Trennungsjahr in Österreich - Das sollten Sie dazu wissen
- Redaktion Anwaltfinden.at
Wie lange dauert ein Trennungsjahr in Österreich? Ein Trennungsjahr gibt es in diesem Sinne in Österreich nicht. Anders als in Deutschland beträgt das Trennungsjahr in Österreich lediglich 6 Monate. Eine Ehe wird nach dem sogenannten Zerrüttungsprinzip geschieden, d.h. die Ehe muss seit mindestens 6 Monaten unwiderruflich zerrüttet sein.
Obschon die Trennungszeit in Österreich kürzer ist, kann eine Scheidung in Österreich nicht ohne sie vollzogen werden. Doch wozu dient das Trennungsjahr und was darf man im Trennungsjahr nicht? Darf man im Trennungsjahr einen neuen Partner haben?
Im folgenden Beitrag werden alle notwendigen Aspekte rund um das Trennungsjahr in Österreich erläutert. Hierbei geht es einerseits um den Ablauf und die Dauer des Trennungsjahrs, aber auch um richtige Verhaltensweisen während der Trennungszeit.
Inhaltsverzeichnis
Gibt es ein Trennungsjahr in Österreich?
In Österreich beträgt die Trennungszeit kein volles Jahr, sondern lediglich 6 Monate. Dennoch spricht man manchmal von einem Trennungsjahr in Österreich, obwohl man eine 6-monatige Trennungszeit meint. In Österreich müssen Eheleute lediglich 6 Monate getrennt voneinander leben, um die Scheidung einreichen zu können.
Eine Ehe wird hier nach dem Zerrüttungsprinzip geschieden, wonach eine Ehe seit mindestens 6 Monaten unwiderruflich zerrüttet sein muss. Die Ehepartner selbst entscheiden, wie sie das Trennungsjahr in Österreich handhaben.
Sie können weiterhin gemeinsam in der Ehewohnung leben oder einer der beiden Ehepartner zieht mit Zustimmung des anderen aus.
Es muss keine räumliche Trennung vorliegen und die Ehegatten können weiterhin gemeinsam in der Ehewohnung leben. Zur Absicherung sollten jedoch ein getrennter Hausstand sowie eine separate Kontenführung vorhanden sein.
Scheidung einreichen
Nachdem die 6-monatige Trennungsphase beendet ist, kann der Scheidungsantrag eingereicht werden. Allerdings kann weder ein Gericht noch eine andere Instanz prüfen, ob die Ehe tatsächlich seit einem halben Jahr zerrüttet ist und die eheliche Lebensgemeinschaft aufgelöst wurde.
Aus diesem Grund reichen einige Ehepaare früher die Scheidungspapiere ein. Ob dies sinnvoll ist, sei dahingestellt, denn letztendlich kann das Trennungsjahr sinnvoll für die Vorbereitung des Scheidungsverfahrens genutzt werden.
Wie lange dauert ein Trennungsjahr in Österreich?
Obwohl man fälschlicherweise von einem Trennungsjahr in Österreich spricht, ist kein volles Jahr gemeint, sondern nur 6 Monate. Diese Zeit kann genutzt werden, um sich mit dem Ehepartner bezüglich der Scheidungsfolgen (Unterhalt, Vermögensaufteilung, Obsorge) einig zu werden und das Scheidungsverfahren zu planen.
Ebenso haben Sie die Möglichkeit, eine detaillierte Rechtsberatung wahrzunehmen. Besteht zwischen den Ehegatten Einvernehmen über die unheilbare Zerrüttung der Ehe sowie die Scheidungsfolgen, kann die Scheidung in Österreich nach der 6-monatigen Trennungszeit eingereicht werden.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist die Ehe bereits nach wenigen Monaten rechtskräftig geschieden. Handelt es sich jedoch um eine strittige Scheidung, so ist die Dauer der Scheidung um einiges länger.
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Warum ist ein Trennungsjahr sinnvoll?
Selbst wenn es möglich wäre eine schnelle Scheidung in Österreich zu vollziehen, indem man das Trennungsjahr verkürzt oder umgeht, ist dies nicht empfehlenswert. Meist wird nicht überprüft, ob die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich seit 6 Monaten aufgelöst ist.
Jedoch raten wir Ihnen davon ab, da ein Trennungsjahr durchaus sinnvoll ist. Bereiten Sie sich auf das Scheidungsverfahren vor, indem Sie einen Rechtsexperten zurate ziehen.
