Ablauf einer Scheidung in Österreich - Alle Infos
- Redaktion Anwaltfinden.at
Wie läuft das mit der Scheidung? Je nach Art der Scheidung ist der Ablauf einer Scheidung in Österreich unterschiedlich. Der Ablauf der einvernehmlichen Scheidung ist unkomplizierter und zügiger als der einer strittigen Scheidung.
Beim Ablauf einer strittigen Scheidung müssen die Scheidungsfolgen (Ehegattenunterhalt, Alimente, Kindesunterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung) in weiteren Prozessen geklärt werden, was wiederum mehr Zeit für das Scheidungsverfahren beansprucht und höhere Scheidungskosten verursacht.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung klären die Ehegatten jene Folgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Obwohl es Unterschiede beim Ablauf einer Scheidung gibt, bestehen selbstverständlich auch Überschneidungen.
Was braucht man alles für eine Scheidung? Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung in Österreich? Was kostet eine Scheidung in Österreich? Der folgende Artikel erläutert Ihnen den Ablauf einer Scheidung in Österreich, schneidet dabei aber auch andere Aspekte einer Scheidung an.
Inhaltsverzeichnis
Unterschied beim Ablauf zwischen einvernehmlicher und strittiger Scheidung
Der Ablauf einer Scheidung wird in Österreich von der Scheidungsform sowie den zu klärenden Scheidungsfolgen bestimmt. Der einvernehmlichen Scheidung geht ein Scheidungsantrag voraus, wohingegen bei einer strittigen Scheidung eine Scheidungsklage notwendig ist.
Grundsätzlich ist die einvernehmliche Scheidung schneller vollzogen als eine strittige Scheidung, da alle Scheidungsfolgen in einem Scheidungsvergleich geklärt werden können. Bei einer strittigen Scheidung werden alle Vereinbarungen bezüglich des Ehegattenunterhalts, des Kindesunterhalts, der Vermögensaufteilung und der Obsorge in separaten Scheidungsprozessen geklärt.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Scheidungsfolgen nimmt dies viel Zeit in Anspruch und ist mit höheren Scheidungskosten verbunden. Eine Scheidung vor Gericht verkompliziert die Planung und den Ablauf einer Scheidung erheblich und ist daher nicht empfehlenswert.
Scheidung und Ablauf des Trennungsjahrs
Bevor sich ein Ehepaar in Österreich scheiden lassen kann, muss der Ablauf des Trennungsjahrs gewährleistet sein. Anders als in Deutschland handelt es sich hierbei aber nicht um ein volles Jahr, sondern lediglich 6 Monate.
Nach Ablauf der sechsmonatigen Trennungszeit können die Eheleute entweder im Einvernehmen einen Scheidungsantrag stellen oder einer der beiden Ehepartner reicht eine Scheidungsklage ein, was wiederum eine strittige Scheidung vor Gericht einleitet.
In einigen Fällen möchten sich Ehepartner möglichst schnell scheiden lassen, sodass sie das Trennungsjahr überspringen oder verkürzen. Allerdings raten wir davon ab, denn es ist ratsam, diese Zeit sinnvoll für die Planung des Ablaufs einer Scheidung zu nutzen.
Die Nichteinhaltung des Trennungsjahrs ist vor allen Dingen bei unvorhersehbarer Uneinigkeit bezüglich der Scheidung heikel. Waren sich die Eheleute zunächst einig bezüglich der Scheidung, im späteren Verlauf aber nicht mehr, muss eine Scheidungsklage eingereicht werden. Diese kann wiederum abgewiesen werden, wenn das Trennungsjahr nicht ordnungsgemäß eingehalten wurde.
Scheidung einreichen
Wer sich scheiden lassen will, muss zunächst die Scheidung einreichen. Je nachdem, ob es sich um eine einvernehmliche oder strittige Scheidung handelt, ist der Ablauf einer Scheidung an dieser Stelle unterschiedlich.
Hierbei müssen Sie beim Einreichen der Scheidung verschiedene Formalitäten beachten sowie unterschiedliche Scheidungsunterlagen vorlegen. Für die strittige Scheidung bedarf es einer Scheidungsklage, wohingegen bei der einvernehmlichen Scheidung ein Scheidungsantrag eingereicht wird.
Die Scheidungsklage bei der strittigen Scheidung
Da sich bei einer strittigen Scheidung meist nicht beide Ehepartner scheiden lassen möchten, müssen Scheidungsgründe und entsprechende Beweismittel in der Scheidungsklage vorgetragen werden.
