Scheidung in Österreich - Alles was Sie wissen sollten
- Redaktion Anwaltfinden.at
Wenn man vor einer Scheidung steht, stellen sich für die Ehegatten viele Fragen. Wie viel kostet die Scheidung? Was braucht man alles für die Scheidung? Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung? Wer zahlt die Scheidung?
Ferner möchten Ehepartner auch wissen, wann man die Scheidung einreicht, wie schnell eine Scheidung abläuft oder was eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist.
Überblicksartige Informationen dazu wie, man eine Scheidung einreichen kann, was eine strittige Scheidung in Österreich im Vergleich zu einer einvernehmlichen Scheidung ist oder wie die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung in Österreich geregelt ist, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Sollten Sie hingegen weiterführende Informationen zu den einzelnen Aspekten einer Scheidung in Österreich wünschen, verweisen wir Sie auf die entsprechenden Verlinkungen zu den unterschiedlichen Leitartikeln.
Inhaltsverzeichnis
Vor und nach der Scheidung
Möchte man zwischen vor und nach der Scheidung unterscheiden, dann gibt es keine genauen Grenzen, da man bei einer Scheidung häufig vor und nach der Scheidung Themen wie Eherecht, Unterhalt (Unterhalt bei aufrechter Ehe, Ehegattenunterhalt) und Sorgerecht berücksichtigen muss.
Meist überschneiden sich die Bereiche vor und nach der Scheidung in Österreich, sodass eine strikte Abgrenzung schwierig wird. Beispielsweise besteht sowohl während des Trennungsjahrs als auch nach der Scheidung Anspruch auf Ehegattenunterhalt.
Wann macht ein Scheidungsanwalt Sinn?
Ehegatten, die vor einer Scheidung stehen, möchten wissen, wann ein Scheidungsanwalt Sinn macht. Ist ein Anwalt nur bei einer strittigen Scheidung oder auch bei einer einvernehmlichen Scheidung sinnvoll?
Egal, ob Sie die Scheidung einreichen oder Ihr Partner, Sie sollten auf alle Fälle eine individuelle Erstberatung bei einem Scheidungsanwalt wahrnehmen, um Ihren Standpunkt zu analysieren. Die Erstberatung wird Ihnen meist zum günstigen Fixpreis angeboten, sodass sich diese allemal lohnt.
Im Rahmen eines Erstgesprächs können Sie alle weiteren Fragen klären und wissen dann, was auf Sie zukommt. Sollten Sie im Anschluss daran, den Anwalt weiterhin beauftragen, wird Ihnen meist die Erstberatung angerechnet. Besprechen Sie alles weitere mit einem unserer Partneranwälte.
Was sollte man vor der Scheidung beachten?
In der folgenden Passage mit dem Titel „vor der Scheidung“ behandeln wir alle Teilaspekte, die vor einer Scheidung relevant für Sie sein könnten: Scheidungsgründe, Scheidung aus Verschulden (strittige Scheidung), einvernehmliche Scheidung, Gütertrennung und Ehevertrag.
Dabei gehen wir insbesondere auch auf die Fragen ein, wann sich ein Scheidungsanwalt lohnt, was eine Scheidungsklage ist, wie und wann man eine Scheidung einreichen kann und wann ein Scheidungsgrund nicht gilt.
Ferner befasst sich dieser Abschnitt auch mit den Kosten einer strittigen und einer einvernehmlichen Scheidung und erläutert Ihnen überblicksartig den Ablauf einer Scheidung.
Die strittige Scheidung in Österreich – Scheidung aus Verschulden
Handelt es sich um eine Scheidung aus Verschulden, dann muss von einem Ehepartner beim zuständigen Gericht eine Scheidungsklage eingereicht werden. Bei der strittigen Scheidung liegt meist eine schwere Eheverfehlung durch einen Ehepartner vor, wodurch die Ehe als zerrüttet gilt.
Aufgrund dieser Eheverfehlung kann und will die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr weitergeführt werden. In diesem Fall kann der andere Ehepartner, unter Angabe von Scheidungsgründen style=“font-weight: 400;“>, eine Scheidungsklage einreichen.