Das Trennungsjahr ist nicht nur aus emotionaler Sicht sinnvoll, sondern auch aus finanzieller und strategischer Sicht. Reduzieren Sie das Risiko einen Rosenkrieg herbeizuführen, denn insbesondere in der Anfangsphase einer Trennung kann es zu emotionsgeladenen und weniger sachlichen Diskussionen kommen. Gewinnen Sie Abstand, um die Scheidungsfolgen zu klären.
Nehmen Sie auch das Angebot der Mediation wahr, falls es schwierig ist, die Fronten zu klären. Sollten gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgehen, ist es besonders ratsam, das Trennungsjahr zu nutzen, um sie auf die endgültige Trennung vorzubereiten. Wer eine Scheidung vorausschauend plant, kann darüber hinaus auch hohe Scheidungskosten vermeiden.
Was darf man im Trennungsjahr nicht?
Obschon Sie im Trennungsjahr ein eigenständiges Leben führen können und sollen, dürfen Sie nicht ohne Zustimmung aus der Ehewohnung ausziehen. Im schlimmsten Fall kann Ihnen das als schwere Eheverfehlung ausgelegt werden. Holen Sie sich die Zustimmung von Ihrem Ehepartner schriftlich ein, um auf Nummer sich er zu gehen.
Außerdem ist es zwar möglich einen neuen Partner im Trennungsjahr zu haben, dennoch darf diese Beziehung nicht vor der Trennung bestanden haben oder in einer Weise zur Zerrüttung der Ehe geführt haben. Eine Affäre während der aufrechten Ehe entspricht einer schweren Eheverfehlung und kann zur Scheidungsklage mit strittigem Verfahren führen.
Darf man im Trennungsjahr einen neuen Partner haben?
Die Frage, ob man im Trennungsjahr einen neuen Partner haben darf, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es ist wichtig, wann die Beziehung mit dem neuen Partner begann. Ging der Ehepartner die Beziehung mit dem neuen Partner im Trennungsjahr oder während der aufrechten Ehe ein?
Wurde eine Beziehung mit einem neuen Partner im Trennungsjahr begonnen und ist diese nicht für die Zerrüttung der Ehe verantwortlich, ist ein neuer Partner im Trennungsjahr erlaubt.
Hatte der entsprechende Ehepartner mit dem neuen Partner jedoch eine Affäre während der aufrechten Ehe, handelt es sich um eine schwere Eheverfehlung. Demnach liegt eine Scheidung aus Verschulden (siehe auch Scheidungsgründe) vor, sodass der geschädigte Ehepartner eine Scheidungsklage einreichen kann. Jene Eheverfehlung hat Auswirkungen auf den Ablauf einer Scheidung und den Ehegattenunterhalt.
Demnach können Sie noch nicht geschieden sein, aber einen neuen Partner im Trennungsjahr haben, sofern die Beziehung nicht während der aufrechten Ehe bestand.
Jedoch kann ein neuer Partner im Trennungsjahr unter Umständen Auswirkungen auf die Höhe des Trennungsunterhalts haben.
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Kann man sich auch ohne Trennungsjahr scheiden lassen?
Wie bereits angemerkt, kann man sich auch ohne das Trennungsjahr scheiden lassen. Hierfür kann man die 6-monatige Trennungszeit entweder verkürzen oder vollständig umgehen. Gerichte und andere Instanzen können nur schwer prüfen, ob die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich seit 6 Monaten aufgelöst ist oder nicht.
Dies ist vor allem auch deswegen kompliziert zu prüfen, da keine räumliche Trennung zwischen den Eheleuten vorhanden sein muss. Während des Trennungsjahrs sollten sie lediglich einen getrennten Hausstand innerhalb der Ehewohnung und eine separate Kontenführung haben.
Problematisch wird eine Scheidung ohne Trennungsjahr dann, wenn es im Nachhinein zu Unstimmigkeiten kommt und einer der Ehepartner, sich nicht scheiden lassen möchte. In diesem Fall muss eine Scheidungsklage eingereicht werden, die nicht nur zusätzliche Scheidungskosten verursacht, sondern abgewiesen werden kann, da das Trennungsjahr nicht eingehalten wurde.
Schnelle Scheidung in Österreich
Nicht selten wünschen sich Eheleute, die Scheidung so schnell wie möglich zu vollziehen. Doch ist eine schnelle Scheidung in Österreich möglich? Im Grunde genommen ist die einvernehmliche Scheidung die schnellste Scheidung in Österreich.