Dieser Scheidungsgrund kann entweder ein Verschulden des anderen Ehepartners oder die Auflösung der ehelichen Gemeinschaft sein. Andere Scheidungsgründe kommen nur unter bestimmten Bedingungen in Betracht.
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Gründe für eine strittige Scheidung mit Scheidungsklage:
- Scheidung aus Verschulden
- Scheidung wegen Auflösung der ehelichen Gemeinschaft
- Weitere Gründe (Infektionskrankheit, psychische Erkrankung)
Der Scheidungsantrag bei der einvernehmlichen Scheidung
Wer sich hingegen einvernehmlich scheiden lassen möchte, kann mündlich oder schriftlich einen Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht einreichen und die Ehe als zerrüttet erklären.
Im Anschluss daran werden in einer Scheidungsfolgenvereinbarung alle Scheidungsfolgen (Ehegattenunterhalt, Alimente, Kindesunterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung) geklärt. Jedoch ist hierbei zu beachten, dass eine einvernehmliche Scheidung nur von beiden Ehegatten zusammen beantragt werden kann.
Ferner müssen beide seit einem halben Jahr getrennt sein und die Ehe als zerrüttet betrachten. Der Scheidungsantrag wird beim zuständigen Bezirksgericht, in dessen Sprengel die beiden Ehegatten zuletzt wohnhaft waren, eingereicht.
Nachdem der Scheidungsantrag eingereicht wurde, entscheidet das zuständige Bezirksgericht durch einen Beschluss. Anders als bei einer strittigen Scheidung ist eine mündliche Verhandlung in der Regel nicht notwendig. Dies beschleunigt den Ablauf der Scheidung ungemein. Der Beschluss wird den Eheleuten per Post zugestellt.
Um einen rechtmäßigen Scheidungsantrag zu stellen, sollten Sie einen Anwalt für Familienrecht kontaktieren.
Achtung!
Ehegatten mit gemeinsamen minderjährigen Kindern müssen dem Gericht zusätzlich einen Nachweis erbringen, dass sie sich von einer Institution oder einer qualifizierten Person über die Bedürfnisse ihrer Kinder beraten haben lassen.
Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung
Um sich einvernehmlich scheiden zu lassen, müssen sich die Eheleute bezüglich der Scheidung und deren Folgen einig sein. Außerdem ist eine Trennungszeit von 6 Monaten notwendig, bevor man die Scheidung einreichen kann. Hierfür muss die eheliche Gemeinschaft aufgelöst sein, was aber keine räumliche Trennung voraussetzt. Das Ehepaar kann weiterhin in der Ehewohnung wohnen, muss aber einen eigenen Hausstand und getrennte Konten haben.
Voraussetzungen im Überblick:
- Trennungszeit von 6 Monaten
- Antragsstellung durch beide Ehegatten gemeinschaftlich
- Beide Ehegatten müssen die Ehe als zerrüttet betrachten
- Regelungen zum Kontaktrecht für minderjährige Kinder
- Nachweis der Beratung über die Bedürfnisse der Kinder
Voraussetzung für eine strittige Scheidung – Nachweis der Eheverfehlung
Möchte sich nur ein Ehegatte scheiden lassen, muss eine Scheidungsklage mit Scheidungsgrund eingereicht werden. Gleichzeitig muss der klagende Ehegatte beweisen können, dass eine Eheverfehlung vorliegt. Als Beweis dienen Zeugen, Briefe, Hotelrechnungen, Bilder oder Filme.
Möchten Sie Ihrem Ehepartner eine Affäre nachweisen, ist ein erfahrender Privatdetektiv empfehlenswert. Die Unkosten für seine Dienstleistungen können Sie dem schuldigen Ehepartner in Rechnung stellen. Außerdem verhindern jene Beweise, dass eine Scheidungsklage vor Gericht abgewiesen wird.
Sollte dennoch eine Versöhnung zwischen den Eheleuten stattfinden, dann kann die Scheidungsklage zurückgezogen werden. Allerdings muss der beklagte Ehepartner die Kosten des Verfahrens übernehmen.
Scheidung vor Gericht – Ablauf einer Scheidung vor Gericht
In Österreich kann sich jeder Ehepartner selbst bei einer Scheidung vor Gericht verteidigen. Allerdings raten wir davon ab, da das Scheidungsverfahren insbesondere bei einer strittigen Scheidung sehr komplex ist und nachteilig für Sie ausgehen kann.
