Kosten einer strittigen Scheidung
- Redaktion Anwaltfinden.at
Die Kosten einer strittigen Scheidung sind um einiges höher als die einer einvernehmlichen Scheidung in Österreich. Streitigkeiten über Unterhaltsansprüche, die Obsorge und das Kontaktrecht für gemeinsame Kinder sowie die Vermögensaufteilung verzögern den Scheidungsprozess und erhöhen die Scheidungskosten.
Anders als bei gegenseitigem Einvernehmen werden diese Scheidungsfolgen nicht in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, sondern in zusätzlichen Folgeverfahren geklärt, die weitere Kosten verursachen.
Wie kann man die strittige Scheidung einreichen? Wie kann ich die Kosten einer strittigen Scheidung niedrig halten? Was kostet eine Scheidung ohne Streit? Ist eine strittige Scheidung ohne Anwalt in Österreich sinnvoll? Kann man eine Scheidungsklage abweisen? Wie läuft die strittige Scheidung vor Gericht ab?
Der folgende Artikel informiert Sie über alle wichtigen Aspekte, die im Zusammenhang mit den Kosten einer strittigen Scheidung stehen.
Inhaltsverzeichnis
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer strittigen Scheidung?
Die Kosten einer strittigen Scheidung können von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst werden. Hierbei sind vor allem die Komplexität des Scheidungsfalls und weitere persönliche Faktoren wichtig, da sich diese auf die Höhe der Anwaltskosten auswirken können.
Bei den Gerichtskosten handelt es sich um Pauschalbeträge, die für das Gerichtsverfahren, die Übertragung eines Wohnobjekts, die Scheidungsklage und den Scheidungsvergleich veranschlagt werden.
Im Vergleich zu den Kosten einer einvernehmlichen Scheidung unterscheiden sich jene Gerichtsgebühren nur marginal. Es fallen aber weitere Kosten für die Folgeprozesse an, in welchen die Scheidungsfolgen (Unterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung) geklärt werden.
Anbei ein Überblick, welche Bedingungen und Faktoren, die Kosten einer strittigen Scheidung beeinflussen:
- Variante der Scheidung: Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung ist diese selbstverständlich günstiger.
- Ist Mediation möglich? Können Sie einige Scheidungsfolgen im Rahmen einer Mediation klären und somit eine einvernehmliche Lösung anstreben, reduzieren sich die Kosten einer Scheidung.
- Nichteinhaltung des Trennungsjahrs: Wurde das Trennungsjahr nicht ordnungsgemäß eingehalten, kann das Gericht oder der beklagte Ehepartner die Scheidungsklage abweisen. Dies führt zu höheren Kosten.
- Vermögensaufteilung mit Haus: Bei der Übertragung eines Wohnobjekts fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 439 Euro an.
- Scheidungsklage: Die Kosten für die Scheidungsklage betragen 312 Euro.
- Scheidungsvergleich: Die Kosten für den Scheidungsvergleich belaufen sich auf 279 Euro.
- Komplexität der Rechtsberatung: In einem strittigen Verfahren müssen eine Vielzahl von Scheidungsfolgen (Unterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung) geklärt werden. Je nach Komplexität des Scheidungsverfahrens sind die Kosten für eine Rechtsberatung und -vertretung höher.
Warum ist eine strittige Scheidung teurer als eine einvernehmliche Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht grundsätzlich Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sodass alle Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geklärt werden können. Anders ist es bei der strittigen Scheidung, denn hier müssen die Scheidungsfolgen in separaten Verfahren geklärt werden.
Diese erhöhen die Scheidungskosten, da ein Mehraufwand entsteht und zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten gedeckt werden müssen. Je komplizierter die Konflikte zwischen den Eheleuten sind, desto höher sind die Kosten für die strittige Scheidung.
Wie viel kostet die strittige Scheidung?
Für ein komplexeres Scheidungsverfahren werden letztendlich auch höhere Kosten berechnet. Dies sieht man bereits an den marginal höheren Gebühren, die für eine Scheidungsklage anfallen.
Für eine strittige Scheidung fallen folgende Scheidungskosten an:
- Kosten für die Scheidungsklage und die Gerichtsverhandlung: 312 Euro.
- Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung: 293 Euro.
- Kosten für die Übertragung einer Liegenschaft: 439 Euro Pauschalgebühr.
Weitere Kosten für die strittige Scheidung können sein:
- Gerichtskosten (Gerichtsgebühren, Zeugengebühren, Sachverständigen, Dolmetscher)
- Vertretungskosten (Rechtsanwaltshonorare)
- Vorprozessuale Kosten (Beweise, Detektivhonorar)
Hierbei handelt es sich jedoch nur um Grundkosten; es können weitere vorab schwer einschätzbare Kosten für die strittige Scheidung entstehen. Hauptsächlich Anwaltshonorare können sich in der Höhe stark unterscheiden.
