Körperverletzung - Rechtliche Folgen, Strafe sowie Schadenersatz fordern
- Redaktion Anwaltfinden.at
Die Körperverletzung ist in Österreich eine Straftat gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit. Sie ist im Strafgesetzbuch geregelt und unterscheidet unterschiedliche Körperverletzung Arten. Diese sind mit verschieden hohen Körperverletzung Strafen bedacht für den Täter.
Daneben entstehen aus einer Körperverletzung auch zivilrechtliche Ansprüche des Opfers. Diese kann besonders bei einer schweren Körperverletzung sowohl Schadenersatz als auch Schmerzensgeld bedeuten. In diesem Beitrag wollen wir den Sachverhalt Körperverletzung erklären und die Konsequenzen aufzeigen.
Dabei stellen sich besonders folgende Fragen:
- Was gilt alles als Körperverletzung? Wann ist Körperverletzung strafbar?
- Was für eine Strafe bekommt man für Körperverletzung?
- Was ist eine leichte Körperverletzung?
- Wie wird schwere Körperverletzung bestraft?
- Was ist eine Körperverletzung Verjährung?
- Eine Körperverletzung als Straftat ist in Österreich im Strafgesetzbuch in den Paragraphen §§ 83 ff. definiert.
- Dabei kann eine Körperverletzung StGB mit Geldstrafe oder sehr schweren Fällen mit bis zu max. 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Ausschlaggebend sind dabei sowohl die Motivation und Tatausführung durch den Täter sowie auch die Folgen für das Opfer. Deshalb ist bei einer Körperverletzung neben der Schwere und Dauer der Verletzung des Opfers auch der Grad des Verschuldens des Täters wichtig.
- Eine Körperverletzung zieht nicht nur strafrechtliche Folgen für den Täter nach sich. Für das Opfer entstehen zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz und /oder Schmerzensgeld.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Körperverletzung StGB?
Das Strafrecht in Österreich versteht unter einer Körperverletzung StGB eine Schädigung der Gesundheit und jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit, die von einer anderen Person verursacht wurde. Hierbei versteht das Strafrecht Österreich unter Körperverletzung z. B. Schnittverletzungen, Prellungen und auch Knochenbrüche. Hingegen werden sehr leichte Irritationen, wie z. B. ein kleiner blauer Fleck ohne weitere Folgen, noch nicht als Körperverletzung StGB angesehen.
Jedoch ist für das Strafrecht in Österreich und damit auch die Körperverletzung Strafe eine Unterscheidung zwischen leichter Körperverletzung und schwerer Körperverletzung sehr wichtig. Hierbei wird in der Abgrenzung eine schwere Körperverletzung so definier: Ein Opfer erfährt infolge mindestens 24 Tage eine gesundheitliche Schädigung, eine Berufsunfähigkeit folgt oder die Verletzung ist allgemein als schwer anerkannt.
Hierbei erfüllt regelmäßig die Verletzung eines wichtigen Organs den Straftatbestand der schweren Körperverletzung. Weiterhin unterscheidet das Strafrecht Österreich zusätzlich die Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen und die Körperverletzung mit Todesfolge. Allerdings spielt unabhängig von den Folgen für das Opfer auch die Motivation des Täters eine große Rolle bei der Schwere der Tat.
Deshalb führt diese zu einer weiteren Unterscheidung der Körperverletzung Arten. Dabei ist immer entscheidend, ob ein Täter z. B. grob oder leicht fahrlässig gehandelt hat oder sogar mit Vorsatz die Tat begangen hat.
Was sagt das Gesetz zu den Körperverletzung Arten?
Das Strafgesetzbuch Österreich unterscheidet sechs verschiedene Körperverletzung Arten, die in den § 83 ff. geregelt sind. Dabei unterscheidet die Körperverletzung StGB folgende Varianten:
- § 83 StGB: Die vorsätzlich leichte Körperverletzung
Die vorsätzlich leichte Körperverletzung wird immer dann mindestens angenommen, wenn ein Täter die Absicht bei seiner Tat hatte, das Opfer zu verletzen bzw. seine Gesundheit zu schädigen.
- § 84 StGB: Die vorsätzlich schwere Körperverletzung
Die vorsätzlich schwere Körperverletzung liegt dann vor, wenn der Täter zusätzlich zur Absicht, ein Opfer zu verletzen, dabei auch eine schwere Körperverletzung bewusst für möglich erachtet und dies in Kauf nimmt.
