Sie sind Anwalt?
War dieser Artikel
hilfreich für Sie?

Kosten einer Scheidung in Österreich - Alle Infos

Taschenrechner liegt auf Geldscheinen

Die Kosten einer Scheidung sind in Österreich abhängig von der Art der Scheidung, d.h. ob es sich um eine strittige oder eine einvernehmliche Scheidung handelt. Welche Kosten entstehen beim Einreichen der Scheidung? Mit welchen Gerichts- und Anwaltskosten muss man rechnen?  Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung? 

Im folgenden Artikel erläutern wir Ihnen, welche Faktoren die Kosten einer Scheidung beeinflussen und wie viel eine Scheidung kostet, wenn beide einverstanden sind im Vergleich zu einer strittigen Scheidung. Erfahren Sie auch, was eine Scheidung ohne Anwalt in Österreich kostet und warum sich die Konsultation eines Rechtsexperten allemal lohnt. Ferner erläutern wir Ihnen, wie Sie die Scheidungskosten gering halten und gehen dabei auch auf die Kosten einer Mediation ein.

Inhaltsverzeichnis

Was kostet eine Scheidung?

Was eine Scheidung pauschal kostet, kann schwer beantwortet werden, da die Höhe der Scheidungskosten von verschiedenen Faktoren abhängig sind. Grundsätzlich ist es schwierig, den exakten finanziellen Aufwand vorab zu bestimmen. Dies kann bestenfalls ein Scheidungsanwalt für Sie erledigen.

In einem Erstgespräch kann er Ihnen bereits einen Überblick über die zu erwartenden Kosten Ihrer Scheidung geben, da er die individuellen Faktoren im Blick hat. Mit einer intelligenten und durchdachten Planung sowie einer guten Rechtsberatung können Sie aber die Kosten der Scheidung gering halten.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung werden von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst. Nicht nur die Art und Weise der Scheidung, sondern auch der Umfang und individuelle Faktoren können insbesondere die Anwaltskosten beeinflussen.

Die Gerichtskosten sind mehr oder wenig Pauschalbeträge, welche im Rahmen einer strittigen sowie einvernehmlichen Scheidung ungefähr gleich sind. Lediglich bei der Scheidungsklage und dem Scheidungsantrag gibt es Unterschiede.  

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind die Kosten noch relativ überschaubar und absehbar, schwierig wird es jedoch bei einer strittigen Scheidung. Wie hoch die Kosten einer Scheidung sind, ist auch vom Ausmaß der Streitigkeiten zwischen den Eheleuten abhängig. Hier ein Überblick, welche Faktoren, die Scheidungskosten reduzieren oder erhöhen können.

  • Art der Scheidung: Eine einvernehmliche Scheidung ist günstiger als eine strittige Scheidung.
  •  Möglichkeiten der Mediation: Können Scheidungsfolgen im Rahmen einer Mediation geklärt und eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, entfällt der finanzielle Aufwand für kostspielige Folgeprozesse. 
  • Verkürzung des Trennungsjahrs: Wurde eine Scheidungsklage abgewiesen, da das Trennungsjahr nicht eingehalten wurde, fallen höhere Kosten an. 
  • Vermögensaufteilung mit Haus: Bei Übertragung einer Liegenschaft fallen zusätzliche Kosten an.  
  • Scheidungsklage und Scheidungsantrag: Der Scheidungsantrag wird im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung eingereicht und kostet im Vergleich zur Scheidungsklage nur 293€ für beide Ehepartner. Die Scheidungsklage beläuft sich auf 312 €. 
  • Komplexität der Rechtsberatung: In einem strittigen Verfahren müssen eine Vielzahl von Scheidungsfolgen (Unterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung) geklärt werden, je nach Umfang erhöhen sich die Kosten für die Rechtsberatung und -vertretung.

Scheidungskosten mithilfe einer Rechtsberatung kalkulieren

Sie möchten einen genauen Überblick über die Kosten Ihrer Scheidung erhalten? Dann sollten Sie unbedingte einen Scheidungsanwalt kontaktieren und sich ausführlich beraten lassen. Möchten Sie finanzielle Benachteiligungen verhindern und Ihre Ansprüche alle geltend machen, sollten Sie einen Anwalt beauftragen. Vorschnelle Entscheidungen und eine falsche Herangehensweise können zu gravierenden rechtlichen und finanziellen Folgen (Unterhalt, Vermögen, Obsorge) führen.