Ist der angeklagte Ehepartner aber der Meinung, dass der klagende Ehepartner Mitschuld an der Zerrüttung (Teilschuld) der Ehe trägt, ist er berechtigt einen Mitverschuldensantrag oder eine Widerklage beim zuständigen Gericht einzureichen.
Scheidungsgründe
- Ehebruch
- Desinteresse des Ehepartners an der Familie
- Körperliche Gewalt und Bedrohung
- Beharrliches Schweigen ohne Grund
- Verletzung der Treuepflicht (ehewidrige Beziehung, Ehebruch)
- Böswilliges Verlassen der Ehegemeinschaft durch Auszug
- Zufügung schweren seelischen Leids (Abwertungen, Demütigung, Kontrollverhalten)
- Ständige Beleidigungen und Beschimpfungen
- Mangelnde Rücksichtnahme
- Unterhaltspflichtverletzung
- Verschweigen des eigenen Einkommens
- Grundlose Verweigerung des Geschlechtsverkehrs
- Vernachlässigung der Beistandspflicht (z.B. im Krankheitsfall)
- Vernachlässigung des Haushalts (es gilt das Halbe – Halbe – Prinzip!)
- Ehrloses oder unsittliches Verhalten (z.B. Kriminalität)
- Verletzung der anständigen Begegnung (liebloses Verhalten, keine gemeinsamen Aktivitäten)
- Alkoholismus, andere Suchterkrankungen (Drogenmissbrauch, Spielsucht)
Wann gilt kein Scheidungsgrund?
Wurde ein gewisses Verhalten verziehen oder akzeptiert, obwohl ein Scheidungsgrund vorlag, kann die Scheidung nicht durchgeführt werden. Eine Verzeihung ist unwiderruflich, jedoch muss der beklagte Ehepartner die Verzeihung vor Gericht nachweisen können.
Darüber hinaus besteht auch kein Recht auf eine Scheidung wegen Verschuldens, wenn der Ehegatte nicht innerhalb von 6 Monaten eine Scheidungsklage erhebt. Jene Frist beginnt mit dem Wissen über den Scheidungsgrund, d.h. wusste der Ehepartner von einer Affäre und möchte diese als Scheidungsgrund für eine Scheidung vorlegen, dann muss er die Scheidung innerhalb von 6 Monaten einreichen.
Die Frist läuft aber nicht ab, wenn die häusliche Gemeinschaft der Eheleute aufgehoben ist oder das schuldhafte Verhalten fortgesetzt wird (z.B. Affäre). Liegt die Affäre bei Kenntnis darüber jedoch mehr als 10 Jahre zurück, kann diese nicht als Scheidungsgrund vorgetragen werden. Eine Scheidung kann nicht vollzogen werden, wenn seit Eintritt des Scheidungsgrunds 10 Jahre verstrichen sind.
Scheidung einreichen - Wann reicht man eine Scheidung ein?
Eine Scheidung kann spätestens nach Ablauf der Trennungszeit von 6 Monaten eingereicht werden. Allerdings besteht auch die Möglichkeit den Scheidungsantrag bereits 2 Monate vor Ablauf dieser Frist einzureichen.
Kontaktieren Sie bestenfalls einen Scheidungsanwalt, um vorab zu klären, ob ein frühzeitiges Einreichen des Scheidungsantrags sinnvoll und legitim ist. Da es jedoch für österreichische Gericht schwierig zu erkennen ist, wann die eheliche Gemeinschaft aufgelöst wurde, reichen einige Ehegatten die Scheidung vor Ablauf der Frist ein.
Strittige Scheidung in Österreich - Wie ist der Ablauf einer Scheidung?
Bei der strittigen Scheidung in Österreich bedarf es einer Scheidungsklage. Allerdings haben die Eheleute die Wahl zwischen einer einvernehmliche und einer strittigen Scheidung. Bestehen jedoch Unklarheiten und Unstimmigkeiten bezüglich der Scheidungsfolgen, dann wird eine Scheidungsklage im Rahmen einer strittigen Scheidung eingereicht.
