Sie sind Anwalt?
War dieser Artikel
hilfreich für Sie?

Trennung und Scheidung in Österreich - Alle Infos

Mann und Frau sitzen auf dem Sofa und drehen sich den Rücken zu

Ist die Trennung oder Scheidung unvermeidlich? Insbesondere wenn Kinder involviert sind und Fragen zum Kindesunterhalt und Sorgerecht geklärt werden müssen, kann sich das Scheidungsverfahren schwierig gestalten. Außerdem müssen finanzielle und rechtliche Aspekte bei der Trennung und Scheidung berücksichtigt werden.

Benötigen Sie finanzielle Unterstützung bei der Trennung oder Scheidung oder können Sie sich eine Trennung ohne Scheidung in Österreich vorstellen? Sie benötigen Hilfe bei Trennung mit Kindern? Wir empfehlen Ihnen bei einer Scheidung oder Trennung eine Rechtsberatung wahrzunehmen. 

Der folgende Artikel gibt Ihnen ebenfalls Hilfe bei Trennung und Scheidung und beantwortet die zentralen Aspekte des Themas. Sollten Sie weiterführende Informationen suchen, möchten wir Sie gerne auf die weiterführenden Leitartikel verweisen. 

Inhaltsverzeichnis

Ist eine Trennung ohne Scheidung in Österreich möglich?

Prinzipiell ist eine Trennung ohne Scheidung in Österreich möglich, denn nicht immer muss eine Scheidung vollzogen werden. Anders als in Deutschland gibt es jedoch keine steuerlichen Vorteile gegenüber geschiedenen Ehepaaren, daher stellt sich die Frage, ob eine Trennung ohne Scheidung in Österreich sinnvoll ist.

Je nachdem wie die Eheleute miteinander auskommen, kann eine Trennung ohne Scheidung in Österreich sinnvoll oder hinderlich sein. Selbstverständlich sparen sich die Eheleute die Scheidungskosten durch eine Trennung ohne Scheidung in Österreich. 

Insbesondere dann, wenn ein Ehepartner wieder heiraten möchte oder einen neuen Lebenspartner hat, kann eine Trennung ohne Scheidung in Österreich zu Konflikten führen.

Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung sind in Österreich vergleichsweise gering, daher sollten Sie unbedingt Klarheit schaffen, sofern in Zukunft keine Aussicht auf eine Fortführung der Ehe besteht. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Familienrecht ausführlich beraten.

Was ist der Unterschied zwischen Trennung und Scheidung?

Wann spricht man von einer Trennung und wann von einer Scheidung? Was genau ist der Unterschied zwischen einer Trennung oder Scheidung? Prinzipiell geht der Scheidung eine Trennung mit einer 6-monatigen Trennungszeit voraus. 

Die Trennung gilt dabei als Zeit zwischen Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft bis zur rechtskräftigen Scheidung.

Mit Trennung ist demnach die Aufhebung der Ehegemeinschaft gemeint, wohingegen der Begriff Scheidung das endgültige Ende der Ehe inklusive Rechtsurteil bezeichnet. Man spricht aber auch bei der Auflösung einer Lebensgemeinschaft von einer Trennung.  

Gibt es finanzielle Unterstützung bei Trennung und Scheidung?

Haben die Eheleute nur ein geringes Einkommen und wenig Vermögen, dann können Sie mit finanzieller Unterstützung bei Trennung und Scheidung rechnen. Unter gewissen Voraussetzungen sind die Eheleute von den Gerichtsgebühren befreit und können Verfahrenshilfe beim Gericht beantragen.

Verfügt ein Ehegatte über ein Einkommen unter 13.912 Euro und hat maximal ein Vermögen von 4.637 Euro, dann ist er von den Gerichtsgebühren befreit. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Verfahrenshilfe zu beantragen, sofern die Begleichung der Gebühren eine finanzielle Belastung darstellt.