Somit verhindern Sie auch unvorhergesehene Gerichtsgebühren und Komplikationen, welche zu erhöhten Kosten für die Scheidung führen können. Sollten Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner bestehen, ist die Mediation eine kostengünstige Alternative. Sie ermöglicht Ihnen, gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten und hohe Scheidungskosten zu vermeiden.

Kosten einer strittigen und einer einvernehmlichen Scheidung

Die Kosten für eine strittige Scheidung sind erheblich höher als die für eine einvernehmliche Scheidung. Dies hat vor allem mit dem Aufwand für Folgeprozesse und mit höheren Anwaltskosten zu tun. Sind sich die Eheleute bezüglich der Scheidung und ihrer Folgen (Gütertrennung, Obsorge, Unterhalt) einig, sind die Kosten für die Scheidung überschaubar. 

Die einvernehmliche Scheidung hat nicht nur die geringsten Scheidungskosten, sondern ist auch besonders schnell vollzogen. Läuft alles ohne Komplikationen ab, kann die Scheidung bereits nach 6 bis 7 Monaten über die Bühne gebracht sein. Der Ablauf der einvernehmlichen Scheidung ist wesentlich unkomplizierter und weniger zeitaufwendig. Ein Leitartikel erläutert Ihnen ausführlich die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung. 

Bei einer strittigen Scheidung müssen hingegen alle Scheidungsfolgen in separaten Verfahren geklärt werden, was wiederum zu höheren Scheidungskosten führt. Insbesondere die Anzahl der Folgeprozesse mit den damit verbundenen Gerichts- und Anwaltskosten macht die Kalkulation der Gesamtkosten einer Scheidung schwierig.

Je komplizierter die Streitigkeiten zwischen den Eheleuten sind, desto höher sind die Kosten für die Scheidung. Lassen Sie sich daher von einem Rechtsanwalt für Familienrecht einen Kostenvoranschlag machen, der alle möglichen Kosten auflistet. Bei Bedarf können Sie auch ein Pauschalhonorar oder einen fixen Streitwert mit Ihrem Anwalt festlegen, um die finanziellen Auslagen besser im Blick zu haben.

Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Die einvernehmliche Scheidung ist die kostengünstigste Variante, sich scheiden zu lassen. Doch wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung? Wer die Scheidung einreichen möchte, muss vor allem die Gebühren für den Scheidungsantrag, die Scheidungsfolgenvereinbarung und gegebenenfalls die Übertragung einer Liegenschaft zahlen. Sollten Sie noch eine Rechtsberatung wahrnehmen, müssen Sie selbstverständlich die Kosten für diese hinzurechnen. Für eine einvernehmliche Scheidung fallen folgende Kosten und Gebühren an: 

  • Kosten für den Scheidungsantrag: 293 Euro für beide Ehepartner gemeinsam. 
  • Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung: 293 Euro für beide Ehepartner gemeinsam.
  • Kosten für die Übertragung einer Liegenschaft: 439 Euro für beide Ehepartner gemeinsam. 

Auf Grundlage dieser Gebühren belaufen sich die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung auf 293 Euro pro Person oder 512,50 Euro pro Person, je nachdem ob ein Wohnobjekt übertragen wird oder nicht.

Wie viel kostet eine Scheidung, wenn beide einverstanden sind?

Sind sich die Eheleute bezüglich der Scheidung und aller Scheidungsfolgen einig, sind die Kosten am geringsten. In diesem Fall muss gegebenenfalls nur eine Rechtsberatung für das ordnungsgemäße Einreichen des Scheidungsantrags und das Aufsetzen einer rechtskräftigen Scheidungsfolgenvereinbarung in Anspruch genommen werden.

Wie viel kostet eine Scheidung, wenn beide einverstanden sind? Da es sich hierbei um die einvernehmliche Scheidung handelt, belaufen sich die Kosten auf die oben genannten Beträge zuzüglicher der Kosten einer Rechtsberatung.

Wie viel kostet die strittige Scheidung?

Höhere Kosten fallen bei einer strittigen Scheidung an, denn das Verfahren ist komplexer als bei einer einvernehmlichen Scheidung. Bereits die Gebühren für die Scheidungsklage sind höher als für einen Scheidungsantrag. 

Bei einer strittigen Scheidung muss mit folgenden Scheidungskosten gerechnet werden: 

  • Kosten für die Scheidungsklage und die Gerichtsverhandlung: 312 Euro.
  • Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung: 293 Euro.
  • Kosten für die Übertragung einer Liegenschaft: 439 Euro Pauschalgebühr.  

