Flugverspätung? Fordern Sie Entschädigung
- Redaktion Anwaltfinden.at
Flugverspätungen sind in vielen Fällen nicht nur ein Ärgernis, sondern können auch wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Dabei lassen sich bei Flugverspätungen oder auch einem vollständigen Ausfall von Flügen häufig keine akzeptablen alternativen Reisemöglichkeiten finden.
Deshalb können Betroffene unter bestimmten Bedingungen Gewährleistungsansprüche gelten machen und auch Schadenersatz verlangen. In der Praxis nehmen Reisende jedoch diese Ansprüche häufig nicht wahr, da die Anspruchsdurchsetzung durchaus schwierig sein kann.
Dieser Artikel soll wichtige Fragen zum Thema Flugverspätung und entsprechenden Schadenersatzansprüchen beantworten, wie z. B.:
- Wann ist eine Flugverspätung rechtlich relevant?
- In welcher Höhe wird eine Entschädigung für Flugverspätung gezahlt?
- Wie kann man Schadenersatzansprüche bei Flugverspätung geltend machen?
- Handelt es sich um europäische Flüge, so entsteht ein Schadenersatzanspruch für Flugverspätungen ab 3 Stunden Verzögerung.
- In Ausnahmefällen sind Fluggesellschaften jedoch auch bei Flugverspätungen nicht Schadenersatz pflichtig. Jedoch gibt es hierzu strenge gesetzliche Ausnahmeregelungen.
- Die Flugverspätung Entschädigung muss der Reisende immer direkt bei der Fluggesellschaft einfordern.
- Häufig werden von den Fluggesellschaften technische Probleme angeführt um Entschädigungen für Flugverspätungen abzulehnen. Jedoch sind diese in den meisten Fällen von den Fluggesellschaften zu vertreten.
- Zur Durchsetzung der Ansprüche auf Flugverspätung Entschädigung, kann man sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wenden bzw. einen Anwalt für Schadenersatzrecht beauftragen.
Inhaltsverzeichnis
Was sagt das Gesetz zur Flugverspätung?
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 steht einem Fluggast ab einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden eine Flugverspätung Entschädigung zu. Dabei gilt dieser Schadenersatzanspruch sowohl für Individualreisen, Pauschalreisen sowie auch Dienstreisen.
Außerdem stehen jedem Flugreisegast ab einer Flugverspätung von zwei Stunden Betreuungsleistungen, wie z. B. Verpflegung zu. Allerdings entstehen nur Ansprüche nur für den Fall, dass die Flugverspätung nicht durch einen außergewöhnlichen Umstand ausgelöst wurde, der die Fluggesellschaft vom Schadenersatz befreit.
Die Rechte der Reisenden durch die EU Fluggastverordnung
Für Flugannullierungen und Flugüberbuchungen konnte bereits seit geraumer Zeit ein Schadenersatz verlangt werden. Jedoch sind seit der Überarbeitung der EU-Fluggastverordnung auch bestimmte Flugverspätungen schadenersatzpflichtig. Zusätzlich haben geschädigte Reisende auch Recht e auf eine Erstattung von Reiskosten in bestimmten Fällen.
Hierbei werden dann die Teile der Reise ersetzt, die nicht und bei einem vollständigen Reiseausfall entsprechend auch die gesamte Reise.
Welche Flüge fallen unter die EU Fluggastverordnung?
Die Regelungen zu Schadenersatzansprüchen nach der EU Fluggastverordnung gelten grundsätzlich für alle Flüge, die von Flughäfen aus einem EU Mitgliedsland ausgehen. Ferner gilt sie auch für Flüge Drittländern, wenn diese den Zielflughafen in einem EU Mitgliedsland haben.
Dabei werden die Hinflüge und Rückflüge jedoch einzeln behandelt in der rechtlichen Auseinandersetzung.
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Welche Schadenersatzansprüche entstehen bei einem annullierten, überbuchten Flug oder einer Flugverspätung?
Schadenersatzansprüche aus einer Flugannullierung, Überbuchung oder Flugverspätung über 3 Stunden werden mit folgenden Geldbeträgen abgegolten:
- Für Flüge innerhalb der EU bis 1500 km – 250 €
- Flüge über 1500 km innerhalb der EU – 400 €
- Für Flüge zwischen 1500 km und 3500 km nicht innerhalb der EU – 400 €
- Flüge über 3500 km nicht innerhalb der EU – 600 €
Zusätzlich zur Leistung des Schadenersatzes müssen die Fluggesellschaften bei einer Flugannullierung oder Überbuchung weitere kostenlose Leistungen erbringen. Hierzu gehören eine Rückerstattung des Flugpreises für die insgesamt oder auch anteilig nicht realisierte Reise. Ferner auch das Angebot einer anderen Reisemöglichkeit zum geplanten Reiseziel oder eine Umbuchung für einen anderen gewählten Zeitpunkt.
Außerdem sind in Abhängigkeit von der jeweiligen Wartezeit auch ggf. Hotelübernachtungen, Verpflegung zu leisten sowie den Passagieren die Möglichkeit einzuräumen, 2 Telefongespräche, Emails oder Faxe zu tätigen.
Im Falle einer Überbuchung ist die Fluggesellschaft verpflichtet, die Reisenden zu befragen, ob jemand freiwillig von seinem Flug zurücktritt und einen Ersatzflug akzeptiert. Für den Fall, dass nicht ausreichend Reisende hierzu bereit sind, muss die Fluggesellschaft Personen auswählen. Allerdings können die Betroffenen dann die entsprechenden Schadenersatzansprüche geltend machen.
