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Autounfall mit Alkohol am Steuer – Das besagt das Gesetz!

Autounfall mit Alkohol am Steuer

Sie sind in einen Autounfall mit Alkohol am Steuer verwickelt? Bei einem Unfall mit Alkohol am Steuer gelten strengere Rechtsfolgen als beim bloßen Fahren unter Alkoholeinfluss. Insbesondere dann, wenn es zu einem Personenschaden kam, handelt es sich nicht um eine Übertretung verwaltungsrechtlicher Gesetze (siehe Führerscheingesetz und Straßenverkehrsordnung), sondern um eine Übertretung des Strafgesetzbuches (StGB). Bei einem Autounfall mit Alkohol am Steuer kommt es daher zum Gerichtsverfahren, bei welchem möglicherweise eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Wir empfehlen Ihnen, sich bei einem Autounfall mit Alkohol am Steuer von einem Anwalt für Strafrecht vertreten zu lassen.

Das Wichtigste in Kürze:

Inhaltsverzeichnis

Wie ist die Rechtslage bei Alkohol am Steuer?

In Österreich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von mindestens 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Wer allerdings noch in der Probezeit ist oder Lkw- oder Busfahrer darf die Grenze von 0,1 Promille nicht überschreiten. Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, ohne dass ein Autounfall geschehen ist, muss bis zu einem Alkoholgehalt von bis zu 0,79 Promille mit einer hohen Verwaltungsstrafe und einer Vormerkung rechnen; ab 0,8 Promille mit dem Entzug der Lenkberechtigung.

Weitere Kosten können für Nachschulungen und verkehrspsychologische Untersuchungen entstehen.

Hinweis!

Um den Alkoholgehalt im Blut (Blutprobe) zu bestimmen, muss der Alkoholgehalt in der Atemluft (Alkomatmessung) mit zwei multipliziert werden. Ein Atemalkoholgehalt von 0,5 mg/l entspricht demnach 1,0 Promille Blutalkoholgehalt.

Folgende Tabelle gibt einen kompakten Überblick für Österreich:

Strafen bei Alkohol am Steuer:

Promille Strafe
0,5-0,79 Geldstrafe: 300- 3.700€, Vormerkdelikt
0,8-1,19Geldstrafe: 800- 3.700€, Verkehrscoaching, 1 Monat Führerscheinentzug
1,2-1,59Geldstrafe: 1.200- 4.400€, Nachschulung, 4 Monate Führerscheinentzug
>1,6Geldstrafe: 1.600- 5.900€, verkehrspsychologische Stellungnahmen, 6 Monate Führerscheinentzug

0,5 bis 0,79 Promille

Bei 0,5 bis 0,79 Promille am Steuer können Geldstrafen zwischen 300 Euro und 3.700 Euro verhängt werden. Außer mit einer Verwaltungsstrafe muss man auch mit einer Vormerkung im Führerscheinregister rechnen. Beim zweiten Vergehen innerhalb von 2 Jahren wird zusätzlich eine Nachschulung (Verkehrscoaching) mit Kosten von mindestens 200 Euro veranlasst, beim dritten Mal kommt es zum Führerscheinentzug für 3 Monate.

0,8 bis 1,19 Promille

Unfall mit Alkohol – zahlt die Versicherung? Bei mehr als 0,8 Promille zahlt die Versicherung nicht mehr und der Täter zahlt mindestens 800 Euro für das Vergehen. Die Höchststrafe für das Vergehen liegt bei 3.700 Euro. Beim ersten Vergehen ohne Unfall ist der Führerschein für 1 Monat weg und im Wiederholungsfall für mindestens 3 Monate. Außerdem muss der Täter ein Verkehrscoaching absolvieren, das weitere 100 Euro kostet.

1,2 bis 1,59 Promille

Bei 1,2 bis 1,59 Promille muss mit einem Führerscheinentzug von mindestens 4 Monaten gerechnet werden. Ferner beträgt die Geldstrafe zwischen 1.200 und 4.400 Euro. Des Weiteren muss der Verantwortliche mit einer Nachschulung rechnen, die wiederum weitere Kosten verursacht.

Ab 1,6 Promille

Ab 1,6 Promille ist mit sehr hohen Strafen zu rechnen, die zwischen 1.600 und 5.900 Euro betragen können. Außerdem ist mit einem Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten zu rechnen. Ebenso muss der Täter einen Termin beim Amtsarzt wahrnehmen und eine verkehrspsychologische Untersuchung durchführen lassen sowie an der Nachschuldung teilnehmen, die Kosten in Höhe von etwa 500 Euro verursacht. Die Untersuchung beim Arzt kostet weitere 363 Euro. Wird der Alkomattest verweigert, ist mit den gleichen Konsequenzen zu rechnen.

Entzug der Lenkerberechtigung

Mit einem Entzug der Lenkerberechtigung ist ab einem Alkoholgehalt von 0,8 Promille zu rechnen. In der Regel ist die Fahrerlaubnis für einen Monat weg. Wurde die Lenkerberechtigung für mehr als 18 Monate entzogen, muss die Fahrprüfung erneut abgelegt werden. Es ist auch ratsam, dass man nie den Alkoholtest verweigert, auch dann nicht, wenn man alkoholisiert ist. Alkoholkontrollen können von der Polizei auf Verdacht durch Anhalten erfolgen, sind aber auch nach mehreren Stunden noch zulässig, d.h. auch zu Hause muss der Betroffene einer Aufforderung nachkommen. Ferner hat die Polizei das Recht, den Täter mit auf die Dienststelle zu nehmen.

