Unionsmarke – so schützen Sie Ihre Marke europaweit
- Redaktion Anwaltfinden.at
Eine Unionsmarke (European Union Trademark, EUTM) dient dem Markenschutz in der gesamten Europäischen Union. Das Anmeldeverfahren einer Unionsmarke erfolgt zentral vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in Spanien. Ähnlich wie bei der Internationalen Markenanmeldung, müssen auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Im folgenden Beitrag erfahren Sie auf was genau sie beim Marke registrieren achten sollten und mit welchen Kosten bzw. Gebühren das Anmeldeverfahren einer Unionsmarke verbunden ist.
Inhaltsverzeichnis
- Eine Unionsmarke genießt in allen EU-Mitgliedsstaaten Markenschutz; man nennt sie auch EU-Marke, früher Gemeinschaftsmarke.
- Die Anmeldung einer EU-Marke kann ganz einfach online erfolgen oder in Papierform.
- Die Kosten für die Anmeldung einer Unionsmarke belaufen sich auf 850-1000 Euro.
- Führen Sie im Vorfeld einer Anmeldung unbedingt eine ausführliche Markenrecherche durch.
- Der Markenschutz läuft immer für zehn Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.
Was ist eine Unionsmarke?
Man nennt die Unionsmarke auch EU-Marke; früher war die Bezeichnung Gemeinschaftsmarke geläufig. Mit der Unionsmarke ist ein Rechtsinstitut des gewerblichen Rechtsschutzes gemeint. Wer eine Unionsmarke anmeldet, der erlangt für seine Marke den Markenschutz in der gesamten Europäischen Union.
Wenn Sie eine Unionsmarke bzw. EU-Marke anmelden möchten, so ist im Vorfeld eine ausgiebige Markenrecherche vom Experten ratsam. So kann man eine Markenfälschung und Markenrechtsverletzung verhindern. Eine Unionsmarke hat, wie auch die nationale Marke, den Zweck, Produkte beziehungsweise Dienstleistungen und Waren von anderen unterscheidbar zu machen.
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Welche Vorteile bietet die Unionsmarke?
Neben der Unionsmarke beziehungsweise EU-Marke gibt es noch die Möglichkeit der Anmeldung einer nationalen Marke beziehungsweise einer internationalen Marke. Die Anmeldung einer Unionsmarke bietet gegenüber der nationalen Marke einige Vorteile, über die wir Sie nun im Folgenden informieren möchten:
- Einzige Eintragung: Die Eintragung einer EU-Marke muss man nur in einer einzigen Sprache und nur einmal beantragen und sie ist dann in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig.
- Ausschließliches Recht: Wer eine Unionsmarke einträgt, bekommt in allen EU-Mitgliedsstatten (auch in allen zukünftigen) das ausschließliche Recht zur Nutzung der Marke.
- Umfassender Markenschutz: Mit einer Unionsmarke schützen Sie Ihre Marke auf einem Markt mit ca. 500 Millionen Verbrauchern.
- Verlängerung des Schutzes: Zunächst ist eine Unionsmarke zehn Jahre lang gültig. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, den Schutz beliebig oft um weitere zehn Jahre zu verlängern.
- Im Allgemeinen schützt auch die Unionsmarke wie andere Marken auch den Wert Ihrer Marke und verhindert Markenrechtsverletzungen und Betrug.
- Mit einer Unionsmarke reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand.
- Die Kostenbelastung ist bei einer Unionsmarke gut überschaubar.
Sollte bereits in einem Mitgliedsstaat der EU ein älteres Recht vorhanden sein, so kann keine Unionsmarke erteilt werden. In einem solchen Fall haben Sie aber die Option, in allen anderen Mitgliedsstaaten der EU eine nationale Anmeldung Ihrer Marke vorzunehmen.
Welche Nachteile gibt es bei der Unionsmarke?
Über die zahlreichen Vorteile der Anmeldung einer EU-Marke, ob man nun eine Wortmarke schützen lassen, eine Bildmarke schützen lassen oder einen Firmennamen schützen lassen usw. möchte, haben wir Sie bereits informiert. Obwohl die Vorteile einer Unionsmarke zweifellos überwiegen, gibt es allerdings auch bei einer Unionsmarke einige Nachteile, die man berücksichtigen sollte. Welche das sind, können Sie nun nachlesen:
- Einheitliche Schutzhindernisse: Jeder denkt zunächst nur an die Vorteile der Einheitlichkeit der Unionsmarke. In einem Fall aber ist diese Einheitlichkeit ein erheblicher Nachteil: Wenn eine Marke auch nur in einem einzigen EU-Mitgliedsstaat schutzunfähig ist, so kann keine Unionsmarke erteilt werden. Hier muss man dann auf die Anmeldung nationaler Marken in allen nicht betroffenen Mitgliedsstaaten ausweichen.