Besteht Einigkeit hinsichtlich der Scheidungsfolgen, ist eine einvernehmliche Scheidung zu empfehlen. Anders als in Deutschland muss bei einer Scheidung in Österreich kein Trennungsjahr vorangehen. Die Scheidung kann hier bereits nach 6 Monaten vollzogen werden, sofern es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt.
Der Ablauf einer strittigen Scheidung ist komplexer und die Dauer der Scheidung länger. Die strittige Scheidung ist vor allem aufgrund der Folgeprozesse der Scheidungsfolgen (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung) langwieriger.
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Was ist eine Scheidungsklage?
Eine Scheidungsklage ist im Rahmen einer strittigen Scheidung in Österreich notwendig und kostet 312 Euro. Sie muss beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Am Anfang eines strittigen Scheidungsverfahrens steht die Scheidungsklage, welche schriftlich eingereicht werden muss.
Wer sich nicht von einem Scheidungsanwalt vertreten lässt, kann die Klage auch mündlich am Amtstag bei Gericht zu Protokoll geben. In der Scheidungsklage muss ein wichtiger Scheidungsgrund benannt werden. Als Scheidungsgrund gilt eine Eheverfehlung des Ehepartners, z.B. eine Affäre, das böswillige Verlassen der Ehewohnung oder körperliche Gewalt.
Nachdem die Scheidungsklage eingereicht wurde, stellt das Gericht diese dem anderen Ehepartner zu und vergibt einen Verhandlungstermin, welcher für beide Ehepartner verpflichtend ist.
Kosten einer strittigen Scheidung in Österreich
Die Kosten einer Scheidung können von vielen verschiedenen Faktoren bestimmt werden, doch ein großer Anteil der Kosten entsteht durch Anwalts- und Gerichtsgebühren. Die strittige Scheidung ist wesentlich kostspieliger als die einvernehmliche Scheidung in Österreich, da Kosten für die Folgeprozesse gedeckt werden müssen. Hierbei werden dann Unterhaltsansprüche oder Sorgerechtsfragen geklärt.
Die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren belaufen sich auf folgende Beträge:
- Scheidungsklage und Gebühren für die Gerichtsverhandlung: 312 Euro
- Scheidungsvergleich: 279 Euro
- Übertragung einer Liegenschaft: 439 Euro
- Gerichtskosten (Gerichtsgebühren, Zeugengebühren, Sachverständiger, Dolmetscher)
- Vertretungskosten (Rechtsanwaltshonorare)
- Vorprozessuale Kosten (Beweise, Detektivhonorar)
Wer zahlt die Kosten einer Scheidung?
Die Kosten eines Verfahrens müssen von den Ehepartnern selbst getragen werden. Wer allerdings alle Kosten übernehmen muss, ist auch abhängig vom Ausgang des Verfahrens und dem Schuldzuspruch.
Gibt es einen Alleinschuldigen, so muss jener Ehepartner die gesamten Kosten des Verfahrens tragen. Bei gleichteiliger Schuld werden die Kosten verhältnismäßig geteilt. Um die Kosten einer Scheidung zu reduzieren, empfehlen wir stets eine einvernehmliche Scheidung anzustreben oder alternativ die Mediation anzustreben.
Scheidung wegen Zerrüttung – Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
Handelt es sich um eine Scheidung wegen Zerrüttung muss auch eine Scheidungsklage beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht werden. Bei der Zerrüttung kann eine mehrjährige Trennung als Scheidungsgrund genannt werden. Ein Verschulden ist hierbei unbeachtlich. Folgende Voraussetzungen müssen für eine Scheidung wegen Zerrüttung gegeben sein:
- die eheliche Gemeinschaft ist seit 3 Jahren aufgelöst
- die Ehe ist unheilbar zerrüttet
Zog ein Ehegatte aus der gemeinsamen Ehewohnung aus, so kann es unter bestimmten Voraussetzungen besser sein, 3 Jahre verstreichen zu lassen und zu warten, dass derjenige die Scheidung einreicht.
