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Diebstahlsanzeige - Wie kann ich Anzeige erstatten?

Mann reißt Frau Handtasche aus der Hand

Wenn man das Opfer eines Diebstahls wurde, empfiehlt sich in den meisten Fällen eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei. Dadurch sind Staatsanwaltschaft und Polizei aufgefordert, den Diebstahl zu verfolgen. Dabei stellt der Diebstahl ein Delikt nach dem Strafgesetzbuch Österreich dar, das bei Diebstahlanzeige Strafe zur Folge hat. 

In diesem Artikel wollen wir die Diebstahlanzeige erklären und dabei wichtige Fragen zur Diebstahlsanzeige beantworten:

  • Wo kann ich Diebstahlsanzeige erstatten?
  • Wie kann ich Strafanzeige erstatten?
  • Was für eine Strafe bekommt man bei Diebstahl?
  • Wann ist Diebstahl verjährt?

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Wie wird Diebstahl nach dem Strafrecht definiert

Der Diebstahl stellt einen Straftatbestand gegen das Recht auf Eigentum dar. Es ist im § 127 des Strafgesetzbuches beschrieben und geregelt: 

„§ 127. Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe  bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“

Dabei muss bei einem Diebstahl immer die Voraussetzung  erfüllt sein, dass sich ein Täter entweder selbst oder eine dritte Person durch den Diebstahl unrechtmäßig bereichern will. 

Die Diebstahlsanzeige zur strafrechtlichen Verfolgung des Diebstahls

Durch eine Diebstahlanzeige kann man bei einem Diebstahl gewährleisten, dass der Eigentümer einer gestohlenen Sache diese wiedererhält. 

Er erhält diese wieder, wenn sie gefunden oder durch eine Amtshandlung sichergestellt werden kann. Dabei gibt grundsätzlich keine Diebstahl Anzeige Frist in den meisten Fällen. 

Allerdings besteht eine Pflicht zu einer unmittelbaren Diebstahlsanzeige, wenn es sich um einen Diebstahl von persönlichen Dokumenten handelt.  Auch wenn Schieß- und Sprengmitteln gestohlen werden.

Dabei sind für eine Diebstahlsanzeige in Österreich entweder die Bezirkshauptmannschaft oder Landespolizeidirektion zuständig. In Wien ist die Polizeiinspektion dafür verantwortlich und in Krems und Waidhofen/Ybbs das Magistrat zuständig. 

Im Allgemeinen kann jedoch eine Diebstahlsanzeige bei allen Polizeiinspektionen aufgegeben werden. 

Die Diebstahlsanzeige und die Rechtsstellung des Opfers

Das Opfer eines Diebstahls kann verschiedene Rechte wahrnehmen. Dabei kann das Diebstahl Opfer einerseits kostenlos bei der örtlichen Polizei  Anzeige wegen Diebstahl erstatten. Außerdem kann man in Österreich eine Diebstahlsanzeige online aufgeben und dafür das entsprechende Diebstahlanzeige Formular nutzen.

Die Diebstahlanzeige unterscheidet sich von einem  Strafantrag dadurch, dass sie nicht fristgebunden ist. Sie kann von jeder Person erstattet werden.  Deshalb kann auch ein Zeuge eines Diebstahls eine Diebstahlsanzeige erstatten. 

Dabei handelt es sich bei einer Diebstahlsanzeige Polizei handelt es sich um eine Information über den Sachverhalt des Diebstahls an die Strafverfolgungsbehörden und damit an die Staatsanwaltschaft und Polizei.

Hierbei sind die Strafverfolgungsbehörden nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet, den Diebstahl zu verfolgen und Ermittlungen aufzunehmen. Allerdings gilt hierbei eine Ausnahme in Fällen, die einen Diebstahl von einem sehr geringfügigen Wert darstellen (bis 25 Euro). 

Hierbei kommt es dann bei einem sehr geringfügigen Diebstahl nicht zu einem strafrechtlichen Verfahren, wenn nicht zusätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis von der Tat ein Strafantrag gestellt wird.  

Allerdings  wird die Polizei ohne eine Diebstahlsanzeige erst gar nicht tätig, da sie dann in der Regel keine Kenntnis von dem Diebstahl hat. Deshalb ist in einem solchen Fall dem Täter auch Straffreiheit garantiert. 

Wichtig!

Durch die  Diebstahlsanzeige  hat das Opfer eines Diebstahls einen Nachweis für seine Versicherung. Dabei kann in einigen Fällen der Verlust  von der Versicherung abgedeckt sein. Hierbei bekommt man den Schaden durch Diebstahl von der eigenen Versicherung ersetzt. 

