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Fahrerflucht Strafe – Welche strafrechtliche Folgen hat eine Fahrerflucht?

Hände am Steuer im Auto

Was eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinne genau ist  und welche Fahrerflucht Strafen sie in Österreich nach sich zieht, ist vielen Teilnehmern am Verkehr gar nicht bekannt. 

Außerdem ist die Fahrerflucht mit ihren Fahrerflucht Strafen nicht nach dem Strafgesetzbuch Österreich geregelt wie z.B. der Diebstahl, der Raub oder die Erpressung, sondern sie stellt eine Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung dar.

Jedoch kann auch die Fahrerflucht Strafe in schweren Fällen eine mehrjährige Freiheitsstrafe bedeuten. In diesem Artikel wollen wir alle relevanten Informationen zur Fahrerflucht Strafe zusammentragen und dabei grundlegende Fragen beantworten, wie z.B. Ist es Fahrerflucht wenn kein Schaden entstanden ist? Wann ist es eine Fahrerflucht? Wie hoch ist die Strafe bei Fahrerflucht? Wann ist Fahrerflucht verjährt?

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Was versteht man nach dem Gesetz als Fahrerflucht?

Eine  Fahrerflucht Österreich nach der Straßenverkehrsordnung liegt immer dann vor, wenn ein Beteiligter eines Unfalls sich vom Unfallort entfernt, ohne eine erste Hilfe für Unfallverletzte geleistet zu haben und auch ohne eine Beweisaufnahme und entsprechende Aussage bei der Polizei abgewartet zu haben. 

Was steht genau in der Straßenverkehrsordnung zur Fahrerflucht in Österreich?

Die Fahrerflucht stellt eine Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung dar, die  ebenso zu einer Fahrerflucht Strafe führen kann. 

Hierbei ist in der Straßenverkehrsordnung Österreich (StVO) in § 4 Abs. 2, Abs. 5 vorgeschrieben, dass ein Unfallbeteiligter bei einem  Verkehrsunfall, der zu einem Personen- oder Sachschaden führte, unverzüglich die nächste Polizeistelle zu verständigen hat. 

Für den Fall, dass er dies unterlässt, ist Fahrerflucht gegeben. Dies ist in §  99 Abs. 2 a oder Abs. 3 b i.V.  mit § 4 StVO beschrieben und geregelt. 

Jedoch kann eine sofortige Meldung bei der Polizei ausbleiben, wenn es sich nur um einen Sachschaden handelt und die Beteiligten ihre vollständigen Kontaktdaten ausgetauscht haben. Dabei ist es allerdings nicht ausreichend, nur Visitenkarten zu tauschen oder sich mit dem Führerschein auszuweisen, da dieser keine Anschrift enthält. Ferner ist auch ein Ausweis ohne Lichtbild nicht geeignet zur Identifizierung.

Deshalb ist es auch kritisch, wenn man selbst einen Parkschaden verursacht und dabei den Fahrerflucht Parkschaden nicht bemerkt. 

In welchen Fällen droht die Fahrerflucht Strafe?

Bei einem Verkehrsunfall sind die gesetzlichen Vorgaben für das Handeln der Beteiligten streng geregelt. 

Dabei ist der Tatbestand der Fahrerflucht bereits gegeben, wenn ein Unfallbeteiligter den Unfallort auch nur kurz verlässt, ohne eine Mitteilung an die Polizei zu machen Deshalb kann man als Unfallbeteiligter auch nicht noch kurz das Kind in die Schule bringen oder einen schnellen Einkauf erledigen.

Dabei reicht bei einer Abwesenheit des Unfallpartners keine Mitteilung an der Autoscheibe und wird bereits als Fahrerflucht eingeordnet. Auch bei sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten oder der Beschädigung eines Verkehrsschildes muss eine Information an die Polizeibehörde unmittelbar erfolgen.

Für den Fall, dass Verkehrsunfall ein Personenschaden entstanden  ist, muss sofort erste Hilfe geleistet werden oder anderweitig Hilfe organisiert werden. Außerdem ist ein Unfallbeteiligter verpflichtet, die Unfallstelle zu sichern.

Wann kann man auch als Zeuge eines Unfalls Fahrerflucht begehen?

Auch ein  Zeuge hat bei einem Verkehrsunfall Verpflichtungen nach dem Gesetz, genauso wie ein zufällig Hinzukommender. 

Hierbei existiert immer die Pflicht, erste Hilfe zu leisten, aber auch, z. B. das eigene Fahrzeug oder Telefon zur Verfügung zu stellen, um  weitere Hilfe herbeizuholen. Zusätzlich muss ein Zeuge auch an der Aufklärung des Geschehens mitwirken. Deshalb muss er auch für eine Polizeibefragung verfügbar sein. 

