Die Körperverletzung Strafe – Mit was ist zu rechnen?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Bei einer Körperverletzung in Österreich hängt die Höhe der Körperverletzung Strafe von den Tatumständen und auch Tatfolgen ab. Hierbei sind sowohl die Motive des Täters als auch die gesundheitlichen Folgen für sein Opfer maßgeblich. Das Strafgesetzbuch Österreich beschriebt in den §§ 83 ff. die Körperverletzung in sechs verschiedenen Körperverletzung Arten.
Deshalb wollen wir in diesem Artikel die verschiedenen Straftatbestände der Körperverletzung darstellen und die dazugehörigen Körperverletzung Strafen aufzeigen.
Ferner sollen grundsätzliche Fragen beantwortet werden, wie z.B.: Was versteht man unter einfacher Körperverletzung? Wie hoch ist eine leichte Körperverletzung Strafe? Wie hoch ist die schwere Körperverletzung Strafe? Wann ist Körperverletzung eine Straftat? Wann ist eine Körperverletzung verjährt?
Inhaltsverzeichnis
- Körperverletzung Strafe wird im Strafgesetzbuch Österreich als Strafmaß in den §§ 83 ff. entsprechend den verschiedenen Körperverletzung Arten geregelt.
- Bei der Körperverletzung Österreich wird die Höhe der Strafe für Körperverletzung nach dem Tätermotiv und gesundheitlichen Folgen für das Opfer bemessen.
- Straffreiheit kann es unter bestimmten Bedingungen bei einer fahrlässigen Körperverletzung geben.
- Zusätzlich zur strafrechtlichen Körperverletzung Strafe muss ein Täter auch Schadenersatz und ggf. Schmerzensgeld für den Geschädigten leisten.
- Eine Verjährungsfrist der Körperverletzung Strafe ist immer abhängig vom maximalen Strafmaß, das für eine konkrete Tat gültig ist.
Die Definition der Körperverletzung nach dem Strafgesetzbuch
Die Körperverletzung gehört im Strafgesetzbuch (StGB) zu den Straftaten gegen Leib und Leben und ist in den Paragrafen 83 ff. geregelt. Deshalb findet die Körperverletzung ihre rechtliche Definition bereits im § 83 Abs. 1 als Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit.
Dabei ist die Körperverletzung als Handlung einer Person definiert, die gegenüber einer anderen Person ausgeübt wird und dieser dabei einen körperlichen Schaden zufügt, sie misshandelt oder eine anderweitige Gesundheitsschädigung hervorruft. Zusätzlich ist auch eine versuchte Körperverletzung strafbar nach dem Strafgesetzbuch.
Was ist eine strafrechtlich relevante Körperverletzung gegeben?
Reine Belästigungen, wie z. B. das Anpöbeln oder auch Anspucken einer Person gelten noch nicht als Körperverletzung nach dem StGB. Ferner sind auch ein Schubser, ein Anrempeln oder das Stoßen einer Person zunächst noch keine Körperverletzung.
Allerdings kann eine derartige Handlung den Straftatbestand der Körperverletzung dann erfüllen, wenn dadurch die körperliche Unversehrtheit oder das Wohlbefinden der betreffenden Person deutlich beeinträchtigt wird.
Deshalb kann auch ein Anrempeln zur Körperverletzung werden, wenn es dazu führt, dass das Opfer hinfällt und sich z. B. eine Gehirnerschütterung zuzieht.
Außerdem kann als Körperverletzung Österreich auch eine rein psychische Misshandlung einer Person gewertet werden, wenn das Opfer eine gesundheitliche Beeinträchtigung dabei erfährt.
Hierbei sind z. B. verbale Misshandlungen zu nennen, aber auch Stalking und Mobbing, wenn dies z.B. zu Angstzuständen oder Panikattacken beim Opfer führt.
Deshalb sollen im folgenden Abschnitt die unterschiedlichen Arten der Körperverletzung Österreich sowie die dazugehörige Körperverletzung Strafe dargestellt werden.
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Formen der Körperverletzung StGB
Die sechs verschiedenen Straftatbestände der Körperverletzung im Strafgesetzbuch sehen hierbei auch ein sehr unterschiedliches Strafmaß für Körperverletzung Strafen vor.
Hierbei wird für die Höhe der Strafe für Körperverletzung auf die Absicht des Täters abgestellt und es wird dabei deutlich zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz unterschieden.
Außerdem sind immer auch die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen für das Opfer entscheidend für die Höhe der Körperverletzung Strafe.
Deshalb fällt z. B. eine fahrlässige Körperverletzung Straßenverkehr Strafe deutlich niedriger aus als z. B. eine schwere Körperverletzung Strafe. Dabei kann die Strafe für Körperverletzung grundsätzlich von einer Geldstrafe bis hin zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe in besonders schweren Fällen betragen.