Wir empfehlen daher unbedingt einen erfahrenen Scheidungsanwalt zu kontaktieren und sich bei einer Scheidung vor Gericht vertreten zu lassen. Sobald eine Scheidungsklage von einem Ehegatten eingereicht und vom Gericht anerkannt wurde, ist das Zivilverfahren eröffnet. Im Anschluss daran folgt die mündliche Anhörung, bei welcher die Ehepartner vom Richter auf die Möglichkeiten einer Mediation und einer einvernehmlichen Scheidung hingewiesen werden.
Nachdem die Ehe durch ein Urteil geschieden wurde, müssen höchstwahrscheinlich weitere Verfahren beantragt werden. Gegen das Scheidungsurteil kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden. In Folgeprozessen werden dann alle Scheidungsfolgen geklärt, was wiederum den Ablauf einer Scheidung vor Gericht in die Länge zieht. Weiterführende Informationen zum Ablauf einer Scheidung vor Gericht erhalten Sie im Leitartikel.
Hinweis:
Sollten sich beide Ehegatten im Verlauf der strittigen Scheidung auf eine einvernehmliche Scheidung einigen, können sie beim Prozessgericht einen gemeinsamen Scheidungsantrag stellen. In diesem Fall wird das strittige Verfahren unterbrochen und nach Genehmigung des Scheidungsantrags gilt die Scheidungsklage als zurückgenommen.
Dauer einer Scheidung in Österreich
Die Dauer einer Scheidung wird auch von der Scheidungsform beeinflusst, denn die einvernehmliche Scheidung ist um einiges schneller vollzogen als die strittige Scheidung in Österreich.
Da bei einer einvernehmlichen Scheidung alle Scheidungsfolgen in einem Scheidungsvergleich geklärt werden, entfallen die zeitaufwendigen Folgeprozesse. Anders sieht es bei einer strittigen Scheidung aus, bei welcher der Ablauf der Scheidung von Gerichtsfristen und der Komplexität der Scheidungsfolgen abhängig ist.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung in Österreich?
Müssen bei einer einvernehmlichen Scheidung keine oder nur wenige Scheidungsfolgen geklärt werden, dann ist der Ablauf einer Scheidung unkomplizierter und die Dauer kürzer. Doch wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung in Österreich?
Ohne Scheidungsfolgen (Ehegattenunterhalt, Alimente, Kindesunterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung) kann die Scheidung in rund vier Monaten nach Einreichen des Scheidungsantrags vollzogen sein. Grundsätzlich kann man aber mit 4 bis 6 Monaten für die Scheidung rechnen. Man kann festhalten, dass die Dauer und der Ablauf einer Scheidung von folgenden Faktoren beeinflusst wird:
- Einigkeit der Eheleute
- Komplexität und Umfang der Scheidungsfolgen
- Vollständigkeit der Scheidungsunterlagen
- Fristen der Bezirksgerichte
- Arbeitsweise von Rechtsanwälten und Richtern
In einigen Fällen passiert es auch, dass im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung Konflikte zwischen den Ehegatten auftreten, sodass ein strittiges Verfahren eingeleitet werden muss.
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Wie lange dauert eine strittige Scheidung in Österreich?
Bei einer strittigen Scheidung muss man hingegen mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten nach Einreichen der Scheidungsklage für den Ablauf der Scheidung rechnen.
Insbesondere die Gerichtsverfahren für die zu klärenden Scheidungsfolgen und die Termine hierfür ziehen den Prozess ungemein in die Länge. Schlimmstenfalls kann eine strittige Scheidung mehrere Jahre dauern, bis sie über die Bühne gebracht ist.
Eine Alternative hierzu ist die Mediation, bei welcher ein Mediator durch Vermittlung zwischen den beiden Eheleuten zur Konfliktbewältigung beiträgt und somit die Dauer der Scheidung verkürzt. Sprechen Sie einen Scheidungsanwalt auf Ihre Möglichkeiten an, um den Ablauf einer Scheidung so unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Ablauf einer Scheidung mit Kindern
Ist der Ablauf einer Scheidung mit Kindern anders als der Ablauf einer Scheidung ohne Kinder? Grundsätzlich ist der Ablauf relativ ähnlich, wird jedoch durch 3 weitere Aspekte ergänzt:
- Regelungen zum Kindesunterhalt
- Regelung zur Obsorge
- Regelungen zum Kontaktrecht
Durch die Regelung der oben genannten Punkte, ist der Ablauf einer strittigen Scheidung komplizierter und bedarf mehr Zeit. Es sei denn die Ehegatten haben sich im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung über die Regelungen einigen können. Demzufolge ist der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung sowohl mit als auch ohne Kinder in formaler Hinsicht gleich.