Rechtsberatung bei Trennung und Scheidung

Bei einer Trennung und Scheidung stehen viele Rechtsfragen im Raum, die geklärt werden müssen. Besonders dann, wenn es Probleme beim Kontakt zu den gemeinsamen Kindern gibt oder Sorgerechtsfragen beantwortet werden sollen, ist professionelle Hilfe gefragt.

Bei der Rechtsberatung bei Trennung und Scheidung haben Sie zwei verschiedene Möglichkeiten. Entweder Sie konsultieren einen Rechtsanwalt für Familienrecht und lassen sich ausführlich beraten oder nehmen die Familien- und Scheidungsberatung bei Gericht wahr.  Beide Anlaufstellen bieten Ihnen eine Rechtsberatung bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht.

Gleichzeitig bietet die Rechtsberatung bei Trennung auch eine psychologische Unterstützung und gibt Ihnen Auskunft über Mediation und finanzielle Unterstützungsangebote. Die Rechtsberatung bei Trennung geht dabei auf all Ihre Fragen ein und berücksichtigt auch Ihre psychologische Situation und Ihre individuellen Faktoren.

Hilfe bei Trennung mit Kindern

Da dem Gesetzgeber das Wohl des Kindes am Herzen liegt, gibt es durch die Familiengerichtshilfe professionelle Hilfe bei Trennung mit Kindern. Dadurch werden den scheidungswilligen Eltern Psychologen oder/und Sozialarbeiter während des Scheidungsverfahrens zur Seite gestellt, die sie in kindschaftsrechtlichen Verfahren unterstützen.

In diesen Verfahren werden Unterhalts-, Kontaktrechts- und Obsorgefragen geklärt. Das Ziel jener Hilfe bei Trennung mit Kindern ist es, die Dauer der Scheidung zu verkürzen und Obsorge- und Kontaktrechtsstreitigkeiten schnell zu klären. Die Familiengerichtshilfe unterstützt das Gericht bei der Sammlung von Entscheidungsgrundlagen und der Findung einer gütlichen Einigung.

Die Familiengerichtshilft kann als Hilfe bei Trennung mit Kindern Ermittlungsschritte vornehmen und im Prozess mitwirken.

Außerdem kann die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler in Verfahren zur Regelung des Kontaktrechts eingesetzt werden. Die Besuchsmittler fungieren als Vermittler zwischen den Eltern und überwachen dabei die Über- und Rückgabe des Kindes bei den vereinbarten Besuchen mit dem nicht betreuenden Elternteil. Sie sind insbesondere bei gravierenden Konflikten zwischen den Eltern eine große Hilfe bei Trennung mit Kindern.

Für die Familiengerichtshilfe müssen erst nach 5-monatiger Tätigkeit Gerichtsgebühren entrichtet werden. Ist der Besuchsmittler länger als 5 Monate beschäftigt, fällt eine Gebühr von 210 Euro für jeden Elternteil pro begonnene drei Monate an. Im Rahmen der Verfahrenshilfe kann eine Gebührenbefreiung beantragt werden.

Welche Fragen müssen bei einer Trennung und Scheidung geklärt werden?

Bei einer Trennung und Scheidung müssen eine Vielzahl an Fragen geklärt werden, die wiederum die Scheidungskosten, Komplexität und Dauer der Scheidung beeinflussen können. Zunächst muss einmal geprüft werden, ob ein Ehevertrag mit oder ohne Gütertrennung vorliegt und Einigkeit zwischen den Eheleuten besteht oder nicht. Sind sich die Ehepartner im Hinblick auf die Scheidung einig kann eine einvernehmliche Scheidung vollzogen werden.

Bestehen Unstimmigkeiten bei einigen Scheidungsfolgen, kann die Mediation eine kostengünstige Alternative sein. Sind sich die Ehegatten hinsichtlich der Scheidungsfolgen nicht einig, ist eine strittige Scheidung unausweichlich. Anders als bei der einvernehmlichen Scheidung kann bei einer strittigen Scheidung nicht von beiden Ehepartnern gemeinsam ein Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Im strittigen Verfahren muss von einem Ehepartner die Scheidungsklage eingereicht werden. 