Bei einer Einordnung einer konkreten Körperverletzung wird ein Gericht den Vorfall zunächst am Maßstab der einfachen Körperverletzung des § 83 StGB messen und ordnet ihn dann anhand seiner Ausprägung dem richtigen Straftatbestand der in Frage kommenden Paragrafen zu.
Die einfache Körperverletzung nach § 83 StGB
Der Wortlaut des Strafgesetzbuches sagt zur einfachen Körperverletzung Folgendes:
„(1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper mißhandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt.
(3) Wer eine Körperverletzung nach Abs. 1 oder 2 an einer Person, die mit der Kontrolle der Einhaltung der Beförderungsbedingungen oder der Lenkung eines Beförderungsmittels einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt betraut ist, während oder wegen der Ausübung ihrer Tätigkeit begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.„
Bei der einfachen Körperverletzung im § 83 droht entweder eine Geldstrafe oder auch eine bis zum einem Jahr dauernde Freiheitsstrafe.
Ausschlaggebend ist hierbei für das Gesetz der Grad des Vorsatzes des Täters. Deshalb ist eine Körperverletzung nach Abs. 1 immer dann gegeben, wenn der Täter sowohl bei der schädigenden Handlung als auch beim Schaden vorsätzlich gehandelt hat.
Ferner liegt eine Körperverletzung nach Abs. 2 vor, wenn nur die schädigende Handlung vorsätzlich war, der Schaden dadurch jedoch fahrlässig herbeigeführt wurde. Dabei ist auch in diesem Falle eine Körperverletzung Strafe vorgesehen.
Deshalb ist auch eine einfache Misshandlung (z. B. Stoßen) dann strafbar, wenn diese zu einer Verletzung des Opfers führt und sieht eine entsprechende Körperverletzung Strafe vor.
Die schwere Körperverletzung nach § 84 StGB
Eine schwere Körperverletzung ist immer dann gegeben, wenn ein Opfer der Körperverletzung für mehr als 24 Tage gesundheitlich geschädigt ist oder berufsunfähig wird oder eine allgemein anerkannt schwere Verletzung erlitten hat.
Deshalb wird eine Verletzung wichtiger Organe auch immer als schwere Körperverletzung bewertet. Außerdem muss ein Täter bei der schweren Körperverletzung den Schaden nur fahrlässig herbeigeführt haben und keine vorsätzliche Schädigung beabsichtigt haben. Dabei stellt der Tatbestand der schweren Körperverletzung direkt auf die Auswirkungen für das Opfer ab.
Die schwere Körperverletzung kann eine bis zu 5- jährige Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Außerdem ist die schwere Körperverletzung ein Offizialdelikt, das von Staatsanwaltschaft und Polizei selbstständig verfolgt wird. Ferner findet der Strafprozess und auch die Verhandlung der Körperverletzung Strafe vor einem Landesgericht statt.
Eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach § 85 StGB
Für den Fall, dass eine Körperverletzung schwere Dauerfolgen für das Opfers bedeutet, kann dies eine Strafe für Körperverletzung von bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe bedeuten. Deshalb gelten als schwere Dauerfolgen z.B. ein Verlust von Sehvermögen, Sprache oder Gehör oder der Fortpflanzungsfähigkeit.
Außerdem sind auch Verunstaltungsschäden, Verkrüppelungen ein dauerhaftes Siechtum oder eine vollständige Berufsunfähigkeit als schwere Dauerfolgen einzuordnen. Dabei muss auch in diesem Fall von Körperverletzung der Schaden beim Opfer nur Fahrlässig entstanden sein.
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Die Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach § 86 StGB
Für den Fall, dass eine fahrlässig entstandene Körperverletzung den Tod des Opfers zur Folge hat, so kann die Tat zu einer Körperverletzung Strafe von bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe führen.
Die absichtlich schwere Körperverletzung nach § 87 StGB
Eine absichtlich schwere Körperverletzung immer dann gegeben, wenn es die Absicht des Täters war, das Opfer auch schwer zu verletzen. Deshalb setzt die absichtlich schwere Körperverletzung immer Vorsatz für die schädigende Handlung und auch den Vorsatz für den schweren Schaden beim Opfer voraus.
Deshalb kann auch die absichtlich schwere Körperverletzung im Extremfall bei schweren Dauerfolgen für das Opfer eine Strafe für Körperverletzung von bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe bedeuten.
Die fahrlässige Körperverletzung nach § 88
Bei der rein fahrlässigen Körperverletzung ist immer der Umstand gegeben, dass ein Täter keine Handlung ausführen wollte, die zu einer Körperverletzung führen könnte. Deshalb führt sie meist zu einer deutlich reduzierten Körperverletzung Strafe. Außerdem kann sie bei Vorliegen bestimmter Bedingungen auch straffrei bleiben.