Nichtsdestotrotz ist insbesondere bei einem strittigen Scheidungsverfahren ein Anwalt zwingend notwendig, um Ansprüche geltend zu machen und Benachteiligungen abzuwehren. Verlangen Sie einen Kostenvoranschlag, um die Kosten einer strittigen Scheidung im Überblick zu haben.
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Gerichtskosten bei der strittigen Scheidung
Bei den Gerichtskosten können Sie mit festgelegten Pauschalgebühren rechnen. Diese Gebühren werden hauptsächlich für den Verwaltungsaufwand und das gerichtliche Verfahren berechnet. Anbei alle Gerichtskosten im Überblick:
- Kosten für die Scheidungsklage und die Gerichtsverhandlung: 312 Euro für beide Ehepartner.
- Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung: 293 Euro für beide Ehepartner gemeinsam.
- Kosten für die Übertragung eines Wohnobjekts: 439 Euro Pauschalgebühr für beide Ehepartner.
Weitere Kosten:
- Zeugengebühren
- Honorare für Sachverständigen
- Gebühren für Dolmetscher
Gebührenbefreiung und Verfahrenshilfe
Ehepartner mit einem geringen Einkommen und kaum Vermögen haben die Möglichkeit eine Verfahrenshilfe zu beantragen und werden von den Gerichtsgebühren befreit. Beträgt das Jahreseinkommen eines Ehepartners weniger als 13.912 Euro und liegt das Vermögen bei maximal 4.537 Euro, können Sie beim Prozessgericht oder Bezirksgericht Verfahrenshilfe beantragen.
Gleichzeitig sind Sie von den Gerichtsgebühren befreit. Nichtsdestotrotz gibt es im Rahmen einer strittigen Scheidung einige Einschränkungen, welche Kosten letztendlich übernommen werden. Fragen Sie die zuständigen Behörden oder Ihren Anwalt bezüglich der Kostenübernahme.
Prinzipiell werden folgende Scheidungskosten gedeckt:
- Befreiung von Gerichtsgebühren und anderen Gebühren
- Kostenübernahme von Amtshandlungen außerhalb des Gerichts
- Gebühren für Zeugen, Sachverständigen, Dolmetscher, Übersetzer und Beisitzer
- Übernahem der Barauslagen
- Rechtsvertretung in Verfahren, die eine Anwaltspflicht haben.
Kosten einer strittigen Scheidung mit Kindern
Werden in Folgeprozessen Unterhalts-, Kontaktrechts- und Sorgerechtsansprüche geltend gemacht, sind die Kosten einer strittigen Scheidung mit Kindern höher. Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden jene Folgen in der Scheidungsfolgenvereinbarung geklärt, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Demnach sind die Kosten einer strittigen Scheidung mit Kindern aufgrund der Folgeprozesse höher.
Kinderbeistand
Einige Scheidungsverfahren sind hochstrittig und für Kinder sehr belastend, da es vor allem auch um Ihre eigenen Belange wie das Kontaktrecht und die Obsorge geht. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, einen Kinderbeistand vom Gericht zu bestellen.
Dieser kümmert sich ausschließlich um die Bedürfnisse der Kinder (bis zum Alter von 14 Jahren). Die Kosten für den Kinderbeistand sind von beiden Parteien zu tragen. Die Höhe dieser Kosten bemisst sich an der Dauer des Verfahrens.
Die ersten 6 Monate werden für den Kinderbeistand keine Gerichtsgebühren berechnet und die Gebührenpflicht tritt erst nach Ablauf dieses Zeitraums ein. Die Gebühr beträgt ab diesem Zeitpunkt 290 Euro pro Elternteil und gilt pro begonnenen 12 Monaten. Auch in diesem Zusammenhang können die Eltern bei geringem Einkommen eine Kostenerstattung beantragen.
Kosten einer Scheidung mit Anwalt
Der Umfang der Rechtsberatung und die Schwierigkeiten des Scheidungsverfahrens bestimmen letztendlich die Kosten einer strittigen Scheidung. Je nachdem wie aufwendig Ihre Scheidung ist, wird der Scheidungsanwalt das Honorar bemessen. Einflussfaktoren für die Berechnung des Anwaltshonorars können sein:
- Höhe des Streitwerts
- Art der Rechtstätigkeit
- Komplikationen, welche beim Erstellen der Scheidungsfolgenvereinbarung auftreten können.
