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Ungerechtfertigt Parkstrafe? – So erheben Sie Einspruch!

Parkstrafe Einspruch einlegen

Ist es möglich, gegen einen Strafzettel Einspruch einzulegen? Je nach Vergehen und Höhe der Strafe, können Sie Einspruch gegen die verhängte Strafe einlegen. Allerdings muss zunächst geprüft werden, ob es sich um ein Organmandat bzw. eine Organstrafverfügung, eine Anonymverfügung oder eine Strafverfügung handelt. Der folgende Artikel erläutert Ihnen, wie sie gegen eine Strafverfügung Einspruch einlegen oder sich gegen eine ungerechtfertigte Parkstrafe wehren können. Ebenso erläutern wir Ihnen, ob und wie Sie Einspruch gegen eine Organstrafverfügung oder Anonymverfügung einreichen können.

Das Wichtigste in Kürze:

Inhaltsverzeichnis

Einspruch einlegen – Allgemeine Informationen

Je nach Höhe der Verwaltungsübertretung können die Ordnungsbehörden entweder eine Organstrafverfügung, eine Anonymverfügung oder eine Strafverfügung verhängen. Bei einer Organstrafverfügung ist eine Geldstrafe bis zu 90 Euro möglich, bei einer Anonymverfügung gibt es Strafen bis zu 365 Euro. Bei Parkstrafen handelt es sich daher meist um eine Organstrafverfügung. Mit Anonymstrafverfügungen muss erst gerechnet werden, wenn beispielsweise eine geringe Geschwindigkeitsüberschreitung oder Missachtung einer roten Ampel vorliegt. Eine Strafverfügung wird bei schwereren Vergehen verhängt und kann mit einer Strafe mit bis zu 600 Euro versehen werden. Dies könnte beispielsweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung sein, die deutlich überschritten wurde. Kann gegen eine Organstrafverfügung Einspruch eingelegt werden? Kann man gegen eine Strafverfügung Einspruch einlegen? Und wie sieht es bei einer Anonymverfügung aus?

Wann ist ein Einspruch möglich und wann nicht?

Bei einer Organstrafverfügung sowie bei einer Anonymverfügung ist kein Einspruch möglich, denn Sie können keine Rechtsmittel einlegen. Bezahlen Sie die Strafe der Organstrafverfügung nicht innerhalb von 2 Wochen, kommt es zu einem Verwaltungsstrafverfahren, gegen welches Sie wiederum Einspruch einlegen können. Haben Sie eine ungerechtfertigte Parkstrafe erhalten, müssen Sie lediglich warten, bis das Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird und Sie dagegen Einspruch einreichen können. Allerdings sollten Sie sich bewusst sein, dass die Strafe im schlimmsten Fall höher ausfallen kann. Bei einer Anonymverfügung gilt das gleiche Vorgehen; zahlen Sie die Geldstrafe nicht, wird nach 4 Wochen das Verfahren eingeleitet und eine Lenkererhebung durchgeführt. Sollten Sie nicht die schuldige Person sein, haben Sie Zeit, den tatsächlichen Täter zu nennen. Ebenso wie bei der Organstrafverfügung kann das Verwaltungsstrafverfahren auch mit höheren Kosten verbunden sein, wenn der Einspruch nicht gültig ist. Die Strafe wird zwar nicht höher, aber es kommen Verwaltungsgebühren in Höhe von 10% der Strafe (mindestens 10 Euro) hinzu.

Anders sieht es bei der Strafverfügung aus, denn hier kann innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch eingereicht werden. Der Einspruch gegen die Strafverfügung kann gegen das Ausmaß der Strafe, die Kostenentscheidung oder den Schuldspruch erfolgen.

Die Organstrafverfügung bzw. das Organmandat bei Parkstrafen

Die Verwaltungsstrafbehörde kann geschulte Organe der öffentlichen Aufsicht (z.B. Polizei, Straßenaufsicht) befähigen, für Verwaltungsübertretungen mittels Organstrafverfügung Geldstrafen bis zu einer Höhe von 90 Euro zu verhängen. Bei der Verwaltungsbehörde handelt es sich meist um die Bezirksverwaltungsbehörde oder die Landespolizeidirektion.

Organstrafverfügungen werden meist für Falschparken verhängt oder für die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt.

Hinweis!

