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Scheidungsgründe in Österreich - Welche gelten wirklich?

Frau betrügt ihren Mann

Eine Ehe geht meist nicht ohne Gründe auseinander, sondern hat tiefgreifende Ursachen. Dabei können die Scheidungsgründe für Männer andere sein als die Scheidungsgründe, die Frauen haben. Selbst wenn das österreichische Gesetz kein striktes Regelwerk mit Scheidungsgründen hat, gibt es einen Konsens darüber, welche Verhaltensweisen und Ursachen entscheidend sind, um eine Ehe zu zerrütten.

Ferner können die Scheidungsgründe den Scheidungsprozess beeinflussen und sind entscheidend für die Schuldfrage bei der Scheidung in Österreich. Die Schuldfrage hat bei Scheidung in Österreich Einfluss auf die Vermögensaufteilung und den Ehegattenunterhalt. Bei der einvernehmlichen Scheidung spielen die Scheidungsgründe keine Rolle, jedoch aber bei einer strittigen Scheidung. 

Gibt es eine Verjährung bei Scheidungsgründen? Was gilt als schwere Eheverfehlung in Österreich? Wie ist die Vermögensaufteilung im Scheidungsrecht in Österreich geregelt und welchen Einfluss haben die Scheidungsgründe auf die Aufteilung? Wann ist eine Scheidung nach 3 Jahren Trennung in Österreich möglich?

Inhaltsverzeichnis

Welche Scheidungsgründe gibt es in Österreich?

Für die Zerrüttung einer Ehe können verschiedene Gründe vorliegen. Es können folgende negative Verhaltens- und Handlungsweisen für die Zerrüttung einer Ehe verantwortlich sein:

  • Physische Gewalt
  • Ehebruch
  • Böswilliges Verlassen der Ehewohnung; Auflösung der häuslichen Gemeinschaft durch Rauswurf oder Auszug.
  • Vernachlässigung oder Nichteinhaltung der Unterhaltspflicht für den Ehepartner oder die Kinder
  • Manipulation der gemeinsamen Kinder, um sie gegen das andere Elternteil aufzuhetzen.
  • Mutwillige Beeinträchtigung der Obsorge der Kinder
  • Anhäufung von Schulden. 
  • Unverhältnismäßiger Geiz. 
  • Vernachlässigung der Kinder (mangelnde Pflege, nicht ausreichende Erziehung)
  • Nutzung des gemeinsamen Vermögens ohne Zustimmung des anderen Ehegatten.
  • Vernachlässigung der häuslichen Pflichten. 
  • Feindseliges Verhalten gegenüber dem Ehegatten.
  • Bordellbesuche
  • Beschimpfungen und Respektlosigkeit
  • Keine Unterstützung für den Ehepartner. 
  • Sexuelle Vernachlässigung.
  • Verstöße gegen den Ehevertrag.

Die obigen Gründe sind ausreichend, um eine Ehe zum Scheitern zu bringen. Ferner bieten sie einem Ehepartner Scheidungsgründe, um die Scheidung einreichen zu können. Die obigen Gründe sind meist Ursache dafür, dass keine einvernehmliche Scheidung für die Ehegatten möglich ist.

Durch die obigen Verhaltensweisen kann dem verantwortlichen Ehegatten das Verschulden zugesprochen werden. Darüber hinaus gibt es auch Scheidungsgründe, für welche der Ehegatte nicht direkt verantwortlich ist. Hierzu zählen ansteckende oder schwere Krankheiten.

Scheidungsgruende in Oesterreich

Wer klärt die Schuldfrage bei einer Scheidung in Österreich?

Das Gericht entscheidet darüber, ob ein Ehegatte das hauptsächliche oder alleinige Verschulden an der unheilbar zerrütteten Ehe oder ob beide die gleiche Schuld an der Zerrüttung der Ehe tragen. Die spezifischen Scheidungsgründe können auch während des laufenden Scheidungsprozesses festgelegt werden.

Findet keine einvernehmliche Einigung zwischen den Eheleuten statt, kann die Scheidung nicht durch einen Scheidungsantrag eingereicht werden. Die Scheidungsklage, in welcher die Scheidungsgründe genannt werden, leitet die strittige Scheidung ein.

Scheidungsgründe nach österreichischem Scheidungsrecht

Da das österreichische Scheidungsrecht keine exakten Scheidungsgründe listet, die für die Zerrüttung einer Scheidung verantwortlich sind, werden diese in der Scheidungsverhandlung individuell festgestellt.

Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass derjenige, der den Schuldzuspruch bei Scheidung in Österreich bekommt, in vermögens-, unterhalts- und sorgerechtlichen Angelegenheiten abgestraft wird. Demnach kann es passieren, dass ein Ehepartner, der für die Zerrüttung der Ehe verantwortlich ist, keinen Ehegattenunterhalt erhält. 

Schwere Eheverfehlung als Scheidungsgrund

Laut Gesetz wird eine Ehe in Österreich nach dem Zerrüttungsprinzip geschieden. Nicht selten führt eine schwere Eheverfehlung zur Zerrüttung der Ehe. Dies könnte beispielsweise das böswillige Verlassen der Ehewohnung oder physische Gewalt sein. Haben sich die Ehepartner im Laufe der Zeit auseinandergelebt, kann nur schwer eine Schuld zugewiesen werden. In diesem Fall kann die Scheidung nach 3 Jahren Trennung in Österreich eingereicht werden.

Böswilliges Verlassen der Ehewohnung

Verlässt ein Ehepartner ohne Zustimmung die Ehewohnung, gilt dies als böswilliges Verlassen. Daher sollten Sie unbedingt vorher die Zustimmung des anderen Ehepartners einholen, um auf Nummer sicher zu gehen. Andernfalls kann Ihnen der Auszug als schwere Eheverfehlung zugerechnet werden, was wiederum Einfluss auf die Vermögensaufteilung, Unterhaltszahlungen und Sorgerechtsfragen hat.

Selbst wenn beide Eheleute der Meinung sind, dass ein Auszug besser für das weitere Miteinander sei, sollten Sie unbedingt eine schriftliche Vereinbarung haben. Dies ist unbedingt notwendig, da es ansonsten bei fehlenden Beweisen zu lebenslangen Unterhaltszahlungen kommen kann. Eine mündliche Einigung kann jederzeit vor Gericht geleugnet werden, um sich einen Vorteil zu verschaffen.

Ehebruch als Scheidungsgrund

Bis ins Jahr 1997 galt Ehebruch in Österreich noch als Straftat und wurde sogar strafrechtlich verfolgt. Obwohl das Gesetz den Ehebruch nicht mehr in dieser Form ahndet, ist der Ehebruch nach wie vor eine schwere Eheverfehlung in Österreich und gilt als wichtiger Scheidungsgrund. Dabei liegt es im Ermessen des betrogenen Ehepartners, ob er dem anderen Ehepartner verzeiht oder nicht.

Wurde der Ehebruch hingegen verziehen, kann er nicht mehr als Scheidungsgrund vorgetragen werden. Bei einem Ehebruch wird dem schuldigen Ehepartner bei der Gerichtsverhandlung die alleinige Schuld an der Zerrüttung der Ehe zugesprochen, was wiederum zu lebenslangen Unterhaltszahlungen an den geschädigten Ehepartner führt.

Allerdings können auch andere Ursachen für die Zerrüttung der Ehe vorliegen. Hierbei können folgende Umstände verantwortlich sein:

  • Der Ehebruch ist nicht die Ursache, sondern das Symptom der Zerrüttung der Ehe. Das heißt, der betrogene Ehepartner hat durch sein Verhalten erheblich dazu beigetragen, dass der andere Ehepartner den Ehebruch beging.   
  • Der betrogene Partner verzeiht den Ehebruch.
Achtung!

Sollten Sie Nachweise erbringen wollen, dass Ihr Ehepartner untreu ist, dann sollten Sie einen professionellen Privatdetektiv engagieren. Nur so erhalten Sie handfeste Beweise, die vor Gericht gelten. Es ist davon abzuraten, Hobby-Detektiv zu spielen oder den Geliebten/die Geliebte ihres Ehepartners zur Rechenschaft zu ziehen. Ebenso ist von Rachefeldzügen abzusehen, da diese negative Konsequenzen für den Scheidungsprozess haben können. 

Ist kein Beischlaf ein Scheidungsgrund?

Bei der Schuldfrage bei einer Scheidung in Österreich spielt die sexuelle Gemeinschaft eine untergeordnete Rolle und ist nicht Merkmal einer Ehe. Demzufolge ist kein Beischlaf oder Enthaltsamkeit für mehrere Jahre kein Scheidungsgrund.

Der fehlende Beischlaf oder Verweigerung zur Fortpflanzung werden nicht als Eheverfehlung geahndet. Wer demnach keine Nachfahren zeugen oder gebären möchte, begeht keinesfalls einen Ehebruch. Gleiches gilt für diejenigen, die sich für mehrjährige Enthaltsamkeit entscheiden.

