Unverschuldet an einem Autounfall verletzt? – So fordern Sie Schmerzensgeld!
- Redaktion Anwaltfinden.at
Das Schmerzensgeld stellt neben dem Schadenersatz für wirtschaftliche Schäden einen Ausgleich für immaterielle Schäden durch einen Unfall dar. Entsteht bei einem Autounfall ein Personenschaden, stellt sich schnell die Frage, wie es mit Schmerzensgeld aussieht? Der folgende Artikel erläutert Ihnen, wer das Schmerzensgeld bei Autounfall zahlt, wie hoch das Schmerzensgeld bei einem Unfall ist, wie das Schmerzensgeld berechnet wird und vor allem wie Sie das Schmerzensgeld bei einem Autounfall einfordern.
- Entsteht ein Personenschaden bei einem unverschuldeten Unfall, hat der Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld.
- Das Schmerzensgeld gleicht die immateriellen Schäden (Schmerzen, körperlichen Leiden) des Verletzten aus.
- Die Versicherung des Schädigers muss für die Zahlung des Schmerzensgelds aufkommen.
- Sollte sich die Versicherung des Schädigers weigern, Schmerzensgeld zu zahlen, muss es gerichtlich eingeklagt oder außergerichtlich eingefordert werden.
Inhaltsverzeichnis
Schmerzensgeld bei Autounfall in Österreich – Was sagt das Gesetz?
Alle gesetzlichen Regelungen zum Schmerzensgeld in Österreich befinden sich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Das Gesetz sagt bezüglich der Körperverletzung bei einem unverschuldeten Unfall das folgende:
„Wer jemanden an seinem Körper verletzt, bestreitet die Heilungskosten des Verletzten, ersetzt ihm den entgangenen, oder, wenn der Beschädigte zum Erwerb unfähig wird, auch den künftig entgehenden Verdienst; und bezahlt ihm auf Verlangen über dies ein den erhobenen Umständen angemessenes Schmerzensgeld.“
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Angenehme Atmosphäre, freundlich, kompetent. Rasche Abwicklung.
Welche Funktion hat das Schmerzensgeld?
In Österreich hat das Schmerzensgeld verschiedene Funktionen. Diese können sein:- Ausgleich für alle Leiden, die ein Geschädigter in der Gefühlssphäre erlitt
- Pauschale Abgeltung der gesamten erlittenen Schmerzen
- Ausgleich als Annehmlichkeit und Erleichterung für erlittene Leiden und die entgangene Lebensfreude
Was wird durch das Schmerzensgeld ausgeglichen?
Das Schmerzensgeld wird im Gegensatz zum Schadenersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden, d.h. für Schmerzen und Leiden, verstanden. Im Endeffekt sollen die Schmerzen durch die materiellen Zahlungen (durch einen Geldbetrag) abgegolten werden. Dies gilt sowohl für körperliche als auch seelische Schmerzen, wobei auch Dauerschäden und die Gefahr einer Verschlechterung berücksichtigt werden. Ferner sollen durch das Schmerzensgeld die empfundenen Unlustgefühle entschädigt werden und durch Geldzahlung eine Erleichterung sowie Annehmlichkeit für die geschaffenen Schmerzen erfolgen. Man unterscheidet dabei jedoch nicht zwischen Verschuldungshaftung und Gefährdungshaftung. Die meisten Fälle für Schmerzensgeld stehen in Verbindung mit Verkehrsunfällen. Neben einer Schmerzensgeldzahlung muss der Schädiger bzw. dessen Versicherung die Heilungskosten und den Verdienstentgang begleichen. Bei leichter Fahrlässigkeit kann die Verhinderung der Erwerbstätigkeit ersetzt werden und bei grober Fahrlässigkeit oder grobem Verschulden ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden.Schmerzensgeld bei seelischen Schäden
Seelische bzw. psychische Schäden werden auch durch ein Schmerzensgeld abgegolten, wobei 3 unterschiedliche Schmerzgruppen unterschieden werden:- Akzessorium zu den Verletzungen: z.B. durch eine Verkrüppelung oder Entstellung, durch eine Fehlgeburt oder auch körperliche Einschränkungen (sportliche Untätigkeit).