Weitere Kosten für die strittige Scheidung können sein: 

  • Gerichtskosten (Gerichtsgebühren, Zeugengebühren, Sachverständigen, Dolmetscher)
  • Vertretungskosten (Rechtsanwaltshonorare)
  • Vorprozessuale Kosten (Beweise, Detektivhonorar)

Die aufgeführten Kosten sind allerdings nur Grundkosten, denn es können weitere vorab nicht kalkulierbare Kosten für die strittige Scheidung entstehen. Insbesondere auch Anwaltshonorare sind unterschiedlich hoch. Trotzdem ist besonders bei einem streitigen Verfahren ein Anwalt dringend notwendig, um Ihre rechtliche Position zu stärken und Ihre Ansprüche geltend zu machen. Fragen Sie nach einem Kostenvoranschlag, um die entstehenden Kosten im Überblick zu haben. 

Gerichtskosten 

Die Gerichtskosten belaufen sich auf festgelegte Pauschalgebühren, welche für den gerichtlichen Prozess und den Verwaltungsaufwand erhoben werden. Anbei nochmal alle Gerichtskosten im Überblick: 

  • Kosten für die Scheidungsklage und die Gerichtsverhandlung: 312 Euro für beide Ehepartner.
  • Kosten für den Scheidungsantrag: 293 Euro für beide Ehepartner gemeinsam. 
  • Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung: 293 Euro für beide Ehepartner gemeinsam.
  • Kosten für die Übertragung eines Wohnobjekts: 439 Euro Pauschalgebühr für beide Ehepartner.

Gebührenbefreiung und Verfahrenshilfe bei Scheidung

Sie besitzen lediglich ein geringes Einkommen und haben kaum Vermögen? Dann können Sie gegebenenfalls Verfahrenshilfe beantragen und werden von den Gerichtsgebühren befreit. Durch die Verfahrenshilfe haben auch Ehepartner mit einem geringen Einkommen die Möglichkeit, die Kosten der Scheidung zu decken und Ihre Rechte vor Gericht zu vertreten.

Möchten Sie Verfahrenshilfe beantragen, müssen Sie den Antrag beim zuständigen Prozessgericht oder Bezirksgericht einreichen. Sie haben dann Anspruch auf eine Verfahrenshilfe, wenn das Jahreseinkommen unter 13.912 Euro liegt und das Vermögen maximal 4.637 Euro beträgt.  

Hierbei werden folgende Kosten der Scheidung übernommen bzw. Gebühren erlassen:

  • Befreiung von Gerichtsgebühren und anderen Gebühren
  • Kostenübernahme von Amtshandlungen außerhalb des Gerichts
  • Gebühren für Zeugen, Sachverständigen, Dolmetscher, Übersetzer und Beisitzer
  • Übernahem der Barauslagen
  • Rechtsvertretung in Verfahren, die eine Anwaltspflicht haben.

Wie hoch die Verfahrenshilfe letztendlich ausfällt, ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers.

Kosten einer Scheidung ohne Anwalt in Österreich

Die Kosten einer Scheidung ohne Anwalt sind in Österreich mit Sicherheit geringer, jedoch ist es empfehlenswert einen Scheidungsanwalt zurate zu ziehen. Wer die Scheidung einreichen möchte, sollte sich nicht nur auf die Kosten einer Scheidung konzentrieren, sondern auch auf die finanziellen Verluste, welche er in Zukunft erleiden kann.

Im Vergleich zu den finanziellen Benachteiligungen, die durch vorschnelle und unüberlegte Scheidungsfolgenvereinbarungen entstehen können, sind die Kosten eines Anwalts marginal. Dieser Grundsatz gilt sowohl bei einer strittigen als auch bei einer einvernehmlichen Scheidung. Insbesondere bei Regelungen bezüglich des Vermögens und der Unterhaltsansprüche ist Vorsicht geboten.

Ein Unterhaltsverzicht sorgt für gravierende sozial- und pensionsrechtliche Konsequenzen, derer sich die Beteiligten bei der Scheidung eventuell nicht bewusst sind.  Und dies ist nur ein Beispiel, welches die negativen finanziellen Folgen für die Zukunft aufzeigt. Die Kosten eines Erstgesprächs sind demgegenüber sehr gering und die Konsultation eines Rechtsanwalts für Familienrecht zahlt sich allemal aus.

