Üble Nachrede – Was ist das und wie reagiert man darauf?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Die Üble Nachrede ist eine Diffamierung, mit der die meisten Menschen in ihrem Leben einmal konfrontiert werden. Jedoch sind heute in unserer digitalen Welt solche Verunglimpfungen, wie auch die Beleidigung oder sogar Verleumdung häufiger und verbreiten sich schneller.
Dabei entstehen auch neue Phänomene, wie z.B. das Cybermobbing. In diesem Beitrag wollen wir den Tatbestand der üblen Nachrede näher beleuchten und die wichtigsten Fragen zum Thema Üble Nachrede Österreich beantworten, wie z.B.: Was versteht man unter Übler Nachrede genau?
Wann ist die Üble Nachrede strafbar? Mit welcher Strafe ist bei Übler Nachrede zu rechnen? Was unterscheidet die Üble Nachrede von der Verleumdung? Wie kann man sich gegen Üble Nachrede wehren?
Inhaltsverzeichnis
- Üble Nachrede Österreich als Ehrverletzungsdelikt strafbar.
- Unter Übler Nachrede versteht man die Verbreitung falscher Behauptungen über jemanden, wobei man dem Betroffenen verächtliche Eigenschaften zuspricht oder man die Person in der Öffentlichkeit herabwürdigt.
- Die Üble Nachrede StGB sieht ein Strafmaß von bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe vor. In besonders schweren Fällen mit weiter Verbreitung kann sich das Strafmaß auf bis zu 12 Monate Freiheitsstrafe erhöhen. Im Normalfall werden jedoch meist Geldstrafen in Tagessätzen ausgesproche
- Die Üble Nachrede ist ein Privatanklagedelikt und wird von der Staatsanwaltschaft nur verfolgt, wenn der Betroffene eine Klage beim Strafgericht einreicht.
Was ist die Üble Nachrede im strafrechtlichen Sinne?
Die Üble Nachrede ist ein Ehrverletzungsdelikt nach dem Strafgesetzbuch (StGB).
Dabei ist der Tatbestand der Üblen Nachrede immer dann erfüllt, wenn jemand falsche Behauptungen über eine andere Person verbreitet. Hierbei müssen die Behauptungen dem Opfer eine verächtliche Eigenschaft oder Gesinnung zuschreiben oder es öffentlich herabwürdigen.
Ferner kann die Üble Nachrede sich auch auf Behauptungen über ein unehrenhaftes oder gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten des Opfers beziehen. Allerdings muss die Üble Nachrede dabei öffentlich geäußert werden und dadurch für Dritte wahrnehmbar sein, um strafbar zu sein. Jedoch ist eine Behauptung nicht strafbar, wenn sie sich als wahr herausstellt.
Als Üble Nachrede werden also Behauptungen über eine Person bezeichnet, die dieser
- eine verächtliche Eigenschaft bzw. Gesinnung oder
- ein unehrenhaftes Verhalten (z.B. Rechtsextremist) oder
- in Verhalten gegen die guten Sitten
zuschreiben, dabei in der Öffentlichkeit geäußert werden und falsch sind.
Welche Strafe gibt es für Üble Nachrede?
Die Üble Nachrede StGB § 111 wird dann eine Straftat, wenn eine bestimmte Öffentlichkeit sie wahrnimmt. Dabei ist eine Anwesenheit des Opfers der Üblen Nachrede nicht erforderlich. Allerdings muss das Opfer die Üble Nachrede beweisen können. Stellt sich eine Behauptung als richtig heraus, so ist dies nicht strafbar. Neben dem § 111 StGB kommt auch das Jugendgerichtsgesetz (JGG) als Rechtsgrundlage für die Üble Nachrede in Frage.
Die Üble Nachrede Österreich sieht als Strafmaß eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten oder eine Geldstrafe mit bis zu 360 Tagessätzen vor. Jedoch kann sich das Strafmaß auf eine Freiheitsstrafe von bis zu 12 Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen erhöhen, wenn eine Üble Nachrede in der breiten Öffentlichkeit stattfindet. Hierunter fällt z. B. eine Verbreitung über Internet, Fernsehen, Rundfunk oder die Presse.