Nach der Scheidung hat der beklagte Ehepartner unterhaltsrechtliche und pensionsrechtliche Vorteile, sofern die Ehe mindestens 15 Jahre bestanden hat und der beklagte Ehegatte zum Zeitpunkt des rechtskräftigen Scheidungsurteils das 40. Lebensjahr vollendet hat oder erwerbsunfähig ist.
Treffen diese Voraussetzungen auf den Ehepartner zu, hat er Anspruch auf Unterhalt wie bei der aufrechten Ehe und Anspruch auf Witwenpension.
Pensionsrechtliche und unterhaltsrechtliche Vorteile
Um jene Vorteile zu erhalten
- müssen Sie einen Verschuldensantrag stellen
- muss dem Ehepartner das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe nachgewiesen werden und in einem Urteil (Schuldausspruch) ausgesprochen werden.
- muss im Scheidungsurteil ein Unterhaltstitel festgelegt sein.
- müssen Sie darauf achten, selbst keinen Scheidungsgrund (z.B. Affäre) zu setzen.
Widerspruch bei Scheidung wegen Zerrüttung
Verursachte der klagende Ehegatte die Zerrüttung der Ehe allein oder hauptsächlich und trifft die Scheidung den anderen Ehegatten härter als den Kläger die Abweisung einer Scheidungsklage, kann der geschädigte Ehepartner Widerspruch einlegen.
Dann liegt die Härteklausel vor, bei welcher die Umstände der Ehe, die Ehedauer, das Alter, die Gesundheit, das Kindeswohl und die Dauer der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft eine Rolle spielen.
Ist die häusliche Gemeinschaft 6 Jahre aufgelöst, besteht eine absolute Scheidungsmöglichkeit und es besteht kein Widerspruchsrecht mehr. Sowohl die Frist für die 3 Jahre als auch die Frist für die 6 Jahre beginnt mit der Auflösung der häuslichen Ehegemeinschaft.
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Scheidung aus anderen Gründen
In einigen Fällen kann die Ehe auch wegen anderer Gründe geschieden werden. Eine Ehe kann demnach auch aufgrund eines bestimmten Verhaltens geschieden werden, welches auf einer geistigen Störung beruht sowie wegen einer Geisteskrankheit oder wegen einer ansteckenden Krankheit.
- Verhalten, das auf geistiger Störung beruht: Eine Ehe kann geschieden werden, wenn ein Ehepartner aufgrund einer geistigen Störung ein Verhalten aufweist, dass die Ehe zerrüttet, sodass sie nicht weitergeführt werden kann.
- Geisteskrankheit: Ist ein Ehepartner medizinisch als „psychisch krank“ erklärt worden, kann die Ehe geschieden werden. Hierfür muss kein Fehlverhalten vorliegen.
- Ansteckende oder Ekel erregende Krankheit: Hat ein Ehegatte eine ansteckende oder ekelerregende Krankheit, welche in absehbarer Zeit nicht geheilt werden kann, ist eine Scheidung ebenfalls möglich.
- Härteklausel: Ein kranker Ehepartner hat aber das Recht Widerspruch einzulegen, wenn die Scheidung ihn hart trifft oder die Krankheit durch den klagenden Ehepartner verschuldet bzw. verursacht wurde.
Einvernehmliche Scheidung
Um eine einvernehmliche Scheidung zu vollziehen, müssen einige Voraussetzungen bestehen:
- Beide Ehepartner müssen mit der Scheidung einverstanden sein.
- Der Antrag für die einvernehmliche Scheidung muss von beiden Ehegatten unterschrieben werden und beim zuständigen Bezirksgericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes eingereicht werden.
- Die eheliche Lebensgemeinschaft muss seit mindestens 6 Monaten beendet sein.
- Die Ehe ist zerrüttet und kann nicht fortgeführt werden; es wird kein Fortbestand der ehelichen Gemeinschaft erwartet.
- Es müssen einvernehmliche Vereinbarungen der Scheidungsfolgen in einem Scheidungsvergleich getroffen werden; hierzu zählen Unterhalt, Obsorge, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Vermögensaufteilung.
