -443,75 |
Gebühr für eine ergänzende Recherche, die das Patentamt als internationale Recherchebehörde erstellt: | |
bei einer Recherche in der europäischen und nordamerikanischen Dokumentation | € 1.190 |
bei einer Recherche im deutschsprachigen Volltext | € 850 |
bei einer vollständigen PCT-Recherche | € 1.750 |
Die Gebühr wird zur Gänze zurückerstattet, wenn der Antrag auf eine ergänzende Recherche als nicht gestellt gilt, bevor das Patentamt die ergänzende Recherche begonnen hat. |
Kosten für Rechtsverfahren und Verfahrensgebühren
Kosten für Rechtsverfahren und Verfahrensgebühren | |
---|---|
Einspruch gegen die Patenterteilung, inkl. Schriftengebühr € 50 | € 206 |
Gebühr für jeden vor der Nichtigkeitsabteilung des Patentamtes zu verhandelnden Antrag (Nichtigkeit, Feststellungsantrag, Abhängigerklärung, Aberkennung, Antrag auf Erfindernennung bei Verweigerung), inkl. Schriftengebühr € 230 | € 550 |
Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vor der Rechtsabteilung oder der Technischen Abteilung | € 219 |