Kosten einer Scheidung mit Anwalt

Die Kosten einer Scheidung mit Anwalt sind abhängig vom Umfang der Beratung und der Komplexität der Scheidung selbst. In einem Erstgespräch können Sie die Kosten für die Scheidung erfragen und sich schriftlich in Form eines Kostenvoranschlags aushändigen lassen. Faktoren für die Berechnung der Anwaltskosten können hierbei sein: 

  • Höhe des Streitwerts
  • Art der Rechtstätigkeit
  • Komplikationen, welche beim Erstellen der Scheidungsfolgenvereinbarung auftreten können.
  • Art der Scheidung (strittig oder einvernehmlich)
  • Müssen Ansprüche geltend gemacht werden (Obsorge, Ehegattenunterhalt, Alimente, Kontaktrecht)?

Berücksichtigen Sie bei der Kalkulation der Kosten einer Scheidung bitte auch die Umsatzsteuer und weitere Barauslagen.

Anwaltskosten

Wie hoch die Anwaltskosten letztendlich sind, ist vom erbrachten Aufwand des Rechtsexperten abhängig. Für die Berechnung der Anwaltskosten gibt es unterschiedliche Kriterien, nach welchen ein Anwalt sein Honorar berechnen kann. Dabei gibt es folgende drei Möglichkeiten: 

  1. Pauschalgebühr: Ein festgelegtes Honorar wird zu Beginn vereinbart. Jene Herangehensweise ist besonders transparent für den Mandanten, da er hierbei alle möglichen Kosten vorab sieht. Allerdings berechnen Anwälte komplexe Scheidungsverfahren nicht immer mit einer Pauschalgebühr, da der Umfang der Arbeit schwer abzuschätzen ist.

    Oftmals bevorzugen Sie daher das Zeithonorar oder eine Abrechnung nach Tarif. Ist das Verfahren jedoch relativ unkompliziert oder benötigen Sie im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung lediglich Hilfe für die Erstellung des Scheidungsantrags und den Scheidungsvergleich, vereinbart der Anwalt möglicherweise eine Pauschalgebühr mit Ihnen. 

  2. Zeithonorar: Hierbei wird der zeitliche Umfang der Arbeit berücksichtigt und die Leistung in Zeiteinheiten abgerechnet. Dies können Stunden- oder Tagessätze sein. 

  3. Nach Tarifgesetz: Eine gängige Methode der Abrechnung von Anwaltskosten ist das Rechtsanwaltstarifgesetz, welches als Orientierung für das entsprechende Honorar gilt. Bemessungsgrundlage hierfür ist der Streitwert, mithilfe dessen das Honorar ermittelt wird. Der Streitwert umfasst das Scheidungsverfahren, den Ehegattenunterhalt, die Obsorge und den Vermögenswert. Je höher diese Werte letztendlich sind, desto höher ist der Streitwert und demzufolge das Honorar des Anwalts.

Kosten einer Scheidung in Österreich mit Kindern

Im Grunde sind die Kosten einer Scheidung mit Kindern in Österreich nur dann höher, wenn in einem strittigen Verfahren in Folgeprozessen Unterhalts-, Kontaktrechts- und Sorgerechtsansprüche geltend gemacht werden müssen.

Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung sind die Kosten einer Scheidung mit Kindern in Österreich nicht höher, da alle notwendigen Vereinbarungen in der Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden. Demzufolge sind die Kosten einer Scheidung mit Kindern bei gegenseitigem Einvernehmen ebenso hoch wie bei einem Verfahren ohne Kinder. Auswirkungen hat es jedoch auf ein strittiges Verfahren.

Scheidung und Steuern – Was ist steuerlich absetzbar?

Wie sieht es bei einer Scheidung mit Steuern aus? Was ist steuerlich absetzbar und was nicht? Bei der Übertragung von Vermögenswerten oder Wohnobjekten muss damit gerechnet werden, dass hierfür Steuern anfallen. Die Übertragung von Vermögenswerten wird als Veräußerungs- und Tauschgeschäft betrachtet. Unter bestimmten Bedingungen können jedoch Kosten, die mit der Scheidung verbunden sind, steuerlich abgesetzt werden: 

Wir raten Ihnen, einen Steuerberater oder einen Anwalt für Steuerrecht hinzuzuziehen, um auf Nummer sicher gehen zu können. 