- Bei minderjährigen Kindern muss ein Nachweis über eine Elternberatung vorliegen.
- Bei der einvernehmlichen Scheidung reichen beide Ehepartner gemeinsam einen Scheidungsantrag beim zuständigen Bezirksgericht ein.
- Folgende Unterlagen müssen beim Einreichen der Scheidung in Österreich vorliegen: Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldebestätigung, Lichtbildausweis, Geburtsurkunden der Kinder, der Ehevertrag und die Scheidungsfolgenvereinbarung.
Dauer einer einvernehmlichen Scheidung
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung in Österreich? Individuelle Faktoren bestimmen, wie lange eine einvernehmliche Scheidung in Österreich dauert.
Die Trennungszeit beträgt in Österreich 6 Monate, sodass die Scheidung faktisch nicht vor Ablauf der Trennungsphase vollzogen werden kann. In der Praxis sieht dies aber meist anders aus, da es für Gerichte schwierig ist, festzustellen, wann die eheliche Gemeinschaft aufgelöst wurde.
Das Scheidungsurteil ist nach einem Monat rechtskräftig. Demzufolge wäre eine einvernehmliche Scheidung innerhalb von 7 Monaten bereits vollzogen. Eine einvernehmliche Scheidung ist schneller über die Bühne gebracht als eine strittige Scheidung in Österreich, denn hierbei müssen noch alle Scheidungsfolgen (Unterhalt, Sorgerecht, Alimente, Vermögensaufteilung) gerichtlich geklärt werden.
Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Wie viel kostet die Scheidung? Möchte man die Kosten einer Scheidung ermitteln, sollte man zunächst unterscheiden, um welche Form der Scheidung es sich handelt – einvernehmlich oder strittig? Die einvernehmliche Scheidung ist um ein Vielfaches günstiger als eine strittige Scheidung in Österreich.
- Den Scheidungsantrag einzureichen kostet 293 € als Gebühr für die Gerichtskosten.
- Beim Scheidungstermin müssen nochmals 293 € oder 439 € für den Scheidungsvergleich gezahlt werden.
- Wird eine Liegenschaft übertragen beläuft sich die Gebühr für den Scheidungsvergleich auf 439 €.
Die einvernehmliche Scheidung kann aber auch beinahe kostenlos für Sie ablaufen, sofern Ihr Vermögen nicht höher als 4.414 € ist und die jährlichen Einkünfte beider Ehegatten nicht 13.244 € übersteigen.
Einen Nachweis darüber, ob die einvernehmliche Scheidung ohne Gebühren vollzogen werden kann, wird bei der Verhandlung erbracht. Liegt ein geringes Einkommen vor, dann können Sie auch Verfahrenshilfe beantragen. Kontaktrechtsanträge und Sorgerechtsanträge sind grundsätzlich kostenfrei.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Möchte man die Scheidung einreichen, muss man folgende Scheidungspapiere vorlegen:
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldebestätigung
- Lichtbildausweis
- Geburtsurkunden der Kinder
- gegebenenfalls der Ehevertrag
- Scheidungsfolgenvereinbarung
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung, auch Scheidungsvergleich genannt, ist im Grunde genommen ein Vertrag zwischen den beiden Ehepartnern, der alle Scheidungsfolgen (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung) beinhaltet. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird meist im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung getroffen.
Bei einer strittigen Scheidung werden die Folgen in angehängten Prozessen geklärt. In der Scheidungsfolgenvereinbarung einigen sich die Ehepartner über die Art der Obsorge, die Höhe des Unterhalts und die Aufteilung des Vermögens.
Einen Scheidungsvergleich sollten Sie mit einem Scheidungsanwalt besprechen und gemeinsam aufsetzen. Finden Sie nun auf Anwaltfinden.de den richtigen Anwalt für Ihre Scheidung.
Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig?