Wie ist die Rechtlage bei einem Autounfall mit Alkohol am Steuer?

In Österreich gilt die 0,5-Promille-Grenze, d.h. unter dieser Grenze bleiben die Lenker unbestraft, sofern kein Unfall stattfand. War ein alkoholisierter Lenker jedoch scheinbar schuldlos an einen Unfall beteiligt, kommt trotzdem eine Teilschuld infrage. Das Gericht kann eine Fahruntüchtigkeit feststellen, sodass der Lenker eine Teilschuld erhält. Es wird demnach so argumentiert, dass der Unfall aufgrund des alkoholisierten Zustands stattfand, weil der Lenker nicht fahrtüchtig war. Schlimmstenfalls kann dem Lenker auch das alleinige Verschulden vorgeworfen werden. Die Fahruntüchtigkeit ist dabei unabhängig von der Promille-Grenze, d.h. sie kann auch bei einem Promillesatz von 0,1 ausgesprochen werden, da das Gericht frei in der Beurteilung ist.

Es ist mit einem Führerscheinentzug wegen Alkohol bei einem Unfall in Österreich zu rechnen. Ist man in einen Autounfall mit Alkohol am Steuer verwickelt, muss man nicht nur mit einem Führerscheinentzug rechnen, sondern auch mit weitaus höheren Strafen. Gegebenenfalls kommt es sogar zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Strafgericht. Wurde bei dem Autounfall unter Alkoholeinfluss jemand verletzt oder kam jemand ums Leben, erfolgt eine Gerichtsverhandlung vor dem Strafgericht. Sobald jemand durch einen Unfall mit Alkohol am Steuer verletzt wurde, handelt es sich um eine Straftat.

Wie hoch ist die Strafe bei einem Autounfall mit Alkohol und Personenschaden in Österreich?

Die angeführten Strafen beziehen sich lediglich auf das Fahren im alkoholisierten Zustand und auf Unfälle ohne Personenschaden. Anders sieht die Strafe bei einem Unfall mit Alkohol und Personenschaden in Österreich aus. Kommt es bei einem Unfall mit Alkohol zur Gerichtsverhandlung? Sollte bei dem Autounfall mit Alkohol am Steuer jedoch jemand zu Schaden gekommen sein und ein Personenschaden vorliegen, handelt es sich nicht mehr um eine Übertretung verwaltungsrechtlicher Gesetze (siehe Führerscheingesetz und Straßenverkehrsordnung), sondern um eine Übertretung des Strafgesetzbuches (StGB). In diesem Fall kommt es immer zu einer Gerichtsverhandlung bei einem Unfall mit Alkohol und Personenschaden, bei der auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Neben einer Gerichtsverhandlung vor dem Strafgericht ist auch mit zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld (siehe auch Schmerzensgeld bei Autounfall und Höhe des Schmerzensgeldes) seitens des Geschädigten oder dessen Angehörigen zu rechnen.

Mit welcher Strafe ist bei einem Unfall mit Alkohol und Todesfolge zu rechnen?

Hinzukommt, dass bei einem Unfall mit Alkohol und Personenschaden die Strafe eine strafgerichtliche Verurteilung ist, der wiederum eine Eintragung in das Strafregister folgt. Dies gilt sowohl für Unfälle mit Körperverletzung als auch für Unfälle mit Todesfolge. Diese Eintragung wird erst nach einem bestimmten Zeitpunkt wieder gelöscht.

Bei einem Unfall mit Alkohol und Todesfolge kann die Strafe bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe betragen. Die maximale Freiheitsstrafe für einen Autofahrer, der im Alkoholrausch einen tödlichen Unfall verursacht hat, beträgt in Österreich 3 Jahre und ist in keinem anderen EU-Land so gering.

Sollten Sie weitere Informationen zur Strafe bei einem Unfall mit Alkohol und Todesfolge benötigen, raten wir Ihnen die umgehende Konsultation eines Anwalts für Strafrecht. Vor allem auch deshalb, weil bei einem Personenschaden durch einen Unfall mit Alkohol immer eine Gerichtsverhandlung erfolgt und Sie anwaltliche Unterstützung benötigen.

Unfall mit Alkohol – zahlt die Versicherung?

Bei einem Autounfall mit Alkohol am Steuer kann der Anspruch auf Versicherungsleistungen verfallen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel den Schaden des Geschädigten, kann aber bei einer Alkoholisierung ab 0,8 Promille, das Geld zurückfordern. Die Versicherung hat das Recht bis zu 11.000 Euro pro Tatbestand (maximal 22.000 Euro für zwei Delikte) zurückzuverlangen. Zwei Delikte liegen beispielsweise vor, wenn der Schuldige unter Alkoholeinfluss zusätzlich eine Geschwindigkeitsübertretung begangen hat, die wiederum zum Autounfall geführt haben. Ebenso können Kasko- und Rechtschutzversicherungen von ihrer Zahlungspflicht zurücktreten.

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