Allerdings sind die Straffolgen immer abhängig von den Folgen der fahrlässigen Körperverletzung. Für den Fall, dass es sich dabei dann um eine schwere Körperverletzung von mehreren Opfern handelt, sind auch hierbei Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren möglich.
Generell ist bei der fahrlässigen Körperverletzung der Grad der Fahrlässigkeit mitentscheidend. Dabei wird immer unterschieden, ob eine Fahrlässigkeit als leichte Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit einzuordnen ist. Dabei kann sie dann auch straffrei bleiben, wenn sie nicht grob fahrlässig war und
- sie unter nahen Verwandten oder Ehepartnern stattfand oder
- eine Gesundheitsschädigung maximal 14 Tage andauert oder
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eines Gesundheitsberufes zustande kam.
Sehr häufig ist die fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfällen zu finden. Dabei wird dann immer die fahrlässige Körperverletzung Straßenverkehr Strafe danach ausgerichtet, welcher Grad von Fahrlässigkeit vorlag und welche Folgen für die Opfer zu beklagen sind.
In folgender Tabelle finden Sie nochmals eine Übersicht über alle strafrechtlich relevanten Formen der Körperverletzung nach StGB sowie die maximal möglichen Strafen für Körperverletzung:
Welche zivilrechtlichen Ansprüche hat ein Opfer einer Körperverletzung?
Außer der strafrechtlichen Konsequenz für den Täter löst eine Körperverletzung auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld für das Opfer aus.
Hierbei sollen durch den Anspruch auf Schadenersatz die wirtschaftlichen Schäden des Opfers einer Körperverletzung ausgeglichen werden. Dabei handelt es sich z.B. um die Heilkosten und alle anderen Kosten, die im Zusammenhang mit der Körperverletzung entstanden sind, inklusive eines Verdienstentgangs.
Außerdem kann ein Opfer einer Körperverletzung in vielen Fällen auch ein Schmerzensgeld geltend machen. Dabei soll ein Schmerzensgeld dann die immateriellen Schäden ausgleichen, die dem Opfer für die erlittenen Schmerzen und Leiden entstanden sind.
Allerdings sind diese Ansprüche oftmals schon Gegenstand des Strafprozesses und werden dort auch zumindest schon teilweise zugestanden.
Jedoch werden sie dann im Anschluss entweder durch eine außergerichtliche Einigung oder eine Zivilklage meist noch konkreter definiert.
Jedoch gelten bei einem Strafgericht und einem Zivilgericht unterschiedliche Beweisregeln. Dabei ist ein Zivilgericht zwar an einen Schuldspruch eines Strafgerichtes gebunden, allerdings nicht an einen Freispruch.
Deshalb ist es für ein Opfer einer Körperverletzung auch im Falle eines Freispruchs durch das Strafgericht möglich, zivilrechtlich Ansprüche gegen den Täter geltend zu machen.
Deshalb empfiehlt es sich immer, im Falle einer Körperverletzung die Expertise eines erfahrenen Anwalts für Strafrecht in Anspruch zu nehmen.
Hierbei kann ein Experte für Strafrecht den persönlichen Fall rechtssicher einordnen und eine geeignete Strategie für die Strafverfolgung und auch für die Durchsetzung der Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld erarbeiten.
Die richtige Expertise bei erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwälten für Strafrecht finden sie schnell und einfach in unserer Anwaltssuche unter anwaltfinden.at.
Gibt es eine Verjährung bei Körperverletzung?
Eine Körperverletzung kann verjähren. Dabei richtet sich die Verjährungsfrist immer nach dem maximalen Strafmaß, das für eine konkrete Körperverletzung vorgesehen ist.
Hierbei gilt eine Verjährungsfrist für leichte Körperverletzungen von 3 Jahren und von schweren Körperverletzungen nach 5 Jahren.
Außerdem gelten längere Verjährungsfristen für eine Vergewaltigung mit 10 Jahren und bei einem sexuellen Missbrauch von Minderjährigen mit einer schweren Körperverletzung mit 20 Jahren. Allerdings verjährt eine derartige Tat gar nicht, wenn ein Opfer dabei zu Tode kommt.
Generell beginnt der Lauf einer Verjährungsfrist bei minderjährigen Opfern nur mit der Vollendung des 28. Lebensjahres.
Jedoch sollte eine strafrechtliche Verfolgung und auch die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche immer zeitnah in Angriff genommen werden.
Dabei macht dies insofern Sinn, als die Nachweisbarkeit einer Körperverletzung bei langem Zeitverzug immer schwieriger wird. Deshalb sollten Sie sich zeitnah von einem spezialisierten Anwalt für Strafrecht beraten lassen.