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Besitzstörungsklage Kosten - Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Strafzettel hinter der Windschutzscheibe

Wie viel kostet eine Besitzstörungsklage? Mit welchen Kosten Sie bei einer Besitzstörungsklage rechnen müssen, kommt auf den Einzelfall an. Im folgenden Artikel erläutern wir Ihnen, welche anwaltlichen und gerichtlichen Kosten für die Besitzstörungsklage auf Sie zukommen können und mit welchen Kosten Sie bei einer Unterlassungsaufforderung rechnen können.

Sollten Sie allgemeine Informationen zur Besitzstörungsklage oder der Besitzstörungsklage beim Parken suchen oder erfahren wollen, wie man eine Besitzstörungsklage abwenden kann, möchten wir Sie auf unsere Leitartikel verweisen.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Allgemeines zu den Kosten einer Besitzstörungsklage

Wer unbefugt auf einem Privatparkplatz parkt oder rechtswidrig ein Fahrzeug abschleppen lässt, kann mit einer Besitzstörungsklage rechnen. Die Kosten hierfür sind unterschiedlich hoch und von der individuellen Situation abhängig. Meist erhalten die Störer Post vom Anwalt, der wiederum eine Unterlassungserklärung und einen Pauschalbetrag fordert. 

Durch eine Unterlassungserklärung kann die Klage abgewendet werden und damit die hohen Kosten für die Besitzstörungsklage eingespart werden. In den meisten Fällen ist es ratsam, die Erklärung zu unterschreiben und den Betrag zu zahlen. Im Durchschnitt beträgt die veranschlagte Pauschale zwischen 150 und 400 Euro, wobei eine Besitzstörungsklage Kosten in Höhe von rund 450 Euro und mehr verursachen kann.

Allerdings sollten Sie vorher einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren, damit er die Unterlassungsaufforderung prüfen kann. Er kann untersuchen, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind und sich keine rechtswidrigen Formulierungen oder unangemessene Forderungen in der Erklärung befinden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man die Besitzstörungsklage abwenden.

Wie viel kostet eine Besitzstörungsklage?

Wer auf einem öffentlichen Parkplatz oder im Halteverbot parkt, muss mit einer Strafe im zweistelligen Bereich rechnen. Falschparken auf Privatparkplätzen ist allerdings wesentlich teurer und kann sich auf Beträge im dreistelligen Bereich belaufen. 

Eine Besitzstörung kann mit einer unterschriebenen Unterlassungserklärung und durch die Zahlung einer Pauschale im dreistelligen Bereich aus der Welt geschafft werden. Doch sobald die Angelegenheit vor Gericht geht, muss der Störer mit weitaus höheren Kosten rechnen, da Anwalts- und Gerichtskosten zu decken sind.

Die Bemessungsgrundlage für ein Besitzstörungsverfahren für den Rechtsanwaltstarif ist grundsätzlich 580 € und die Bemessungsgrundlage für die Gerichtsgebühr 750 €.

Durchschnittliche Kosten für Besitzstörungsklage und Abmahnung

Für das Aufsetzen einer Unterlassungsaufforderung (Abmahnung) fallen in der Regel zwischen 35 und 80 Euro für den Anwalt an. Die Gebühren für die Besitzstörungsklage sind höher. Man kann im Durchschnitt mit einer Gerichtsgebühr um die 100 € rechnen. 

Die Kosten für die Klageerstellung durch den eigenen Rechtsanwalt belaufen sich auf rund 230 € und für die erste Stunde der Verhandlung fallen circa 220 € für den eigenen Anwalt an. Somit belaufen sich die durchschnittlichen Kosten auf ungefähr 550 €. Doch damit sind die Kosten für die Besitzstörungsklage nicht gedeckt, denn hinzu kommen weitere Kosten für Schriftsätze und weitere Auslagen.

Als Besitzstörer können die Kosten der Besitzstörungsklage durchaus höher sein, denn verliert man den Prozess, sind die eigenen und die Kosten des Gegners zu übernehmen.

Kosten für die Besitzstörung mit Wiederholungsgefahr

Besteht jedoch bei der Besitzstörung Wiederholungsgefahr, dann können die Kosten für die Besitzstörungsklage höher ausfallen, denn in diesem Fall kann eine Unterlassungsklage bei Gericht eingereicht werden. Insbesondere die anwaltlichen und gerichtlichen Gebühren sind höher.

Wie hoch sind die Anwalts- und Gerichtsgebühren?

Bei einem Besitzstörungsverfahren ist der Streitwert für die Berechnung des Anwaltshonorars gesetzlich auf 580 Euro festgelegt. Da der Streitwert sehr gering angesetzt ist, belaufen sich die Gebühren für einen Schriftsatz auf circa 124,32 €

Den Gerichtsgebühren wird im Rahmen des Besitzstörungsverfahrens ebenfalls ein festgelegter fiktiver Streitwert als Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt. Dieser Betrag beläuft sich auf 750 Euro, wodurch die zu entrichtende Gerichtsgebühr rund 100 Euro beträgt. Die Gebühr für die Halterauskunft bei der Zulassungsevidenz beträgt 15,30 Euro pro Auskunft. Wird die Gebühr nicht fristgemäß entrichtet, wird ein Mehrbetrag von 50% veranschlagt. Der Kläger muss diese Gebühren zunächst vorstrecken.

Wie kann mir ein Anwalt für Verkehrsrecht bei den Kosten der Besitzstörungsklage helfen?

Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann einerseits die Ansprüche des im Besitz Gestörten prüfen und die Unterlassungsaufforderung hinsichtlich der Formulierungen und der Höhe der Zahlungsaufforderung prüfen. Sollten die Ansprüche nicht berechtigt sein oder die Voraussetzungen für eine Besitzstörung nicht vorliegen, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht die Unterlassungsaufforderung und künftige Besitzstörungsklage abwenden. 

Dies spart Ihnen unnötige Kosten für die Besitzstörungsklage und vermeidet das Zahlen unangemessener Entschädigungspauschalen. 

Darüber hinaus kann ein Anwalt Sie beraten, wie sie die Kosten für das Verfahren geringhalten und erläutert Ihnen, ob Sie die Unterlassungsaufforderung unterschreiben sollten oder nicht.

Andererseits kann ein Anwalt für Verkehrsrecht Ihre Ansprüche gegenüber einem Besitzstörer durchsetzen und Ihnen auch bei der Durchsetzung von möglichen Schadenersatzansprüchen behilflich sein.

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