Welches Gericht für die Scheidung zuständig ist, ist abhängig vom letzten gemeinsamen Wohnsitz der Eheleute. Sowohl die Scheidungsklage als auch der Scheidungsantrag muss beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht werden, in dessen Sprengel die Ehegatten zuletzt wohnhaft waren.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung bei einer Scheidung?
Besonders bei einer Scheidung sollte man rundum gut versichert sein. Doch zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einer Scheidung die hohen Kosten? Wir würden Ihnen gerne eine positivere Antwort auf diese Frage geben, doch leider zahlen nicht alle Rechtschutzversicherungen bei der Scheidung.
Ob und wann eine Rechtschutzversicherung zahlt, ist abhängig von den jeweiligen Konditionen. Jedoch gibt es auch Rechtschutzversicherungen, welche die gesamten Kosten übernehmen. Doch selbst ohne eine Rechtschutzversicherung erhalten Sie ein Erstgespräch meist zum günstigen Fixpreis.
Welche Unterlagen brauche ich? – Die Scheidungspapiere
Was braucht man alles für eine Scheidung? Um einen Scheidungsantrag zu stellen oder eine Scheidungsklage einzureichen, müssen einige Formulare und Scheidungsunterlagen beim Gericht in Österreich eingehen. Sowohl für den Scheidungsantrag als auch für die Scheidungsklage benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Ehefrau und des Ehemanns
- Amtliche Lichtbilder beider Ehepartner
- Meldezettel
- Geburtsurkunde der Kinder
- Urkunden, die das Vermögen anzeigen (Grundbuchauszug, Mietvertrag etc.)
Was sollte man nach der Scheidung beachten?
Nicht nur vor der Scheidung, sondern auch für die Zeit nach der Scheidung müssen einige Angelegenheiten geklärt werden. Hierbei spielen vor allem die Punkte Vermögensaufteilung, Sorgerecht sowie die Unterhaltsansprüche für Ehegatten und Kinder (Alimente) eine Rolle.
Mit unserem Alimente-Rechner und Ehegattenunterhaltsrechner können Sie sich in wenigen Minuten einen Überblick über Ihre Ansprüche verschaffen.
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Wie ist die Obsorge nach der Scheidung geregelt?
Während der bestehenden Ehe haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht und somit auch die gleichen Rechte und Pflichten. Dabei beinhaltet die gemeinsame Obsorge folgende Aspekte:
- Pflege
- Erziehung
- Gesetzliche Vertretung
- Vermögensverwaltung
Da der Gesetzgeber die Beziehung zwischen Kind und Eltern fördern möchte, bleibt die gemeinsame Obsorge auch nach der Scheidung bestehen. Dies gilt für minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Das alleinige Sorgerecht kann jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden. Hierfür muss das Kindeswohl durch einen Elternteil nachweislich gefährdet sein.
Gemeinsames Sorgerecht
Beim gemeinsamen Sorgerecht haben beide Eltern die gleichen Rechte und Pflichten und übernehmen in gleichem Umfang die Erziehung und Fürsorge der gemeinsamen Kinder. Die Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Man unterscheidet zwischen den Alimenten (Geldunterhalt) und dem Naturalunterhalt (Verpflegung mit Nahrung, Kleidung, Bildungsmaterial).
Alleiniges Sorgerecht
Beim alleinigen Sorgerecht hat ein Elternteil die alleinige rechtliche Vertretung des minderjährigen Kindes. Dies ist allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen möglich und wird meist nur dann genehmigt, wenn das Kindeswohl durch das Verhalten des anderen Elternteils gefährdet ist.
Kontakt- und Besuchsrecht
Das Kind und die Eltern haben ein Recht auf persönlichen Kontakt, wobei das Recht auf weitere Bezugspersonen (Großeltern, Paten) erweitert werden kann. Kinder über 14 Jahren können das Kontaktrecht verweigern. Zwischen den Eltern kann eine einvernehmliche und informelle Vereinbarung getroffen werden.
Sind sich die Eltern jedoch nicht einig, dann ist die Grundlage für die gerichtliche Ausgestaltung des Kontaktrechts das Kindeswohl. Hierbei spielt vor allem das Alter sowie die Bedürfnisse, aber auch die Wünsche des Kindes sowie die Intensität der bisherigen Beziehung zur jeweiligen Person eine Rolle.