Gegen die Organstrafverfügung (auch ungerechtfertigte Parkstrafen) können Sie kein Rechtsmittel einlegen.

Wie kann man sich gegen eine ungerechtfertigte Parkstrafe wehren?

Bezahlen Sie die Strafe der Organstrafverfügung nicht innerhalb von 2 Wochen, dann wird die Verfügung gegenstandslos. Anschließend wird Anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde erstattet, die das Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten hat. Bitte beachten Sie dabei unbedingt, dass auch eine höhere Strafe als die in der Organstrafverfügung verhängt werden kann. Insbesondere mit Verwaltungsgebühren ist zu rechnen.

Wann werden Verwaltungsstrafverfahren häufig eingestellt?

Haben Sie gute Einwände vorzubringen, werden Verwaltungsstrafverfahren meist in erster Instanz eingestellt und erstinstanzliche Strafen aufgehoben oder abgemildert. Dies hat meist auch mit dem ‚geringfügigen‘ Delikt zu tun, denn die Beamten haben keine Zeit, den Sachverhalt wegen eines Falschparkers zu prüfen. Meist glauben die Behörden der Anzeige, dass jemand irgendwann und irgendwo gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat und verschickt eine Anonymverfügung oder Aufforderung zur Rechtfertigung.

Unter welchen Umständen wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingestellt? – Tatort und Tatzeit

Es gibt einige Aspekte und Einwände, bei denen ein Verwaltungsstrafverfahren wieder eingestellt wird. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Tatzeit und der Tatort ungenau sind. Ganz gleich, ob Parkstrafe oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die Straferkenntnis muss die genaue Tatzeit (und zwar minutengenau), den genauen Tatort (Hausnummer der Straße oder Kilometermarkierungsangabe bei Bundesstraßen) enthalten. Wurde die Tatzeit und der Tatort nicht genau festgehalten, droht eine Doppelbestrafung. Der Verwaltungsgerichtshof erlaubt keine Ungenauigkeiten, daher wird ein Verwaltungsstrafverfahren, bei dem Tatzeit und Tatort ungenau sind, eingestellt.

Falsche oder fehlerhafte Beschilderung

Der Gemeinderat oder die Landespolizeidirektion muss Ge- und Verbote im Straßenverkehr gemäß StVO mit Straßenverkehrszeichen/Schildern kundmachen. Und genau bei diesem Punkt unterlaufen den Behörden immer wieder Fehler, wodurch ein Verwaltungsstrafverfahren unter Umständen eingestellt wird.

Meist nutzt die Straßenverwaltung vorhandene Eisensteher anstatt neue an der richtigen Stelle zu platzieren. Befindet sich ein alter Steher aber zu weit (z.B. 10 Meter) von der im Verordnungsplan bezeichneten Stelle, ist das Ge- bzw. Verbot nicht ordnungsgemäß kundgemacht.

Straßenverkehrszeichen (=Verkehrsschilder) müssen einerseits am richtigen Platz stehen und andererseits auch leicht und rechtzeitig erkennbar sein. Auch die fehlende Sichtbarkeit (z.B. mit Ästen verwachsen, verdrehte Schilder) sorgt in vielen Fällen, dafür dass gegen eine Strafe Einspruch eingelegt werden kann. Ferner müssen Verkehrsschilder ordnungsgemäß nach exakten Maßangaben montiert werden und dürfen nicht überall stehen. Ebenso dürfen auf der Anbringungsvorrichtung für Straßenverkehrszeichen maximal zwei Straßenverkehrszeichen angebracht werden.

Kurzparkzonen und 30er-Zone

Zonenverordnungen sind zur Gänze unwirksam, wenn lediglich ein Beginn- oder Ende-Schild nicht ordnungsgemäß kundgemacht wurde. In den meisten Fällen befinden sich die Schilder nicht an der korrekten Stelle, ist nicht erkennbar, wurde überklebt oder wurde mit zu vielen anderen Schildern am Mast angebracht. Insbesondere bei fehlerhaften Kurzparkzonen- oder 30er-Zonen-Schildern werden Sie einen Fehler entdecken, um gegen das Verwaltungsstrafverfahren Einspruch einzulegen. Beachten Sie jedoch auch, dass die Kosten weitaus höher ausfallen können, wenn das Verfahren nicht eingestellt wird.

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