Existieren ausreichende Beweise für den Diebstahl durch einen Beschuldigten bei Polizei und Staatsanwaltschaft, liegt ein hinreichender Tatverdacht vor. Deshalb wird die Staatsanwaltschaft in diesem Fall eine öffentliche Anklage gegen den Beschuldigten beim zuständigen Amtsgericht erheben und einen Strafprozess eröffnen.  Für den Fall, dass die Schuld des Diebes nachgewiesen werden kann, wird das Gericht dann den Beschuldigten wegen Diebstahl verurteilen und eine entsprechende Strafe aussprechen. 

Die Diebstahlsanzeige unter Einschaltung eines Rechtsanwalts

Hat man eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei aufgegeben, empfiehlt es sich in wichtigen Fällen auch, zusätzlich einen Rechtsanwalt für Strafrecht  zu beauftragen. Hierbei kann ein Anwalt für Strafrecht dann Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen und den Fortgang des Ermittlungsverfahrens prüfen. 

Ferner kann er anhand der Beweislage einschätzen, ob ein Diebstahl auch entsprechend bewiesen werden kann. Außerdem kann ein Rechtsanwalt für Strafrecht den  eingetretenen Schaden durch den Diebstahl ggf. durch eine Schadenersatzforderung beim Dieb geltend machen und die Angelegenheit auf dem Zivilrechtsweg verfolgen.

Für den Fall, dass nur eine Diebstahl Anzeige gegen Unbekannt möglich ist, sollten zunächst die Ermittlungen der Polizei abgewartet werden, bevor man einen Anwalt für Strafrecht einschaltet. Erfahrene Juristen für Strafrecht finden sie einfach  und schnell in Ihrer Nähe unter anwaltfinden.at.

Die Verjährung des Deliktes Diebstahl in Österreich

Diebstahlsanzeige erstatten – warum ist die Diebstahl Verjährung dabei relevant?

Das Strafrecht Österreich unterscheidet bei der Diebstahl Verjährung zwischen der Verfolgungsverjährung und der Vollstreckbarkeitsverjährung.

Dabei kann beim Eintritt der Verfolgungsverjährung ein begangener Diebstahl nicht mehr bestraft werden wohingegen beim Eintritt der Vollstreckbarkeitsverjährung eine bereits ausgesprochene Strafe nicht mehr vollstreckt werden.  

Jedoch ist bei der Diebstahlsanzeige insbesondere die Verfolgungsverjährung wichtig, da bei einer zu späten Diebstahlsanzeige evtl. der Diebstahl evtl. nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann. 

Die Verfolgungsverjährung bei der Diebstahlsanzeige

Grundsätzlich beginnt die Verjährungsfrist bei der Verfolgungsverjährung erst, wenn der Diebstahl beendet ist. Für den Fall, dass es sich um einen gewerblichen Diebstahl handelt und er ein Dauerdelikt darstellt, beginnt die Verjährungsfrist erst  an dem Zeitpunkt, an dem die Diebstahl Aktivität abgeschlossen wurde.

Dass es sich um ein Dauerdelikt handelt, wie z.B. bei einem gewerblichen Diebstahl, so beginnt die Frist erst zu dem Zeitpunkt, an dem die Aktivität beendet wurde. Dabei kann sich jedoch der Fristbeginn nach hinten verschieben, wenn ein Erfolg aus einem Diebstahl erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt. 

Generell ist die Verjährungsfrist immer davon abhängig, mit welchem maximalen Strafmaß das konkrete Delikt des Diebstahls bedroht ist. 

 

Hierbei gibt die folgende Tabelle Aufschluss über die  verschiedenen Verjährungsfristen in Abhängigkeit vom maximalen Strafmaß:

Verfolgungsverjährung Diebstahl

VerjährungsfristHöchststrafe des Strafmaßes
20 Jahre Freiheitsstrafe mehr als 10 Jahre 
10 Jahre Freiheitsstrafe 5–10 Jahre 
5 Jahre Freiheitsstrafe 1–5 Jahr(e) 
3 Jahre Freiheitsstrafe 6 Monate – 1 Jahr 
1 Jahr Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe

Dabei beträgt die Verjährungsfrist für einen einfachen Diebstahl nach § 127 StGB  somit 1 Jahr. Hingegen gilt für einen schweren Diebstahl nach § 128 StGB eine Verjährungsfrist von 10 Jahren.  

Bei einem Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen (§ 129 StGB) beträgt sie 5 Jahre und bei einem gewerbsmäßigen Diebstahl bzw.  einem Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung (§ 130 StGB) kann sie ebenfalls bis zu 10 Jahre betragen. 

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