Neben der Frage nach der Art der Scheidung müssen bei gemeinsamen Kindern auch Sorgerechts-, Unterhalts- und Kontaktrechtsfragen geklärt werden. Ferner müssen in einer Scheidungsfolgen­vereinbarung Regelungen zum Ehegattenunterhalt und der Vermögensaufteilung getroffen werden. 

Handelt es sich um eine einvernehmliche oder strittige Scheidung?

Je nachdem ob es sich um eine einvernehmliche oder strittige Scheidung handelt, muss entweder eine Scheidungsklage oder ein Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Sind sich die Ehegatten bezüglich der Scheidungsfolgen (Vermögensaufteilung, Unterhalt, Sorgerecht) einig, kann die einvernehmliche Scheidung nach einer 6-monatigen Trennungszeit durch einen Scheidungsantrag eingeleitet werden.

Bei einem strittigen Verfahren muss ein Ehegatte beim zuständigen Gericht eine Scheidungsklage einreichen. Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung ist wesentlich kürzer, da die Scheidungsfolgen nicht in Folgeprozessen geklärt werden müssen, sondern schriftlich in einer Scheidungsfolgen­vereinbarung festgehalten werden. Ebenso sind die Scheidungskosten geringer als bei einer strittigen Scheidung.

Vermögensaufteilung bei Trennung und Scheidung

Bei einer Scheidung müssen auch die Vermögenswerte der Eheleute aufgeteilt werden. Grundsätzlich gilt während der aufrechten Ehe der Güterstand der Gütertrennung, d.h. die Ehepartner bleiben weiterhin Eigentümer ihrer in die Ehe eingebrachten oder erwirtschafteten Vermögenswerte. Bei einer Scheidung werden die ehelichen Ersparnisse und das Gebrauchsvermögen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.

Bei der Vermögensaufteilung mit Haus kann es jedoch zu Sonderregelungen kommen, denn hier spielt vor allem auch das Wohnrecht eine Rolle. Hat das Ehepaar gemeinsame Kinder erhält meist das betreuende Elternteil das Wohnrecht für die Ehewohnung, um die Kinder nicht aus dem gewohnten Umfeld zu reißen. Mehr zum Thema Vermögensaufteilung mit Haus erfahren Sie in unserem Leitartikel.

Ehegattenunterhalt bei Trennung und Scheidung

Beim Ehegattenunterhalt unterscheidet man zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt. Der Trennungsunterhalt wird demnach während der Trennung vor der Scheidung gewährt, wohingegen der nacheheliche Unterhalt erst nach der Scheidung bezahlt wird. 

Übernimmt ein Ehepartner nach der Scheidung die Kindererziehung und kann aufgrund dessen keine Erwerbstätigkeit aufnehmen, hat er Anspruch auf Ehegattenunterhalt.

Unterhalt bei der strittigen Scheidung

Der Anspruch auf Unterhalt ist in Österreich auch von der Schuldfrage abhängig. Bei der strittigen Scheidung unterscheidet man zwischen einer Scheidung ohne Schuldausspruch und einer Scheidung mit Schuldausspruch. Je nach Grad der Verschuldung berechnet sich der Anspruch auf Ehegattenunterhalt bei Trennung und Scheidung. 

Beim Ehegattenunterhalt bei strittiger Scheidung in Österreich unterscheidet man zwischen einer Scheidung ohne Schuldausspruch und einer Scheidung mit Schuldausspruch. In Abhängigkeit mit dem Schuldausspruch und dem Grad der Verschuldung ermisst sich auch der Anspruch auf Ehegattenunterhalt in Österreich.

Allerdings kann auch ein Anspruch auf Unterhalt bestehen, wenn ein Elternteil sich um die Kindererziehung kümmern muss und aufgrund dessen keine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann.

Sorgerecht nach der Trennung oder Scheidung

Grundsätzlich bleibt auch bei der Trennung und Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für beide Elternteile erhalten. Nur in seltenen Fällen und immer dann, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann das alleinige Sorgerecht von einem Elternteil beantragt werden. 