Im Falle einer Flugverspätung Entschädigung greifen Schadenersatzansprüche ab 3 Stunden Flugverspätung. Ferner kann ein Reisegast ab einer Flugverspätung von 5 Stunden von seiner Reise zurücktreten und einen Ersatz seines Reisepreises verlangen.
Ausnahmen die keine Schadenersatz Pflicht nach sich ziehen
Es existieren besondere Ausnahmesituationen, bei denen Fluggesellschaften nicht verpflichtet sind, den Reisenden Schadenersatz zu leisten:
- Wenn durch politische Unruhen, eine Terrorwarnung oder meteorologische Gefahren eine Flugannullierung notwendig wird.
- ein Flug bis zu 2 Wochen vor dem geplanten Abflugtermin annulliert wird.
- ein Flug 1 bis 2 Wochen vor dem Abflugtermin annulliert wird und ein gutes
- Ersatzangebot gemacht wird. Jedoch darf bei einem Ersatzangebot der Abflug nicht mehr als zwei Stunden vor dem Originaltermin liegen und die Ankunft am Zielort nicht mehr als vier Stunden verspätet sein.
- Wird ein Flug in der Woche vor dem geplanten Abflug und kann ein Ersatzangebot gemacht werden, das den Abflug nicht mehr als eine Stunde vor dem Originaltermin vorsieht und die Ankunft am Zielort nicht mehr als 2 Stunden später vorsieht, ist kein Schadenersatz notwendig.
Wie macht man Schadenersatzansprüche aus Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung geltend?
Ca. 70 Mio. Euro mögliche Entschädigungen für Flugausfälle und Flugverspätungen werden jährlich in Österreich nicht geltend gemacht. Dabei spielt es eine große Rolle, dass die meisten Fluggäste ihr Flugverspätung Recht und ihre Ansprüche auf Flugverspätung Schadenersatz nicht kennen.
Neben einer unzureichenden Informationspolitik seitens der Fluggesellschaften werden ferner Anträge auf Schadenersatz auch schleppend bearbeitet oder gar nicht beantwortet.
Ferner ist eine Ablehnung der Schadenersatzansprüche in erster Instanz meist obligatorisch. Hierbei berufen sich die Anbieter meist auf außergewöhnliche Umstände, die sie von der Schadenersatz Pflicht befreien. Jedoch dürfen sich außergewöhnliche Umstände nur auf gesetzlich genau festgelegte Umstände beziehen. Diese sind:
- Blitzschlag
- Sperre eines Flughafens
- Schlechtes Wetter (Unwetter, Schneetreiben usw.)
- Streik
- Versteckte Herstellerfehler
- Vogelschlag
Kann die Fluggesellschaft nachweisen, dass es sich im konkreten Fall um einen der genannten Gründe handelt, ist sie nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten bei einer Flugannullierung oder einer Flugverspätung.
Technische Probleme als Befreiung vom Schadenersatz
In der Praxis werden häufig technische Probleme angeführt, wenn es darum geht, Schadenersatz abzuwenden. Jedoch können diese nur dann geltend gemacht werden, wenn sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, was meist nicht der Fall ist.
Deshalb haben die Fluggesellschaften die meisten technischen Probleme auch zu vertreten im Falle von Flugverspätungen und sind deshalb zum Schadenersatz verpflichtet. Dabei sind auch technische Probleme bei den Gepäckbeförderungen eingeschlossen.
Wie erreicht man eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen Flugverspätung?
Schadenersatzansprüche wegen Flugverspätung werden in der Praxis selten wirklich durchgesetzt, da geschädigte Reisende meist nach einer zurückgewiesenen Forderung aufgeben. Dabei haben besonders Privatpersonen häufig Bedenken, zu rechtlichen Schritten zu greifen und kennen auch nicht die Möglichkeiten.
Jedoch wird den Betroffenen im Falle einer Ablehnung der Entschädigung folgendes empfohlen:
- Informieren Sie Verbraucherschutzorganisationen oder Arbeiterkammern über Ihren Fall und lassen Sie sich beraten.
- Recherchieren Sie Ihre Ansprüche online bei spezialisierten Plattformen wie z. B. Fair Plane.
- Konsultieren Sie einen Anwalt für Schadenersatzrecht und lassen sie sich beraten. Er kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Sie gegenüber der Fluggesellschaft vertreten. Spezialisierte Anwälte für Schadenersatzrecht finden Sie in unserer Anwaltssuche für Schadenersatz.
Die Ansprüche auf Schadenersatz sind immer schriftlich direkt bei der Fluggesellschaft geltend zu machen und können mithilfe von Flugverspätung Entschädigung Musterbriefen formuliert werden. Dabei sollte man eine Kopie des Schreibens unbedingt aufbewahren.
Für den Fall, dass die schriftliche Erstattungsforderung unbeantwortet bleibt oder abgelehnt wird, kann man den Fall an die Agentur für Passagier- und Fluggastrechte melden. Dabei kann diese Institution helfen, die strittige Forderung ohne gerichtliche Schritte zu lösen. Außerdem kann ein privater Anwalt für Schadenersatzrecht auch eine nachdrückliche Aufforderung zur Schadensbegleichung formulieren und eine angemessene Frist für die Umsetzung setzen.
Ferner kann er ein gerichtliches Klageverfahren einleiten, falls die Schadenersatzansprüche nicht erfüllt werden.