- Neurologische Beschwerden: wenn eine Krankheitswertigkeit vorliegt, die behandelt werden muss.
- Sonderfälle: Schockschaden oder ein Trauerschaden der Angehörigen
Für welche körperlichen Leiden gibt es Schmerzensgeld?
Verletzt jemand eine andere Person am Körper, muss er Ersatz in Form von Schmerzensgeld leisten. Als Körperverletzung gilt jede Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Unversehrtheit und Gesundheit. Ob eine Körperverletzung vorliegt und wie schwer diese ist, wird von einem medizinischen oder psychologischen Sachverständigen geprüft. Eine Körperverletzung kann in verschiedenen Formen auftreten: Behandlungsfehler durch Ärzte (Arzthaftung), Unfälle, Schlägerei, Schädigungen vor der Geburt (z.B. Fehlgeburt). In manchen Fällen kann sowohl ein Ausgleich für körperliche als auch für seelische Schäden erfolgen. Ferner wird auch Ersatz für seelische Schmerzen wegen einer langen Trennung von Mutter und Kind oder die Sorge um ein verletztes Kind geleistet. Ein Schmerzbewusstsein ist dabei nicht notwendig, denn auch komatöse Patienten und gelähmte Personen erhalten Schmerzensgeld.Schmerzensgeld nach Autounfall geltend machen
Grundsätzlich kann das Schmerzensgeld über die Versicherung des Schädigers eingefordert werden, doch nicht immer stellt sich dies als unkompliziert dar. Wenn alles gut verläuft, müssen die Forderungen nur an die gegnerische Versicherung gestellt werden und diese übernimmt die Zahlungen. Schlimmstenfalls müssen die Ansprüche aber gerichtlich eingeklagt werden. Hierfür ist die Konsultation eines Anwalts ratsam und meist notwendig.
Schmerzensgeld gerichtlich einklagen
Wird Schmerzensgeld bei einem Autounfall gefordert, dann sind sich die Versicherungen, Anwälte des Geschädigten sowie der Geschädigte und Schädiger meist nicht einig. Oftmals ist der Ausgleich zu gering oder die Versicherung verweigert die Zahlung. In diesem Fall muss das Schmerzensgeld gerichtlich eingeklagt werden. Sollte Letzteres der Fall sein, ist es unbedingt ratsam, einen Anwalt für Strafrecht oder Verkehrsrecht mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu beauftragen.
Ein Rechtsexperte berät Sie ausführlich und vertritt Sie vor Gericht, sollten Sie das Schmerzensgeld einklagen müssen. Er kann die Ansprüche des Schadenersatzes und des Schmerzensgelds prüfen und kalkulieren, damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen.
Schmerzensgeld bei einem Autounfall – Wer zahlt?
Grundsätzlich muss die Versicherung des Schädigers bzw. Unfallverursachers für die immateriellen Schäden aufkommen. Genauer formuliert übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers die Zahlungen des Schmerzensgelds. Je nach Unfallhergang können aber auch mehrere Unfallbeteiligte gegenüber den jeweils anderen Beteiligten einen Anspruch auf Ausgleich und demnach Schmerzensgeld haben, sofern die Unfallschuld nicht allein bei einem Beteiligten liegt.
Wie fordere ich von der Versicherung Schmerzensgeld?
Wer vor einem Zivilgericht Schmerzensgeld einfordert, muss mit folgendem Verfahrensablauf rechnen:
- Anwaltliches Beratungsgespräch
- Außergerichtliche Durchsetzungsversuche durch den Rechtsexperten
- Klageerhebung
- Zahlung des Gerichtskostenvorschusses
- Zustellung der Klage an die gegnerische Partei
- Mündliche Verhandlung
- Entscheidung
Sollten Sie bei der Versicherung keine Zahlung von Schmerzensgeld durchsetzen können, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen.
Wie sieht es mit der Beweislast des Geschädigten aus?