- Kinder bis zu 2 Jahren alle 14 Tage ein Tag in Anwesenheit des obsorgeberechtigten Elternteils.
- 3 bis 6 – jährige Kinder alle 14 Tage allein zum Kontaktberechtigten, aber nicht über Nacht.
- Über 6 -jährige Kinder alle 14 Tage auch über Nacht
Das Kontaktrecht kann eingeschränkt oder entzogen (Entzug des Sorgerechts) werden, sofern das Kindeswohl gefährdet ist.
Namensänderung nach der Scheidung
Sowohl Ehepartner als auch Kinder können Doppelnamen tragen, aber auch ein uneheliches Kind kann einen Doppelnamen tragen, der aus beiden Namen der Eltern geformt wird. Die Länge des Namens ist allerdings auf zwei Teile beschränkt. Die Änderung des Namens muss beim Standesamt beantragt werden.
Unterhalt nach der Scheidung
Während der aufrechten Ehe, während der Trennung und nach der Scheidung besteht unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Sowohl Kinder als auch Ehegatten haben nach der Scheidung einen Anspruch.
Kindesunterhalt / Alimente
Mithilfe des Kindesunterhalts bzw. der Alimente wird der Lebensbedarf des Kindes sichergestellt. Hierbei unterscheidet man zwischen Naturalunterhalt (Wohnung, Nahrung, Kleidung) und Unterhalt.
Der unterhaltspflichtige Elternteil muss solange Unterhalt zahlen, bis das Kind selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Beim Kindesunterhalt gibt es eine Mindestgrenze und eine Obergrenze (Playboygrenze beim Unterhalt). Die Höhe der Alimente ist abhängig vom Alter des Kindes und dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Mit unserem Alimente-Rechner können Sie in wenigen Minuten die Höhe des Kindesunterhalts berechnen.
Trennungsunterhalt
Der Ehepartner hat einen Anspruch auf Trennungsunterhalt ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zum Eintritt der rechtskräftigen Scheidung. Liegen anschließend gewisse Voraussetzungen vor, dann besteht gegebenenfalls auch ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Wie hoch der Trennungsunterhalt ausfällt, ist abhängig vom Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Partners und den ehelichen Lebensverhältnissen zum Zeitpunkt der Trennung.
Bedenken Sie bitte, dass der Trennungsunterhalt und der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt getrennt geltend gemacht werden müssen.
Ehegattenunterhalt
Die Eheleute haben die Möglichkeit, den Ehegattenunterhalt vertraglich zu vereinbaren. Können Sie sich hingegen nicht einigen, dann kommen nachfolgende gesetzliche Regelungen zum Tragen. Hierbei unterscheidet man zwischen einem Anspruch auf Unterhalt bei Schuldausspruch und einem verschuldungsfreien Unterhaltsanspruch. Alles zum Thema Ehegattenunterhalt erfahren Sie in unseren Leitartikeln.
Unterhalt bei Scheidung wegen Verschuldens
Liegt ein überwiegendes Verschulden durch einen Ehegatten vor, dann muss dieser Unterhalt wegen Schuldausspruch zahlen.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich dabei nach folgenden Gesichtspunkten:
- Bedarf, der oder des Berechtigten
- Leistungsfähigkeit der oder des Verpflichteten
- Schuldausspruch aus beiderseitigem Verschulden
Verschuldensunabhängiger Unterhalt
Es kann auch ein verschuldungsunabhängiger Unterhaltsanspruch bestehen, wenn die Ehefrau sich der Kindererziehung oder ausschließlich der Haushaltsführung gewidmet hatte, sodass sie aufgrund einer fehlenden Ausbildung, der Dauer der Ehe und aufgrund eines fortgeschrittenen Alters oder ihrer Gesundheit nicht in der Lage ist, sich selbst zu erhalten.
Demnach hat die Ehefrau einen Anspruch:
- bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres des jüngsten Kindes, höchstens auf 3 Jahre.