Weitere Scheidungsgründe in Österreich

Neben dem böswilligen Verlassen der Ehewohnung gibt es noch weitere Scheidungsgründe in Österreich. Dabei werden beispielsweise Geisteskrankheiten oder geistige Störungen, ansteckende oder ekelerregende Krankheiten als Scheidungsgrund gezählt. Aber auch nach 3 Jahren Trennung kann die Scheidung in Österreich durchgeführt werden. 

Geistig gestörtes Verhalten: Die Ehe kann wegen einer Psychoneurose, Zwangsneurose, Melancholie, Hysterie, Eifersuchtswahn, psychisch bedingter Impotenz und Frigidität, sowie wegen Alkohol- und Drogensucht geschieden werden, sofern die Zerrüttung auf diese Scheidungsgründe zurückzuführen ist.

Gleiches gilt im Falle einer Geisteskrankheit oder ansteckenden bzw. ekelerregenden Krankheit, die ein Fortführen der Ehe unmöglich machen. Gilt die Härteklausel, dann gelten die obigen Bestimmungen nicht. Die Härteklausel liegt dann vor, wenn die Scheidung den anderen Ehegatten außergewöhnlich hart treffen würde.

Scheidung nach 3 Jahren Trennung in Österreich

Wurde die eheliche Lebensgemeinschaft (Wohnungs-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft) der beiden Ehegatten für mehr als 3 Jahre aufgehoben, gilt die Ehe als unheilbar zerrüttet und kann geschieden werden. Nach 3 Jahren Trennung kann die Scheidung in Österreich ohne Zustimmung des anderen Ehepartners eingereicht werden.

Die Schuldfrage bei Scheidung in Österreich hat Einfluss auf den Unterhalt

Bei einer Scheidung durch Verschulden ist eine schwere Eheverfehlung nicht nur ein triftiger Scheidungsgrund, sondern beeinflusst auch ungemein die Vermögensaufteilung, Sorgerechtsfragen und Unterhaltsansprüche. Insbesondere hat eine schwere Eheverfehlung jedoch Einfluss auf den Ehegattenunterhalt – sei es der Trennungsunterhalt oder der nacheheliche Unterhalt.

Ist ein Ehebruch für die Zerrüttung der Ehe verantwortlich, dann wird dem untreuen Ehepartner die alleinige oder überwiegende Schuld zugesprochen. Bei der Schuldfrage bei einer Scheidung in Österreich sind die unterhaltsrechtlichen Folgen oftmals fatal. Der schuldige Ehepartner ist dem betrogenen Ehegatten zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, schlimmstenfalls sogar ein Leben lang. 

Allerdings müssen hierfür folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Einkommen des betrogenen Ehepartners reicht nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. 
  • Die Höhe der Unterhaltszahlung bemisst sich an der Differenz, die dem Unterhaltsberechtigten fehlt, um seinen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. 
  • Sind beide Eheleute berufstätig, wird geprüft, ob die Ausübung einer Arbeit für den unterhaltsberechtigten Ehegatten zumutbar ist.

Scheidungsklage und der Scheidungsgrund

Eine strittige Scheidung ist meist mit einem langwierigen und komplizierten Verfahren verbunden, das mit einer rechtmäßigen Scheidungsklage eingeleitet werden muss. Daher ist es unbedingt ratsam, einen Scheidungsanwalt zu kontaktieren, der Ihnen beim Aufsetzen der Scheidungsklage hilft und Sie bezüglich aller Scheidungsgründe berät.

Der Rechtsanwalt klärt mit Ihnen, inwieweit die Scheidungsgründe vor Gericht anerkannt werden und welche Unterhaltsansprüche daraus für Sie entstehen. Gleichzeitig erläutert er Ihnen, wie die Schuldfrage Ihres Expartners bei der Scheidung in Österreich bestenfalls nachgewiesen werden kann.

Rechtsanwalt für Ihre Scheidung

Ein Rechtsexperte für Familienrecht hilft Ihnen, Ihre Position beim strittigen Scheidungsverfahren zu stärken und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche. Zwischen Trennung und Scheidung müssen die Eheleute eine Trennungsphase von 6 Monaten einhalten.

Wir empfehlen Ihnen diese Zeit sinnvoll für die Planung Ihrer Scheidung zu nutzen und sich Rat von einem Rechtsexperten einzuholen. Ein Anwalt gibt Ihnen das nötige Maß an Sicherheit, böse Überraschungen zu vermeiden und im Rahmen des Scheidungsprozesses alle Ansprüche geltend zu machen. Lassen Sie sich jetzt beraten!

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