- Widerspruch: Legt ein Mitgliedsstaat der EU gegen die EU-Marke Widerspruch ein und kommt damit durch, so verfällt der Markenschutz der Unionsmarke in der gesamten EU.
- Unter Umständen ist der Anmelder einer Unionsmarke bei Erklärung der Schutzunfähigkeit in einem Mitgliedsstaat dazu verpflichtet, die Unterscheidungskraft seiner Marke nachzuweisen. Je nachdem, in wie vielen Ländern der Nachweis erbracht werden muss, kann dies äußerst aufwendig sein.
Wie erfolgt die Eintragung einer Unionsmarke?
Wenn man eine Gemeinschaftsmarke anmelden möchte, muss man teils anders vorgehen als beim IR-Marke anmelden oder bei der Internationalen Markenanmeldung. Wenn Sie eine Unionsmarke anmelden möchten, ist hier das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig. Wer möchte, kann eine Unionsmarke in kurzer Zeit online anmelden.
Dies bedarf allerdings einer guten Vorbereitung, bei der man die Unterstützung eines Experten in Anspruch nehmen sollte. Dieser kann einen zum einen bei der Markenrecherche als auch bei auftauchenden Fragen und Problemen unterstützen und einen zum anderen über das Urheberrecht, das Geistige Eigentum und Markenfälschungen aufklären.
Wieviel kostet die Anmeldung einer Unionsmarke?
Die Kosten für die Anmeldung einer Unionsmarke halten sich in einem gut überschaubaren Rahmen. Unter anderem deshalb erfreut sich die Unionsmarke auch immer größerer Beliebtheit. Bei den Kosten für die Anmeldung einer EU-Marke unterscheidet man die Anmeldung online und mit Papierform, wofür unterschiedlich hohe Kosten anfallen.
Welche Gebühren gibt es zu beachten?
Bei der Anmeldung in Papierform fallen für eine Klasse ca. 1000 Euro an. Wenn die Eintragung einer Unionsmarke über e-filing erfolgt, werden nur 850 Euro fällig. Eine zweite Klasse kostet 50 Euro und jede weitere zusätzliche Klasse 150 Euro.
Es ist sinnvoll, für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke beziehungsweise bei den umfangreichen Vorarbeiten die Hilfe eines Experten für Markenrecht in Anspruch zu nehmen, der einen beraten und unterstützen kann.
Die Systeme für nationale Marken, regionale Marken und EU-Marken existieren nebeneinander und ergänzen sich vielfach. Wer einen Schutz seiner Marke in allen Mitgliedsstaaten der EU wünscht, muss eine Unionsmarke anmelden; wer hingegen keinen EU-weiten Schutz wünscht, kann die Anmeldung einer nationalen oder regionalen Marke vornehmen.
Wie lange besteht eine Unionsmarke?
Wenn man eine Unionsmarke anmeldet, so besteht zunächst für einen Zeitraum von zehn Jahren Markenschutz. Das bedeutet aber nicht, dass der Schutz generell nur für zehn Jahre besteht. Jeder Anmelder einer Unionsmarke hat die Möglichkeit, den Markenschutz zu verlängern.
Wann muss eine Unionsmarke verlängert werden?
Eine Unionsmarke muss alle zehn Jahre verlängert werden. Die Verlängerung ist dann wieder für zehn Jahre gültig und man kann sie beliebig oft wiederholen. Wichtig zu wissen ist, dass für die Verlängerung des Markenschutzes einer Unionsmarke erneut die Kosten anfallen wie bei der Anmeldung der EU-Marke.
Wenn man den Schutz verspätet verlängert (innerhalb von sechs Monaten), muss man eine Zusatzgebühr von 25 Prozent errichten. Wird der Schutz gar nicht verlängert, so läuft er schlicht aus.
Wie gehe ich dabei vor?
Jeder verantwortet die Verlängerung des Markenschutzes seiner Unionsmarke selbst. Sie werden allerdings sechs Monate vor Ablauf des Markenschutzes informiert und haben dann Zeit, die Verlängerung vorzunehmen. Am einfachsten ist es, den Schutz online zu verlängern. Das ist nicht nur einfacher, sondern auch kostengünstiger.
Kann man gegen eine Unionsmarke Widerspruch einlegen?
Gegen eine EU-Marke kann man Widerspruch einlegen. Die Markeneintragung erfolgt erst dann, wenn innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung kein Widerspruch eingelegt worden ist. Wenn Sie gegen eine Unionsmarke Widerspruch einlegen möchten, ziehen Sie unbedingt einen Anwalt für Markenrecht zurate.