- § 85 StGB: Die Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen
Diese ist immer dann gegeben, wenn eine vorsätzliche Körperverletzung für das Opfer zu schweren gesundheitlichen Dauerfolgen führt. Dabei erhöht sich das mögliche Strafmaß auf bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.
- § 86 StGB: Die Körperverletzung mit tödlichem Ausgang
Hat eine vorsätzliche Körperverletzung einen tödlichen Ausgang für das Opfer, Kann dies nach dem Strafgesetzbuch mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe belegt werden.
- § 87 StGB: Die absichtlich schwere Körperverletzung
Bei einer absichtlich schweren Körperverletzung nimmt der Täter nicht nur eine schwere Körperverletzung in Kauf, sondern er handelt in der Absicht, das Opfer schwer zu verletzen. Hierbei ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vorgesehen.
- § 88 StGB: Die fahrlässige Körperverletzung
Eine fahrlässige Körperverletzung ist dann gegeben, wenn ein Täter das Opfer nicht verletzen wollte, allerdings durch die fahrlässige Handlung eine Körperverletzung herbeigeführt hat. Dabei ist regelmäßig der Verkehrsunfall mit Verletzten ein gutes Beispiel. Deshalb ist bei der fahrlässigen Körperverletzung auch das Strafmaß bzw. die Körperverletzung Strafe geringfügiger als bei anderen Formen der Körperverletzung. Außerdem kann sie auch ganz straffrei bleiben, wenn den Verursacher kein schweres Verschulden trifft.
In der Praxis wird ein Gericht in einem Fall von Körperverletzung immer bei der Einordnung von einer einfachen Körperverletzung ausgehen. Im konkreten Fall werden die individuellen Gegebenheiten daran gemessen. Hierbei sind die Voraussetzungen des
- § 87 ist dann erfüllt, wenn die Folgen der Körperverletzung einerseits schwer sind nach Definition und dem Täter eine Absicht nachgewiesen werden kann. Im Gegensatz dazu muss für eine Anwendung des § 88 deutlich nachgewiesen sein, dass dem Täter keinerlei Vorsatz zu unterstellen ist. Allerdings gilt immer das volle Strafmaß der Körperverletzung Strafe, wenn die Tat in einer Unterlassung begründet ist.
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Rechtsfolgen für Täter und Opfer einer Körperverletzung </
Bei einer Körperverletzung sind neben den strafrechtlichen Folgen für den Täter auch die zivilrechtlichen Ansprüche des Opfers zu berücksichtigen. Dabei entstehen zivilrechtlich Ansprüche nach dem AGBG und anderen Gesetzen nicht nur bei einer schweren Körperverletzung, sondern bei jeder Körperverletzung, die vom Täter schuldhaft und rechtswidrig begangen wurde.
Hierbei sind insbesondere Schadenersatzansprüche für die Heilkosten, den Verdienstentgang oder auch für Verunstaltungsschäden zu nennen. Ferner werden neben dem Schadenersatz für die Folgen der Körperverletzung auch Sachschäden berücksichtigt, die bei der Tat entstanden sind.
Außerdem kann ein Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld entstehen, das neben den Anspruch auf Schadenersatz aus den vorgenannten Gründen tritt und dem Opfer für die erlittenen Schmerzen einen finanziellen Ausgleich verschaffen soll.
Strafrechtliche Konsequenzen für den Täter bei Körperverletzung
Für die strafrechtliche Verfolgung einer Körperverletzung sind unterschiedliche Strafverfolgungsprozesse vorgesehen, die sich nach den Körperverletzung Arten unterscheiden lassen.
- Körperverletzung als Antragsdelikt: Die einfache und fahrlässige Körperverletzung wird als Antragsdelikt behandelt. Deshalb wird sie nur verfolgt im strafrechtlichen Sinne, wenn der Geschädigte eine Körperverletzung Anzeige erstattet.
- Körperverletzung als Offizialdelikt: Im Gegensatz zur einfachen oder fahrlässigen Körperverletzung sind eine schwere Körperverletzung, eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen oder eine Körperverletzung mit Todesfolge Offizialdelikte. Dabei ermittelt die Staatsanwaltschaft dann auch ohne eine Anzeige oder Zustimmung des Opfers, da sie dazu verpflichtet ist.