Wie hoch kann eine Fahrerflucht Strafe ausfallen?

Bei der  Fahrerflucht Strafe Österreich  richtet sich die Höhe der Strafe  immer nach den Unfallfolgen. Sie kann von einer Geldstrafe bis zu maximal 3 Jahren Freiheitsstrafe ausgesprochen werden. Dabei ist Fahrerflucht immer schon als Verwaltungsübertretung gegeben, wenn keine Meldung des Verkehrsunfalls bei der Polizei erfolgte.

Hierbei kann die Strafe bei Fahrerflucht bis zu 726 Euro Geldstrafe bedeuten. Die Höhe der Strafe bei Fahrerflucht wird immer gemessen an dem Umfang des Fehlverhaltens des Beschuldigten sowie den Folgen des Verkehrsunfalls.

Dabei kann bei einem reinen Sachschaden eine Geldstrafe von bis zu 2180 Euro ausgesprochen werden. Jedoch kann bei einem Verkehrsunfall mit Personenschäden, wenn es um unterlassene Hilfe für Verletzte geht, auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren drohen. Zusätzlich ist auch  ein Fahrerflucht Führerscheinentzug möglich.

Wie verhält sich eine Versicherung bei Fahrerflucht?

Besteht ein Verdacht auf Fahrerflucht, so ist für die entsprechende Versicherung die unverzügliche Mitteilung an die Polizei für die Versicherung maßgeblich. 

Für den Fall, dass festgestellt wird, dass diese erst verzögert erfolgte, z. B. nach einen Barbesuch, kann eine Versicherung den Einfluss von Alkohol unterstellen. Allerdings darf sie nur den Versicherungsschutz verweigern, wenn dies dem Versicherten auch tatsächlich nachgewiesen werden kann.

Für den Fall, dass man selbst durch einen Parkschaden mit Fahrerflucht geschädigt wurde, sollte man auch dies unmittelbar der Polizei mitteilen. Unterbleibt die Meldung, so kann es für den Geschädigten schwierig sein, notwendige Beweise ausreichend für die eigene Versicherung zu dokumentieren. 

Wenn einem Versicherten eine  Fahrerflucht nachgewiesen werden kann, geht dies meist einher mit dem Verlust der Ansprüche aus einer Vollkaskoversicherung. Außerdem muss er mit einer Regeressforderung seiner Versicherung für die Schadensregulierung des Unfallgegners rechnen. 

Wenn die Fahrerflucht  mit einem gemieteten oder geliehenen Fahrzeug begangen wurde, kann sowohl der Fahrzeughalter als auch seine Versicherung Regressansprüche geltend machen.

Ferner existiert ein Verkehrsopferfonds über den österreichischen Versicherungsverband für Geschädigte durch Fahrerflucht, der die Möglichkeit bietet, auch dort Ansprüche geltend machen zu können. 

Verjährt die Fahrerflucht Strafe?

Eine Verteidigung einer Verwaltungsüberschreitung durch den Beschuldigten wird mit zunehmender Zeit immer schwieriger. Deshalb wird im Interesse des Beschuldigten meistens eine Frist für die Verjährung einer Fahrerflucht von ca. 1 Jahr als angemessen betrachtet. Dabei kann dann eine Fahrerflucht Strafe für die Fahrerflucht nicht mehr verhängt werden. 

Wie kann ein Anwalt für Strafrecht bei der Fahrerflucht unterstützen?

Für den Fall, dass man selbst einer Fahrerflucht beschuldigt wird und evtl. auch ein Strafverfahren eröffnet wird, sollte ein Beschuldigter immer die Expertise eines erfahrenen Anwaltes für Strafrecht beanspruchen. Dabei kann ein Experte für Strafrecht dann sowohl Einsicht in die Strafakte beantragen sowie den Beschuldigten bei Gericht und Staatsanwaltschaft vertreten. 

Dabei wird er im individuellen Fall dann eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln und darauf achten, dass Verfahrensfehler entsprechend beachtet werden. Ein erfahrener Jurist für Strafrecht kann dabei helfen, ggf. den Führerschein nach einem Entzug schnell wieder zurückzuerhalten oder auch die Höherstufung bei der eigenen Versicherung zu vermeiden.

Ferner kann er versuchen, die Einstellung des Verfahrens wegen einem  Mangel an Beweisen zu erreichen oder auch wegen einer zu geringen Schuld. Spezialisierte und erfahrene Anwälte für Strafrecht finden Sie einfach und unkompliziert in unserer Anwaltssuche für Strafrecht.

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