Wird das Trennungsjahr zusätzlich verkürzt oder umgangen, ist die Scheidung bei Einigkeit über alle Scheidungsfolgen in wenigen Monaten über die Bühne gebracht. Ob eine turbulente Schnellscheidung jedoch sinnvoll ist, sei dahingestellt.
Häufig übersehen Ehepartner bei einer Scheidung ohne Trennungsjahr Ihre Ansprüche bei der Vermögensaufteilung und beim Ehegattenunterhalt. Aufgrund einer fehlenden Rechtsberatung und vorschnellen Entscheidungen werden einige Ehepartner durch eine schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr finanziell benachteiligt.
Deswegen raten wir Ihnen von voreiligen Handlungen und einer schnellen Scheidung ohne Trennungsjahr ab! Auch dann, wenn die Situation unerträglich sein mag, sollten Sie durch eine räumliche Trennung Abstand gewinnen und das Scheidungsverfahren mithilfe eines Rechtsexperten planen.
Getrennt lebend ohne Scheidung in Österreich
Wer die Kosten einer Scheidung sparen möchte, lebt getrennt ohne Scheidung in Österreich. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass die Eheleute getrennt lebend ohne Scheidung in Österreich ihr Leben fortsetzen. Anders als in Deutschland bringt eine Scheidung auch keine steuerlichen Nachteile oder Vorteile.
Möchte man letztendlich einen endgültigen Schlussstrich ziehen und in Österreich nicht mehr getrennt leben ohne Scheidung, kann man eine einvernehmliche Scheidung relativ kostengünstig vollziehen. Für beide Ehepartner fallen hierbei jeweils rund 300 bis 500 Euro an. Bei geringem Einkommen und wenig Vermögen haben die Eheleute Anspruch auf eine Befreiung der Gerichtsgebühren und Verfahrenshilfe.
Hat man Anspruch auf Unterhalt während des Trennungsjahrs?
Unter gewissen Voraussetzungen besteht für getrennt lebende Noch-Ehepartner im Trennungsjahr Anspruch auf Unterhalt. Hierbei hat der Ehepartner einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt bzw. Trennungsunterhalt, der kein eigenes Einkommen hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn
- der Ehepartner nicht die beruflichen Qualifikationen hat, um ein eigenes Einkommen zu erzielen.
- der Ehepartner aus Krankheitsgründen nicht in der Lage ist, ein eigenes Einkommen zu erzielen.
- der Ehepartner sich um den Haushalt und die Kindererziehung kümmert.
Liegt allerdings eine schwere Eheverfehlung (Affäre, Gewalt) vor, kann der Anspruch auf Trennungsunterhalt während des Trennungsjahrs aufgehoben werden. Ebenso kann der Anspruch auf Trennungsunterhalt entfallen, wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner ohne Zustimmung des unterhaltspflichtigen Ehepartners aus der Ehewohnung auszieht.
Diesbezüglich kann ihm ein böswilliges Verlassen der Ehe (siehe Scheidungsgründe) und somit eine schwere Eheverfehlung unterstellt werden. Lassen Sie sich eine schriftliche Zustimmung geben, um nicht Gefahr zu laufen, den Unterhaltsanspruch zu verlieren.
Kann man auf Unterhalt verzichten im Trennungsjahr?
Per Gesetz kann nicht auf den Trennungsunterhalt verzichtet werden und eine derartige Vereinbarung ist in einem Ehevertrag sittenwidrig. Sollte der unterhaltspflichtige Ehepartner den Ehegattenunterhalt im Trennungsjahr nicht zahlen wollen, kann dieser eingeklagt werden. Ein Rechtsexperte ist Ihnen bei der Geltendmachung Ihre Ansprüche behilflich.
Nutzen Sie die Trennungszeit sinnvoll
Während des Trennungsjahrs haben Sie genügend Zeit, alle Scheidungsfolgen (Obsorge, Vermögensaufteilung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt) zu regeln. Ebenso können Sie sich mit Ihrem Ehegatten entscheiden, was mit der Ehewohnung geschehen soll. Wir empfehlen Ihnen in dieser Phase, einen Rechtanwalt zurate zu ziehen und sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten aufklären zu lassen.
Insbesondere für das Aufsetzen der Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Rechtsexperte ratsam, denn er hilft Ihnen, Ihre Wünsche und Vorstellungen unmissverständlich im Scheidungsvergleich zu formulieren. Verschaffen Sie sich während des Trennungsjahrs einen Überblick über Ihre persönliche Situation, um optimal auf das Scheidungsverfahren vorbereitet zu sein.