Wenn ein Täter durch ein Strafverfahren wegen einer begangenen Körperverletzung verurteilt wird, resultieren daraus immer Ansprüche des Opfers auf einen angemessenen Schadenersatz und ggf. Schmerzensgeld.
Körperverletzung: Der Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzengeld des Opfers
Ein Anspruch auf Schadenersatz und auch Schmerzensgeld wird im Zivilrecht des AGBG im Paragrafen 1325 mit dem folgenden Wortlaut begründet:
„Wer jemanden an seinem Körper verletzt, hat ihm die Heilungskosten zu bestreiten, und ihm den entgangenen und künftig entgehenden Verdienst zu ersetzen sowie ihm ein angemessenes Schmerzensgeld zu bezahlen“ (§ 1325 ABGB).
Hieraus ergibt sich ein Anspruch für jede Beschädigung der körperlichen und geistigen Unversehrtheit, die als Körperverletzung angesehen wird. Dabei meint das Gesetz zunächst einen Schadenersatz für die medizinischen und alle sonstigen Kosten, die bei einem Personenschaden durch Körperverletzung entstehen. Diese sind:
- Die Heilungskosten: Darunter verstehen sich alle Kosten, die entstehen, um die Gesundheit des Opfers wiederherstellen oder verbessern zu können. Auch wenn diese erfolglos bleiben. Dabei handelt es sich z. B. um alle Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhauskosten und Kuraufenthalte, Transportkosten, Kosten für Besuche der nahen Verwandten, Hilfsmittel wie Rollstuhl oder ein Behindertenfahrzeug.
- Der Verdienstentgang: Hierbei handelt es sich neben dem Verdienstausfall in der akuten Heilphase auch um evtl. nicht mehr mögliche Berufsausübungen in der Zukunft durch die Körperverletzung.
Unabhängig von den Schadenersatzansprüchen kann zusätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Strafrecht und Zivilrecht - Schadenersatz gelten machen bei Körperverletzung
Wird man Opfer einer Körperverletzung StGB, so kann man neben dem zivilrechtlichen Weg auch bereits im Strafprozess seine Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen. Hierfür muss man eine Strafanzeige bei Gericht stellen und kann dann eigenständig am Strafverfahren mitwirken.
Dabei kann ein Opfer einer Körperverletzung dann nicht nur als Zeuge im Strafprozess auftreten, sondern wird als Privatbeteiligter mit Schadenersatzanspruch dann Teilnehmer des Verfahrens.
Dabei beschleunigt er seinen Anspruch auf Schadenersatz und bekommt zusätzlich die Möglichkeit, sein Recht auf Akteneinsicht wahrzunehmen und sich somit über den Prozessverlauf zu informieren.
Fällt ein Schuldspruch im Strafverfahren des Täters, so wird das Gericht bei einer Strafanzeige des Opfers auch bereits im Strafprozess eine Entscheidung zu den privatrechtlichen Schadenersatzansprüchen des Opfers wegen der Körperverletzung treffen.
Dabei wird zumindest ein Teil der Ansprüche bereits im Strafprozess zugestanden. Zusätzlich wird der verbleibende Teil des Schadenersatzes mit dem Verweis auf den Zivilrechtsweg offen gehalten. Hierbei führt der Zuspruch des Teilbetrages der Schadenersatzansprüche im Strafprozess meist dazu, dass der verbleibende Schadenersatz über eine außergerichtliche Lösung erreicht wird.
Für den Fall, dass dies nicht realisierbar ist, kann dann der Weg der Schadenersatzklage vor dem Zivilgericht eingeschlagen werden.
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Anspruch auf Schmerzensgeld bei Körperverletzung
Das Körperverletzung Schmerzensgeld ist in Österreich als eine Art Schadenersatz zum Ausgleich immaterieller Schäden zu sehen. Hierbei soll ein finanzieller Ausgleich für die erlittenen physischen oder auch psychischen Schmerzen des Opfers infolge der Körperverletzung erreicht werden.