Unterschiede bestehen jedoch auf emotionaler Ebene, da Kinder durch den Scheidungsprozess begleitet werden müssen. Daher ist es beim Ablauf einer Scheidung mit Kindern wichtig darauf zu achten, dass deren Bedürfnisse berücksichtigt werden.
Eine einvernehmliche Scheidung ist diesbezüglich mit Sicherheit die beste Lösung für Ihre Kinder. Erläutern Sie Ihren Kindern den Ablauf einer Scheidung und erklären Sie ihnen auch, welche Konsequenzen diese hinsichtlich der Obsorge und des Kontaktrechts für sie hat.
Wie viel kostet eine Scheidung in Österreich?
Die Kosten einer Scheidung sind davon abhängig, ob die Scheidung einvernehmlich oder strittig vollzogen wird. Doch wie viel kostet eine Scheidung in Österreich? Die kostengünstigste Scheidung ist die einvernehmliche Scheidung, bei welcher lediglich Pauschalgebühren für den Scheidungsantrag, den Scheidungsfolgenvergleich und die Übertragung einer Liegenschaft anfallen.
Sollten Sie zusätzlich eine anwaltliche Beratung wahrnehmen, müssen Sie die Anwaltskosten noch hinzurechnen. Die Kosten einer strittigen Scheidung sind hingegen um einiges höher, da hier mit Anwalts- und Gerichtsgebühren gerechnet werden muss.
Die strittige Scheidung wird vor allem durch anhängende Folgeprozesse kostspieliger. Wer eine kostengünstigere Alternative als die strittige Scheidung sucht, sollte die Mediation wählen.
Kosten einer einvernehmlichen Scheidung
- Scheidungsantrag: 293 € für beide Ehegatten gemeinsam
- Scheidungsfolgenvereinbarung: 293 € für beide Ehegatten gemeinsam
- Liegenschaftsübertragung oder Wohnobjekts: 439 € für beide Ehegatten gemeinsam
Kosten einer strittigen Scheidung
- Kosten für die Scheidungsklage: 312 €.
- Scheidungsvergleich: 293 €.
- Liegenschaftsübertragung: 439 €
Bei einer strittigen Scheidung muss jede Partei die Gerichts- und Anwaltskosten zunächst selbst übernehmen. Der Ehepartner, der den Prozess verliert, muss der anderen Partei die Kosten erstatten.
Verfahrenshilfe bei Scheidung
Sie können nicht für die Kosten Ihrer Scheidung aufkommen, da Sie über ein sehr geringes Einkommen und kaum Vermögen verfügen? Sie wünschen eine Verfahrenshilfe bei Scheidung?
Dann gibt es gute Neuigkeiten, denn in diesem Fall sind Sie von den Gerichtsgebühren befreit, sofern beide Ehepartner ein Jahreseinkommen unter 13.912 Euro haben und das Vermögen unter 4.637 Euro liegt. Eine weitere Voraussetzung für die Gebührenfreiheit ist, dass die Scheidung im Einvernehmen stattfindet.
Sollten Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, können Sie einen Antrag auf Verfahrenshilfe bei Scheidung stellen.
Scheidung ohne Anwalt in Österreich
Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Österreich grundsätzlich möglich, jedoch nicht empfehlenswert. Wir raten Ihnen daher, einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu kontaktieren, um sich ausführlich beraten zu lassen und Ihre Ansprüche (Unterhalt, Vermögen, Obsorge) im Überblick zu behalten.
Nicht selten geschieht es, dass Ehepartner eine Rechtsberatung ablehnen und am Ende der Scheidung durch unverhältnismäßige und voreilige Vereinbarungen finanziell benachteiligt werden. Machen Sie Ihre vermögensrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Ansprüche mit einem Rechtsexperten gelten und lassen Sie sich über alle Risiken und Möglichkeiten beim Ablauf einer Scheidung informieren.
Ein Erstgespräch beim Scheidungsanwalt ist meist zum erschwinglichen Fixpreis erhältlich und lohnt sich in jedem Fall.