- Art der Scheidung (strittig oder einvernehmlich)
- Müssen Ansprüche geltend gemacht werden (Obsorge, Ehegattenunterhalt, Alimente, Kontaktrecht)?
Vergessen Sie bitte nicht, die Umsatzsteuer bei der Berechnung der Kosten zu berücksichtigen.
Anwaltskosten
Der Rechtsanwalt entscheidet selbst, welche Verrechnungsmethode er wählen möchte. Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie das Honorar eines Anwalts berechnet werden kann:
- Pauschalgebühr: Bei der Pauschalgebühr handelt es sich um ein vorab festgelegtes Honorar, das zu Beginn der Rechtsberatung vereinbart wird. Die meisten Mandanten bevorzugen diese Zahlungsart, da sie die Kosten bereits zu Anfang im Überblick haben.
Jedoch möchten nicht alle Anwälte auf diese Arte und Weise abrechnen, da Scheidungsverfahren komplex sein können, sodass der Arbeitsumfang schwer abzuschätzen ist. Häufig wird das Zeithonorar oder die Tarifabrechnung gewählt.
Bei unkomplizierten Verfahren oder einer Rechtsberatung im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung vereinbart der Anwalt möglicherweise eine Pauschalgebühr.
2. Zeithonorar: Beim Zeithonorar wird nach zeitlichem Aufwand abgerechnet. In Zeiteinheiten wird die Leistung des Anwalts in Rechnung gestellt. Dies können sowohl Stunden- als auch Tagessätze sein.
3. Nach Tarifgesetz: Eine häufig gewählte Berechnungsart ist die Abrechnung nach Tarif. Grundlage hierfür ist das Rechtsanwaltstarifgesetz. Verrechnungsgrundlage ist der Streitwert, mithilfe dessen das Anwaltshonorar berechnet wird. Der Streitwert umfasst das Scheidungsverfahren, den Ehegattenunterhalt, die Obsorge und den Vermögenswert. Je höher diese Werte sind, desto höher ist der Streitwert und demzufolge das Anwaltshonorar.
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Wie kann ich bei den Kosten einer strittigen Scheidung sparen?
Die Kosten einer strittigen Scheidung können vergleichsweise sehr hoch sein, da stellt sich schnell die Frage, wie man diese Kosten reduzieren kann. Im Grunde kann man davon ausgehen, dass bei besonders strittigen Verfahren die Kosten höher ausfallen, da auch die Dauer wesentlich länger ist. Daher gilt: Je strittiger ein Verfahren ist, desto höher sind die Kosten. Vermeiden Sie daher sinnlose Konflikte und versuchen Sie schnellstmöglich eine Einigung zu finden.
Lassen Sie sich auch von Ihrem Anwalt beraten, wie Sie schnellstmöglich und kostengünstig eine Einigung finden können. Beispielsweise hat es wenig Sinn, sich wegen jedes Haushaltsgegenstandes oder jeder kleineren Summe zu streiten, denn im Endeffekt erhöhen jene marginalen Streitigkeiten nur die Scheidungskosten.
Je nach Herangehensweise, Planung, Einsicht, Art der Scheidung, Anzahl der Folgeprozesse und dem Umfang der Rechtsberatung können Sie die Kosten der Scheidung reduzieren. Sollten Sie im Laufe eines strittigen Verfahrens die Möglichkeit sehen, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, sollten Sie diese wahrnehmen.
Ein strittiges Verfahren kann pausiert werden. Insbesondere die Mediation kann hierbei eine willkommene Hilfe sein, um gemeinsam eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Im Rahmen einer Mediation können Sie Unstimmigkeiten im Hinblick auf die Obsorge, den Unterhalt oder die Vermögensaufteilung beseitigen.
Kosten einer Mediation
Wer die Möglichkeit hat, eine strittige Scheidung zu verhindern, sollte die Mediation als Alternative in Betracht ziehen. Eine Mediationsstunde kostet pro Mediatorenteam lediglich 220 Euro. Für die Höhe des Honorars ist das Familieneinkommen und die Anzahl der Kinder relevant.
Auch bei der Mediation müssen Sie nicht alle Kosten übernehmen, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen. Sie erhalten eine Förderung des Bundesministeriums für Familien und Jugend, vorausgesetzt Sie wählen einen Mediator, der vom Ministerium eingetragen ist. Einen Überblick über die zu erwartende Förderung erhalten Sie in der Liste vom Bundesministerium für Familien und Jugend.