Da das Kind ein Recht auf persönlichen Kontakt zu beiden Elternteilen hat, kann dem Vater das Kontaktrecht nicht verwehrt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden alle Sorgerechts-, Kindesunterhalts- und Kontaktrechtsfragen in der Scheidungsfolgen­vereinbarung geregelt. Im strittigen Verfahren erfolgen diese Regelungen in Folgeprozessen vor Gericht.

Kontaktrecht nach der Scheidung oder Trennung

Das Kind hat das Recht auf persönlichen Kontakt zu beiden Elternteilen, allerdings gibt es keine genauen gesetzlichen Regelungen, wie sich das Besuchsrecht gestaltet. Diese Vereinbarung wird meist zwischen den Eltern getroffen, nur wenn keine Einigung gefunden werden kann, interveniert das Gericht.

Als gängige Praxis hat sich ein 14-tägiges Besuchsrecht an zwei Tagen in der Woche etabliert, alternativ auch jede Woche einen Tag. Jedoch haben die Eltern jederzeit die Möglichkeit das Kontaktrecht auf weitere Tage zu erweitern. Es gibt diesbezüglich keine Einschränkungen, insbesondere dann, wenn das betreuende Elternteil eine Entlastung durch das andere Elternteil wünscht und dies einvernehmlich vereinbart wird.

Kindesunterhalt nach der Trennung oder Scheidung

Zur Deckung seines Lebensbedarfs steht einem Kind Kindesunterhalt zu. Bei einer Scheidung muss der Elternteil Alimente zahlen, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Das Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, kommt seiner Unterhaltspflicht in Form von Naturalunterhalt nach und muss keine Alimente zahlen. Nur der nicht betreuende Elternteil ist verpflichtet, Geldunterhalt zu leisten. 

Der Kindesunterhalt wird stets an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Kindes gezahlt. In den meisten Fällen ist dies das hauptsächlich betreuende Elternteil. Ist das Kind jedoch volljährig, werden die Alimente auf sein eigens Konto eingezahlt. Die Höhe des Kindesunterhalts ist abhängig von der Leistungsfähigkeit der Eltern (Vermögen, Einkommen, Ausbildung, Gesundheit) und dem Bedarf des Kinds in einem spezifischen Alter. Verfügt der unterhaltspflichtige Elternteil über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen, gilt eine Obergrenze für die Alimente. Diese wird auch Playboygrenze genannt. 

Zu einer Senkung der Alimente kann es kommen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil eine Betreuung über den üblichen Rahmen des Besuchskontakts hinaus übernimmt. In diesem Fall bringt sich der nicht betreuende Elternteil verstärkt in die Erziehung und Pflege des Kindes ein und kann eine Senkung des Kindesunterhalts beantragen.

Emotionale Aspekte bei Trennung oder Scheidung

Aber nicht nur rechtliche Aspekte müssen bei einer Scheidung oder Trennung in Einklang gebracht werden. Auch emotionale Barrieren spielen in dieser schwierigen Lebensphase eine bedeutende Rolle und sind oftmals schwer zu überwinden. Man stellt sich Fragen wie, „Was ist zu tun?“, „Wie komme ich mit all dem zurecht?“. 

Eine Trennung oder Scheidung ist individuell und wird von einem breiten Spektrum an Gefühlen begleitet. Vor allem wenn Kinder beteiligt sind, gestaltet sich der Prozess zur Bewältigung eine Scheidung sehr komplex. 

In der ersten Zeit nach der Trennung oder Scheidung ist es daher ratsam sich sofort seelische Unterstützung zu holen, um diesen emotionalen Lebensabschnitt nicht alleine durchstehen zu müssen – sei es in Form einer psychologischen Behandlung oder einer professionellen Trennungs-/Scheidungsberatung.

Weitere Beiträge die Sie interessieren könnten..
Anwaltssuche

Anwalt benötigt?

Passende Anwälte in unserer Anwaltssuche finden
Anwaltssuche
Anwalt benötigt?
Passende Anwälte in unserer Anwaltssuche finden