Scheidung in Österreich – 15 Tipps zu Ihrer Trennung
- Redaktion Anwaltfinden.at
Wie verhalte ich mich bei einer Scheidung? Welches Recht gilt bei Scheidung? Wie lange dauert eine Scheidung in Österreich? Und wie viel kostet eine Scheidung? Der folgende Artikel gibt Ihnen wichtige Tipps, was Sie bei einer Scheidung in Österreich beachten sollten und ermöglicht Ihnen so einen ersten Überblick über die wichtigsten Schritte im Zuge der Trennung vom Ehepartner.
- Es sollte eine einvernehmliche Scheidung angestrebt werden, um hohe Scheidungskosten und ein langwieriges Scheidungsverfahren zu vermeiden.
- Ziehen Sie nicht ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners aus der Ehewohnung aus, denn dies kann als böswilliges Verlassen der Ehewohnung gedeutet werden.
- Eheverfehlungen führen zum Verlust des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt.
- Lassen Sie sich auch bei einer einvernehmlichen Scheidung von einem Anwalt beraten, um einen Überblick über ihre Ansprüche (Unterhalt, Vermögensaufteilung) zu erhalten.
Inhaltsverzeichnis
Tipps zu Kosten und Dauer einer Scheidung
Kosten einer Scheidung – Wie kann man die Kosten niedrig halten?
Am günstigsten ist eine Scheidung, wenn sich die Ehepartner bezüglich der Scheidungsfolgen (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung) einig sind, sodass eine einvernehmliche Scheidung erfolgen kann. Sobald es zu einer strittigen Scheidung kommt, da ein Ehepartner sich nicht scheiden lassen möchte oder einige Folgen der Scheidung Streitpunkte darstellen, sind die Scheidungskosten um ein Vielfaches höher. Daher sollte es das Ziel der Eheleute sein, eine einvernehmliche Scheidung anzustreben. Eine günstigere Alternative zur strittigen Scheidung ist die Mediation.
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Weiterführende Informationen:
- Scheidung einreichen
- Scheidungsklage,
- Scheidungsfolgenvereinbarung,
- Scheidungsantrag
Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung (siehe auch Scheidungspapiere) können im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung alle rechtlichen und finanziellen Folgen (Unterhalt, Kindesunterhalt, Vermögensaufteilung, Obsorge) der Scheidung geregelt werden. Die Scheidungsfolgenvereinbarung kostet lediglich 279 Euro für beide Ehegatten zusammen. Dies spart hohe Kosten für die Scheidung und beschleunigt den Ablauf und die Dauer der Scheidung ungemein. Bei einer strittigen Scheidung müssen alle Scheidungsfolgen in Folgeprozessen geklärt werden, was wiederum zu höheren Kosten führt.
Siehe auch:
- Scheidung mit Haus
- Scheidung mit Kindern in Österreich
- Vermögensaufteilung nach der Scheidung in Österreich
Wie kann die Scheidung schnell vollzogen werden? – Dauer der Scheidung
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung in Österreich? Die Dauer der Scheidung kann sich auch in die Länge ziehen, wenn sich die Eheleute nicht einig sind. Die strittige Scheidung dauert wesentlich länger als eine einvernehmliche Scheidung. Jedoch muss auch beachtet werden, dass die Scheidung erst nach Ablauf der Trennungszeit von 6 Monaten eingereicht werden kann. Vorher kann die Scheidung nicht eingereicht werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann man jedoch damit rechnen, dass die Scheidung nach 7-9 Monaten vollzogen ist. Je nach Komplexität der Scheidungsfolgen (Obsorge, Unterhalt, Vermögensaufteilung) kann eine strittige Scheidung durchaus viele Monate bis einige Jahre dauern.
Mehr dazu:
- Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung in Österreich?
Wie kann ich die Kosten der Scheidung decken?
Beantragen Sie Verfahrenskostenhilfe, wenn ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Scheidung zu bezahlen. Die Verfahrenskostenhilfe steht Ehepartnern zu, die ein geringes Einkommen und wenig Vermögen besitzen. Sie muss beim zuständigen Gericht beantragt werden.
Tipps zum Sorgerecht
Sorgerechtsstreitigkeiten vermeiden
Da auch Sorgerechtsstreitigkeiten für höhere Kosten sorgen und dem Kind meist nur schaden, sollte diese unbedingt vermieden werden. Die Rechtsprechung sieht in Österreich auch vor, dass das gemeinsame Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder nach der Scheidung bestehen bleibt. Somit kann die Beziehung für das Kind zu beiden Elternteilen aufrecht erhalten bleiben. Behalten Sie das gemeinsame Sorgerecht bei und fordern Sie nur in Ausnahmefällen – wenn das Kindeswohl gefährdet ist – das alleinige Sorgerecht ein.
Vermeiden Sie ein Kontaktverbot
Da das Kind zu beiden Elternteilen ein gutes Verhältnis haben sollte, ist ein Kontaktverbot kontraproduktiv und schadet meist dem Kind. Nur im Ausnahmefall, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, erscheint ein Kontaktverbot (siehe Besuchs- und Kontaktrecht) sinnvoll.