Beispiel:
Herr und Frau Blum haben 2 Kinder. Herr Blum erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von 2.300 Euro und seine Ehefrau verdient durch eine Teilzeittätigkeit 1.000 Euro dazu. Gemeinsam führen sie einen gewerblichen Online-Shop und erzielen durchschnittlich 600 Euro im Monat.
● Familieneinkommen: 2.300€ + 1.000€ + 600€ = 3.900€.
● Demzufolge fällt das Familieneinkommen der Familie Blum in die Tarifgruppe G, sodass sie lediglich einen Selbstbehalt von 114 Euro pro Mediationsstunde zahlen müssen.
Kosten sparen durch eine paktierte Scheidung
Bei einigen Scheidungsverfahren besteht keine Einsicht für das Verschulden an der Zerrüttung einer Scheidung oder es bestehen Streitereien über die Scheidungsfolgen, sodass sich der Prozess unnötig in die Länge zieht und Kosten verursacht.
Um die Kosten einer strittigen Scheidung zu reduzieren, kann man das Gerichtsverfahren durch eine paktierte Scheidung beenden. Der Richter hat die Möglichkeit eine paktierte Scheidung vorzuschlagen, wobei beide Ehepartner eine gleichteilige Schuld an der Zerrüttung der Ehe eingestehen.
Die paktierte Scheidung sorgt für ein schnelleres Scheidungsverfahren und niedrigere Kosten für die strittige Scheidung.
Kosten einer Scheidung zurückerstatten
Anfangs müssen beide Ehepartner für Ihre Kosten der strittigen Scheidung aufkommen. Erst am Ende des Rechtsstreits muss der unterlegene Gegner dem anderen Ehepartner alle entstandenen Kosten des Scheidungsverfahrens zurückerstatten.
Allerdings sind hierbei nur die Gerichtskosten enthalten, die für die Durchsetzung des Rechts notwendig waren. Über die Notwendigkeit entscheidet das Gericht. Ebenso ist zu beachten, dass Anwaltshonorare nach Tarif abgerechnet werden.
Entstanden höhere Kosten, müssen gegebenenfalls selbst getragen werden. Besteht eine 50-50-Schuld werden die Kosten unter den Ehepartnern aufgeteilt.
Wie viel kostet eine Scheidung ohne Streit?
Die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen ist die kostengünstigste Variante, sich scheiden zu lassen. Doch wie viel kostet eine Scheidung ohne Streit? Im Grunde fallen für die einvernehmliche Scheidung nur marginale Gerichts- und Anwaltskosten an, sofern ein Anwalt konsultiert wird.
Die Gerichtskosten entstehen für den Scheidungsantrag, die Scheidungsfolgenvereinbarung und die Übertragung einer Liegenschaft. Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
- Kosten für den Scheidungsantrag: 297 Euro für beide Ehepartner gemeinsam.
- Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung: 297 Euro für beide Ehepartner gemeinsam.
- Kosten für die Übertragung von Wohneigentum: 439 Euro für beide Ehepartner gemeinsam.
Was eine einvernehmliche Scheidung kostet, ist letztendlich auch von der Rechtsberatung abhängig. Wünschen Sie lediglich ein Erstgespräch oder eine weiterführende Rechtsberatung. Je nach Umfang des Aufwands, sind die Kosten für die Rechtsberatung höher oder niedriger.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung, die Kosten für eine Rechtsberatung äußerst gering sind, da zwischen den Eheleuten bereits Einigkeit besteht und meist nur formale Angelegenheiten geklärt werden müssen.
Scheidungskosten besser durch einen Rechtsanwalt kalkulieren
Sollten Sie Angst vor unerwarteten Scheidungskosten haben und eine detaillierte Berechnung der zu erwartenden Kosten einer strittigen Scheidung wünschen, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Scheidungsanwalts.
Er kann Ihnen anhand eines Kostenvoranschlags die genauen Kosten auflisten, sodass Sie vorab einen Überblick über mögliche finanzielle Belastungen haben. Scheuen Sie die Kosten nicht, denn nur ein Anwalt kann Sie vor zukünftigen finanziellen Benachteiligungen bei der Vermögensaufteilung und bei Unterhaltsansprüchen bewahren.
Voreilige Entscheidungen und eine fehlerhafte Handhabung können fatale rechtliche und finanzielle Konsequenzen für Sie haben.
Ein Anwalt berät Sie ausführlich über Ihre Rechte und Möglichkeiten und macht Ansprüche für Sie geltend. Sollten Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Partner in einem kompromissbereiten Gespräch zu klären sein, raten wir Ihnen zur kostengünstigeren Mediation. Fragen Sie Ihren Anwalt nach den Chancen und Möglichkeiten einer Mediation.