Üble Nachrede Österreich wird als Privatanklagedelikt nur strafrechtlich verfolgt, wenn die betroffene Person diese zur Anzeige bringt und eine Privatanklage beim zuständigen Strafgericht. Wird eine üble Nachrede von einem Jugendlichen betrieben kann gegen ihn in Österreich keine Privatanklage geführt werden.
Allerdings kann die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen diese Straftat mit einer Einwilligung des Opfers verfolgen.
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Was unterscheidet Üble Nachrede von Verleumdung?
Die Tatbestände der Üblen Nachrede und der Verleumdung sind sich in der Vorgehensweise sehr ähnlich. Jedoch unterscheiden sie sich in Absicht und Schwere der Beschuldigung. Dabei wird bei der Üblen Nachrede die falsche Behauptung verbreitet, ohne das sichere Wissen, ob diese richtig oder falsch ist.
Hingegen ist eine Verleumdung auf das gezielte und absichtliche Verbreiten einer wissentlich falschen Behauptung ausgerichtet, die dem Opfer eine strafbare Handlung unterstellt. Deshalb stellt die die Üble Nachrede ein unbewusstes Verbreiten von herabwürdigenden falschen Gerüchten dar und die Verleumdung ein bewusstes Streuen einer falschen Verdächtigung einer strafbaren Handlung.
Dabei kann eine Verleumdung bei einer Verleumdungsklage mit Haftstrafe bis zu einem Jahr bzw. mit einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen bedroht sein. Falls sich die Verleumdung auf eine falsche Verdächtigung einer Straftat bezieht, die mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist, kann hierfür ein erhöhtes Strafmaß von 6 Monaten bis 5 Jahre Freiheitsstrafe gelten.
Wann verjährt Üble Nachrede?
Nach § 57 StGB werden die Verjährungsfristen für Delikte bestimmt, die das Strafgesetzbuch regelt. Diese richten sich immer nach dem maximalen Strafmaß, mit dem eine Straftat bedroht ist.
Dabei gilt für die Üble Nachrede Verjährung, für die eine maximale Freiheitsstrafe von einem Jahr gültig ist, eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Allerdings beginnt der Lauf der Verjährungsfrist erst nach Beendigung der üblen Nachrede, nachdem der Täter sein Verhalten einstellt.
Wie kann ich mich als Opfer Übler Nachrede wehren?
Zur Abwehr der Üblen Nachrede Österreich steht einerseits der strafrechtliche Weg offen, außerdem kann man eine Unterbindung der üblen Nachrede im Internet auch durch die Benachrichtigung des Portalbetreibers anstrengen. Dabei kann das Opfer dann eine Löschung der Beiträge verlangen, wenn es diese als Rechtsverletzung und üble Nachrede meldet.
Um die rechtliche Verfolgung der Üblen Nachrede einzuleiten, muss das Opfer selbst eine Privatklage am betreffenden Strafgericht einreichen, da es sich bei der üblen Nachrede um ein Privatanklagedelikt handelt. Für den Fall, dass die Folgen der Üblen Nachrede auch dauerhaft psychisch stark belastend für das Opfer sind, kann auch eine Schmerzensgeld Forderung erfolgreich sein.
Falls eine Privatklage wegen Übler Nachrede nicht erfolgreich ist, weil das Delikt nicht beweisbar ist oder die Behauptungen sich als wahr herausstellen, kann sich ein Kläger evtl. selbst strafbar machen.
Deshalb sollte man das Risiko im eigenen Fall vor der Klageeinreichung mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht besprechen.
Hierbei kann ein spezialisierter Experte für Strafrecht klären, ob Üble Nachrede im individuellen Fall gegeben ist, er kann die Beweislage prüfen und einschätzen, ob gute Aussichten bestehen, eine erfolgreiche Privatklage durchzuführen.
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