Der Geschädigte hat in einem Schadensfall die Beweispflicht und muss den entstandenen Schaden nachweisen können. In der Regel ist dies durch ein ärztliches oder/und psychologisches Gutachten problemlos möglich.
Der Geschädigte muss das vorsätzliche oder fahrlässige Verschulden des Schädigers nachweisen, d.h. beweisen, dass eine Kausalität zwischen dem erlittenen Schaden und dem Handeln des Schädigers gibt. Kurzgefasst, heißt das, dass er zeigen muss, dass der Schädiger für den Schaden verantwortlich ist. Inbegriffen sind nicht nur sichtbar und eindeutige Schäden, sondern auch Folgeschäden.
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Die Haftpflichtversicherung
Prinzipiell verfügt ein Schädiger über eine Haftpflichtversicherung, die das Schmerzensgeld zahlen muss. Daher kann man sich als Verletzter direkt an den Schädiger wenden, um die Ansprüche geltend zu machen. Dieser muss seine Versicherung unterrichten oder Ihnen den Versicherer nennen. Sollte der Verursacher der Versicherung nicht den Schaden melden, müssen Sie einen Anwalt für Schadenersatzrecht einschalten.
Sollten Sie eine problemlose Abwicklung und Einforderung des Schmerzensgeldes wünschen, empfehlen wir Ihnen, direkt nach dem Unfall einen Anwalt zu beauftragen. Erfahrene Anwälte finden Sie mit wenigen Klicks hier auf anwaltfinden.at.
Wie kann ich Schmerzensgeld auf außergerichtlichen Wegen einfordern?
Ein Rechtsanwalt für Schadenersatzrecht wird zunächst bestrebt sein, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um eine Schadensklage und hohe Gerichtskosten zu vermeiden. Der außergerichtliche Weg ist immer die sinnvollere Lösung, da sie kostengünstig und weniger zeitintensiv ist. In manchen Fällen kann es Jahre dauern, bis man das Schmerzensgeld ausgezahlt bekommt.
Höhe des Schmerzensgelds
Die Berechnung der Höhe des Schmerzensgelds ist nicht unkompliziert, da hier viele verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen. Wie hoch das angemessene Schmerzensgeld ist, muss von Gutachter und der Versicherung geprüft werden. Eine Rolle spielt vor allem auch die Dauer und Intensität der Schmerzen sowie deren Auswirkung auf das weitere Leben und den Gesamtzustand des Geschädigten. Ferner spielt es eine Rolle, wie viel die Versicherung des Schädigers übernehmen möchte und der Schädiger verdient. Sollte es zu Diskrepanzen kommen, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Strafrecht oder Verkehrsrecht engagieren.
Man unterteilte dabei zwischen leichten, mittleren und starken Schmerzen, wobei ein starker Schmerz dann vorliegt, wenn das Krankheits- und Schmerzgefühl den Verletzten vollständig beherrscht und er sich an nichts erfreuen kann. Sollten Sie ausführliche Informationen zur Höhe des Schmerzensgeldes benötigen, empfehlen wir Ihnen, unseren Leitartikel zu lesen.
Wann verjähren die Ansprüche auf Schmerzensgeld?
Schmerzensgeldansprüche muss man innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens und Schädigers gerichtlich geltend machen, da sie ansonsten verjähren. Nach 30 Jahren tritt allerdings eine absolute Schadenersatz-Verjährung ein. Die Frist beginnt zu laufen, wenn der Geschädigte vom Schaden und Schädiger Kenntnis hat. Bei einem Autounfall ist dies im Grunde genommen der Unfalltag, es sei denn, es treten Folgeschäden auf, die erst zu einem späteren Zeitpunkt von einem Mediziner festgestellt wurden. Kann nachgewiesen, dass die Schäden auf den Unfall zurückgehen, hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz. Für künftige und nicht vorhersehbare Schäden kann die Verjährung durch eine Feststellungsklage verhindert werden. Dies gilt meist für Spätschäden, die aus einem Unfall resultieren.