- für ältere Frauen, die immer im Haushalt tätig waren und kein eigenes Erwerbseinkommen haben.
Bei einer schweren Eheverfehlung oder bei einer selbst schuldhaft beigeführten Bedürftigkeit besteht kein Anspruch auf Unterhalt.
Vermögensaufteilung bei Scheidung
Im Falle einer Scheidung werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Dabei werden bewegliche und unbewegliche Wertgegenstände wie der Hausrat, das Haus und ein gemeinsames Fahrzeug berücksichtigt, sowie die ehelichen Ersparnisse (Sparbücher, Bargeld, Wertpapiere).
Eheliche Ersparnisse sind alle Vermögenswerte, die während der aufrechten Ehe von beiden Ehepartnern als Wertanlage angeschafft wurden: Konten, Sparbücher, Lebensversicherungen, Aktien, Fonds, Immobilien, Edelsteine, Münzen, Goldbarren und Wertsammlungen.
Als eheliches Gebrauchsvermögen betrachtet man Güter, die von beiden Ehepartnern gemeinsam genutzt werden und während der Ehe erworben wurden: Hausrat (Geschirr, Mobiliar) und Ehewohnung. Jedoch müssen bei der Vermögensaufteilung bei einer Scheidung mit Haus einige Aspekte berücksichtigt werden, denn hier wird auch geprüft, wer Wohnrecht hat.
Bei der Vermögensaufteilung bei einer Scheidung nimmt jeder Ehepartner nur das, was er in die Ehe eingebracht hat. Außerdem bekommt jeder Ehepartner, was er in Gebrauch hatte.
Zugewinnausgleich
Als Zugewinn bezeichnet man das Vermögen, welches einer oder beide Ehegatten gemeinsam während der Ehe erwirtschaftet haben. Der Zeitraum für den Zugewinnausgleich liegt zwischen der Eheschließung und dem Zeitpunkt der Vermögensaufteilung bei Trennung.
Zu beachten ist dabei, dass bei der Vermögensaufteilung spezielle Wertgegenstände von der Aufteilung ausgeschlossen werden; beispielsweise Gegenstände, die in die Ehe eingebracht wurden, persönliche Gegenstände, Anteile an Unternehmen, Geschenke Dritter und Erbschaften.
Gütertrennung nach Scheidung
Grundsätzlich herrscht bei der aufrechten Ehe der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. Bei der einvernehmlichen oder strittigen Scheidung erfolgt eine Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des Gebrauchsvermögens (Vermögensaufteilung bei Scheidung). Persönliche Gebrauchsgegenstände und Arbeitsequipment sind von der Aufteilung ausgeschlossen.
- Eheliches Gebrauchsvermögen: Alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die beide Ehepartner während der Ehe gebraucht haben.
- Eheliche Ersparnisse: Wertanlagen, welche die Eheleute während der Ehe erworben und genutzt haben.
In einem Ehevertrag können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, indem spezifische Vermögenswerte von der Aufteilung ausgeschlossen werden.
Mediation bei Scheidung
Um die Kosten einer Scheidung in Österreich zu sparen, ist sicherlich die einvernehmliche Scheidung die einfachste und kostengünstigste Lösung. Doch nicht immer ist dies möglich, da zwischen den Eheleuten nicht immer Einigkeit hinsichtlich aller Scheidungsfolgen besteht.
In diesem Fall kann die Mediation eine willkommene Alternative zur strittigen Scheidung sein, die Ihnen Geld, Zeit und Nerven spart. Ein Mediator vermittelt in Konfliktsituationen zwischen den Ehegatten. Im Rahmen eines Gesprächs erarbeitet der Mediator eine einvernehmliche und zukunftsfähige Lösung mit beiden Ehegatten.
Können Sie sich beispielsweise nicht über gewisse Obsorge- oder Unterhaltfragen einigen, kann ein Mediator Ihnen helfen, eine faire Lösung zu erarbeiten. Die Kosten für die Meditation sind wesentlich geringer als die einer strittigen Scheidung.
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