Es handelt sich beim Schmerzensgeld also um einen „immateriellen Ausgleich“, der als Anspruch neben den Schadenersatz tritt. Dabei kommt dem Schmerzensgeld in Österreich eine Multifunktion zu:
- Schmerzensgeld ist zu verstehen als eine Genugtuung für alle negativen Gefühle, die das Opfer der Körperverletzung in seinem Gefühlsleben erlitten hat
- Es ist auch eine pauschale Abgeltung für die gesamten erlittenen Schmerzen
- Schmerzensgeld soll einen Ausgleich für die durch die Körperverletzung ausgelösten Unlustgefühle darstellen
- Es soll es dem Opfer ermöglichen, sich eine Kompensation für die empfundenen Leiden und die entzogene Lebensfreude zu realisieren, indem es sich andere Annehmlichkeiten und Erleichterungen verschaffen kann.
Deshalb können sowohl körperliche als auch seelische Schmerzen ein Körperverletzung Schmerzensgeld in Österreich rechtfertigen. Zusätzlich werden auch mögliche Dauerschäden und auch die Gefahr einer gesundheitlichen Verschlechterung bei der Bemessung mit einbezogen.
Seelische Schäden können z. B. aus Verunstaltungsschäden oder Verkrüppelungen nach einer Körperverletzung entstehen. Außerdem kann die Unfähigkeit, bevorzugte Sportarten auszuüben, sich in einem emotionalen Schaden zeigen genauso wie die Muttersorge um ein verletztes Kind.
Ferner haben selbst gelähmte Opfer oder Komapatienten ein Anrecht auf Schmerzensgeld, da ein reales klares Schmerzbewusstsein kein Kriterium für den Anspruch darstellt.
Generell wird ein Schmerzensgeld in Tagessätzen veranschlagt und richtet sich nach dem Grad und der Schwere der erlittenen Schmerzen. Dabei wird in Kategorien zwischen leichten, mittleren und schweren Schmerzen unterschieden.
Grundsätzlich wird bei körperlichen Schäden die Dauer und die Intensität der Schmerzen dabei berücksichtigt und bei seelischen Schmerzen die Auswirkungen auf den allgemeinen Gesundheitszustand hinterfragt.
Gibt es eine Körperverletzung Verjährung?
Verjährungen richten sich im österreichischen Strafrecht immer nach dem maximalen Strafmaß, das für eine Tat vorgesehen ist. Dabei verjähren leichte Körperverletzungen in Österreich nach drei Jahren, wohingegen eine schwere Körperverletzung oder ein sexueller Missbrauch von Unmündigen erst nach fünf Jahren verjährt und eine Vergewaltigung nach zehn Jahren.
Ferner beträgt die Körperverletzung Verjährung bei besonders schweren Taten, wie z. B. sexueller Missbrauch Minderjähriger mit schwerer Körperverletzung – wozu etwa auch Traumatisierungen zählen können – zwanzig Jahre. Außerdem verjährt z. B. ein sexueller Missbrauch von Unmündigen mit Todesfolge und Vergewaltigung mit Todesfolge überhaupt nicht.
Brauche ich einen Anwalt für Schadenersatz um meine Ansprüche bei Körperverletzung geltend zu machen?
Eine Rechtsanwalt für Schadenersatz, ein Experte für Strafrecht oder ein Anwalt für Körperverletzung können ein Opfer der Körperverletzung beraten in Bezug auf eine Körperverletzung Anzeige und auch es auch bei einem Strafprozess oder vor dem Zivilgerecht vertreten.
Dabei kann ein spezialisierter Anwalt die Interessen des Opfers wahrnehmen und dessen Ansprüche auf Schadenersatz sowie ggf. auch Schmerzensgeld durchsetzen. Insbesondere bietet ein spezialisierter Rechtsanwalt für Schadenersatz folgende Unterstützung:
- Er prüft die Rechtsgrundlagen für Schadenersatzansprüche im individuellen Fall und kalkuliert die entsprechende angemessene Schadenersatz Höhe. Er klärt über Chancen und Risiken verschiedener juristischer Strategien auf sowie über ihre Kosten.
- Ein Rechtsanwalt kann die außergerichtliche Verhandlung von Schadenersatzansprüchen und Schmerzensgeld Forderungen durchführen mit der Gegenpartei und den entsprechenden Versicherungen.
- Vertretung bei Gericht um Schadenersatz geltend zu machen und ein angemessenes Schmerzensgeld einzufordern.
- Er hilft auch bei der Abwehr von ungerechtfertigten Schadensersatz Forderungen und übernimmt die strafrechtliche oder zivilrechtliche Verteidigung.
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