  • Kinderbetreuungskosten:  Kosten für die Kinderbetreuung können als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer abgesetzt werden. Pro Jahr und pro Kind bis zum 10. Lebensjahr können dies sogar bis zu 2300 € sein. Jedoch muss die Betreuung von einer qualifizierten Person erfolgen.
  • Unterhaltskosten: Auch der Unterhalt kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Auch er kann als finanzieller Aufwand als „außergewöhnliche Belastung” geltend gemacht und steuerlich abgesetzt werden.
  • Anwaltskosten: Die Anwaltskosten können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
    • Zwangsläufige Entstehung von Kosten
    • Außergewöhnliche Kosten
    • Erhebliche finanzielle Belastung durch entstandene Kosten

Wie kann ich bei den Kosten einer Scheidung sparen?

Ehegatten wird schnell klar, dass die Kosten einer Scheidung hoch oder gering ausfallen können. Je nach Herangehensweise, Planung, Art der Scheidung, Folgeprozessen und Rechtsberatung können die Kosten für die Scheidung unterschiedlich hoch sein. Es steht dabei außer Frage, dass die einvernehmliche Scheidung die kostengünstigste Scheidung in Österreich ist.

Sind sich die Eheleute bezüglich der Scheidung und deren Folgen einig, sind die Kosten äußerst gering. Benötigen Sie zusätzlich eine Rechtsberatung und Hilfe für die Erstellung des Scheidungsantrags sowie den Scheidungsvergleich können Sie ebenfalls mit einem verhältnismäßig niedrigen Betrag für die Rechtsberatung rechnen.  Sofern es sich aber um ein strittiges Verfahren handelt, sind die Kosten schwer abschätzbar.

Daher empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Anwalts, um die Kosten einer Scheidung abwägen zu können. Besteht die Möglichkeit der Konfliktbewältigung durch das gemeinsame Erarbeiten einer einvernehmlichen Lösung im Rahmen einer Mediation, möchten wir Ihnen diese als kostengünstige Alternative nahelegen.

Mithilfe einer Mediation können Unstimmigkeiten bezüglich der Obsorge, des Unterhalts oder der Vermögensaufteilung außergerichtlich aus der Welt geschafft werden. Dadurch sparen Sie erhebliche Kosten und finden gleichzeitig eine zukunftsfähige Lösung!

Kosten einer Mediation bei Scheidung

Wer eine strittige Scheidung verhindern und die Kosten einer Scheidung so gering wie möglich halten möchte, sollte die Mediation als Alternative wählen. Eine Mediationsstunde kostet pro Mediatorenteam 220 Euro, wobei das Familieneinkommen und die Anzahl der Kinder für die exakte Berechnung relevant ist.

Auch bei der Mediation müssen nicht alle Kosten übernommen werden, denn Sie erhalten eine Förderung des Bundesministeriums für Familien und Jugend. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Wahl eines vom Ministerium eingetragenen Mediators. 

Beispiel:

Herr und Frau Wagner haben 2 Kinder. Herr Wagner erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von 2.300 Euro und seine Ehefrau verdient durch eine Teilzeittätigkeit 1.000 Euro dazu. Gemeinsam führen sie einen gewerblichen Online-Shop und erzielen durchschnittlich 600 Euro im Monat.

● Familieneinkommen: 2.300€ + 1.000€ + 600€ = 3.900€.
● Demzufolge fällt das Familieneinkommen der Familie Wagner in die Tarifgruppe G, sodass sie lediglich einen Selbstbehalt von 114 Euro pro Mediationsstunde zahlen müssen.

Kosten einer Scheidung zurückerstatten?

Bevor es um eine Erstattung der Kosten einer Scheidung geht, müssen beide Ehepartner die Kosten selbst tragen. Allerdings muss die Partei, die im Rechtsstreit unterliegt, dem Gegner alle entstandenen Kosten des Scheidungsprozesses zurückerstatten. Dies betrifft aber nur die Gerichtskosten, welche zur Rechtsdurchsetzung notwendig waren.

Ob diese notwendig waren oder nicht, bestimmt das Gericht. Berücksichtigen Sie bitte auch, dass die Kosten für einen Anwalt der Tarifordnung entnommen werden, sodass nur die Honorare aus dieser Ordnung gedeckt sind. Mehrkosten sind hierbei nicht inbegriffen. Bei einer 50-50-Schuld erfolgt eine Aufteilung der Kosten.

Weitere Beiträge die Sie interessieren könnten..
Anwaltssuche

Anwalt benötigt?

Passende Anwälte in unserer Anwaltssuche finden
Anwaltssuche
Anwalt benötigt?
Passende Anwälte in unserer Anwaltssuche finden