Kontaktrecht und elterliche Obsorge – was sollte ich beachten?
Nach der Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen. Jedoch erhält ein Elternteil die elterliche Obsorge und übernimmt die hauptsächliche Betreuung des Kindes; das Kind wohnt bei diesem Elternteil und darf das andere Elternteil regelmäßig sehen. Das nicht betreuende Elternteil und das Kind selbst haben ein sogenanntes Kontaktrecht. Wichtig dabei ist, dass das Kind ein Recht auf Kontakt mit dem anderen Elternteil hat.
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Tipps zum Ehegattenunterhalt
Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Die Gesetzgebung unterscheidet beim Ehegattenunterhalt zwischen Trennungsunterhalt, der während der Trennungszeit gezahlt wird, und nachehelichem Unterhalt, der nach der Scheidung vom unterhaltspflichtigen Ehepartner gezahlt wird. Ob Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht oder nicht, ist von vielen Faktoren abhängig. Um keine Ansprüche auf Ehegattenunterhalt zu verlieren, sollten Sie sich von einem Anwalt für Scheidungsrecht beraten lassen.
Was darf man im Trennungsjahr nicht? Kann ich vor der Scheidung ausziehen? Beispielsweise kann das Verlassen der Ehewohnung ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners als böswilliges Verlassen der Ehewohnung gedeutet werden. Dies stellt eine Eheverfehlung (siehe auch Scheidungsgründe) dar und kann zum Verlust der Unterhaltsansprüche führen.
Kein Unterhaltsanspruch bei Wiederheirat des Unterhaltsberechtigten
Der Unterhaltsanspruch erlischt bei Wiederheirat, d.h. geht der Ehepartner, der Anspruch auf Unterhalt hat, wieder eine Ehegemeinschaft ein, hat er keinen Anspruch auf Unterhalt mehr. Der neue Ehepartner ist für die ausreichende Versorgung des unterhaltsberechtigten Ehepartners zuständig.
Unterhaltsanspruch trotz Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen?
Obschon der Unterhaltsanspruch des unterhaltsberechtigten Ehepartners bei Wiederheirat erlischt, bleibt er bei Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen bestehen. Demnach muss der unterhaltspflichtige Ehepartner weiterhin Alimente an den anderen Ehepartner zahlen.
Muss ich arbeiten oder steht mir Unterhalt zu?
Kümmern Sie sich um die Erziehung eines Kleinkindes, müssen Sie nicht arbeiten gehen und haben Anspruch auf Unterhalt. Dieser Anspruch besteht solange, bis das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Danach ist das unterhaltsberechtigte Elternteil verpflichtet, eine Vollzeittätigkeit aufzunehmen, sofern dies zumutbar ist. Hat das Kind einen besonderen Betreuungsbedarf (Behinderung, Krankheit) besteht keine Pflicht zur Arbeitsaufnahme für das unterhaltsberechtigte Elternteil.
Tipps zum Kindesunterhalt
Kann die Unterhaltspflicht durch eine neue Familie erlöschen?
Nein. Sollte der unterhaltspflichtige Ehepartner eine neue Familie gründen und Vater werden, erlischt die Unterhaltspflicht nicht. Er muss weiterhin für alle unterhaltsberechtigten Kinder den Kindesunterhalt bis zur Grenze seines Grundbedarfs zahlen (siehe auch Alimente berechnen, Höhe des Kindesunterhalts). Sollte er diese Grenze unterschreiten, kommt der Staat in Form eines Unterhaltsvorschusses für den Kindesunterhalt auf.
Tipps zum Trennungsjahr
Böswilliges Verlassen der Ehewohnung kann zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führen
Was darf man im Trennungsjahr nicht? Kann ich vor der Scheidung ausziehen? Ziehen Sie nicht aus der Ehewohnung aus, ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners zu erhalten. Im schlimmsten Fall kann dies als böswilliges Verlassen der Ehewohnung und als schwere Eheverfehlung (siehe auch Scheidungsgründe) gewertet werden und zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führen oder lebenslange Unterhaltszahlungen zur Folge haben.Muss man getrennt leben?
Nein, das Ehepaar muss während des Trennungsjahres nicht getrennt leben, aber eine räumliche Trennung von „Tisch und Bett“ vornehmen. Demnach können die getrenntlebenden Ehepartner auch weiterhin in der Ehewohnung leben, sofern sie getrennte Lebensbereiche haben.
Bankvollmachten widerrufen
Sollten Sie Bankvollmachten für Ihren Ehepartner erteilt haben, können diese widerrufen werden, um sicherzustellen, dass er bzw. sie keinen Zugang zu ihren Einkünften hat. Auch im Sinne der Trennung der Lebensbereiche im Trennungsjahr ist eine separate Finanzhaushaltsführung sinnvoll. Für den Trennungsunterhalt kann hingegen ein gemeinsames oder separates Konto eingerichtet werden.